Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Der O- Ton des gesamten Threads forciert in mir das Gefühl, dass er seine Kinder wie lästige Gläubiger behandelt. Auch das Niveau lässt mir keinen Grund zur Sympathie offen. Von daher ziehe ich mich jetzt wieder zurück und werde dem nicht weiter Aufmerksamkeit schenken.


    Meine Kinder sind keine lästigen Gläubieger und KM hat alles richtig gemacht. Sie hat Anzeige erstattet, als keine Kohle mehr floß.


    Aber es gibt dann eben noch Richter, die sich an ihr Gewissen, aber auch an das Gesetz gebunden sind. Letzteres haben sie mehrmals gebrochen. Wie ich finde vorsätzlich.


    Und nun ist die Justiz gefragt. wie will sie aus offensichtlichem Unrecht Gerechtigkeit schaffen.


    lg


    Camper

  • Meinungsfreiheit und sie muss uns nicht gefallen.


    Mich stören nur die Lügen. Er kann keine 70.000 bezahlt haben. Argument das im Urteil falsche Angaben sind bedeute für mich Paranoia. Alle Gerichte gegen ihn.
    Unterhalt ist bis Ende 2000 geflossen. Nicht länger.
    Das Urteil wurde als Sieg gepostet. Da nun dort drin steht das er nicht 90 - 100t und auch keine 70t bezahlt hat ist es nun nicht richtig.
    Nicht das Unwissen stört mich und das er glaubt Rechtskundig zu sein weil er einmal eine § gelesen hat sondern die Behaarlichkeit auf diese Lügen um sich einzureden doch nicht so schlecht zu sein.

  • Da wäre nix an Steuergeldern geflossen, da KM von Anfang an eine BG mit Next eingegangen war.

    Unterhalt steht dem Kind zu. Von beiden Elternteilen. Wenn der eine Elternteil reich heiratet sieht das ungerecht aus für den andern ist aber nur eine Fehleinschätzung.

  • Nicht das Unwissen stört mich und das er glaubt Rechtskundig zu sein weil er einmal eine § gelesen hat sondern die Behaarlichkeit auf diese Lügen um sich einzureden doch nicht so schlecht zu sein.


    Warum kann kein Unterhalt geflossen sein, wenn ich monatlich 1562,00 € an Nettoeinkommen hatte vor meiner Arbeitskosigkeit? Zumal er ja gepfändet wurde.




    lg


    Camper

  • Hi,

    sehr milde ausgedrückt ... frau wahrt ja die netiquette

    @rübli ist schon klar, daß du mich gemeint hast, genauso wie andere auf User schießen .... aber jetzt bleibe bitte wirklich beim Thema.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • selbstbehalt lag aber bis 2010 bei 950 euro oder?


    dann war es also nicht zu unrecht bezahlt oder versteh ich da was nicht?


    Sogar 1994 (umgerechnet von DM) bei 665 €


    Er stieg ganz allmählich über 767 € 1996 (wieder umgerechnet von DM)


    und 838 € im Jahr 2000 (wieder umgerechnet von DM


    840 € ab dem Jhr 2002


    890 € im Jahr 2005


    900 € im Jahr 2007


    bis auf die 950 € im Jahr 2011


    Das Problem dabei war nur, dass das mein Nettoeinkommen war. Bereinigen um Fahrtkosten und Krankheitskosten wollten die Zivilrichter des OLG nicht, mit Verweis auf den § 1603 Abs. 2 BGB.


    Da wäre ich spätestens 2001 unter dem notwendigen Selbstbehalt gelandet. So aber hat man munter weiter pfänden können.


    lg


    Camper


    Ps.: Danke für Deine sachliche Nachfrage.

  • Ich habe mir mal gerade die Mühe gemacht die Meldungen über diesen Thread rauszusuchen. Das waren ca. 15 :tot
    Nur eine beschwerte dich dabei über den TS persönlich. Bei allen anderen Meldungen handelte es sich um andere User, die gemeldet wurden...sei es aus pers.Beleidigung, Urheberrecht oder sonstigen Kram...


    Wenn ihr euch persönlich angegriffen fühlt, dann drückt das Knöpfchen. Ich finde es ehrlich gesagt etwas schade, dass so getan wird als würden wir das immer ignorieren. Ich beantworte soviele pns und Anfragen am Tag, gebe Rückmeldung über getätigte Meldungen usw....Ich glaube nicht, dass es bei anderen Mods. anders aussieht. Ich weiß, ich muss mich nicht rechtfertigen, aber ich gebe gerne zu, dass ich gerade etwas angefressen bin :lach


    Ohne Mod.käppchen:
    Ich persönlich ignoriere User wie diesen. Ich habe noch nie Leuten zugehört. die nichts zu sagen haben.Ich füttere weder Querulanten, noch Masochisten, noch Spassvögel...


    Ihr fühlt euch provoziert? Womit denn? Ihr habt nichts gemeinsam mit dem TS...


    Den halten wir aus...
    Also: Wegklicken...
    AMEN

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Da wäre ich spätestens 2001 unter dem notwendigen Selbstbehalt gelandet. So aber hat man munter weiter pfänden können.


    Also waren doch zumindest alle Unterhaltszahlungen vor 2001 berechtigt gewesen, oder?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • o waren doch zumindest alle Unterhaltszahlungen vor 2001 berechtigt gewesen, oder?


    danach hat er lt. urteil sowieso nichts bezahlt und darum gehts es mit. bis ende 2000 ca 39t. danach nichts mehr. also keine 70t.

  • Friday :anbet:anbet:anbet ich kann mich leider nur ein mal bedanken... Deshalb noch mal :thanks:


    Ich habe mir mal gerade die Mühe gemacht die Meldungen über diesen Thread rauszusuchen. Das waren ca. 15 :tot


    Ich persönlich ignoriere User wie diesen.


    Ich sehe das ähnlich und würde auch all zu gerne diesen Thread ignorieren :bet das geht aber nicht, weil er ständig gemeldet wird :ohnmacht: und dann muss ich ihn lesen :flenn .
    Also Leute tut mir einen persönlichen Gefallen und postet gar nicht, oder zumindest in einem sozial verträglichen Rahmen :bet:thanks: !

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Huch Camper,

    Text entfernt wegen Vertoßes gegen die Netiquette! Czeltik.


    Zitat

    Ich kann beweisen, dass ich Unterhalt bezahlt habe. ca 70.000 €. 70.000 € zu viel. Und die will ich zurück.

    Da bin ich aber mächtig gespannt. Ist die Verhandlung öffentlich?
    Kann mich noch an eine erinnern, bei der ich als Zuschauer teilnehmen konnte. Die war vielleicht lustig...
    Ist alles so was von anders gelaufen, als du prognostiziert hattest.
    Ich kann mir vorstellen, dass ich wieder viel Spaß haben werde...


    Grüßle

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Also waren doch zumindest alle Unterhaltszahlungen vor 2001 berechtigt gewesen, oder?


    Spätestens ab 1996 nicht mehr in Höhe des Mindestunterhaltes. Da wurde der notwendige Selbstbehalt erhöht und damit wäre im Grunde genommen Essig gewesen mit dem Mindestunterhalt.


    lg


    Camper

  • @Nero und Loddar


    Über Euch beide freue ich mich sehr.


    Über Dich @Nero besonderns.

    Text entfernt wegen Vertoßes gegen die Netiquette! Czeltik.


    Hier wirst Du nun die erstaunliche Erfahrung machen, wenn Du auch in andere Threads klickst, Dass sehr viele Userinnen und User keinen Mindestunterhalt bekommen, teilweise nicht mal Unterhalt.


    Und nur einem UET hier wurde vom Jugendamt ein Nebenjob angedroht. Darauf hat er zwar gesagt, dass er den Mindestunterhalt zahlt, der Betrag wurde auch tituliert. Aber der BET bekommt den Unterhalt bisher nicht immer.


    Andere UET´s brauchen keinen Unterhalt bezahlen, wenn das Gericht oder das Jugendamt feststellt, er arbeitet Vollzeit, sein bereinigtes Nettoeinkommen liegt aber bei 950 €, oder darunter.


    Geh also in Deinen Postings in den anderen Foren also bitte weg von der Meinung, Mindestunterhalt muss notfalls mit Nebenjob bezahlt werden. Es sei denn, Du belegst das mit einer Gerichtentscheidung, die im Internet nachgelesen werden kann.


    Ich kann Dir einige Gerichtentscheidungen nennen, wo ein Nebenjob nicht verlangt wird, sondern lediglich Vollzeitarbeit entsprechend der Ausbildung. Von Nebenjobs ist man da trotz Mangelfall noch sehr weit entfernt.


    Es wäre auch gar nicht machbar bei einem kaufmännischen Angestellten mit 5 Kindern. Der bräuchte dann zu seinem Vollzeitjob noch 4 Nebenjobs, wenn er Mindestunterhalt zahlen müsste.


    Dagegen spricht aber der § 1603 Abs. 1 BGB.


    Den Abs. 2 desselben § kannst Du getrost in die Tonne treten, wenn es um gesteigerte Erwerbspflicht geht. Wenn der UET nicht (voll) leistungsfähig ist, dann muss der BET einspringen.


    Kann der auch nicht einspringen, dann springt das Jobcenter, das Jugendamt, oder das Sozialamt ein. Allerdings nur bis zur Höhe des Existenzminimus.


    @Alle


    Sorry für´ s OT, aber das musste einfach mal raus. nero070 macht unendlich vielen Menschen Hoffnung, dass sie den Mindestunterhalt bekommen. Oder er droht unendlich vielen UET´s an, dass sie Nebenjobs annehmen müssen, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten.


    Was er damit unter Umständen auslösen kann, bis hin zum seelischen und körperlichen Zusammenbruch ist ihm nicht bewußt.


    Ach ja, noch was. Die Userin Loddar war bei der Gerichtsverhandlung der 2. Instanz, bevor das Verfahren in Revision ging, live dabei. Sie kann also nachträglich noch einen Gerichtsreport hinzufügen.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()


  • Text entfernt wegen Vertoßes gegen die Netiquette! Czeltik.


    Würdest du so nett sein und uns noch den Ort deiner anstehenden "großen Erfolge" nennen? Nene, ich mein jetzt nicht die Psycho-Chouch... :tuedelue


    Grüßle


    Zitat

    Sie kann also nachträglich noch einen Gerichtsreport hinzufügen.

    Besser für dich, nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • ürdest du so nett sein und uns noch den Ort deiner anstehenden "großen Erfolge" nennen? Nene, ich mein jetzt nicht die Psycho-Couch...


    Der gleiche Ort wie beim letzten Mal. Die Saal - Nr. weiß ich selbst noch nicht. Die Askunft über Datum und Uhrzeit hatte ich ja von der Gerichtsstelle telefonisch bekommen.


    Schriftlich rechne ich nicht vor Anfang Dezember mit der Ladung und der Zeugennennung.


    Wie viele Zeugen waren bei dem Prozess gleich nochmal anwesend, den Du verfolgt hast?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Haperts daaaa jetzt auch? Oje-oje


    Ich weiß es schon. Wollte nur mal Dein Erinnerungsvermögen testen. So viel ich noch im Kopf habe, waren es 0 Zeugen.


    Kannst Du das bestätigen?


    lg


    Camper