Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Hallo liebe Foristinnen und Foris,


    Ich bin einer, bei dem das Verfahren noch läuft.


    Mitte März 2008 erstattete die KM erneut Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das erste Verfahren endete Mit in der Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung der 1. Instanz. Das war im Jahr 2005.


    Im August 2008 durfte ich zur Anhörung bei der Polizeibehörde. Dort habe ich meine Personalien angegeben und einen Gehaltsbeleg.


    Im Noveber 2008 kam dann ein Strafbefehl. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.


    Am 25.05.2009 kam es Zur Verhandlung in der ersten Instanz und zu einer Verurteilung: 4 Monate auf Bewährung


    dagegen bin ich in Berufung gegangen.


    Am 01.09.2009 kam es zur Verhandlung in der zweiten Instanz und zur Bestätigung des Urteils der ersten Instanz


    dagegen habe ich Revision beantragt


    am 15.03.2010 hat das OLG München meinem Antrag statt gegeben und zurück an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichtes verwiesen


    am 21.03.2011 findet nun erneut eine Verhandlung in der zweiten Instanz statt.


    Das Ganze ausführlich nachlesen kann man, wenn man unter 5St RR (II) 60/10 googelt. Dort stehen alle Urteile und wie es bisher weiter gegangen ist.


    liebe Grüße


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Und wieso machst du nicht deinen eigenen Thread auf? :kopf


    Tante Edith findet, dass Eltern - unabhängig vom Geschlecht - die wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt werden müssen und da auch noch verurteilt werden, nicht den Popo gepudert bekommen sollten, sonder nen kräftigen Tritt in selbigen verdienen... statt Knast Arbeitslager - das so verdiente Geld kommt dann dem Kind zugute, was den Mindestunterhalt übersteigt darf für die entstandenen Mehrkosten durch die Unterbringung etc. verwendet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von maschenka ()


  • Mitte März 2008 erstattete die KM erneut Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.


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    am 21.03.2011 findet nun erneut eine Verhandlung in der zweiten Instanz statt.


    Ich liebe das deutsche Rechtssystem...
    Gibt es irgendeinen triftigen Grund warum du dem Kind den Unterhalt vorenthälst?


    Und wieso machst du nicht deinen eigenen Thread auf? :kopf


    Tante Edith findet, dass Eltern - unabhängig vom Geschlecht - die wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt werden müssen und da auch noch verurteilt werden, nicht den Popo gepudert bekommen sollten, sonder nen kräftigen Tritt in selbigen verdienen... statt Knast Arbeitslager - das so verdiente Geld kommt dann dem Kind zugute, was den Mindestunterhalt übersteigt darf für die entstandenen Mehrkosten durch die Unterbringung etc. verwendet werden.


    *blinzel* Maschenka! So kenn' ich dich garnicht :schiel.


    Ich bin allerdings heute auch nicht gut drauf zu sprechen. Gestern hatte ich tropftrauriges Kind auf der Couch das sich Vorwürfe machte, das ich wegen ihm weniger Geld hätte. Damit hat er rein rechnerisch Recht, vom moralischen Standpunkt allerdings nicht. Das Kernproblem ist aber eher das sein Vater nicht gewillt ist seinen Lebensunterhalt mit zu bestreiten, wie er es eigentlich tun sollte. Wäre dem nicht so könnten wir schon in unsere neuen Wohnung sitzen, mit einem größerem Zimmer + Balkon für ihn und 2 Kätzchen haben. Und ! - Es würde noch was übrig bleiben, so müssen wir halt warten bis ich endlich meine Gehaltserhöhung bekomme.
    Also, weiß Sohn seit gestern was Sache ist, jahrelang hab ich das Mowl gehalten. Besser so, als wenn er sich selbst die Schuld gibt.
    Und was das langfristig für die nicht vorhandene Vater-Sohn-Beziehung bedeutet ist mir ehrlich gesagt sch*egal.


    Vielleicht mal ein Gedankenanstoß, lieber TS :-).

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Aha, und was willst du uns damit sagen? Dass du zu unrecht angeklagt wurdest? Du hast gezahlt, aber nur bar? So, dass es nicht nachweisbar ist? Oder hast du gar nicht gezahlt????

  • ::) Ich blick's auch gerade nicht :hae:

    LG von Snowcake

    Ich fühle, wie sich alles wandelt
    Und wie ich selber ändern kann
    Was mich beengt in meinem Leben
    Denn mit Ändern fängt Geschichte an.


    Mia " was es ist "

  • Wenn ich böse wär würde ich sagen - aha, da denkt jemand die olle Ex scheffelt sich den Unterhalt in den Hals.


    Hast Du schon mal überschlagen was ein Kind monatlich kostet?


    Sorry, von Luft und Liebe wird niemand groß.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Schon mal drüber nachgedacht, dass du dir für ein solches Statement die falsche Plattform ausgesucht hast?


    Sich um den Unterhalt drücken und dann noch stolz drauf? :kotz:kotz:kotz


    Wie abgebrüht muss man heutzutage eigentlich sein....


    :kopf:kopf

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Naja, kA ob er drauf stolz ist. Ich glaube der Post wurde u.U. woanders rausgerupft? Wenn "wir" da über Unterhaltspflichtverletzung gesprochen haben, macht das Sinn das er sich dazu äußert.

  • Ich will damit lediglich aufzeigen, dass es immmer einen Unterschied zwischen der privaten Meinung der Userinnen und User gibt, in diesem Fall sogar zwischen der privaten Meinung eines Richters, die in seinem Urteil eingeflossen ist, und dem, was in den Gesetzbüchern steht.


    Liebe Grüße


    Camper

  • Ich habe mir die Mühe gemacht, das mal nachzulesen.


    -du hast 3 Kinder über 18 Jahren
    -und ein weiteres um das es hier geht


    - du hast so gut wie NIE Unterhalt gezahlt, weil du
    -nur 1000 Euro im Monat verdienst
    -einen Vergleich zum Zahlen geschlossen hast, dich aber nie daran gehalten hast
    -Du nicht zahlen konntest weil du arbeitslos und Insolvent warst?


    :wand:wand:wand:wand


    Man ist das mies, ich hoffe Du bist nicht stolz auf dich......
    es gibt auch Unterhaltspflichtige Eltern, die lieber nur eine "Butterstulle" essen, als an Ihren Kindern zu sparen.


    Ich kenne einen Vater, der hat extra 2 Nebenjobs um für seine Kinder sorgen zu können - und für Ihn ist das eine Sache das Anstandes und der Ehre :respekt


    Es kann immer mal sein, dass man in eine Notlage kommt, aber so wie das in den Unterlagen steht, ist die Notlage schon seit Geburt des ersten Kindes bei Dir

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch

  • Warum geht ihr auf ihn los. Er ist nicht Leistungsfähig und gut ist es.


    Soll ich nach euer Meinung nun die KM verklagen nur weil sie Halbtags arbeitet um bei ihrem jetzt 2 J. Kind zu bleiben?


    Das OL hat entschieden das es nicht Rechtens war das er verurteil wurde. Er hat einen Polymorbiden Zustand.

  • Was nicht die Frage beantwortet, ob du deinem Kind vorsätzlich den Unterhalt verwehrst???

    Private Meinung nein.


    Aber auch hier handelt es sich um meine private Meinung. Entscheiden werden das die Gerichte.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hab das jetzt nur überflogen aber er war doch wohl leistungsfähig für einen nachgewiesenen Zeitraum und er hat einen Vergleich geschlossen....


    Sorry....nicht leistungsfähig trifft es wohl nicht ganz......


    eher wie mache ich es möglich mich aus der Schlinge zu ziehen......ohne Worte.....

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Danke, dass du offen antwortest!


    Ich versuch mir einfach ein Bild zu machen, weshalb ich noch eine Frage habe:


    Glaubst du privat, dass der Vater mit der Zeugung des Kindes eine Verantwortung eingegangen ist, der er auch nach Möglichkeit finaziell nachkommen muss?


    Ich hab noch nicht so ganz raus, was du mit dem Thread genau sagen willst ;)

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Warum geht ihr auf ihn los. Er ist nicht Leistungsfähig und gut ist es.


    Soll ich nach euer Meinung nun die KM verklagen nur weil sie Halbtags arbeitet um bei ihrem jetzt 2 J. Kind zu bleiben?


    Das OL hat entschieden das es nicht Rechtens war das er verurteil wurde. Er hat einen Polymorbiden Zustand.

    Das ist nur einer der Punkte. Zuerst muss nun das Gericht, und zwar rückwirkend bis 1994 überprüfen, ob ich überhaupt, im Sinne des Gesetzes Leistungsfähig war. § 1603 Abs. 1 BGB