Beiträge von Loddar

    Hallo,


    bei dermaßen langanhaltenden Nebenwirkungen würde ich schnellstens beim Rheumatologen vorsprechen. Üblich ist das bei MTX in der Form eher nicht.
    MTX verursacht Nebenwirkungen, keine Frage, aber nicht in dieser Länge. Folsäure nimmt zwar ein paar Nebenwirkungen weg, aber, zu früh nach MTX eingesetzt, auch etwas an Wirkung, da MTX 48 Stunden im Körper verbleibt.
    Heute gibt es unzählige Rheuma-Medikamente, die kombiniert oder solo gut vertragen werden, ich persönlich finde 15 mg für eine 14-Jährige schon heftig.


    Hier: http://www.rheuma-online.de/
    Kann ich dir nur empfehlen.


    Alles Gute!


    mima,

    Zitat

    Naja, das ist eine Chemo, kann mir nicht vorstellen, daß man sich daran gewöhnen kann.

    Sei versichert: Man kann!!


    Grüßle

    Off topic,


    @ Camper,

    Für wen ergab sich denn das Ergebnis? Für dich :rolleyes2: oder fürs Gericht?


    Definition Merkzeichen H:
    Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H.


    Voraussetzung ist
    grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden
    bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und
    Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft)
    fremde Hilfe geleistet werden muss. :kopf


    Das Merkzeichen H wird immer erteilt bei:


    • Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung :kopf
    • Querschnittlähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und
      ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls
      erfordern :kopf


    Unter folgenden Voraussetzungen ist anzunehmen, dass das Merkzeichen H erteilt wird:


    • Hirnschäden, Anfallsleiden, geistige Behinderung und Psychosen, wenn
      diese Behinderungen alleine einen Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad
      der Schädigungsfolgen (GdS) von 100 bedingen :kopf
    • Verlust von 2 oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits :kopf

    Definition aG:



    Das Merkzeichen aG bedeutet, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt.


    Als
    schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur
    solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens
    dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb
    ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. :kopf


    Hierzu zählen
    Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte,
    Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig
    Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu
    tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich
    unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte
    Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von
    Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. :kopf


    Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales


    Dass man dir so gar nix ansieht... :kopf :kopf :kopf







    Grüßle

    mamavon4,

    Zitat

    Aber bei Unterhaltsgeschichten darf das Einkommen des neuen Partners doch überhaupt nicht berücksichtigt werden.

    Der Richtigkeit halber: So ist das auch. Und die Richterin hat auch ausdrücklich betont, dass der Ehemann der Mutter ihren und Campers Kindern NICHT zu Unterhalt verpflichtet ist. Selbst, wenn die Mutter zu Barunterhalt herangezogen würde, weil ihr Einkommen das erlauben könnte, in diesem Fall war das ein geringfügiger Job und daher war sie schlicht und einfach nicht leistungsfähig. Ihren Anteil der Unterhaltsverpflichtung hat sie schließlich durch Betreuung erfüllt.


    Aber, ihr habt schon recht: Es ist müßig und ganz einfach sinnlos mit einem Camper darüber zu diskutieren.
    Der nächste Richter verdonnert ihn wieder und damit hats sichs dann :motz:


    Grüßle


    P.S.

    Zitat

    Und als Ehemann ist er in gerader Linie mit der Kindesmutter verwandt.

    Ein Ehemann ist weder in gerader, noch in ungerader Linie mit seiner Frau verwandt....

    @Muckel,

    Zitat

    Ein Mehrbedarf für orthopädische Schuhe ist allenfalls in geringfügigem Umfang zuzubilligen.

    die wurden, im Gegensatz zu früheren Urteilen, nicht mehr berücksichtigt. Für diese "Behinderung" gibts Einlagen und werden von der Kasse bezahlt.

    Zitat

    hast du nach den Aussagen vor Gericht denn immernoch Kontakt mit der kleinsten????

    Nach ihrer Aussage kann ich mir das nicht vorstellen.


    @Camper,


    Zitat

    Vielleicht hat sie sich aufgeschrieben, oder kann sich zumindest daran erinnern, was tatsächlich auf der Postkarte stand.

    "Viele Grüße von meinem 6-wöchigem Erholungsurlaub aus Italien sendet dir Papa.
    Schöne Grüße an .... (Geschwister und natürlich Mama)"


    Deine "Ex"-Familie plant übrigens auch Urlaub... mit Geld, das zu ihnen schuldest.


    Grüßle

    @Camper,


    Zitat

    Ne, ich hab ja von Anfang an gewußt, dass es wieder eine Revision wird.

    Wohin ist denn deine bisherige Euphorie verflogen?
    Eigens dieser Forderung hab ich mir das heut angetan?

    Zitat

    Das reicht noch, wenn ab einem Freispruch nicht mehr zu rütteln ist.

    Träum weiter...


    Wenn ich bloß dran denke.... Anwalts-, Gerichtskosten, obendrauf den Gutachter, dazu noch deine Tagessätze.
    Hättest du mal lieber nur Unterhalt bezahlt, wär billiger gewesen.


    Grüßle

    Huch Camper,

    Text entfernt wegen Vertoßes gegen die Netiquette! Czeltik.


    Zitat

    Ich kann beweisen, dass ich Unterhalt bezahlt habe. ca 70.000 €. 70.000 € zu viel. Und die will ich zurück.

    Da bin ich aber mächtig gespannt. Ist die Verhandlung öffentlich?
    Kann mich noch an eine erinnern, bei der ich als Zuschauer teilnehmen konnte. Die war vielleicht lustig...
    Ist alles so was von anders gelaufen, als du prognostiziert hattest.
    Ich kann mir vorstellen, dass ich wieder viel Spaß haben werde...


    Grüßle