Ex-Auskotz-Thread!!!

  • Ich schließ mich an.


    Gestern große Tränen bei meiner mittleren Tochter abgewischt. Sie wurde 17. Letztes Jahr kam zum ersten allerersten mal ein email 2-Zeiler mit Herzlichen Glückwunsch zum 16. Geburtstag. Dieses Jar kam nix, null, nada... "Dann hätte der Ar*** sich letztes Jahr auch nicht melden müssen.. was soll das" heul...


    Heute Gespräch mit der Beistandschaft. Er hat immer noch nicht alle Unterlagen eingereicht (das er im Besitz eines Hauses ist hat er ganz unterschlagen). Er zahlt nach wie vor nicht den Mindestunterhalt.


    Ist 5 Kindern unterhaltspflichtig, leistet sich eine nichtarbeitende Ehefrau, besitzt 1 Firma und ist in einer anderen Geschäftsführer, lebt aber von Ersparnissen und den Krediten von Freunden (na Hauotsache die Firmen-Homepage erzählt von seinen internationalen Kunden im Consulting-Bereich.


    Seit 2009 (seit Firmengründung) würde er nur Verluste erwirtschaften. Tja, Selbständigkeit muss man sich auch leisten können. Wie meinte der MA des JA. So was unglaubwürdiges hat er schon lange nicht mehr gelesen. Er wundere sich, warum das Finanzamt in Bayern das so mitmacht.


    Ach ja, seine Anwältin prüft, ob der Titel auf o gesetzt werden kann. Soll sie mal prüfen. Da muss er dann schon klagen und das Gericht wird sich sicher nicht mit dem wenigen an Infos abspeisen lassen, zmal die Gericht hier vom Mindestunterhalt nicht gerne abweichen. Wenn er klagt, kann es natürlich gut sein, dass er dann doch den Mindestunterhalt zahlen muss und nicht wie jetzt weniger


    Naja, er verpasst 2 wundervolle, tolle junge Damen. Hoffentlich sind seine anderen Kinder ein guter Ersatz für meine 2 Goldstücke :pfeif

  • Na Herrlich,


    Exelchen teilt mit das sie Vergessen habe das Schulessen zu bestellen. Natürlich nur weil ich nachfragte da Töchterchen erklärte schon letzte Woche kein Mittag gehabt zu haben.
    Exelchen Verspricht zu bestellen. Ich kenn ja meine Ex Holde und Telefoniere mit dem Caterer der Schule. Info von denen, offene Rechnungen vom Okt. und Nov.
    Auf nachfrage beim Caterer ob die Möglichkeit bestünde für die nächsten 14 Tage das Essen in Vorkasse zu bestellen, ja ginge aber. Das Ginge, nur würde das Geld zur verrechnung der Altschulden verwendet und Töchterchen hätte trotzdem kein Essen.


    Mann mann mann. :kotz :angry :wand


    Jetzt versuch ich Exelchen dazu zu bewegen den Vertrag mitm Caterer zu Kündigen damit ich mit denen einen Abschliesen kann.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Papa06, das ist aber wirklich saublöd. Peinlich für das Kind, außerdem hat das Kind nichts zu Essen. Und Du weißt jetzt, warum die Ex Dich so weit weg wie möglich haben will. Die Info würde ich aber beim JuA noch nachschieben. Ist es möglich den Essensbetrag vom Unterhalt abzuziehen und direkt zu überweisen?


    Gruß

  • Nachdem der Vater sich dieses Jahr so rar wie noch nie gemacht hat, letzter kurzer Kontakt im Juli, hat er den Geburtstag von unserem Sohn gestern ohne Nachricht verstreichen lassen. Ich habe es schweigend zur Kenntnis genommen, aber sohni War doch ganz schön traurig das vom Papa nichts kam.


    Auch das Geschenk von meinem Lebensgefährten konnte das nicht wirklich auffangen. Selbst meine ex Schwiegermutter hat eine Karte geschrieben. Vom Vater nicht mal eine sms. Traurig. Ich weiß, für viele von euch brutale Normalität, für mich immer noch Neuland, da ich immer wieder hoffe dass mal was von ihm kommt. :wand


    Bin halt noch immer bisschen naiv.

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Lucca


    Ich glaube, Du weißt auch, dass der Unterhaltsbetrag nicht gekürzt werden darf, auch wenn es in diesem Fall sicher sinnvoll wäre. Papa06 bleibt nur die Hoffnung, dass seine Ex seinem Vorschlag folgt, oder alternativ in den ganz sauren Apfel beißt und selbst für die Begleichung der offenen Rechnung sorgt, damit die Tochter Schulessen bekommen kann.


    Shantra


    Ja, es ist verdammt traurig, dass Exen nicht mal zum Geburtstag von sich hören lassen. Ich weiß nicht, ob es hilft, aber am Ende schneiden sie sich ins eigene Fleisch. Ob unsere Exen das dann trifft, ist deren Problem.
    Erfahrungsbericht von meiner Tochter (17) dieses Jahr...ihre Mutter hatte vergessen, ihr zu gratulieren...ich frage Tochter am Geburtstag ihrer Mutter, ob sie ihr schon gratuliert hat...Antwort: Nö, wieso? Sie hat mir doch auch nicht gratuliert.

  • Shielover, es war ja eine Frage. Ich würde das der Ex mal bei einem Gespräch mit dem JuA anbieten. Wissend, dass es nicht geht. Aber so geht es ja auch nicht. Das Kind hat Hunger und muß sich außerdem noch der unangenehmen Situation aussetzen.

  • Shielover, es war ja eine Frage. Ich würde das der Ex mal bei einem Gespräch mit dem JuA anbieten. Wissend, dass es nicht geht. Aber so geht es ja auch nicht. Das Kind hat Hunger und muß sich außerdem noch der unangenehmen Situation aussetzen.


    Ich weiß, es ist eine äußerst bescheidene Situation für das Kind, aber ich rate davon ab, eine Aufrechnung des Unterhalts bei einem Gespräch mit dem JA anzubieten. Das könnte nach hinten losgehen. Anders wäre ein Vorschlag, die Rechnung vorerst zu übernehmen und dann bei dem Gespräch mit dem JA die Rückzahlung durch die Mutter zu regeln, im Hinterkopf die Wahrscheinlichkeit einbeziehend, dass man das Geld nicht wiedersehen wird.


    Eine blöde Situation, aber es geht um das Kind. Und ob man mag oder nicht, Unterhalt ist generell nicht anrechenbar.

  • Hi,


    es wäre toll wenn man dies aufrechnen könnte aber geht ja nicht.
    Die KM bekommt H4 und ich hab leider nicht die Möglichkeit da noch was dazuzugeben
    Wenn ich dort mit dem Caterer einen Vertrag mache bezahlt die Oma das Essen und ich geb etwas dazu wenn ich kann.
    Liegt an der KM dort zu kündigen damit ich abschließen kann.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.


  • Liegt an der KM dort zu kündigen damit ich abschließen kann


    Wo ist denn das Problem? Dann sollen sie den Vertrag mit der KM doch ruhend stellen. Kein Geld = Keine Leistung. Wenn du, bzw. die Oma mit dem Caterer einen Vertrag machst, dann ist das ein eigenständiger und neuer Vertrag. Das hat dann nichts mit den überfälligen Rechnungen zu tun, welche die KM zu begleichen hat. Für deren Begleichung bist du nicht zuständig. Oder hat der Dienstleister das zur Auflage gemacht, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen kann? Eine Verpflichtung, einen neuen Vertrag mit dir oder Oma abzuschliessen, hat der Caterer allerdings auch wieder nicht.

  • Es kann da durchaus Probleme geben, denn das Schulessen kann vertragsmäßig auch "dreiseitig" sein. (Schreibst Du ja auch im Schlußsatz)
    Also nicht nur ein Vertrag zwischen Eltern und Caterer sondern auch ein Vertrag zwischen Schulträger und Caterer:
    Dort verpflichtet sich der Caterer, jedem Kind ein Essen gemäß Vertrag mit den Eltern anzubieten. Aber eben nur einmal gilt dieses. Der Caterer kann jetzt sagen, dass es ja für dieses Kind schon einen Vertrag gibt, der aber derzeit seitens der Eltern nicht eingehalten wird.


    Auf jeden Fall wird das Thema hier auf dem Rücken (bzw. Magen) des Kindes ausgetragen und das finde ich sowas von Sch.....e.

  • Mann kann die Sache auch verkomplizieren. Wer ist jetzt denn nun Vertragsnehmer beim Caterer für das Mittagessen des Kindes? Mutter, Vater, oder beide Eltern? Wenn es beide Eltern wären, dann sind sie Gesamtschuldner und Papa müsste sowieso bezahlen, wenn Mama nicht will oder nicht kann.


    Als meine Ex die Kindergartenbeiträge nicht gezahlt hat, ist meinem Arbeitgeber die Pfändung als Drittschuldner ins Haus geflattert. Das hörte erst auf, als ich meinen Wohnsitz umgemeldet hatte.


    Viel wahrscheinlicher ist doch, das der Caterer über eine mögliche neuen Vertragsanbahnung versucht, Druck auszuüben, weil er meint, die Zahlungsausfälle kann er beim Vater wieder reinholen.


    In einem kapitalistischen System lässt sich mit einem bisschen guten Willen alles regeln. Wenn ich als Caterer 2 Essen statt 1 verkaufen kann, dann
    fehlt es da an unternehmerischen Denken. Da würde ich mal zur Schulleitung gehen und ganz unbedarft fragen, ob die bei der neuen Vertragsanbahnung vielleicht unterstützen mögen, damit das Kind wieder etwas zu Essen hat. Und wenn die das nicht tun wollen, dann würde ich als nächstes vom Bürgermeister als Kommunalvorgesetzten bis zum Kultusministerium bis zur Presse alle Stellen anschreiben, damit das möglich wird. Und das würde ich der Schulleitung auch gleich bei meinem ersten Gespräch stecken. Der Dienstleister kann den alten Vertrag ja in Inkasso geben.

  • F4tH3R F16URE Das ist zwar gut gedacht, aber bringt wahrscheinlich dann nichts, wenn die Schule nichts mit dem Caterer zu tun hat.
    Bei uns hat der SchulTRÄGER (Amt) den Caterer engagiert. Die Schule selbst und somit der Rektor hat damit nichts zu tun. Da spricht er umsonst vor.


    Und an Tochtis Grundschule hat ein Verein (OGS) den Caterer engagiert. Also muss man an den Verein rantreten.


    Wenn die Mutter H4 hat, besteht dann ein Antrag auf Teilhabe? Dann kostet das Essen für's Kind ja nur 1 Euro pro Mahlzeit.
    Manno, und die hat Mutter 2 Monate nicht bezahlt? Ca. 40 Euro???


    Legt zusammen, bezahlt die Schulden. Das arme Mädchen. :-(

  • F4tH3R F16URE Das ist zwar gut gedacht, aber bringt wahrscheinlich dann nichts, wenn die Schule nichts mit dem Caterer zu tun hat.
    Bei uns hat der SchulTRÄGER (Amt) den Caterer engagiert. Die Schule selbst und somit der Rektor hat damit nichts zu tun. Da spricht er umsonst vor.


    Schon klar. Das Essen fällt ja nicht vom Himmel und ich traue dem TO auch zu, das er die Zuständigkeiten selbstständig klären kann, wenn er denn will. Gut, dann geht er nicht zum Rektor, sondern zum Amtsvorsteher. Oder zu dessen Vorgesetzten, welcher auch der Bürgermeister sein dürfte, dann passt es wieder. :-D


    Das größte Problem ist in solchen Sachen immer, daß ein Abweichen vom Schema F in behördlichen Strukturen total verpönt ist. Das ist im Tagesgeschäft nicht vorgesehen und macht möglicherweise noch zusätzliche, unnötige Arbeit oder die Buchhaltungssoftware kann so etwas nicht verwalten. Wenn man etwas durchsetzen will, dann muß man notfalls unbequemer (nicht querulatorisch) sein, als das Verwaltungsverfahren es den Mitarbeitern zumutet. Das geht schon.


    Edith: Einfacher, ohne Offenbarungseid vor irgendwelchen Amtsleuten, wäre es wahrscheinlich, einfach die Rückstände zu bedienen. Um welche Summe geht es denn hier überhaupt?

  • Wow,


    Also den Vertrag kann natürlich nur der Vertragsnehmer Kündigen und das ist die KM.
    Für ein Kind zwei Essensverträge geht nicht. Könnte ja sein das das Kind entweder zwei Essen bekommt oder Keines. In beiden fällen kann einer der Vertragsnehmer(KM oder KV) dies Reklamieren.
    Ich kann nur hoffen das KM es entweder auf die Reihe bekommt oder Kündigt. Den Rückstand begleiche ich nicht, würde es eh nicht zurückbekommen, müssten um die 160€ sein.
    Naja alles im allem recht doof für meine Kleine. Da ich im moment ein Dunkelrotes Tuch bin für meine Ex werde ich mit einem Appell an sie nichts bewirken, im gegenteil.


    LG und gute Nacht vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Ich würde den Rückstand zahlen und die Essenskosten übernehmen.
    Das wäre mir das Mittagessen meines Kindes wert.


    LG Jona

  • Den Rückstand begleiche ich nicht, würde es eh nicht zurückbekommen, müssten um die 160€ sein.


    Betrachte es doch mal als Investition in das Kind und nicht als einen Zuschuß von dir, mit dem Mutter den großen Reibach macht. Vielleicht erreicht ja dein Appell durchaus ihr Gewissen, sie kann dir aber nicht entgegenkommen, weil sie das Geld (vermutlich) nicht hat, um die Rückstände zu tilgen. Wenn Exelchen kein Geld zuschießen muß, fällt es ihr bestimmt leichter, einer Vertragskündigung ihrerseits zuzustimmen. 160 Euro sind zwar kein Pappenstiel, aber auch kein Weltuntergang.

  • Nordlicht: Teilhabe Paket? Muss man(n) oder Frau doch beantragen. Das könnte zuviel Arbeit sein oder sie hat es einfach vergessen. So What?


    @ Jona und Name bei dem man sich die Finger auf der Tastatur bricht :D = F4tH3R F16URE


    Ihr habt ja recht. Ich quatsch sie an, wenn se rann geht.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Die Investitionen in das Kind sind natürlich was, das jeder Elternteil gerne macht...dasselbe Problem hatte mein Partner auch...Kinder hatten Mittags kein Essen mehr, Mutter schwieg sich aus und die Kinder erzählen plötzlich, dass das Essen ungesund wäre und nicht schmeckt...Grund waren auch unbezahlte Beiträge...Wenn Mann allerdings über Jahre vorher immer wieder Posten der KM ausgleicht, die Sie eigentlich als erwachsener Mensch im Griff haben sollte, dann gibt es für die Mutter auch keinen Anreiz mehr, sich wie jeder andere um den Kram zu kümmern. Bei uns war es erst das Essen im Kiga, dann in der Grundschule, dann in der weiterführenden, Sportbeitrage die nicht mehr bezahlt wurden, Fahrkarten-wo der Busbetrieb schuld war....als Papa noch eingegriffen hat und für die Kinder ausgeglichen hat, hat er noch Ärger bekommen, weil anscheinend mehr Geld da war, als er an Unterhalt zahlen muss und dort jagte eine neue Überprüfung die nächste...seine Hilfe wurde also als dankbare Geldquelle betrachtet...gelernt hat Sie nix...jetzt haben die Kinder auch kein Mittag, Bus fahren Sie auch nicht mehr...und Sport machen Sie nur den, den Papa jetzt selber bezahlt und die Kinder holt und bringt...eben weil Geld was Zweckbestimmt war, im Äther verschwunden ist. Wenn Wir Sie Fragen, wieso das oder das nicht mehr gemacht wird, dann sagen Sie immer, dass es vorher doof war und jetzt viel besser ist. Die Mutter war nicht einmal ehrlich, weder zu den Kindern noch zum Vater, warum sollte er das dann wieder ausgleichen...ne, das würde niemand machen, Wenn er sieht, dass es kein einmaliges Erlebnis ist sondern sich abzeichnet, dass es zur Regel wird.. Papa wird es schon bezahlen Wenn er nicht will, dass es seinem Kind an etwas fehlt...


    Einmal hilft man gerne, aber ehrlich gesagt bleibt es meistens nicht bei einmal...und der verantwortungsbewusste Elternteil fragt vorher schon Hilfe und lässt das Boot nicht erst kentern...

  • Wenn er sieht, dass es kein einmaliges Erlebnis ist sondern sich abzeichnet, dass es zur Regel wird.. Papa wird es schon bezahlen Wenn er nicht will, dass es seinem Kind an etwas fehlt


    In vielen Fällen, wenn man mal ehrlich zu sich selber ist, dann hat sich das schon abgezeichnet, als man noch als Paar zusammen gelebt hat. Da kann jeder für sich sein Maß der Leidensfähigkeit prüfen. Bei begrenzten Mitteln kann man eben auch nur da helfen, wo die Not am größten ist. Und wenn hier die Oma, ohne irgendwelche rechtliche Pflicht künftig hier die Beiträge stemmt, dann steigert das nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit von Papa06. Das kann hier m. E. nur Zug um Zug funktionieren. "Gibst du mir das unterschriebene Kündigungsschreiben und die Zahlungsdaten, bezahle ich den offenen Posten und werfe es für dich in die Post (sparst sogar 'ne Briefmarke).".