Umgang der Großmutter

  • Hallo @ All,


    Es geht wie schon im Betreff geschrieben um den Umgang der Großmutter (ms) zu meinem Sohn.


    Also ich hab schon einmal erwähnt das meine Freundin kurz nach der Geburt meines Sohnes verstarb.


    Es sieht jetzt so aus, dass der Kleine bei mir bleiben darf und das ich das alleinige Sorgerecht erhalte.


    Die Mutter hat alles Menschenmögliche getan das ich den Kleinen nicht bekomme Tatsachen verdreht sowie üble Nachrede im Bezug auf meine Person z.B. das ich ein Alkoholproblem hätte und dadurch auch unbeherscht und gewalttätig sei.
    Sie hat mir das Leben in den letzten zwei Monaten richtig schwerr gemacht. Ich musste dank ihr mehrere Besuche von einer Psychologin über mich ergehen lassen was echt nicht angenehm ist egal ob mann was zu verbergen hätte oder nicht.


    Jetzt die Entscheidende Frage haben Großmütter ein Umgangsrecht?

    Ich weiß das nicht die Großmutter ein recht auf ihren Enkel hat sonder dieser ein Recht auf die Großmutter.
    Es ist auch nicht nett von mir aber ich kann und will diese Frau nie wieder in meinem Leben sehen bitte helft mir.
    Seid nicht so böse aber im Moment kann ich nicht mit dieser Frau ich denke das versteht man irgendwie.


    LG


    Aba

  • Hallo abaddon!


    Zitat

    Jetzt die Entscheidende Frage haben Großmütter ein Umgangsrecht?


    JA!!


    Ein Recht zum Umgang mit dem Kind haben die Verwandten (Großeltern, Geschwister usw...), Stiefeltern, Pflegeeltern und sogar Freunde wenn es dem WOHL des Kindes DIENT!!


    Die einzigste Sache die ich Dir raten kann ist eben nach den ganzen Aktionen die Großmutter gebracht hat es eben klarzumachen das ein Umgang im Moment NICHT dem Wohle des Kindes entspricht!
    Denn so wie ich die Sache verstehe scheint sie Dir wohl die Schuld an diesem harten Schicksalsschlag zu geben :kopf und bevor sie das nicht in den Griff bekommt musst Du davon ausgehen das es pädagogisch nicht gut wäre das Sie ohne Aufsicht oder anderweitig Umgang mit dem Kind hat da Du befürchten musst das Sie Ihren Zorn über den Verlust auf irgendeiner Weise am Kind auslässt!!


    Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!


    Grüße
    coyote

  • Das hört sich gut an schätze diese Frau aber nicht so ein wobei wann weiß mann das schon.


    Ich will hier aber auch nicht als A....loch da stehen nur nach dem Tod meiner Freundin erfuhr ich das mich meine Freundin sowieso nach der Entbindung verlassen wollte. Diese Aussage kam nur von der Großmutter hab auch schon mit besten Freundinen darüber geredet und keine konnte diese Aussage bestätigen. Zudem sprechen zuviele Sachen dagegen z.B. Hatten wir auch schon eine 3Zi.-Wohnung zugesichert bekommen sowie meine Freundin totalunwichtigen Personen über eine baldige Hochzeit erzählte.
    Ich finde das mann über Tote Menschen nicht mehr sowas sagen sollte da ich sie ja auch nicht mehr Fragen kann ist dieser ein sehr feiger Zug von ihr gewesenund alles nur damit ich das Intersesse an dem Kleinen verlieren könnte.


    Grüße


    Aba

  • Wie Coyote schon schreibt, kann die Großmutter den Umgang fordern.


    Klar hat sie, wie Du auch, mit dem Schicksalsschlag zu kämpfen und dein Kind ist das einzige, was ihr noch von ihrer Tochter übrig geblieben ist.


    Vielleicht braucht ihr alle erst einmal Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten.


    Aber eins solltest Du noch wissen. Wenn es hart auf hart kommen sollte (was ich dir nicht wünsche) kann sie es auch per Gericht durchsetzen.


    Ich hoffe, Du wirst Deinen Weg finden und gehen.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Ok die Entscheidung über Sorgerecht wird auch noch gerichtlich Bekannt gegeben und ich denke mal dann wird auch über das Umgangsrecht diskutiert also ist es sogesehen schon vor Gericht.


    Was ist das min. was sie erreichen kann ich hab was von einem Tag alle zwei Wochen gehört (aber bei Vätern) ist so ne Regel wenn alle Stricke reißen oder?

  • Laut den Gesetzestexten, die man im Internet findet, gibt es keine klare Regelung und es wird von Fall zu Fall und von Richter zu Richter entschieden.


    Aber warum setzt Du Dich nicht einfach mal unverbindlich mit dem Jugendamt in Verbindung und fragst da einfach mal nach. Die können Dir helfen, haben aber keine Entscheider-Rolle.


    Ich habe Dich so noch nicht gelesen hier. Von daher würde ich gerne einmal wissen, wie alt Dein Kind ist und ob bisher Kontakt zwischen Enkelkind und Großmutter bestand.


    Wenn dies der Fall bisher war, wird man den Kontakt nicht so schnell unterbinden, außer das Kindeswohl ist gefährdet (kannst Du aber nicht mit den Problemen zwischen den Erwachsenen begründen, dies tut da nichts zur Sache).


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Fühl dich mal :troest



    Vielleicht kannst du ja auch über deinen Schatten springen. Überlegs dir mal.


    Auch die Oma mütterlicherseits gibt es nur einmal!



    Glaub mir, mein KV hat super super schlimme Dinge getan. Trotzdem habe ich ihm heute die Hand gereicht...



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo Aba!


    Alles, was in den Texten oben steht, stimmt. Natürlich hat die Großmutter ein Umgangsrecht und natürlich ist es nicht sonderlich förderlich für's Kind, das wirklich durchsetzen zu lassen, wenn ihr Erwachsenen so gar nicht miteinander klarkommt. Und deine Abneigung gegen die Oma verstehe ich auch - irgendwie.


    Trotzdem solltest du dir dringend überlegen, dass diese Großmutter die einzige Chance für dein Kind ist, die leibliche Mutter kennenzulernen. Klar kannst du dem Kind auch von ihr erzählen, aber nur die Oma erkennt in dem Kind die Anteile seiner Mama und stellt eine Beziehung her. Sie wird dem Klind vielleicht irgendwann später Kinderbilder von der Mama zeigen und erzählen, wo die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden sind.


    Ein Kind holt sich den allergrößten Teil seines Selbstverständnisses über die Identifikation mit Vater UND Mutter. Und diesen fehlenden "Mutter-Teil" kannst du nicht ersetzen - auch niemals mit einer noch so wohlmeinenden Freundin, die dann als "Mutter-Ersatz" fungiert. Das kann nur die leibliche Verwandtschaft der Mutter deines Kindes.
    An sich ist es ein Vorteil, dass sie greifbar ist - wenn's dir auch jetzt schwerfällt, darin einen Vorteil zu sehen, weil sie nervt.


    Das Klügste und Beste, was du also für dein Kind machen kannst, ist, dich irgendwie mit dieser Oma zu arrangieren. Vielleicht nicht jetzt gleich - kannst dich ja erst noch ein bißchen abreagieren. ;)
    Solltest du aber wirklich das alleinige Sorgerecht bekommen, sollte das Arrangieren machbar sein. Da bist ja dann du am längeren Hebel. Ohne ist es zugegebenermaßen schwerer.


    Vielleicht hältst du uns ja auf dem Laufenden - Ich fände es interessant zu hören, wie eure Geschichte weitergeht.


    Emma

  • Hallo,


    also ich verstehe Deine Situation überhaupt keine Frage, aber ich würde auch versuchen noch mal drüber nachzudenken.


    Genauso wie du Deine Frau verloren hast, hat die Mutter ihre Tochter verloren. Und solche schmerzhaften Erfahrungen lassen ein manchmal Sachen machen die gar nicht o.k. sind. Ich kann dir das aus eigener Erfahrung sagen. Als mein Vater damals gestorben ist habe ich seiner Frau die Schuld gegeben, und habe ihr vorgeworfen das nur weil sie mit Freundinen Kaffe trinken war sei er gestorben. Bis mir sein Hausarzt irgendwann sehr Rabiat klar gemacht hat das der Herzstillstand auch gewesen wäre wenn sie dagewesen wäre und das auch wenn sie dagewesen wäre nichts mehr zu machen gewesen wäre. Nur weisst du ich war so verletzt und ich habe irgendwo einen Schuldigen gesucht.


    Deswegen spring du über deinen Schatten, so schwer es auch sein mag, aber euer Sohn ist das einzige was ihr von ihrer Tochter geblieben ist. Geh zum Jugendamt oder vielleicht auch Beratungsstelle, mit dem Anliegen du möchtest das dein Sohn Kontakt zu der Großmutter hat, hast aber Angst das negative Aussagen fallen und frag was du machen kannst. Ich habe hier im Forum schon viel mit Betreuten Umgang gelesen, und ich glaube das wäre für deine Situation wirklich eine Möglichkeit. Versuch es einfach.


    Denk doch einfach mal dran was deine Freundin wollen würde. Ich meine ihre Mutter ist doch eigentlich die einzige die dem Sohn richtig viel von seiner Mama erzählen kann. Sie kann ihm erzählen wie seine Mama als Kind und alles war, ihm ihre Fotos zeigen usw.


    Ich wünsche dir wirklich ganz viel Kraft für die nächste Zeit und wünsche Dir das auch die Großmutter endlich auf den richtigen Weg kommt.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hallo,


    also Adrian ist heute genau 17. Wochen alt und lebt seit dem 24. Oktober bei mir vorher war er drei Monate und eine Woche im Geburtskrankenhaus. Er ist ein Frühchen und kam in der 31 ssw zur Welt. Naja er könnte nach zwei Monaten nach seiner Geburt zu mir (hat das Jugendamt so Entschieden) die Großmutter kam aber mit einer EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG mit dem Verbot dass das Kind zu mir kommt. Es wurde wie schon erwähnt ein Gutachten von einer Psychologin erstellt mit dem Ende das Adrian bei mir bleiben darf. Achja hab ihn auch nur bekommen weil sich das Jugendamt für mich eingesetzt hat sonst wäre er noch in eine Pflegefamilie gekommen. Die Großmutter war wärend dem Klinikaufenthalt täglich bei ihm jetzt hat sie bis zum Gerichtstermin das Recht alle zwei Tage nimmt sie aber zum Glück nicht ganz so ernst naja hat aber andere Gründe.

  • Hi Abbadon,


    warte erst mal die Entscheidung wg. des Sorgerechts ab.


    Die Großmutter hat nur rein theoretisch ein Umgangsrecht.
    Sie müsste nachweisen, dass dies dem Kindeswohl dient.


    Wenn sie auch weiterhin gegen Dich arbeitet, dürfte es schwierig
    sein, dieses Recht geltend zu machen.


    Allerdings ist es auch möglich, dass im Termin zugleich über die
    Kontakte gesprochen wird. Da kannst Du dann ja auch nicht
    quer schießen


    :D

  • Hallo Aba,


    ich kann dich gut verstehen, und gut nachempfinden, wie du dich fühlst. Nachdem was du erzählst hast, was du mit der Großmutter erlebt hast, ist es auf jeden Fall berechtigt, wie du im Moment denkst und fühlst.


    Auch wenn es zwar für uns Außenstehende (und vor allem natürlich für dich) im Moment nicht nachvollziehbar ist, warum sie so agiert wie sie es getan hat und immer noch tut, würde ich dir / euch raten, einfach noch etwas Zeit vergehen zu lassen.
    Ich würde mich an deiner Stelle vorerst gar nicht festlegen, außer in der Hinsicht, ihr zumindest im Moment den Umgang zu verweigern, da dies zur Zeit wegen allem dem Kindeswohl nicht förderlich wäre. Zumal es für das Kind in dem Alter (noch) nicht relevant ist ob es Umgang zur Großmutter hat oder nicht.
    Ich denke einfach ihr beide habt das Schlimmste erlebt, was einem passieren kann. So etwas ist nicht in 17 Wochen zu verarbeiten, das braucht Zeit....
    Man kann nicht nachvollziehen, was im Kopf der Großmutter deines Kindes vor sich gegangen ist / warum sie so gehandelt hat oder es immer noch tut. Vielleicht kann man es auch gar nicht - man findet ja noch nicht einmal Worte für den Schmerz wenn ein geliebter Mensch stirbt...
    Wenn es um Extremsituationen in emotionalen Angelegenheiten geht, kann es vorkommen, dass man nicht unbedingt so rational handelt, wie man es sonst tun würde, wer kennt das nicht von sich? Vielleicht hat sie einfach - was verständlich wäre - wahnsinnig große Verlustängste, jetzt auch noch ihr Enkelkind zu verlieren - das einzige, was ihr von ihrer Tochter geblieben ist. Wenn auch das ihr Verhalten nicht entschuldigt, keine Frage.


    Also wie schon gesagt wurde, Umgangsrecht hat sie schon. Unter den gegebenen Umständen allerdings kannst du dir noch etwas Zeit gewähren, den Umgang auch noch bis zum 1. Lebensjahr (oder auch noch länger wenn sie weiterhin extrem entgegen agieren würde) rauszögern.
    Ich würde euch beiden wie gesagt einfach noch etwas Zeit geben, um alles zu verarbeiten, und mal abwarten, wie sich das noch entwickelt, wer weiß, wie es in ein paar Monaten aussieht.
    Im Moment allerdings würde ich dir unter den gegebenen Umständen vom Umgang abraten, wenn dich der Kontakt mit ihr so belastet. Ich denke du hast ja selber noch genug zu verarbeiten mit allem, was war - und zusätzlich den kleinen Wurm, für den du trotz allem voll und ganz da sein musst und Kraft brauchst.
    Wenn du irgendwann dann bereit dazu bist, kannst du ja vielleicht wirklich den begleiteten Umgang ausprobieren. Gut dabei ist zumindest, dass es am Anfang ja die Mediations-Gespräche gibt, und man bei diesen u.a. zumindest ein wenig über die Beweggründe des anderen erfährt. Vielleicht hilft das euch (dir) ein wenig weiter.


    Ich drück euch die Daumen,
    mila


  • Allerdings ist es auch möglich, dass im Termin zugleich über die
    Kontakte gesprochen wird. Da kannst Du dann ja auch nicht
    quer schießen


    :D

    Also ihr habt schon alle Recht war leider lange Zeit sehr gutmütig bis ein guter Freund gesagt hat das es jetzt reicht und ich nicht mehr der liebe Junge sein soll. Was auch stimmt ist, dass dieser Verlust ganz bitter für eine Mutter ist und ich genauso auch meine das mein Sohn ihre Tochter ersetzten sollte was aber vollkommen unmöglich ist. Außerdem weiß ich nicht ob sich diese Frau auch schon einmal gedanken drüber gemacht hat, wie es mir geht. Also ich werde jetzt erstmal eine klare Linie vertreten und zwar die das es jetzt an ihr liegt wie es weiter geht (wie sie sich mir gegenüber aufführt) und ich denke mal, dass ich auch eine Entschuldigung von ihr erwarten kann. Dann bin ich auch wieder Kompromis bereit.


    LG und danke euch seid super

    Einmal editiert, zuletzt von abaddon ()

  • Hallo und mein Aufrichtiges Beileid !


    Eine völlig furchtbare Situation für alle Beteiligten !


    Meine Oma hat immer gesagt ein Partner geht bei einem Tod einem von der Seite....Ein Kind aber von dem Herzen ! Das stimmt wohl auch und ich möchte es nie erleben !


    Ich hoffe für den kleinen Schatz das Ihr es im seinem Interesse hinbekommt und die Oma "aufwacht" !


    Gaaaaaaaaaaaaaanz viel Kraft wünscht Euch


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Morgen,


    Außerdem weiß ich nicht ob sich diese Frau auch schon einmal gedanken drüber gemacht hat, wie es mir geht.


    Da würde ich ein Monatsgehalt gegen wetten. Es kann dir eigentlich auch wurscht sein woran sie denkt und aus welchen Gründen sie handelt. Du hast als Elternteil funktionsfähig zu bleiben und deine Rolle als Vater einzunehmen. Störfaktoren gehören da erstmal ausgeblendet. Sprich es ist dein Kind nicht ihres und du bestimmst, komm erstmal mit dem Kind klar und etablieren einen Alltag ohne Störfaktoren. Entweder wird sie das akzeptieren oder eben nicht. Ich denke dafür bracht man erstmal Ruhe ohne fremde Einmischung, war jedenfalls bei mir so.



    Also ich werde jetzt erstmal eine klare Linie vertreten und zwar die das es jetzt an ihr liegt wie es weiter geht (wie sie sich mir gegenüber aufführt) und ich denke mal, dass ich auch eine Entschuldigung von ihr erwarten kann. Dann bin ich auch wieder Kompromis bereit.


    Umgang gegen Wohlverhalten - richtig so. Ich kenne einige Paare die nach der Geburt (und den obligatorischen Verwantenbesuchen) erst mal die Zugbrücke hochgezogen haben damit sie zur Ruhe kamen. Kommt die Hebamme noch vorbei? Arztbesuche und Nachsorge regelmäßig? Nicht das sie da versucht dir was anzuhängen. Schwiegermonster mit erwachenden Muttergefühlen sind zu allem fähig.


    Wenn es einem zuviel wird könnte man sich auch per Eltern-Kindkur eine Auszeit verschaffen.



    Grüße,
    Grünschnabel

  • Also Hebamme kommt nixht mehr bzw. kam bei mir nie (nab alles Rund um Füttern Pflege und Alltag in der langen Zeit im Krankenhaus gelernt. Es kommt aber noch eine Nachsorgekinderkrankenschwester vom Klinikum sie begleitet mich noch zu Terminen bei der Nachsorge, Kinderarzt usw.. Jugendamt hat sich auch eingeschaltet und es wurde bzw. ich willigte Jugendhilfe ein ist ganz ok war aber auch erst einmal da naja die Richterin verlangt ja das täglich jemand "zur Kontrolle" kommen solte naja zum Glück war da Jugendamt sowie auch super Ärzte vom Klinikum Großhadern in München dagegen. Ich hätte ja nicht wirklich ein Problemdamit wenn das der Preis wäre mein Kind zu haben wobei dies bestimmt nicht angenehm auf dauer wäre (naja wird ja nicht umgesetzt) jetzt schaut man das die vom Jugendamt ca. zweimal die Woche kommt (reicht auch schon) find ich sogar in der ersten Zeit ganz ok.


    Also die Großmutter hat imMoment keine Chance da was zu machen. Aber ich bleib auf der Hut danke Grünschnabel.
    Und danke auch euch allen anderen werde unter dem Thema "Umgang Großmutter" berichten wenn Gerichtstermin ist und wie die endgültige Entscheidung lautet.

  • Du kannst davon ausgehen, dass in der Gerichtsverhandlung bezüglich des Sorgerechts auch das Thema Umgang vom Gericht angesprochen wird. Die wollen Euch nämlich nicht in 3 Monate wieder im Sitzungssaal sehen.
    Derzeit ist ja bereits eine Regelung angeordnet, die müsste wohl sowieso geändert werden. Dass der Großmutter hier ein großzügiges Umgangsrecht zugebilligt wird, ist zu erwarten, wenn ihr grundsätzlich der Umgang genehmigt wird. Bestritten werden kann ihr der Umgang nur, wenn dieser nachweislich schlecht fürs Kind wäre. Die Probleme, die Du mit ihr hast oder sie mit Dir, sind nicht Gegenstand der Umgangsregelung. Jedenfalls so lange nicht, wie das Kind nicht indoktriniert wird. Und dazu ist es zu klein derzeit.


    Du könntest, wenn Du willst, allerdings nachfragen, ob der Umgang vom Jugendamt kontrolliert wird. So wie das JA bei Dir kontrollieren soll. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Möchte mich der guten Frage von Grünschnabel anschließen. Also es gibt bestimmt Großeltern auch bei euch die ihre Enkelkinder einmal im Monat sehen (maximal) weil mann einfach nicht immer so einen Stress haben will. Also mir kann keiner sagen das es Großeltern zusteht das Kind z.B. alle zwei Wochen zu sehen. Das ist wirklich übertrieben es sind und bleiben "nur" Großeltern. Sogar manche Väter bekommen nicht mehr Umgang also warum dann bitte ein Oma?