KV droht mir, weiß nicht weiter

  • :radab :radab :radab :wand :wand :wand


    Also das ist ehrlich der absolute Hammer was da talentfreie Mitarbeiter am Werkeln sind!!!!!!


    Neee, mein Rat OHNE DICH läuft erstmal gar nichts. Aber ich glaube auch, daß IRGENDWANN ein unbetreuter Umgang unumgänglich ist.

  • Die Idee mit "einen Bodyguard" mitnehmen (jemanden aus der Familie) hatte ich auch schon, aber da käme nur mein Bruder infrage und der war schon am überlegen, wie er sich bewaffnen kann. :( Das würde Ärger geben. Wir haben halt alle Angst um unseren Sonnenschein.


    Die vom Kinderschutzbund sind einfach zum :kotz

  • das ist logisch. die prüfen nur, ob der KV fähig ist mit seinem Kind umzugehen. deswegen 6x betreuter Umgang. danach ist sense, falls er dazu fähig ist. dann bist du genau da wo du im moment stehst. diese info habe ich von meinem JA. Wohnen deine Eltern in der Nähe oder gute Freunde? dann triff dich dort, dann hast du rückendeckung. aber Anwalt vorher ist auf jeden fall gut. habe übrigens keine unterlagen gebrauchtfürs amtsgericht. scheint unterschiedlich zu sein, je nach stadt.
    lg kitty2

  • Also wir haben acht Termine wöchentlich und der begleitete Umgang an sich geht bis Ende des Jahres. Gut, ich werde immer mehr außen vor bleiben, aber es wird definitiv nach unserem Kind geschaut, wie er das mitmacht. Unser Kind BESTIMMT das Tempo

  • Das ich mich beim betreuten Umgang im Hintergrund halten würde ist für mich selbstverständlich. Aber ich soll ja halt garnicht erst dabei sein. Ich soll meinen Sohn dort abgeben und spazieren gehen. :kopf Sie würden mich dann "schon anrufen wenn er zu doll weint"....

  • :kopf :kopf :kopf :kopf


    NEIN, NEIN, UND NOCHMALS NEEEEIIIHHHEEIINNNN!


    Mußt Du NICHT. NIEMALS NICHT!


    NEIN, NEE, NIMMERNICHT!!!!!


    NIX DA!


    :kopf :kopf


    Nochmals: Such DU DIR eine Erziehungsberatungsstelle, bei der Du dabei bleibst, das hatte sogar der Oberdooffuzzi von unser talentfreien JA Außenstelle dem Gericht vorgeschlagen. ohne Mutter nicht, sagte der. Und der war dauernd gegen mich, als es noch nicht bei Gericht gelandet war.


    Frag die dochmal, welchen Teil die von NEIN nicht verstanden haben

  • Also das würde ich auch nicht tun... :kopf


    Schon die Anmaßung nach so einer langen Zeit sich anzumelden und den Anspruch zu erheben, das Kind zu sehen und mit zu nehmen.


    Wenn das wenigstens vom Vater selber käme, so aus Vatergefühlen heraus, aber so hört sich das nicht gerade an - oder verstehe ich das falsch?
    Diese Anwandlung kommt doch bestimmt von der Familie. So ein männlicher Nachfolger, der muss doch nun endich mal begutachtet werden...


    Sorry, aber es liegt an der Mentalität der Türken, dass ich so daher rede.
    Vielleicht tue ich ja unrecht und Du hast da ein ganz gemäßigtes Exemplar erwischt.


    Also, aber selbst mal abgesehen davon würde ich auf jeden Fall darauf bestehen die ersten paar Male dabei zu sein.


    Das sind ja sonst nur Fremde um Euer Kind herum. :schiel


    Was meint denn das JA zu der Tatsache, dass da gleich auch der Opa dabei sein soll? :frag


    Lg Habibi

    Wer nachtragend ist muss viel schleppen...

  • Also bei uns gab es auch genau 6x betreuten Umgang über das JA vermittelt beim Väterverein... prima, trotz verspätetem und Nichterscheinen zu Feedbackgesprächen bekam er ein tolles "Zeugniss" Mir wurde mit Entführung ins Ausland gedroht...
    Habe beim JA ähnliche Erfahrungen gemacht. Es ist ja noch nichts passiert... erst als mein Anwalt zu einem Elterngespräch dabei war, wurde ich mit meinen begründeten Ängsten ernst genommen :wand
    Totz allem musste ich irgendwann den alleinigen Umgan zulassen. Was dann da folgte, wie ich viel später erfahren habe und weshalb es nun gar keinen Umgang mehr gibt :angry :heul
    Ich will damit sagen: leider gibt es einige Mütter, die alles mögliche vorschieben und erfinden, um den Umgang zu verhindern um sich zu rächen und die Mütter, die wirklich begründete Ängste haben und vor allem die betroffenen Kinder müssen leiden, da sie automatisch abgestempelt werden. :wand :wand :wand


    Selbst als mehr als klar war, was da lief, gegen das Kindeswohl, zählte die Aussage meiner Tochter bei der Erzieherin im KiGa und bei mir nicht, auch nicht der Eindruck der vernehmenden Polizistin. Und mir wurde vom JA geraten, einen Umgang in Begleitung eines MA zuzulassen, bevor das Gericht mehr zulässt :radab Ok habe ich genau einmal zugelassen, dann nie wieder, da alle Symptome wieder hochkamen...hoffe wir haben weiterhin unsere Ruhe, wenn ich nur keinen Unterhalt einklage...

    Meine Kleine hat regelmässigen Umgang mit ihrem Vater und wir respektieren uns als Eltern. Ok, hat etwas gedauert, denn er hat mich damals vor die Wahl gestellt...er oder das Kind... und hat die Kleine erst Monate nach der Geburt mal bewusst gesehen und sie auf den Arm genommen...aber mittlerweile muß ich sagen, er liebt die Kleine und tut alles aus seiner Sicht für sie.


    Hol Dir auf jeden Fall den Beratungsschein bei Gericht, dann kostet Dich die Beratung beim Anwalt etwa 10Euro. Such Dir den Anwalt genau aus..


    Du kannst auch nach einem Beratungstermin beim sozialen Dienst des JA bitten, so zählst Du nicht zu den Umgangsunwilligen. Die arrangieren dann auch Gespräche mit beiden Elternteilen. Nach dem Besuch meines Anwaltes bei einem Gespräch, er hat alle mit seiner Anwesenheit überrumpelt und keiner wollte nein zu seiner Anwesenheit sagen, wurde ich endlich ernst genommen und der gegenüber mal genauer beleuchtet und zurechtgewiesen...und das ist so ein Schleimer mit zwei Gesichtern, mindestens...


    Egal, wer Dir sagt, Du musst Dein Kind mit dem Vater allein lassen... wiege alles vorher genau ab...folge Deinem Bauchgefühl im Hinterkopf die Paragraphen. Liess Dich schlau. Folge Grünschnabels Link...
    leider muß man oder frau hier in Deutschland mittlerweile die Paragraphen besser kenn, als deren Anwender, wenn man zu seinem Recht kommen will...und hier sein Kind schützen will.


    Und übrigens...laut neuem Kinschaftsrecht, daß ich gern neues Vaterschaftsrecht nenne, Väter bitte nicht böse sein. haben auch die Großeltern Recht auf Umgang...

  • Zitat

    Original von sandra71
    Und übrigens...laut neuem Kinschaftsrecht, daß ich gern neues Vaterschaftsrecht nenne, Väter bitte nicht böse sein. haben auch die Großeltern Recht auf Umgang...


    Oh Sandra, dieses Recht des Kindes war lange überfällig, aber genutzt hat es den echten Vätern auch recht wenig. Den Pseudovätern evtl. etwas und ja, das ist richtig, auch die Großeltern wurden dabei bedacht.


    Wie sich das nun zwischen unterschiedlichen Kulturen darzustellen vermag bleibt abzuwarten, aber auch hier hat die Mutter einen kleinen Beitrag dazu geleistet, das dies möglich wurde, oder?


    Gruß Genesis

  • Hallo Genesis,
    klar bin ich erstmal für den Umgang mit dem anderen Elternteil und natürlich auch den Grosseltern, aber es gibt Situationen, da geht nur beides oder nichts, wie bei meiner Grossen. Ich weiß, mache ich einen Termin aus, steht der Erzeuger widerrechtlich da oder es läuft eine Kamera mit...


    Aber hier geht es der Themenstarterin meines Erachtens nicht um Kindesentzug, sondern darum das Kind vor einer Entführung ins Ausland zu schützen. Und das Genesis ist harter Tobak....

  • Guten Morgen!


    Umgangsrecht für Großeltern ist richtig, keine Frage. ABER: Soll den der Großvater meines Sohnes den Kleinen immer dann sehen dürfen wann ER es will????????? Wo Rechte sind da sollen bitteschön auch Pflichten sein. Er hat sich NIE um den Kleinen geschert und auf einmal will er ihn sehen und auch gleich mitnehmen. :radab


    Und beim JA hab ich das Gefühl ist man mittlerweile mehr Vaterorientiert als es in manchen Fällen gut wäre. Die tätscheln den KVs die sich (sind nicht alle so, ich weiß) nicht um ihre Kids kümmern noch das Händchen.

  • hallo julia-mama,


    sehen wann einer will würde ich nicht machen. geregelte zeiten. heisst ja immer KV sind so wichtig, er konnte meinen sohn sehen wann immer er zeit hatte. das ende vom lied war, er kam wann er wollte, (sohnemann war noch jünger damals ) egal ob morgens beim frühstück oder abends beim zubettgehen. gab ständig nur streit zw. KV und kind. kind hat sogar KV rausgeschmissen : papa geh du wohnst nicht hier. war meinem sohn alles zuviel. er wollte den KV überhaupt nicht mehr. seit er ihn nur noch sonntags sieht ist es besser.


    lg kitty

  • Zitat

    Original von sandra71
    Habe beim JA ähnliche Erfahrungen gemacht. Es ist ja noch nichts passiert... erst als mein Anwalt zu einem Elterngespräch dabei war, wurde ich mit meinen begründeten Ängsten ernst genommen :wand
    Totz allem musste ich irgendwann den alleinigen Umgan zulassen. Was dann da folgte, wie ich viel später erfahren habe und weshalb es nun gar keinen Umgang mehr gibt :angry :heul
    Selbst als mehr als klar war, was da lief, gegen das Kindeswohl, zählte die Aussage meiner Tochter bei der Erzieherin im KiGa und bei mir nicht, auch nicht der Eindruck der vernehmenden Polizistin. Und mir wurde vom JA geraten, einen Umgang in Begleitung eines MA zuzulassen, bevor das Gericht mehr zulässt :radab Ok habe ich genau einmal zugelassen, dann nie wieder, da alle Symptome wieder hochkamen...hoffe wir haben weiterhin unsere Ruhe, wenn ich nur keinen Unterhalt einklage...


    Ich werde jetzt mal privat...


    Bei deinem JA Bericht liefs mir ja mal eiskalt übern Rücken! :wand


    Es ist ja auch das JA was nächster Ansprechpartner fürs Ex-emplar ist wenn ich mich ganz Recht entsinne! Heute war ich hier beim JA, als ich besagtes JA erwähnte, machte die SB eine sehr abfällige Bemerkung. Eher so durch die Blume aber ich habe es verstanden! ;) In K. geht es weniger ums Kindeswohl, mehr darum irgendwelche Pragrafen mal angewendet zu haben!
    Für mich unerklärlich wie in der heutigen Zeit solch Aushilfskräfte durch Amtsflure schlürfen dürfen! :wand


    Großeltern müssen übrigens beweisen das der Umgang dem Kind dient. Wenn nie eine Bindung da war, siehts schlecht aus! Wenn, wie meine Eltern, die Großeltern stark in der Bindung des Kindes verankert sind haben sie das RECHT! Immerhin betreuen sie den Kleinen oft. Für die Großeltern auf der Ex-emplars Seite sieht es schlecht aus! So erklärte man es mir bei der Familienberatung, diese arbeitet sehr eng mit dem hiesigen JA zusammen... :party


    Von daher immer ruhig durchatmen... Ich weiß es ist sehr schwer... :crazy

  • Hallo Julia-Mama,


    Lass deinen Kleinen BLOSS NICHT allein mit dem KV u.a.!!!


    Mach auf jeden Fall, was schon gesagt wurde (Anwalt, Caritas usw.),
    aber lass deinen Sohn niemals alleine!! Ich persönlich wäre bei KV-Besuchen so oft nicht anzutreffen, bis geklärt wäre, dass du auf
    jeden Fall dabei bist (plus Person deines Vertrauens)!!


    Und lass dich nicht einschüchtern!! Bevor du irgendwelche Besuche
    gestattest und Angst vor Gewaltätigkeiten haben musst, geh erst mal
    zum Anwalt und zur Caritas (oder ProFamilia etc.). Sag dem KV, du
    willst das zuerst offiziell regeln (und der Grossvater soll sich erst mal
    ganz fernhalten)!


    Liebe Grüße
    Chrystal

  • Punkt eins...heute noch einen Anwalt suchen zB hier http://www.anwaltssuche.de/


    Punkt zwei....Termin machen!


    Punkt drei....dem KV nicht die Türe öffen, am besten nicht im Haus sein



    Einen Betatungshilfeantrag gibts auch Online : http://www.insolvenz-drspaeth.…/Beratungshilfeantrag.pdf



    Ansonsten wende Dich mal an BKE, die beraten auch bei schwierigen Familiensituationen. https://www.bke-beratung.de/User/



    Ich wünsch Dir Glück und lass Dich nicht unterkriegen!

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Ich vermute, Ihr wart und seit nicht verheiratet. Alleiniges Sorgerecht also bei Dir. Prima. Dann bitte den Kindsvater, den Umgang über JA zu regeln, schriftlich. Persönlicher Kontakt nur im Beisein eines öffentlichen Vertreters.
    Damit hast Du Deine Schuldigkeit getan. JA ist per Verordnungsauftrag für die Abwicklung der Regelung verantwortlich. Wenndie sich nicht kümmern wollen - ist es Dein Problem? Wenn Du dem JA gegenüber Deine Bereitschaft schriftlich gezeigt hast, ist rechtlich alles in Butter.


    Ein Anwalt hilft Dir leider gar nichts. Denn was soll er regeln? Soll er eine Klage einreichen?


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Original von Volleybap
    Ein Anwalt hilft Dir leider gar nichts. Denn was soll er regeln? Soll er eine Klage einreichen?


    Nein, aber beraten.


    Aber Deine Idee, das der Vater den Umgang selbst mit dem JA klären soll ist auch super! :daumen

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Was soll denn das jetzt?


    Sie boykottiert doch überhaupt keinen Umgang und hat das auch nicht vor.


    Lesen bildet.


    Im Gegenteil, sie versucht nur, eine evtl. Kindesentziehung zu verhindern und das legal.

  • Hallo und danke für all die lieben und hilfreichen Antworten! :bigkiss


    @ Clara: Ich habe ihm NIE den Umgang mit unserem Sohn verboten!!! Dein Link ist zu dem Beitrag hier völlig fehl am Platz. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    GLG