Beiträge von Laternchen74

    Hallo Yasamin,


    hast Du mal beim Jugendamt gefragt, ob die die Kosten übernehmen?


    Unsere Beiträge staffeln sich nach den Buchungsstunden. Derzeit zahle ich 86,- € für 20 Stunden die Woche. Der Betrag wird bis zu 30 Stunden vom Jugendamt übernommen, sofern es aus Einkommensgründen nicht selbst getragen werden kann.


    Also sofern Du - auch bei "nur" 32,- € - unter dem Existenzminimum liegs, übernimmt das JA den Betrag. Einfach mal den Antrag ausfüllen und sehen was bei rauskommt.


    Lieben Gruß


    es Latütsche

    Klar sehe ich auch so wenn ich nüchtern denke.


    Aber ehrlich gesagt ist das mal typisch Mensch. Jemand will mal sanft irgendwie betüdelt werden, wenn er im Moment grad in der Luft hängt und dann kommen neunmalkluge Vorschläge, die ich mir selber schon gemacht habe.


    Bitte, versteht das jetzt nicht falsch. Ich bin total gefrustet. Und ja, wenn ich morgen aufwache, oder die Nacht durchgemacht habe, sehe ich es ebenso wie Ihr und wünschte, ich hätte keinen Thread aufgemacht.


    Das ist eben mein Dickkopf, der sich gerade sagt, daß das echt unfair ist. Und die Tochter die wohnt auch erst seit letztem Jahr hier, als eben die über mir dort auszog, nur um jetzt über mir zu wohnen. Grmpf.


    Die Quärelen hatte ich nicht mit den Mitmietern hier im Haus, also auch NICHT mit der Tochter der Vermieterin, sondern mit der Vermieterin, die nur mault, weil es ihr super Gatte ihr befielt.


    Die Streitereien mit meinen Schuhschränken begannen nämlich erst, als die Tochter einzog und daraufhin der werte Herr PAPA jeden Tag sie besuchte. Zwei Jahre störten meine Schränke weder die Mitmieter noch die Vermieterin.
    Die anderen Mieter hatten sieben Jahre ihre Schränke draußen im Flur. Hat auch keiner gekräht.


    Och Menno........

    Ich habe mich wohl nicht gut genug ausgedrückt.


    Die über mir wohnt erst seit einem halben Jahr wieder da. Ich schon seit über drei Jahren. Und in diese Wohnung hätte die Tochter dann auch gekonnt, sodaß die Tochter nicht aus dem Hause ist, in dem ihr Bruder dann wäre.


    Vielleicht denke ich zu sozial.


    Wäre ich an Vermieter stelle, hätte ich nach sozialen Punkten geschaut. Sprich, wen trifft es sozialer nicht so doll.

    Also mal ganz klar gesagt:


    Es bedarf ja keiner Grundsatzdiskussion, ob das Vorziehen des Kindes rechtens ist oder nicht!


    Es gibt vier gleichgroße Wohnungen in diesem Haus. Völligst identisch! Es wohnt eine Ehepaar mit Kleinkind drin, beide berufstätig. Eine Alleinstehende, berufstätig (selbständig) die erst letztes Jahr auszog, weil sie zu teuer war und dann wiederkam, allerdings nicht mehr ins EG sondern in den 1.Stock, dann ihre Tochter mit Typ, auch beide berufstätig, und eben ich.


    Ich zahle die Miete pünktlich, komme meinen Mieterpflichten nach, bin so gut wie nie zu hören (es sei denn es ist gerade WM) und halte alles in Ordnung und sauber.

    Ich google mich grad wund,


    das gibt es ja zig Gründe warum und warum nicht.


    Z.B. sollte der Eigenbedarf vorhersehbar gewesen sein. In diesem Falle also muß der Vermieter bekannt geben, seit wann die Erkrankung bekannt ist, glaube ich. Und wenn der Sohn während der Kündigungszeit verstirbt, ist die Kündigung nicht mehr wirksam.


    Das mag ich ja nicht wirklich hoffen, aber warum wirft sie nicht die oben drüber raus, die alleinstehend, mit Job in einer ebensogroßen Wohnung wohnt wie ich?


    Dann könnte die Tochter hochziehen und ihr Sohn unten rein.


    Ich weiß, das wäre umständlich vom sozialen Blickpunkt gesehen aber fairer. Scheiß Ponyhof.

    Das Haus der Vermieterin ist ebenfalls Rollstuhlgerecht.


    Was ich nicht verstehe ist, daß sie mich rausschmeißt. Ihre Tochter könnte doch ebensogut raus, ihr Sohn dort rein und sie wirft die Mieterin raus, die ganz alleine ohne Anhang mit Job eine gleichgroße Wohnung über mir bewohnt! Oder ich hätte hochziehen können. Wäre auch gegangen.

    So Ihr Lieben,


    ich brauche jetzt echt mal ganz dringend Eure Hilfe:


    Soeben bekam ich die Kündigung für meine Wohnung wg. Eigenbedarf zum 30.09.


    Gründe:
    Sohn schwer krank, inoperablen Hirntumor.
    Wegen Therapie und Nähe zu FFM, Schwiegertochter keinen Führerschein und die Tochter der Vermieterin wohnt direkt nebenan. Die Vermieterin selbst im Ort.
    EG Wohnung mit Rollstuhl befahrbar. Sohn kann schon kaum laufen. Ausfallerscheinungen.


    Hintergründe:
    Dieses Haus ist ein 6 FM Haus. Die Tochter wohnt mit Freund nebenan also auch EG wie ich. Ich habe mit der Vermieterin schon seit Einzug der Tochter voriges Jahr Probleme wg. jedem Mist. Z.B. die Schuhschränke nerven auf einmal, der Garten soll freigeräumt werden (Sandmuschel meines Kindes stört!!!) Garten ist jedoch Teil des Mietvertrages, kann sie nichts gegen machen. Ebenso stört auf einmal der Kinderwagen im Treppenhaus UNTER den Briefkästen also keine Behinderung der anderen Mitmieter. Habe ihn jetzt weg, da Miniman ihn nicht mehr braucht. (Ich weiß, hätte ich nicht tun müssen) Jetzt steht das Dreirad einer anderen Mieterin (Hausmeistersfrau) dort!!!! Muß nicht weg. :hae:


    War deshalb beim Mieterschutzbund, bin Mitglied. ABER da erreiche ich jetzt ja niemanden und bis morgen habe ich keine Sekunde geschlafen :crazy


    Die Vermieterin hat selbst ein RIESEN Haus, wo ihre Kids bisher auch gewohnt haben.


    Meine Frage:


    Kann sie das so einfach??? Eigenbedarf ok. aber mit dieser Begründung?????? Wo soll ich denn jetzt hin? KIND, KATER, HUND OHNE JOB, HARTZ IV!!!!! SUPER VORRAUSSETZUNG FÜR NE NEUE WOHNUNG.
    In unserem Ort sind die Mieten entweder gepfeffert, ohne Haustiere oder eben nur mit festem, geregeltem Einkommen.
    Die Frist ist glaube ich in Ordnung, das ist auch nicht das Wichtigste.


    Bitte helft mir grad mal.


    Euer Latütchen

    Hallo Ihr Lieben,


    heute melde ich mich mal wieder nach langer, langer Zeit mit einer Frage, die mich zur Zeit sehr beschäftigt, und die mir den Schlaf raubt. Ich hoffe, daß mir die/der Einige helfen kann.


    Es soll evtl. ein Sachverständigen-Gutachten erstellt werden. Ich weiß nicht, was das zu bedeuten hat. Was dieser Gutachter/die Gutachterin begutachten soll. Was deren Auftrag ist, was ich mir darunter vorzustellen habe, etc.


    Wer von Euch hat damit Erfahrungen gemacht? Gerne auch per PN.


    Die vom Jugendamt hatte in einem Telefonat mit ihr erwähnt, daß das die nächste Instanz ist. Ich war allerdings so in Rage zu dem Zeitpunkt, daß ich keine Zusammenhänge mitbekommen habe, sondern nur dieses Wort "Sachverständigen-Gutachter" gehört habe.


    Als ich meine Anwältin fragte, sagte sie etwas von Erziehungsfähigkeit. Allerdings auch da war ich so verweint und nicht wirklich bei mir, sodaß ich das auch nicht genau kapiert habe.


    Heute hatte ich dann ein Gespräch bei einer AE-Beratungsstelle, bei der eine alleinerziehende war, die mir jedoch - zumindest war das mein Eindruck - nicht alles erzählte.


    Bitte, könnt Ihr mir Eure Erfahrungen mitteilen?


    Ganz liebe Grüße


    Laternchen

    Hallo,


    wie lange hast Du denn ElternZEIT!!! beantragt bei Deinem Arbeitgeber? Für diese Dauer mußt Du keinen KK Betrag zahlen. Erst nach dem Elternurlaub.


    Selbst wenn Du evtl. kein ALG2 bekommst, lassen meist die ARGE`s mit sich reden und übernehmen zumindest den KK Betrag. Zumindest bei uns. Ich würde dort nachhaken.


    Kommen die bei der ARGE nicht "in die Pötte" rede mal mit der Schwangerenberatungsstelle bei Dir in der Nähe. Gibt es bestimmt. Wenn Dein Kind unter drei ist, helfen sie meist weiter.


    Läuft der Widerspruch über einen Anwalt?


    LG

    Mein Miniman weinte auch nur, wenn er sich wehtat oder eben aus Zorn. Aus Müdigkeit zwar auch manchmal aber eher selten.


    Ich denke auch, daß mit dem Kind vielleicht etwas nicht stimmt. Das muß aber ein Arzt klären und ich frage mich, ob sich die Eltern keinen Kopf machen. Haben die das Kind denn noch nicht durchchecken lassen?

    Ich finde schon, daß es auch ein "Sieg" für Miniman ist, denn jetzt ist es endlich entschieden und dieses ewige hin und her hat ein Ende gefunden.


    Das ASR hatte ich von Anfang an, da wir nicht verheiratet waren. Daß er das dann beantragte, war nur wiedermal ein Beweis dafür, daß er mich stressen möchte. An Miniman dachte er dabei überhaupt nicht.

    Hallo an alle!


    Kurz vor Weihnachten habe ich endlich mal eine super gute Nachricht.


    Vor kurzem fand der Gerichtstermin in Sachen Sorgerecht statt. Und nach fast 2 1/2 Jahren wurde der Antrag auf das gemeinsame bzw. alleinige Sorgerecht von der Gegenseite zurückgezogen.


    Kurz nochmal ein Anriß:


    Der Vater verweigerte die Vaterschaftsanerkennung ging aber vor Gericht, um das ASR zu bekommen. Wir waren weder verheiratet noch lebten wir lange zusammen. Ich trennte mich noch während der Schwangerschaft.
    Seitdem zog er mich zigmal vor Gericht und ließ nichts an Gemeinheiten aus. Nun gut, der Umgang fand statt auch erst nach ewigem hin und her und mittlerweile bekommt er Miniman jede Woche für ein paar Stunden. So weit so gut.
    Der Vater zog irgendwann den Antrag auf ASR zurück, beharrte aber auf das gemeinsame SR. Immer noch mit der Begründung, ich sei psychisch krank, eine Gefahr für das Kind und erziehungsunfähig. In seinen Schriftsätzen jedoch widersprach er sich, ich sei eine fürsorglich gute Mutter und unser Kind ist überdurchschnittlich gut entwickelt und ausgeglichen!!!!


    Das Verfahren wurde elendlang ausgesetzt und jetzt endlich entschieden! Meine Anwältin bat drum, den Antrag zurückzunehmen oder der Richter solle die Klage abweisen. Die Gegenseite wollte eine weitere Aussetzung (wg. dem zu erwartenden neuen Gesetzesentwurf) aber der Richter kam unserer Bitte nach und forderte die Gegenseite auf, den Antrag zurückzunehmen, oder er weist die Klage ab. Es müsse jetzt mal ein Punkt gemacht werden.


    Ich bin sooooooooooooooo unendlich froh und danke nochmals allen hier, die mir über die Zeit hinweg soviel Mut zusprachen aber auch Kritik und Anregungen mit auf den Weg gaben!


    Natürlich weiß ich, daß der Vater immer wieder erneut die Klage einreichen kann und auch wird. Aber jetzt haben wir eine Verfahrenspflegerin und die schaut hoffentlich, daß alle Entscheidungen zum Wohle vom Miniman sind. Wobei ich ehrlich noch nicht genau weiß, was das Aufgabenfeld umfaßt. Aber gut, das ist eine andere Geschichte.


    Ganz liebe Grüße


    Laternchen

    Hallo hale,


    eigentlich hat der Anwalt die Pflicht, Dich über die Möglichkeit des Beratungshilfescheines aufzuklären. Das heißt, er hätte Dich im ersten Gespräch schon über Deine Einkünfte ausfragen müssen und dann sehen müssen, daß Du die Kosten für ihn nicht tragen kannst.


    Das ist aber oft der Fall, daß die Anwälte dies nicht tun, denn mit dem Schein können sie nicht soviel abrechnen, als wenn Du die Kosten selbst trägst.


    Meine erste Anwältin verhielt sich ebenfalls so. Als ich bei einer Alleinerziehendenberatungsstelle war (wird von der Diözese oft angeboten, ebenfalls auch von der Caritas) konnte ich das in Erfahrung bringen. Dort wurde mir ein 20 minütiges Beratungsgespräch von einer Anwältin angeboten, die mich für 5,- Euro beriet. Sie sagte, daß ich zu der Anwältin gehen soll, sie darauf hinweisen soll, daß sie sich falsch verhielt und ihr einen Beratungsschein vorlegen soll. Den wiederum sollte ich vorher beim Gericht holen und NICHT sagen, daß die Sache schon läuft. Ich tat wie geheißen und alles lief gut. Zwar wollte die Anwältin den Schein erst nicht annehmen, aber ich "drohte" mit der Anwaltskammer und schon war alles paletti. Ich entzog ihr dann wegen Mißtrauen das Mandat und ging zu einer anderen Anwältin, die mich von Anfang an super und ehrlich beriet.


    Du warst ja jetzt leider schon bei Gericht und der Schein wurde abgelehnt. Grübel.....versuch mal zur Schwangerenberatungsstelle zu gehen oder zu einer Alleinerziehendenberatungsstelle. Vielleicht können diese Dir helfen. Denn diese haben die Möglichkeit über diverse Stiftungen für Dich Geld "locker" zu machen, welches Du dann auch nicht zurückzahlen mußt. Die Gespräche kosten nichts.


    Andernfalls habe ich mal von unserem Moderator Volleybap gehört, daß er zumindest einige Kosten seiner "Ex-liebsten" tragen mußte, weil diese kein Geld hatte. Vielleicht schreibst Du ihm mal eine PN?


    Mehr Ideen habe ich jetzt nicht....doch eine noch: Frage auf dem Amt (egal, wie es heißt, grins) denn ich weiß, welches Du meinst, ob sie Dir ein Darlehen gewähren.


    Aber erst mal Volleybap fragen. Er weiß oft guten und sicheren Rat.


    Ganz liebe Grüße

    Auch von mir ganz viele Daumendrücker.


    Egal, was Du im Rücken hast, die Angst, daß doch noch etwas schief geht, kann ich nachempfinden. Ich denke an Dich und wünsche Dir ganz viel Glück und vor allem Gerechtigkeit.

    Hallo,


    also nachdem ich bei der Anwältin war bzgl. Unterhalt für meinen Zwergie, machte sie mich auch auf den Unterhalt für mich und die Erstlingsausstattung und was dazu gehört, aufmerksam. Wir reichten alles ein.


    Vor Gericht wurde mir alles gelistete (bis auf einen Zahlendreher, der 250,- Euro ausmachte) zugesprochen. AUCH DIE SECONDHANDWARE OHNE BELEGE.


    Von Einforderung bis zur Zusprechung durchs Gericht vergingen jedoch 1,5 Jahre. Mein Tipp, zwei Anwaltsbriefe maximal mit Fristsetzung und dann umgehend Klageeinreichung. Zeit hatte er genug.


    Und die Meinungen warum und wie jemand das alles handeln sollte, finde ich unpassend. Jede Situation ist anders und jeder Mensch ist anders. Wenn der eine nicht klagt, warum auch immer, sollte er demjenigen, der klagt, nicht den Kopf abreißen.


    Und ich fühle mích als H4 Empfänger keineswegs angegriffen! Es ist vom Gesetz geregelt worden, Du nimmst DEINE RECHTE wahr und das ist auch gut so. Welche Höhe Dir letzten Endes zugesprochen wird, bleibt abzuwarten. Ich drücke Dir die Daumen.

    Hallo,


    ich kann die Wut und Enttäuschung von Dir gut nachempfinden. Und ja, so ist unser "Rechtssystem". Du als Mutter hast sämtliche Pflichten, denen Du tunlichst nachkommen sollst und die Väter haben die Rechte, ob sie ihren Pflichten nachkommen, ist erstmal egal, denn großartig passieren tut erst mal nichts.


    Ob das jetzt fair oder unfair ist, ist auch egal.


    Was Du tun kannst:
    Wenn Du Probleme mit dem KV hast, versuche eine Vermittlung beim JA. Biete an, daß der KV für einen gewissen Abstand das Kind in Deinem Beisein für ein paar Stunden wöchentlich ein- bis zweimal (je nachdem wie es für Dich und ihn umsetzbar ist) sehen kann. Das muß nicht in Deiner Wohnung sein. Es gibt Mütterzentren die für soetwas Räume zur Verfügung stellen oder bei einer Erziehungsberatungsstelle. Den Umgang kannst Du nach einer gewissen Zeit (eben auch wieder je nach Eurer Umsatzbarkeit) auf zwei Wochen Abstände ziehen, dafür länger und der KV kann das Kind mal mitnehmen ohne Dich oder öfter in der Woche.


    Es fällt sehr schwer, jemandem, der einem viel Leid zugefügt hat, das kleine Wesen anzuvertrauen. Und ich spreche aus leidlicher Erfahrung.


    Das Sorgerecht kann er Dir nicht wegnehmen. Es läuft darauf hinaus, daß er evtl. einen Antrag bei Gericht auf ASR stellt. Dort wird das JA gehört, ob etwas gegen Dich spricht. Z.B. Drogenkonsum, Prostitution, Vernachlässigung des Kindes, etc. pp. Das wird nicht der Fall sein, gelle ;) Also kannst Du das ruhigen Gewissens angehen. Sage ihm, daß er das Geld auch in Euch investieren kann, was da an Prozeßkosten auf ihn zukommen. Allerdings kann es sein, daß das Verfahren erstmal ausgesetzt wird mit diversen Auflagen. Z.B. daß Ihr zu einer Beratungsstelle müßt, begleiteter Umgang evtl. oder, oder, oder. D.H. das ASR bleibt auf jeden Fall erstmal bei Dir. Und solange Du eben Dir nichts zu Schulden kommen läßt, ist diese Baustelle erstmal safe.


    Das zweite ist der Umgang. Wenn er Deine Vorschläge nicht akzeptiert (und die würde ich ihm in schriftlicher Form mit einer Kopie fürs JA zukommen lassen), kann er auch da klagen. Heißt erstmal, die Gerichte haben zu tun. Und zwar nicht nur mit Euch. (Gibt nämlich viele gestörte Väter UND Mütter) Sollte es also zu einer Verhandlung kommen, dauert es erstmal. In der Zeit bis zur Verhandlung (sofern der KV klagt), wird der Umgang nach Deinem Vorschlag ablaufen. Somit bist Du Deiner Pflicht der Umgangsermöglichung nachgekommen und brauchst Dir nichts vorwerfen zu lassen. Wichtig ist aber, daß Du ab sofort Tagebuch führst. Z.B. kommt der KV pünktlich, regelmäßig, geht er ordentlich mit dem Kind um, benimmt er sich Dir gegenüber......


    Was ich Dir auch dringend rate ist, Deine Gefühle in den Griff zu bekommen. Je mehr DU DICH aufheizen läßt, desto mehr Boden gibst Du ihm und desto mehr bist DU angreifbar. Viele haben Dir schon ihre Meinung geschrieben. Mit denen gehe ich teilweise konform (einiges hätte netter geschrieben werden können, aber die verdammten Gefühle...... ;) ).


    Eine keifende Mutter wird vor Gericht und vor dem JA nicht gerne gesehen. Und es schadet auch dem Kind, wenn Du so aufgebracht bist. Es ist für mich sehr leicht, Dir diese Zeilen zu schreiben, die Umsetzung jedoch ist verdammt schwer. Lese Dir mal ein paar Beiträge von mir durch und Du wirst verstehen.


    Hey, genieße jeden Tag und jede Minute mit Deinem Sonnenschein. Die Zeit rennt nur so vorbei.


    Was in der Zukunft kommt ist Makulatur, mach Dich nicht kirre. Gib Deinem Zwergie mehr Liebe und Zuneigung als Du in Dir hast. Und wenn Du Fragen hast, schreib mir.

    Liebes Einhorn,


    fast ähnlich lief es bei mir. Jedoch ist der RA dazu verpflichtet, Dich über die Möglichkeit eines Beratungshilfescheines in Kenntnis zu setzen. D.h. im Klartext, er hat seine Aufklärungspflicht verletzt. Noch ein Punkt mehr, ihm/ihr nicht zu vertrauen.


    Meine erste Anwältin wurde mir empfohlen. Sie sei so bissig! Das war sie, nicht nur zur Gegenseite. Bei einer Alleinerziehenden Beratungsstelle wurde ich von einer Anwältin über meine Möglichkeiten bzgl. des Scheines aufgeklärt. Also holte ich mir den Schein, machte einen Termin bei der ersten Anwältin aus. Diese hatte mir nämlich auch das Erstgespräch über die Rechtschutzversicherung abgerechnet und schickte mir dann alsbald eine gepfefferte Rechnung. Ich ging also mit dem Schein zu ihr, klärte sie darüber auf, daß ich mich mittlerweile informiert habe und nun weißk, daß sie mich hätte aufklären müssen, bevor sie mich vertritt.


    Ich sagte, daß ich keinen Cent bezahlen werde, wenn sie nicht den Schein annimmt. Sollte sie sich weigern, wende ich mich an die Anwaltskammer. Ich wäre bereit, die üblichen 1o Euro zu zahlen und sie aus ihrer Pflicht zu entlassen. Sprich das Mandat zu entziehen. Sie machte mit. Allerdings machte ich das auch vor Zeugen, sodaß sie keine andere Wahl hatte, sofern sie ihr Gesicht wahren wollte. (draußen saß noch eine Mandantin, die sie auch nicht über den Schein informierte. War auch noch die Mutter eines ehemaligen Schulkollegen!!!)


    Also Einhorn, stell Dich auf die Hinterfüße und sei ehrlich! Der/Die Anwälte sollen wissen, daß Du Dich nicht für dumm verkaufen läßt.