Also eh schon mehr als ein Drittel !??
Jep. Darum ja die Einschätzung, dass eine Klage auf Umgangserweiterung keine Chance hat. Ein Beschluss in diesem Sinne ist sicherlich schwerlich so zu begründen, dass es vor dem OLG Bestand hätte. In einen Vergleich kann man natürlich alles reinschreiben. Dem müssen dann aber beide Parteien einvernehmlich zustimmen.