Erfahrung zum Wechselmodell - bei Nichtgelingen zum Ausgangszustand zurück?

  • Mich treiben mal wieder Gedanken umher und hätte dazu gerne Erfahrungswerte.

    Der Wechsel vom Residenzmodell zum Wechselmodell ist vermutlich nicht einfach für ein Kind und jedes Kind und jede Trennungssituation sind anders. Vielleicht hat dennoch jemand Erfahrungen und Gedanken dazu, die zu meinen Fragen passen.

    Wenn beide Eltern grundsätzlich für ein Wechselmodell sind, ist es dann besser, es so schnell wie möglich (wenige Monate nach Trennung) einzuführen oder im Sinne von Kontinuität das Residenzmodell lieber so lange beizubehalten, bis das Kind "mehr" möchte? Dies unter dem Gesichtspunkt, dass das Kind mit dem Residenzmodell gut zurechtkommt und zufrieden zu sein scheint.


    Was passiert, wenn das Wechselmodell nicht zum Wohle des Kindes ist? Kann ja sein, dass das Kind damit nicht zurechtkommt bzw. überfordert ist oder die Eltern es nicht hinbekommen. Das ist wohl auch eine rechtliche Frage.

    Besteht für den Elternteil, der vorher das Residenzmodell innehatte (also auch Wohnsitz des Kindes), durch den Versuch eine größere Gefahr, dass der andere Elternteil das Residenzmodell an sich reißen kann? Spielen da möglicherweise Formulierungen der in der Mediation ausgearbeiteten Umgangsvereinbarung eine Rolle, weshalb anwaltliche Beratung notwendig wäre? Oder ist so eine privat ausgehandelte und unterschriebene Umgangsvereinbarung rechtlich irrelevant?


    Hat jemand Erfahrungen mit der Einführung des Wechselmodells gemacht, welches vom Kind dann nicht angenommen wurde? Wie lange habt ihr es versucht?

    Lieben Dank

  • Ich kenne Kinder die eine Weile dann wieder nur bei einem Elternteil gewohnt haben und dann doch wieder das Wechselmodell wollten.


    Wenn das Kind das (noch nicht) klar äußern kann, wird es unter Umständen schwer - da jeder Elternteil eine andere Sichtweise haben kann.

    Alle WM Elternteile die ich kenne würden akzeptieren, wenn das Kind beim anderen Elternteil vorwiegend wohnen würde.


    Allerdings kenne ich auch nur Eltern die das WM ab Tag des Auszuges gestartet haben und nicht nachträglich.


    Ausserdem kenne ich niemanden mit einer schriftlichen Vereinbarung.


    Alle Kinder und Elternteile wohnen im gleichen Stadtteil - wichtig die Nähe zum anderen Elternteil und Schulwahl.


    In diesen Fälle ist auch ein Elternteil im Ursprünglichen Haushalt geblieben und da sind auch die Kinder gemeldet, Kindergeldbezug, Krankenkasse, Kita und/oder Schulanmeldung.

  • Es gibt absolut gelingende Residenzmodelle wie gelingende Wechselmodelle wie gelingende Umgangsmodelle und gelingende Ein-Elternteil-Modelle.

    Es gibt Beispiele für katastrophales Scheitern der jeweiligen Modelle.


    Es gibt elendlange, juristisch abgeklopfte Vereinbarungen wie einfaches Tun der Eltern.


    Egal, was gelebt wird, eines zeigt sich meist: Wo es gelingt, sind beide Eltern aktiv bereit, das jeweilige Modell mit Leben zu füllen.

    Wo ein Elternteil nicht mitzieht, gibt es Probleme. Egal, welches Modell man gerade betreibt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke auch, dass es maßgeblich darauf ankommt, dass die Eltern das miteinander hinbekommen. Hier ist das leider nicht optimal, um es mal vorsichtig auszudrücken. Die KM will gegen den Willen des Kindes einen Schulwechsel, weil die Fahrerei für sie sonst zu aufwendig sei. Da sich die Wohnungen der Eltern in unterschiedlichen Städten befinden und der Wohnort die Schule bestimmt, hätte eine Ummeldung auch einen Schulwechsel zur Folge.


    Ich bin etwas überrascht, dass in deinem Umfeld Lena_1977 niemand eine schriftliche Vereinbarung getroffen hat. Aber vielleicht klappten die Trennungen da auch so gut, dass im Nachgang Einigkeit herrschte. An und für sich finde ich den Vorschlag der Mediatorin (keine Juristin) mit einer schriftlichen Umgangsvereinbarung ganz gut, weil da auch andere Aspekte festgehalten sind und im Nachgang zumindest keiner sagen kann "davon habe ich noch nie was gehört".

  • Naja, bei uns wohnen alle Eltern in einem Stadtteil - da fallen solche Themen wie Fahrzeit und Schulwechsel weg - für mich der erste Indikator das es auch nicht funktionieren würde.

    Solche Vereinbarungen sind nett, behandeln aber nicht die Fragen des täglichen Lebens - da gibt es durchaus Spannungen - die sich im Vorfeld nicht regeln lassen und auch zu klein Teilig wären.


    Streitpunkte der letzten Wochen


    - neue Klamotten (wer kauft wann was)

    - neues Hobby des Kindes, Zustimmung/Beeinträchtigung des Alltages des anderen Elternteil

    - Kontrolle einer mehrwöchigen Projektarbeit des Kindes (wer hat ausreichend in seiner Woche unterstützt)


    und jetzt schwebt das Lieblingsthema des Jahres - der Kalender für nächstes Jahr - welche Wochen werden getauscht - welche Ferienfreizeiten gebucht - das klappt oft nach Jahren nicht ohne Reibung….

  • würde ich mich NIE!! drauf einlassen. Ein WM gegen den Willen des anderen ET wieder zu beenden halte ich für nahezu unmöglich.

    Und wenn, dann wird die Residenz nicht bei dir liegen, wenn das KInd beim Vater schon zur Schule geht,

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Und wenn, dann wird die Residenz nicht bei dir liegen, wenn das KInd beim Vater schon zur Schule geht,


    Er IST der Vater...


    Solche Vereinbarungen sind nett, behandeln aber nicht die Fragen des täglichen Lebens


    Rechtlich bindend sind sie auch nicht, oder?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Doch, doch. Das Sorgerecht erlaubt Eltern, absolut eigenständig sehr weitgefasste Entscheidungen zu treffen. Wo und wie ein Kind sich aufhält, ist die völlig freie Entscheidung der Eltern. Ob irgendwelche Wechsel-, Residenz-, oder Umgangsmodelle, ob man das Kind zu den Großeltern gibt, in ein Internat oder von Dritten betreuen lässt: Sind die Eltern sich einig, ist ganz viel möglich.


    Allerdings: Die Eltern müssen sich einig sein. Ist dies nicht der Fall (und das passiert natürlich gerade bei Trennungen) , dann kann - muss nicht - ein Elternteil klagen und versuchen, für diese eine konkrete Entscheidung bzw. einen Lebensbereich oder grundsätzlich das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

    Da dies bei Eltern, die nicht über den weiten Rahmen des Zulässigen hinausgehen, eine sehr schwierige Entscheidung ist, versuchen in der Regel die Gerichte, einen sog. Vergleich, also eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen.


    Nun war ja hier die Frage, wie es mit elterlichen Sorgerechtsvereinbarungen bestellt ist. Da gilt: Diese Vereinbarungen/Absprachen sind gültig. Aber: (Fast) Jeder Vertrag kann gekündigt werden. Auch einseitig. Nur: Bei Kindern braucht es ja dann sofort die einvernehmliche Lösung. Ich kann nicht ein Residenzmodell aufkündigen und sagen: Kind wohnt jetzt nur noch bei mir und hat keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil. Diese "Macht" habe ich als Mitsorgeberechtigter juristisch nicht. (Nichtdestotrotz gibt es die Macht des Faktischen. Es gibt genug Elternteile, die ihre persönliche Auffassung durchsetzen und einfach etwas tun ohne Absprache oder sogar gegen den erklärten Willen des anderen Elternteils.)


    Gerichte versuchen dann als Mediationsstelle aufzutreten. Zur Not als Entscheider (und holen sich dann oft Fachwissen eines Gutachters ein). Passiert das zu oft oder als letzte Lösung ziehen die FamGerichte die Reißleine und entziehen beiden Eltern das Sorgerecht, weil es sich erwiesen hat, dass sie nicht in der Lage sind, das Sorgerecht zum Guten des Kindes auszuüben. Dann bekommt das JA das Sorgerecht übertragen. Ein allerdings seltener Fall. Denn meist gibt unterwegs irgendein Elternteil auf und lässt dem Kind zuliebe den anderen Elternteil sein Ding machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun war ja hier die Frage, wie es mit elterlichen Sorgerechtsvereinbarungen bestellt ist. Da gilt: Diese Vereinbarungen/Absprachen sind gültig.

    Ja, sie sind gültig. Aber nicht rechtlich bindend, wie ein vom Gericht auferlegtes Modell. Da besteht doch ein Unterschied...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Streitpunkte der letzten Wochen

    Da warten wohl noch mehr Konfliktherde als gehofft. Bei Anschaffungen wie Klamotten werden wir einfach rigoros trennen, dann fällt das schon mal weg. Bei neuen Hobbys und zusätzlichem Betreuungsaufwand ist Konflikt bei uns aber vorprogrammiert.

    Ich plane aber gar nicht weit in die Zukunft, da sicher noch einmal alles anders wird, wenn die KM wieder einen Partner hat. Daran arbeitet sie anscheinend schon.


    Ein WM gegen den Willen des anderen ET wieder zu beenden halte ich für nahezu unmöglich.

    Ich sehe das vom Standpunkt des Kindes. Wenn es massive Schwierigkeiten mit der Umsetzung hat und darunter leidet, kann die Aufrechterhaltung des WM doch keine Lösung sein. Aber wie Volleybap schreibt, ist es die Autonomie der Eltern. Zumindest hat mir das Jugendamt genau das so erklärt. Wenn wir die Wünsche unseres Kindes ignorieren und beide sagen "Es bleibt beim WM, egal was passiert", dann hat es Pech. Zumindest so lange wie es nicht alt genug ist, dagegen vorzugehen.
    Aber ich würde jedenfalls nicht auf dem WM bestehen, selbst wenn mein Kind dann hauptsächlich bei der KM wohnen möchte.

    versuchen in der Regel die Gerichte, einen sog. Vergleich, also eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen.

    Das wird mir hier von allen offiziellen Stellen zurückgemeldet: Gerichte scheinen Entscheidungen vermeiden zu wollen und verweisen lieber wieder auf Beratung beim Jugendamt und externen Stellen.

    Diese Vereinbarungen/Absprachen sind gültig. Aber: (Fast) Jeder Vertrag kann gekündigt werden. Auch einseitig. Nur: Bei Kindern braucht es ja dann sofort die einvernehmliche Lösung. Ich kann nicht ein Residenzmodell aufkündigen und sagen: Kind wohnt jetzt nur noch bei mir und hat keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil.

    Genau da sehe ich das Problem. Das aktuelle Residenzmodell mit 14-tägigem Umgang funktioniert bisher augenscheinlich sehr gut für unser Kind. Der KM ist das aber zu wenig. Ich halte ein WM grundsätzlich für gut, habe das auch von Anfang an gesagt. Jedoch habe nicht ich die Entscheidung getroffen, wegzuziehen und die praktische Umsetzung zu erschweren. Unser Kind muss dann täglich eine Stunde früher aufstehen und kommt aufgrund des Fahrtweges ca. 45 Minuten später nach Hause. Da bleibt an Schultagen nicht mehr viel Zeit zum Spielen.

    Eine Umsetzung "um jeden Preis", d.h. zum Nachteil unseres Kindes, scheint mir nicht sinnvoll.

    Für den Fall, dass unser Kind mit dem WM nicht zurechtkommt, hat die KM schon gesagt, dass sie ins bisherige Residenzmodell mit 14-tägigem Umgang usw. nicht mehr zurückgehen will. Sie hat auch angedeutet, dass sie dann das Residenzmodell bei sich haben will, mit Umzug des Kindes und Herausreißen aus seinem Lebensumfeld. Es ist hierbei auch nicht auszuschließen, dass ein "Missverständnis" beim Bürgeramt dazu führt, dass Fakten geschaffen und unser Kind ohne meine Zustimmung umgemeldet wird.

    Ich hätte gerne, dass wir die Umgangsvereinbarung so gestalten, dass im Falle des Scheiterns des WM und einer Nichteinigung bei der Mediation das jetzt funktionierende Residenzmodell wieder aufgenommen wird. Wenn wir das aber nicht klar in der Umgangsvereinbarung regeln, befürchte ich, dass unser Kind so lange im Wechselmodell gefangen ist, bis wir uns einigen oder einer vor Gericht zieht. Denn - so verstehe ich auch Volleybap - haben wir eine Umgangsvereinbarung zur Einführung des Wechselmodells unterschrieben, darf ich nicht einfach bestimmen "es geht ins Residenzmodell mit Umgang wie zuvor".

  • Für den Fall, dass unser Kind mit dem WM nicht zurechtkommt, hat die KM schon gesagt, dass sie ins bisherige Residenzmodell mit 14-tägigem Umgang usw. nicht mehr zurückgehen will. Sie hat auch angedeutet, dass sie dann das Residenzmodell bei sich haben will, mit Umzug des Kindes und Herausreißen aus seinem Lebensumfeld. Es ist hierbei auch nicht auszuschließen, dass ein "Missverständnis" beim Bürgeramt dazu führt, dass Fakten geschaffen und unser Kind ohne meine Zustimmung umgemeldet wird.

    damit ist, finde ich, alles gesagt

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • 45 Minuten ist eine sehr weite Entfernung- wie soll das Kind da Freunde treffen?
    sich Hausaufgaben bringen lassen bei Krankheit?

    An Arbeitsgruppen außerhalb der Schule teilnehmen?


    Klamotten trennen klingt einfach - aber einem 14 Jährigen kaufst du keine 2 Winterjacken oder Stiefel - es geht dabei auch nicht ums Geld wer sich in seiner Woche darum kümmern muss …


    Das Geld kommt vom Kinderkonto - Kindergeld plus Summe x von jedem Elternteil - trotzdem sind die Vorstellungen des Ex Partners oft andere.

  • Das Wechselmodel ist für mich auch das beste Modell, aber dafür müssen mind. zwei (drei) Vorraussetzungen passen:


    * die Eltern können mit einander reden,

    * die Wohnungen, somit das soziale Umfeld, liegen nicht soweit auseinander,

    * Entscheidungsflexibilität, wenn die Kinder doch zwischendurch mal zum anderen Elternteil rüber wollen.


    Grüße


    Jens

  • 45 Minuten ist eine sehr weite Entfernung- wie soll das Kind da Freunde treffen?

    Mit Auto sind es ca 30 Minuten zu den Freunden, das finde ich jetzt kein Ausschlusskriterium. Von mir sind es teilweise keine 5 Minuten zu Fuß zu Freunden.


    Beim Thema Klamotten bin ich ehrlich gesagt erstaunt, dass 14-Jährige Jugendlichen nicht schon selbst entscheiden dürfen. Also nicht dass sie das ganze Geld auf den Kopf hauen, aber selbst Kleidung im vorgegebenen Budget aussuchen dürfen.

    * die Eltern können mit einander reden,

    * die Wohnungen, somit das soziale Umfeld, liegen nicht soweit auseinander,

    * Entscheidungsflexibilität, wenn die Kinder doch zwischendurch mal zum anderen Elternteil rüber wollen.

    Dann sieht es in meinem Fall eher schlecht aus.