Diese Woche hat der Bundesrat einer Veränderung des Passgesetzes zugestimmt. Ab Anfang 2024 hat der Kinderreisepass (gültig bis 12. Lebensjahr) ausgedient. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU nur noch den Reisepass mit elektronischem Chip. Mit Vor- und Nachteilen. Die Kosten gehen hoch von 13 Euro auf 37 Euro. Dafür ist der Pass weltweit gültig. In der EU reicht jedoch der Personalausweis. Den gibt es billiger.
Vor dem 1.1. 2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, sind ein Jahr gültig und können wohl nur bis 31.12.2023 jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der neue Reisepass ab 2024 ist (bis zu) sechs Jahre gültig.(allerdings nur, wenn Kind auf dem Pass erkennbar ist. Mit einem Babybild wird ein dreijähriges Kind ggfls. nicht mehr durchgelassen.) Gültig sind alle Dokumente bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr. Ab dem 13. Lebensjahr werden die „Erwachsenendokumente“ ausgestellt.
Wer nächstes Jahr mit Kids unterwegs sein will, muss überlegen, ob es sich lohnt, das alte Dokument zu beantragen oder zu verlängern oder das neue Dokument zu beantragen.
Grundsätzlich hier der Hinweis: AEs können den Passantrag stellen ohne Zustimmung des Umgangselternteils.