Neue Ausweisdokumente für Kinder ab 2024

  • Diese Woche hat der Bundesrat einer Veränderung des Passgesetzes zugestimmt. Ab Anfang 2024 hat der Kinderreisepass (gültig bis 12. Lebensjahr) ausgedient. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU nur noch den Reisepass mit elektronischem Chip. Mit Vor- und Nachteilen. Die Kosten gehen hoch von 13 Euro auf 37 Euro. Dafür ist der Pass weltweit gültig. In der EU reicht jedoch der Personalausweis. Den gibt es billiger.


    Vor dem 1.1. 2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, sind ein Jahr gültig und können wohl nur bis 31.12.2023 jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der neue Reisepass ab 2024 ist (bis zu) sechs Jahre gültig.(allerdings nur, wenn Kind auf dem Pass erkennbar ist. Mit einem Babybild wird ein dreijähriges Kind ggfls. nicht mehr durchgelassen.) Gültig sind alle Dokumente bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr. Ab dem 13. Lebensjahr werden die „Erwachsenendokumente“ ausgestellt.



    Wer nächstes Jahr mit Kids unterwegs sein will, muss überlegen, ob es sich lohnt, das alte Dokument zu beantragen oder zu verlängern oder das neue Dokument zu beantragen.


    Grundsätzlich hier der Hinweis: AEs können den Passantrag stellen ohne Zustimmung des Umgangselternteils.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde sagen beim Vorgesetzten des Bügeramtes. Schriftlich oder Termin aus machen.

    Bei mir hieß es :

    Leben Sie und der Kindsvater seit mehr als einem halben Jahr getrennt, benötigen wir nichts weiter. Leben Sie und der Kindsvater seit weniger als 6 Monaten getrennt voneinander benötigen wir anliegende Zustimmungserklärung (sh. Anlage) vom Kindsvater, inkl. Foto des Personalausweises um die Unterschrift abgleichen zu können.

    Da ich mich in der Schwangerschaft getrennt habe und das nun über 16 Jahre her ist, habe ich nichts gebraucht.


    Vielleicht hilft dir das hier weiter - weiter unten steht "Reisepass und Ausweise beantragen bei getrennten Eltern"


    https://www.anwalt-kindschafts…gen-als-getrennte-eltern/

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Hier hat das Bürgeramt am Abend den Vater besucht und die Unterschrift eingeholt.
    Die Sachbearbeiterin hatte sich nach heftigen Diskussionen überzeugen lassen und mich den Ausweis beantragen lassen. Die Vorgesetzte ist dann zum Vater nach Hause gefahren. Wir waren dann jedenfalls richtig bekannt dort. Bis heute verlangen sie die persönliche Anwesenheit beider Eltern.
    Ich habe keine Energie mehr dafür.

  • Ich habe schon vor 2 Jahren den Perso für meine Tochter geholt und bin heilfroh, dass der "hält", bis sie 18 ist. Auch, wenn ich das Recht hatte, Ausweisdokumente ohne zweite Unterschrift zu bekommen, war es immer ein Kampf, das auch durchzusetzen. Ich bin wirklich sehr glücklich, dass ich diesen Kampf vorraussichtlich nicht mehr kämpfen muss

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Wird vom AE die Unterschrift des Betreuungselternteils verlangt, sollte man auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes", Paragraf 6.1.3.4 verweisen. Und auf einer widerspruchsfähigen Ablehnung (schriftlich und mit Rechtsbegründung) bestehen, wenn der Passantrag abgelehnt wird. ((Abgelehnt werden kann der Antrag, wenn begründete Zweifel bestehen, dass das Kind tatsächlich beim AE lebt. Dazu genügt der Blick ins Melderegister (heißt: Sind Kind und ich unter derselben Adresse geführt, unter der der andere Elternteil nicht geführt ist, dann gibt es nur noch Spezialgründe, mit denen eine zweite Unterschrift verlangt werden kann)Die soll das Amt, damit man die ausräumen kann, schriftlich formulieren.))


    Die Verordnung, mehrfach überarbeitet, besteht seit 2009. Bei über 1,2 Mio Ae-Haushalten kann sich auch niemand in einer Verwaltung darauf berufen, es wäre ein seltener Fall oder es wäre in einer Schulung nicht darüber gesprochen worden ...


    Es ist übrigens ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn hier jemand zum anderen Elternteil fährt und mitteilt, der AE habe fürs Kind ein Ausweisdokument beantragt. Das , was da gemacht wurde, ist schräg und falsch, wie es nur sein kann.


    Im Falle des Falles sollte man den Vorgesetzten verlangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe schon vor 2 Jahren den Perso für meine Tochter geholt und bin heilfroh, dass der "hält", bis sie 18 ist. Auch, wenn ich das Recht hatte, Ausweisdokumente ohne zweite Unterschrift zu bekommen, war es immer ein Kampf, das auch durchzusetzen. Ich bin wirklich sehr glücklich, dass ich diesen Kampf vorraussichtlich nicht mehr kämpfen muss

    Der "Spass" geht neu los, wenn irgendwann eine Klassenfahrt nach London ansteht. Seit dem Brexit braucht es da den Reisepass ... Mittlerweile scheint allerdings London nicht mehr ganz so häufig Ziel von Klassenfahrten zu sein. Nicht zuletzt wohl wegen möglicher Einreiseprobleme. Neben Ae-Kids sind hier auch Kids ohne EU- Staatsbürgerschaft betroffen. - Auf nach Paris, Prag und Amsterdam ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich dokumentiere hier mal schnell die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes mit entscheidenden Stellen. Heraushebungen von Volleybap


    6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverhei-

    ratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zu-

    steht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein

    der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete min-

    derjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass bean-

    tragen.

    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf

    es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit

    dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einver-

    standen ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Woh-

    nung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melde-

    register.

    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des

    anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt

    des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen

    Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbe-

    sondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen

    Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden El-

    ternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwi-

    schen Antragstellung und einem Umzug besteht

    oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit

    den Daten des Melderegisters übereinstimmt.

    Erklärungen des Elternteils, die über die Zustim-

    mung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hi-

    nausgehen, sind für die Passbeantragung unerheb-

    lich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

    beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert,

    gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch er-

    hoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbe-

    stimmungsrecht des antragstellenden Elternteils

    wecken.

    Seite 40 GMBl 2020 Nr. 2/3

    Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das

    Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Ent-

    scheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entschei-

    dung vorzulegen.

    6.1.3.5 Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu,

    ist dieser zur Antragstellung berechtigt, unabhän-

    gig davon, ob er allein lebt oder in einem gemeinsa-

    men Haushalt mit dem anderen nicht sorgeberech-

    tigten Elternteil.

    Die elterliche Sorge für unverheiratete Minderjähri-

    ge, deren Eltern bei der Geburt des Kindes oder

    zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht miteinan-

    der verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu,

    wenn sie Sorgeerklärungen abgegeben haben. Im

    Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a

    BGB).

    Bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist grundsätz-

    lich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen. Dies

    gilt insbesondere, sofern das Kind nach dem Melde-

    registereintrag mit alleiniger oder Hauptwohnung

    bei ihnen gemeldet ist. In diesen Fällen kann ohne

    Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Mut-

    ter das (alleinige) Sorgerecht oder die Befugnis zur

    alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des

    täglichen Lebens (s. o., Nummer 6.1.3.4) zusteht. In

    allen anderen Fällen ist vom alleinigen Antragsrecht

    der Mutter auszugehen, wenn nicht aufgrund be-

    stimmter Anhaltspunkte Zweifel hieran bestehen

    (z. B. Meldung des Kindes mit alleiniger Wohnung

    beim anderen Elternteil).

    Ledige, alleinstehende Väter müssen bei Antragstel-

    lung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht

    oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei ge-

    meinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mut-

    ter oder auf Grund einer gerichtlichen Entschei-

    dung gewöhnlich bei ihnen aufhält. In Zweifelsfäl-

    len müssen zusätzliche Nachweise über das alleini-

    ge Sorgerecht erbracht werden. Der Nachweis kann

    z. B. durch Vorlage einer gerichtlichen Entschei-

    dung erfolgen.


    Quelle: https://www.bmi.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=3


    Hinweis: Mit der Änderung des Passgesetzes ist zeitnah eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zu erwarten. Die wird jedoch nicht das Gesetz neu interpretieren, sondern auf die dann aktuellenb Dokumente eingehen und diese benennen. Alles andere wäre überraschend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier hat das Bürgeramt am Abend den Vater besucht und die Unterschrift eingeholt.
    Die Sachbearbeiterin hatte sich nach heftigen Diskussionen überzeugen lassen und mich den Ausweis beantragen lassen. Die Vorgesetzte ist dann zum Vater nach Hause gefahren. Wir waren dann jedenfalls richtig bekannt dort. Bis heute verlangen sie die persönliche Anwesenheit beider Eltern.
    Ich habe keine Energie mehr dafür.

    DAS ist ja an Übergriffigkeit nicht mehr zu überbieten :evil:

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Die Vorgesetzte ist anscheinend zum KV gefahren und hat dort die Unterschrift abgeholt.......Wtf .

    Wenn du jetzt schon so bekannt bist gutesTeam , dann würde ich mich mit genau dem Geschriebenen von Volleybap an den nächsten Vorgesetzten wenden.


    ich bin sprachlos.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • DAS ist ja an Übergriffigkeit nicht mehr zu überbieten :evil:

    Normal dürfte die Sachbearbeiterin das nicht, es sei denn, der KV hat sie reingelassen. Hab ich jedenfalls so gelernt in Sozialrecht. Oder die Unterschrift wurde an der Tür eingeholt. 🤷‍♀️🙈

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Die Übergriffigkeit ist vor allem aus Sicht des Antragstellers gegeben. Will die Behörde dem Antrag nicht stattgeben, dann kann sie einen widerspruchsfähigen Bescheid ausfertigen (und begründen, weshalb sie mehr Daten will). Aber nicht bei einer dritten Person aufschlagen und von der Unterlagen einfordern (auch das ist nicht in Ordnung, aber eher die Sache des Ex-Partners ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin ja neulich mit der Jüngsten umgezogen und hatte mir im Vorfeld schon den Paragrafen rausgesucht, nachdem ich sie ohne Unterschrift des Vaters ummelden darf, so lange es in derselben Stadt ist und nicht der erste Umzug raus aus der gemeinsamen Wohnung.


    Die Sachbearbeiterin war neu und hat es natürlich erst mal abgelehnt, die Tochter umzumelden, aber nachdem sie eine erfahrene Kollegin gefragt hatte, ging es so durch, ohne, dass ich eskalieren musste.

    (Passt nicht komplett zum Thema Ausweispapiere, aber geht in die Richtung).

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Die Sachbearbeiterin war neu und hat es natürlich erst mal abgelehnt, die Tochter umzumelden, aber nachdem sie eine erfahrene Kollegin gefragt hatte, ging es so durch, ohne, dass ich eskalieren musste.

    Das ist völlig abstrus. Ummeldung ist ja nicht ein "Wünsch-dir-was", bei dem man in der Wohnung anmeldet, wen man gern haben will. Sondern es ist ein zwingend notwendiger Vorgang, um den Ist-Zustand zu dokumentieren.

    Man ist sogar mit Ordnungsgeld im Senkel, wenn man nicht und nicht rechtzeitig ummeldet.

    Das Einwohnermeldeamt hat nicht zu prüfen, sondern schlicht nur zu dokumentieren. (Den theoretischen Stress, den Du oder jeder andere AE haben könnte mit dem Ex, hat mit dem Amt nichts zutun, sondern ist Privatsache der Eltern.)

    Hat sie irgendwelche Gründe genannt? - Ach nein, ich will es gar nicht hören ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hat sie irgendwelche Gründe genannt?

    Falls Du es doch hören wollen solltest (ansonsten kannst Du ja runter scrollen):

    Sie wurde darauf gebrieft, dass Personen, die zwar Kinder, aber keinen zweiten Elternteil ummelden, ein Formular vorlegen müssen, auf dem der andere Elternteil seine Zustimmung zur Ummeldung gibt.


    Hier die Übersichtsseite der Heimatstadt dazu: Ummeldung von Minderjährigen

    Und das betreffende Formular: Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten


    Ich war davon ausgegangen, dass es tatsächlich legitim ist, so ein Formular zu fordern, wenn man sich getrennt hat und auszieht... Sag' ist das etwa auch schon illegal? Dann habe ich nämlich letztes Jahr ganz umsonst eine Menge Nerven mit dem Ex verschwendet, bis er endlich unterschrieben hatte...

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -