• Liebe Mitglieder,


    Mein Sohn ist 2 Jahre alt und es gab schon mehrere Gerichtsverfahren mit dem Kv wegen den Umgangszeiten. Vor einem Jahr wurde ihm vieles zugesprochen, aber an viele Dinge hat er sich bisher nicht gehalten. Er ist der Meinung Ferienzeiten gelten nur für mich und dass er wegfahren kann wann er will. Er will alles wissen. Aber irgendwie ist es nie genug, dabei bekommt er schon alle wichtigen Informationen. Gemeinsame Gespräche mit einer dritten Stelle verweigert er komplett ( stand auch im Gerichtsverfahren). Jetzt zu meiner Frage, der Kleine soll da bald schlafen, aber bisher schläft der kleine bei mir im Bett und hat noch nie woanders geschlafen, geschweige denn schläft er durch und bekommt noch die Flasche . Er war außerdem sehr lange schwer krank und hat eine Pflegestufe. Letztes erst neu. Ist es hilfreich gegen diese Bestimnung des Gerichtes vorzugehen. Gespräche mit dem Kv sind diesbezüglich gescheitert. Außerdem würde er so dein Kind nur nocj alle zwei Wochen sehen, nicht wie jetzt jede Woche. Habe nur Angst, dass ich am Ende Ärger bekomme. War beim letzten Mal auch so und die Richterin war komplett gegen mich und für den Vater. Der damals schon jegliche Kommunikation verweigerte.:?::/:|:huh:?(

  • Sind das denn neue Argumente bzw. Tatsachen, die du gegen das bestehende Urteil vorbringen kannst? Oder war schon im damaligen Gerichtsverfahren bekannt, dass der Kleine noch nie woanders geschlafen hat, eine Pflegestufe hat und nachts noch trinkt? (Die Pflegestufe verhindert ja keinen Umgang, sondern bedeutet, dass sich intensiver gekümmert werden muss. Dass das nur die Mutter kann, wäre ungewöhnlich.)


    Tatsächlich ist es so, dass man sich an Gerichtsurteile halten sollte oder gleich Widerspruch einlegt, bevor das Urteil rechtskräftig wird.

    Jetzt gegen ein rechtskräftiger Urteil angehen, braucht sehr gute Argumente. Da ist deine Vermutung, was passieren könnte für einen Richter kein starkes Argument. Um einen Beschluss über Umgang zu verändern, müssten die negativen Dinge tatsächlich passiert sein und nicht abzustellen. Ansonsten geht das Gericht davon aus, dass der Ex wie ein normaler Vater das Fläschchen geben kann und auch euer Kind in den Schlaf geschockelt bekommt.


    Da es hier, wie Du berichtest, bereits eine Reihe Verfahren wegen des Umgangs gegeben hat, solltest du dich ganz genau an die Beschlüsse halten. Sonst kann dir das schnell auf die Füße fallen und deine Position noch weiter verschlechtern. Das Gericht scheint ja schon zu meinen, dass du nicht immer die beste Rolle in den Verfahren gespielt hast, wie du andeutest.

    Gegen diesen Ruf solltest du aktiv angehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Pflegestufe ist neu und damals sollte natürlich auf die Übernachtungen durch gemeinsame Gespräche hingearbeitet werden. Diese Gespräche wurden vom Kv abgelehnt. Das Jugendamt bzw. Abteilung für Trennung und Scheidung hat es jedoch immer wieder probiert. Aber wäre dies nicht ein gutes Argument dagegen mit der Anforderung, ein Beschluss gilt für beide Elternteile und das man auf Übernachtungen hinarbeitet. Der Kv weigert sich auch komplett mein Haus zu betreten und den Kleinen hier ohne Mama hinzulegen. Und dann sollte er nach Beschluss da direkt 2 Tage komplett sein, bisher ging es nie über 5 Stunden hinaus. Außerdem kann man den Kv nicht telefonisch erreichen.

  • Jetzt zu meiner Frage, der Kleine soll da bald schlafen, aber bisher schläft der kleine bei mir im Bett und hat noch nie woanders geschlafen, geschweige denn schläft er durch und bekommt noch die Flasche .

    Was hast du unternommen, um euren Sohn auf die Übernachtungen vorzubereiten? Das der Tag kommen wird, dürfte ja durch das Gerichtsurteil bekannt sein.


    Wenn er nicht durchschläft, dann muss halt der KV ihm das Fläschchen geben. Das dürfte er ja hoffentlich können.

    Was bedeutet Pflegestufe in Bezug auf Betreuung und Umgang mit der Erkrankung? Kannst du dem KV erklären worauf zu achten ist und wie er damit umgehen kann? Wäre es möglich ihn mal mit zum Arzt zu nehmen oder in sonst irgendwie in diese Dinge mit einzubeziehen?


    Würde jemand an meiner Stelle das zulassen?

    Hier ist niemand an deiner Stelle. Es gibt ein Urteil, das irgendwie zustande gekommen ist. An die müsst ihr euch beide halten. Dazu gehört leider auch, dass man einen unwilligen Vater nicht mit dem eigenen Unwillen begegnet, sondern versucht das gemeinsame Kind möglichst gut auf die Zeit mit Papa vorzubereiten.

    Der Kv weigert sich auch komplett mein Haus zu betreten und den Kleinen hier ohne Mama hinzulegen. Und dann sollte er nach Beschluss da direkt 2 Tage komplett sein, bisher ging es nie über 5 Stunden hinaus. Außerdem kann man den Kv nicht telefonisch erreichen.

    Warum nicht anders rum? Du bist in seinem Zuhause während er euer Kind dort ins Bett bringt?

  • Du solltest Dir die Gerichtsbeschlüsse genau ansehen. Wenn dort bestimmte Dinge als unabwendbare Voraussetzung für den zweitägigen Wochenendumgang vorgeschrieben sind, dann kannst du dich darauf berufen.

    Das kann dir aber niemand hier sagen, weil keiner den / die Gerichtsbeschlüsse kennt.

    Bist du vor Gericht von einem Anwalt vertreten worden? Dann könnte / sollte der dir erläutern, wie der Beschluss in der jetzigen Situation zu interpretieren ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Was sind deine Befürchtungen, wenn dein Kind bei seinem Vater übernachtet?

    Du schreibst, dass die Kommunikation zwischen euch schwierig ist. Das ist natürlich blöd und kostet viel Energie. Aber die Unstimmigkeiten zwischen euch als Eltern müssen nicht bedeuten, dass der KV sich nicht gut um euer Kind kümmert.

  • wir sehen ja nicht, wie der Vater bei den wöchentlichen Treffen mit dem Kind umgeht,

    ist er in der Zeit mit dem Kind alleine?

    wenn nicht, fände ich 2Tage am Stück mit Übernachtung auch viel, falls das Kind sehr zurückhaltend ist

    Ich glaube , was dich stört , dass du wegen der fehlenden Kommunikation nicht über mögliche

    "Komplikationen" mit dem Vater reden kannst,

  • Ja vielen Dank. Sagen wir so, wenn der Kleine andauern nach Mama schreien würde, würde er nicht anrufen. Geschweige denn, darf ich seine Nummer nicht haben. Ich darf auch nicht seine Wohnung betreten . Er weigert sich auch hier reinzukommen oder halt jegliche Kommunikation. Naja ich denke nicht, dass man einen 2 Jährigen auf sowas vorbereiten kann mit reden...an sich hätte man das Schritt für Schritt zusammen mit dem Vater machen müssen. Aber ohne Kommunikation und die Verweigerung dessen ist es jetzt halt so gekommen. Hatte immer auf die von Gericht geforderten Gespräche gehofft, aber wie gesagt, bisher gab es keine. An sich ist mir das Urteil auch egal, es geht ja um den Kleinen und das Beste für ihn.

  • Dann hat also das Gericht angeordnet, dass es Gespräche geben muss um die Umgänge vorzubereiten und der KV hat dies verweigert? -Was sagt deine Anwältin/ dein Anwalt dazu?

    Das er dir seine Telefonnummer nicht geben will, ist schräg. Da kann ich deinen Unmut verstehen. Wie begründet er das?

  • Keine Frage: Um das gemeinsame Sorgerecht, um das Umgangsrecht ausüben zu können, müssen Eltern in irgendeiner Form miteinander kommunizieren. Im Moment können sie sich anscheinend nicht einmal über die Kommunikationswege einigen.

    Ob bei so unterschiedlichen Weltsichten wie hier das Telefon ein hilfreiches Instrument dafür ist, ist natürlich fraglich: Wie sollen getroffene (oder nicht getroffene) Absprachen dokumentiert werden?


    Im Moment ist es ja anscheinend so, dass selbst Gerichtsbeschlüsse nicht eingehalten werden. Der einen Seite (Vater) scheinen sie egal zu sein. Die andere Seite (Mutter) sieht die Hoheit festzustellen, was für das Kind gut ist, weiterhin bei sich.

    Die eine Seite will keinesfalls irgendwelche Betretungen des Wohnraums. Die andere Seite erwartet das dringend.


    Hier sind also schon die Regularien, wie und wo technisch zusammen gearbeitet werden könnte, streitig. Über Inhalte ist da noch gar nicht gesprochen worden. Eine ausgesprochen vertrackte Situation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht, da der Vater erst Monate nach der Geburt Kontakt wollte. Dies ging auch eher von mir aus. Ich bin auch der Meinung, dass sich das Verhältnis zwischen uns wenigstens auf eine normale Basis bewegen sollte, bevor der Kleine da schlafen soll. Was meines Erachtens mehr Absprachen und natürlich auch ein zurückstellen des Egos erfordert zb Anrufe , wenn er nachts sich nicht beruhigen lässt.

  • Die neue Adresse habe ich erst im Gericht erfahren, vorher durfte ich diese nichtmal wissen. Dennoch ist Gericht immer der letzte Weg, aber wohl unausweichlich in dem Fall.