Bin ich überhaupt alleinerziehend?

  • Hallo ihr Lieben,


    mir stellt sich gerade die Frage, ob ich vor dem Gesetzt als alleinerziehend gelte?!


    Die Kinder sind jedes zweite Wochenende beim Vater, er holt sie freitags von aus dem Hort/Kita ab und bringt sie montags wieder hin. In der Woche sieht er sie dann gar nicht, erst am nächsten Montag, wo er sie etwa 15:00 Uhr wieder aus der Betreuung abholt und ich sie dann 18:30 Uhr bei ihm abhole, selbiges am Mittwoch. Dann ab Freitag startet wieder sein Wochenende.


    Bis jetzt war es immer der Fall, dass ich bei Krankheit einspringen musste, oder zumindest weniger arbeiten musste, wenn es denn mit seiner Spätschicht gepasst hat, ich dann aber früher von der Arbeit los musste, damit er pünktlich weg kommt.


    Die Ferien sind eigentlich gut aufgeteilt, ich weiß gar nicht ob das da mit rein fällt?


    In meinen Augen wären das im Normalfall (sofern das zweiwöchentliche montägliche Wegbringen in die Schule/Kita nicht zählt) im normalen Monat mit vier Wochen 6 Tage volle Betreuung (wobei ich den Freitag von seinem Wochenende als voll ansehe oder zählt das so wie die anderen beiden Nachmittage) und etwa 7 Std. für die beiden Nachmittage, so dass er nicht einmal über 7 Tage im Monat kommt, höchstens bei einem fünf Wochen Monat fast 11 Tage hat...


    Gibt es da irgendwelche Formeln, die man sich dazu herbei ziehen könnte?


    Viele Grüße

  • Hallo,


    Also du gilst als Alleinerziehende, wenn du alleine mit den Kindern wohnst und Wirtschaftest.


    Nach deiner Beschreibung bist du Alleinerziehende.


    Sobald du mit jemanden zusammen ziehst, würde das wegfallen. Selbst wenn er nicht der Vater ist. Das ist vorallem für die AE Stk 2 wichtig,weil das viele nicht wissen. Diese Steuerklasse ist für Alleinerziehende und diese müssen auch alleine wohnen.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Nach dem Melderecht, dem Steuerrecht und dem Familienrecht bist du allein erziehend mit den angegebenen Zeiten.

    Knapp kann es werden beim Sozialrecht. Wenn es um Unterhaltsvorschuss geht, wird als allein erziehend dort bereits ein Umgang von 1/3 der Monatszeit als nicht mehr allein erziehend angesetzt. Dafür müssen aber die einzelnen Stunden genau gerechnet werden. Am Freitag wären da zB nur die Stunden ab Abholung KiTa u.ä. zu rechnen. - Da du woanders schreibst, du musst mit Unterhaltsvorschuss rechnen, halte das ein bisschen im Auge.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja. Ohne (Ex)Partner gemeldet zu sein ist zum Beispiel "später" entscheidend darüber, ob Du einen Personalausweis oder Pass für die Kinder bekommen kannst, ohne dass der Ex-Partner den Antrag unterschreiben muss.


    Und nochmals ja: Es werden jeweils die Stunden gezählt, die die Kinder unter Deiner Regie verbringen und die, die unter der Regie des Expartners verbracht werden. Da ist es tatsächlich wicht, ob ich das Kind in der Kita abgebe (und bereit stünde, es abzuholen, wenn etwas wäre oder ob das der Ex hinterlegt ist, dass er ab dem Augenblick der Übergabe das Kind übernommen hat, weil er es um 14 Uhr aus der Kita abholt und mit zu sich nimmt.

    Hört sich schräg an. Aber in der Praxis können da ein paar Stunden zusammen kommen, die sich dann der Ex-Partner auf die Rechnung schreibt. Und plötzlich verändert sich die Gewichtung in der Umgangszeit und irgendjemand ruft: "Wechselmodell. Kein Unterhaltsvorschuss. Kein Unterhalt."


    Und klar: Schlafenszeiten spielen da auch rein.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das Einwohnermeldeamt geht nach 6 Monaten davon aus das der Wohnsitz der Kinder geklärt ist,

    wenn diese nur mit einem Elternteil gemeldet sind.


    In den Urlaub kannst du - normale Ziele sind kein Problem.

    Kritische Urlaubsländer sind kritisch.

    Beim ADAC gibt es gute Formulare wenn es ins Ausland geht, bei denen der andere ET unterschreiben kann, das er mit der Reise einverstanden ist.

    Hatte ich mal für die USA Einreise - sonst geht das auch mal so - wenn ich nur an die See fahre.

    Das Thema wird aber oft nur heiß diskutiert und ist eine Plattform für Streitigkeiten.

    Am besten ihr regelt die Urlaubszeiten zum Jahreswechsel, damit sich jeder mit seinen Kollegen abstimmen kann und dann reichen auch pauschale Aussagen, wie ich fahre an die Nordsee oder so...

  • Wenn die Kids 50 % ihrer 12 Wochen Ferien beim anderen Elternteil verbringen - wären das 42 Tage - soviel Urlaub hat er wahrscheinlich nicht ?

    Dazu bekommen 25 Wochenenden a 2 Tage sind 50 Tage.

    50 Tage Wochenende + 42 Tage Ferien = 92 Tage von 364 sind 25 %

  • nein, so viel hat er nicht, ich leider auch nicht :D


    da könnte mir dann aber höchstwahrscheinlich das Genick brechen, dass sie halt auch jede zweite Woche für ein paar Stunden dort sind... ich denke da werden die Ämter halt nachrechnen müssen... lieben Dank für deine Hilfe.

  • richtig.

    Und mit ein bisschen Pech stehst du ohne Unterhalt und Unterhaltsvorschuss da.


    WW

    ohne Unterhalt steht sie da, wenn sie das 3fache von ihm verdient

    und da er die Ferien nicht abdecken kann, kommt er mit ein paar Stunden auch nicht auf 1/3 Betreuungszeit und UVG sollte aufstockend auch kein Problem sein


    Gluecklichsein das Thema Kindesunterhalt solltest du bald klären lassen

  • ... und vielleicht wichtiges Argument für ihn. Das geht kostenlos. - Ein Tipp: Ihr könnt auch gemeinsam zum Jugendamt gehen und die Beistandschaft eröffnen. Dann seid ihr auf demselben Stand und ihm fällt es vielleicht einfacher, die Fakten zu akzeptieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.