Bundesrat stimmt allen geldwerten Unterstützungsmaßnahmen zu

  • Trotz vieler Kritik im Vorfeld bezüglich der (noch) offenenFinanzierung hat der Bundesrat gerade sämtlichen Regierungsbeschlüssen zur finanziellen Entlastung zugestimmt. Die sind lange bekannt gegeben worden. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Die soll heute noch erfolgen.


    Im Einzelnen gilt dann:

    1. Die EEG-Umlage auf Strom entfällt zum 1. Juli. Bringt 3,72 Cent pro Kilowattstunde. (Hinweis: Ggfls. den Zählerstand notieren. Viele Stromversorger schätzen den Stromstand)

    2. Corona-Zuschläge. 200 Euro für jeden volljährigen Leistungsbezieher als Einmalzahlung, leistungsberechtigte Kids bekommen 20,- Euro/Monat ab 1.7.

    3. Energiepreispauschale: 300 € für jeden aktiv Erbwerbstätigen. Kinderbonus: Über Kigeld einmalig 100,- €. Auszahlungsmonat ist noch offen.

    4. Die AN-Pauschale steigt auf 1200,- Euro rückwirkend zum 1.1. 2022

    5. Der AN-Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro/Jahr. Rückwirkend zum 1.1. 2022

    6. Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent /Doppelkilometer. Rückwirkend zum 1.1. 2022.

    7. Tankrabatt: Die Kraftstoffsteuer wird zum 1. Juni bei Benzin um 29,55 Cent gesenkt, bei Diesel um 14,04 Cent im Einkauf durch die Tankstelle (was die weiterreicht, ist eine andere Sache ...)

    8. Das 9-Euro-Ticket ist abgesegnet. Ab Montag zB verkauft es die DB, ab 1. Juni ist es gültig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 3. geht an jedem Studenten über 25 vorbei, der von den Eltern - auch AEs! - finanziert wird.


    Ich geh brechen…X/

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wie ist das mit dem Heizkostenzuschuß bei Wohngeld ? Ist mir gerade nicht ersichtlich...

    Kinderbonus ist wieder einmalig pro Kind 100,--

    Ansonsten gibt es monatlich pro Kind 20,-- mehr.....habe ich das so richtig verstanden?

    Beziehen sich diese 20,-- auf den Kinderzuschlag oder auf das Kindergeld?

    Denn wenn es sich aufs Kindergeld rechnet, dann wird es doch wieder vom UVG abgezogen...und wäre dann eine 0-Runde...


    ok, ich habe mal nachgelesen bei : https://www.bundesrat.de/DE/pl…9020EEC259E80AEC.2_cid339


    Dort steht tatsächlich, Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen im Monat Juli 2022 gezahlt werden, gilt dann wohl sowohl für Grundsicherung, Wohngeld, Hartz4 etc.... - wird das dann bei ebengenannten angerechnet ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Ich hoffe doch nicht, dass es angerechnet wird, was du da ansprichst, Otterson . Jedenfalls verstehe ich es so, dass ALG | / II usw. im Juli einmalig die 200€ bekommen. 🤔 Warum die das nicht über paar Monate machen, versteh ich nicht. Nun gut...

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Die 20 Euro sind Überbrückung bis zur Kindergrundsicherung und werden nicht mit dem Kindergeld gezahlt, weil ja eine Bedürftigkeit vorliegen muss. Da wird also nix abgezogen oder verrechnet.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • andere Frage: mein volljähriger Sohn ist in Ausbildung und bekommt ergänzend H4 als Mitglied meiner BG sowie Kindergeld - profitiert er dann insgesamt von allen drei Zahlungen ? 300,00 Euro zu versteuern, 100,00 wg. H4 und 20,00 mehr Kindergeld ? oder wird das bei H4 wieder abgezogen ? dann schwant mir nämlich Böses, im Sinne, dass die erstmal Zahlstop einlegen und dann ewig prüfen und ich evt. wochen- oder monatelang ganz ohne Geld dastehe, denn mein Bescheid läuft Ende Juni aus....... wobei, sein Anteil macht mittlerweile nur noch 140 Euro oder so aus....

  • Die 20 Euro sind Überbrückung bis zur Kindergrundsicherung und werden nicht mit dem Kindergeld gezahlt, weil ja eine Bedürftigkeit vorliegen muss. Da wird also nix abgezogen oder verrechnet.

    Dann hat das etwas mit dem Kinderzuschlag zu tun ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)