Hi,
ich bin neu hier und durch eine Google-Suche auf dieses Forum aufmerksam geworden...
Kurz zu meinem Hintergrund: Ich bin Vater von 3 Kindern (9,6,4) und habe mich Mitte 2020 von meiner Frau getrennt. Damals waren die Kinder (7,4,2).
Im Zuge der Trennung / Streitgespräch hat sich die Mutter die Kinder genommen und ist mit ihnen zwei Bundesländer weiter zu ihren Eltern gefahren - ohne meine Zustimmung, weiterhin hat die Mutter dann die Kinder umgemeldet sowie bei der dortigen Schule sowie im KiGa angemeldet. Ebenfalls alles ohne meine Zustimmung (hat im Übrigen aber auch keinen wirklich interessiert). In Berlin habe ich beim Amtsgericht einen Eil-Antrag auf Übertrag des vorläufigen ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht), Schul- und Kitaangelegenheiten sowie der Gesundheitsfürsorge gestellt, da der "Große" ADHS-Belastet in Berlin weitere Therapien gehabt hätte, welche die Mutter nicht wahrgenommen hat.
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung gab es dann für meine Frau ein "Du, Du ... das war jetzt aber nicht nett", dass du die Kinder aus ihrem Sozialen Umfeld gerissen und ohne die Zustimmung des Vaters widerrechtlich in ein anderes Bundesland verbracht hast. Sonst passierte nichts weiter. Achso doch... hier noch ein Zitat der Richterin "Sicher hätten meine Kollegen die Kinder aufgrund der Aktenlagen erstmal wieder zurück nach Berlin geholt" oder später noch diesen unfassbaren Kommentar der Richterin: "Naja Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland ja zwei unterschiedliche paar Schuhe" - Wo ich mich fragte: "Wer ist denn hier in der Lage "Recht" zu sprechen.
Gut, wie auch immer - es lief dann also darauf hinaus, dass - nachdem das Jugendamt feststellte: Ach der Vater geht 40h arbeiten, schafft die Kohle ran und kümmert sich ein bisschen um die Kinder während die Mutter Hausfrau ist (weil sie ihren Popo nicht hochbekommt)?! Ganz klar: Die Mutter muss Hauptbezugsperson sein! Ein Verfahrensbeistand (VB) stellte dann allerdings doch noch fest, dass auch ich als Vater Hauptbezugsperson für die Kinder bin. Vor dem Hintergrund der Tatsache das der VB in seinem Gutachten allerdings die Mutter als eint Tick besser tröstend darstellte und der zuvor getätigten Aussagen der Richterin, habe ich, auf anraten meiner Anwältin, einem Umzug der Kinder zugestimmt und eine gerichtlich gebilligte Vereinbarung zum erweiterten Umgang (für mich die Kinder betreffend) mit meiner Frau getroffen (u.a. enthielt diese auch deine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 30h/Wo, um dem erweiterten Umgang - an 3 von 4 WE's / Monat von Fr 12 Uhr bis So 16:30 und den damit verbundenen Fahrten sowie der Ferienbetreuung (mehr als 50% beim KV, was etwa 35 Ferientage sind) gerecht werden zu können). Nun in diesem Zuge habe ich - man kann es sich sicher schon denken - auch ein Verfahren wegen Unterhalt zu bewältigen. Da der Vater mal lieber mehr arbeiten gehen sollte, statt seine Kinder zu sehen.
Aber zurück zum Thema:
Trotz der Vereinbarung haben wir nach wie vor gemeinsames Sorgerecht und geteiltes ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Zudem gab es noch Auflagen wie "Familienberatung" - welche durch meine liebe Frau bereits nach der 2. Sitzung (im März 2021) abgebrochen wurde und seither, trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits, nicht wieder - z.B. in einer anderen Beratungsstelle - aufgenommen wurde. Eine andere Auflage ist das Führen eines Umgangsbuchs (was zumindest deutlich besser klappt).
Nun habe ich letzten Samstag (12.02.22) in dem Umgangsbuch einen Eintrag mit dem Wortlaut gefunden: "Hiermit informiere ich dich darüber, dass ich mit den Kindern vom 01.03. bis 22.03.2022 (also 3 Wochen) auf Kur an die Ostsee fahre"
Ist toll, wenn man(n) 2 Wochen vor Kurantritt darüber informiert wird und zudem auch die Umgangswochenenden (2 Stück von Fr 12 bis So ) dadurch ausfallen sollen. Es ist ja nicht so, dass nachdem unser "Großer" im Nov. oder Dezember etwas von einer Kur geredet hat, ich nicht nachgefragt hätte was es damit auf sich hat. Es gab bis jetzt keine Antwort darauf.
Es ist auch nicht so, dass ich es den Kindern oder meiner "noch"-Frau nicht gönne zur Kur zu fahren - allerdings ist es doch nicht zu viel verlangt "angemessene Zeit" vorher davon in Kenntnis gesetzt zu werden, um vielleicht auch seine eigenen Termine, aber auch Events mit den Kindern, anders zu planen.
Aber das "Beste" an der Sache ist, dass mir die Mutter - trotz eindringlicher Nachfrage - nicht einmal den genauen Aufenthaltsort bzw. die Kureinrichtung nennen will. Die Antwort wir sind in Deutschland an der Ostsee ist da nur hinreichend zufriedenstellend. Gerade da ich denke, dass auch ich als Vater ein Besuchsrecht zu haben vermag und zudem auch noch Umgänge stattfinden würden.
Noch ein kleiner Schmankerl zum Schluss. Es gäbe am 02.03. eine Gerichtsverhandlung, welche durch die "Unabkömmlichkeit" der KM verschoben worden ist, damit die KM zusammen mit ihrer Mutter sowie ihrem Bruder und dessen Tochter (also der Cousine der Kinder) auf "Kur" fahren kann. Nebenbei bemerkt besteht während der kompletten 3 Wochen Schulpflicht, da keine Ferien in diese Zeit fallen.
Kommen wir zu meinen Fragen:
1) Habe ich bei geteiltem ABR das Recht zu wissen wo meine Kinder sind? bzw. auch den Namen und Anschrift der Einrichtung zu erfahren?
2) Kann für die Zeit des Umgangs die Kur unterbrochen werden, wenn ich die Kinder z.B. direkt vor Ort besuche? Wie schon angedeutet Besuchsrecht des Vaters?!
3) Hätte mich die KM im Vorfeld über diese Kur informieren müssen? Insbesondere da es den gerichtl. Beschluss zum erw. Umgang gibt? Und hätte es in diesem Fall doch einer Zustimmung meinerseits bedurft?
4) Sollte die Mutter weiterhin keine Auskunft dazu erteilen wo sich die Kinder während der Kur aufhalten, wäre eine Anzeige hinsichtlich Kindesentführung denkbar - zumindest ab dem Zeitpunkt wenn ich die Kinder zum Umgang abholen will und nicht antreffe?
5) Darf ich mich dann als KV auch über alles hinwegsetzen und einfach mit den Kindern auf eine Vater-Kind-Kur fahren ohne die Mutter über irgendetwas zu informieren und Sie dann 2 Wochen vor beginn einfach vor vollendete Tatsachen stellen????
Sollten noch Hintergrundinformationen fehlen, kann ich da gern noch etwas zu schreiben.
Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dazu einen oder mehr Tipp(s) geben kann.
VG TTD