Krankenversicherung kind

  • guten morgen! Ich bin verunsichert und habe eine Frage an das forum:ich bin selber pribatversichert und alleinerziehend "von Anfang an" . Mit Zustimmung des gesetzlich Versicherten kV habe ich mein Kind von Anfang an privat bei mir mitversichert. ich hatte erst in Elternzeit und arbeite nun Teilzeit. Mir wurde nun zugetragen, dass Kind müsse zwangsweise bei dem Elternteil, der mehr verdient versichert sein. Habe ich vorher nie gehört. Hat da jemand Kenntnis? Viele grüße

  • Wenn ein Elternteil privat versichert ist, muss das Kind es auch sein.

    Nicht ganz

    Es kommt in diesem Fall darauf an, bei wem das Kind seinen Wohnsitz hat.

    Wohnt das Kind bei dir, so muss es auch privat versichert werden. Wohnt es beim Vater, dann kann es mit dem Vater in der Familienversicherung versichert werden. Zumindest wenn ihr nicht oder nicht mehr verheiratet seid.

    So war/ist es bei uns: Mein Exmann ist privatversichert, ich gesetzlich. Kinder wohnen bei mir. Nach der Scheidung konnte ich die Kinder bei mir in der Familienversicherung mitversichern.

  • Wenn ein Elternteil privat versichert ist, muss das Kind es auch sein

    Das ist nicht richtig.

    Als meine Kinder geboren wurden, konnten wir entscheiden, ob die Kinder privat mit dem privat versicherten ET oder gesetzlich mit dem anderen ET versichert werden.


    Bei privat versicherten Kindern ist es dann ungünstig, wenn der gesetzlich versicherte ET einen Kinderkrankenschein nehmen möchte, da dass dann nicht von der Versicherung übernommen wird. (-Aber das ist OT und hat ja nichts mit der Frage der TE zu tun.)

  • Das Thema ist jedenfalls deutlich komplexer als es auf den ersten Blick scheint.

    Aus Kostensicht muss man wohl auch deutlich unterscheiden ob der "privat" versicherte komplett privat versichert ist oder als Beamter Beihilfe bekommt.


    Bei privat versicherten Kindern ist es dann ungünstig, wenn der gesetzlich versicherte ET einen Kinderkrankenschein nehmen möchte, da dass dann nicht von der Versicherung übernommen wird. (-Aber das ist OT und hat ja nichts mit der Frage der TE zu tun.)

    Das finde ich überhaupt nicht OT, ist doch ein wichtiger Hinweis.


    Bei ella1981 ist die aktuelle Variante ziemlich sicher die bessere und auch völlig legal. In Teilzeit wird das Einkommen kaum die Beitragsbessungsgrenze erreichen (dann wäre der Vater wohl wieder in der Pflicht).

  • also nun doch noch mal ergänzend:ich bin Beamtin und beihilfeberechtigt, mein Kind bekommt ebenfalls beihilfe. Es hat immer ausschließlich bei mir gewohnt und war auch nur bei mir gemeldet . Die aktuelle Versicherung ist aus Sicht kV und auch aus meiner ok, so dass, auch aus Gründen der Kostenoptimierung , derzeit keine Bestrebungen bestehen, da was zu ändern. Ob ich über einer mir bis dato unbekannten bemessungsgrenze liege, weiß ich gar nicht

  • Als Person in derselben Situation wie Ella kann ich bestätigen, dass es keinen Grund zur Änderung gibt. Meine Kinder waren und sind auch bei mir versichert (privat, beihilfeberechtigt).

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  • Bei eurer Konstellation PKV und GKV wird darauf geguckt, wo die Kids wohnen. Und es ist ein Vorteil, alle Dinge mit der KK direkt regeln zu können und nicht einen zwischengeschalteten Ex ... Also alles gut.

    Was nur halb stimmt bei der Regelung, ist die finanzielle Optimierung, von der du sprichst. Die Kids wären im Versicherungsbeitrag der GKV deines Ex enthalten. Privat muss für jedes Kind eine Zusatzversicherung gezahlt werden.Klar, das Geld muss hier der Vater bezahlen. Insofern "trifft" dich das nicht (wenn er es denn tut). Aber das Geld könnte man natürlich auch anders verbraten, direkt für die Kids zum Beispiel und ein Sparkonto einrichten oder, oder ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.