Mutter Kind Kur

  • Hallo,


    nach einer Trennung habe ich dem Wohnsitz des Kindes bei der Mutter zugestimmt. Wir haben das wöchentliche Wechselmodell.

    Jetzt möchte meine Ex mit dem Kind eine Mutter Kind Kur machen. Das Kind ist 9 Jahre und z Z als Begleitkind gemeldet.

    Lt Meinung eines ehemaligen Mitarbeiters des JA habe ich erfahren, daß nach einer Trennung die Mutter Kind Kur genutzt wird um den Vater zu entsorgen.

    Da meine Tochter auch nicht mit ihrer Mutter zur Kur fahren möchte, bat sie mich, daß sie bei mir bleiben wolle.


    Nun die Fragen:

    Muß einer Mutter Kind Kur zugestimmt werden?

    Welche Möglichkeiten hat die KM ihr Anliegen zu erzwingen?


    Vielen Dank

    Jens

  • Lt Meinung eines ehemaligen Mitarbeiters des JA habe ich erfahren, daß nach einer Trennung die Mutter Kind Kur genutzt wird um den Vater zu entsorgen.

    Das ist schon mal eine reichlich blöde Aussage dieses ehemaligen JA Mitarbeiters und sollte bitte nicht ungefiltert akzeptiert werden. Wenn das Verhältnis zwischen dir und KM so furchtbar schlecht ist, *kann* das natürlich immer eine Gefahr sein (bei so ziemlich allem, was ihr beide tut), aber nur weil irgendein Typ, der euch nicht wirklich kennt, das mal vor sich hin geblubbert hat, musst du noch lange nicht in Gefechtsstellung gehen ;)


    Wie ist denn deine Einschätzung? Denkst du, dass die KM die Kur brauchen könnte? Weshalb will euer Kind nicht mit fahren? Und am allerwichtigsten: Habt ihr schon mal zu dritt drüber geredet?

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Wenn es nur eine Kur für die Mutter ist und das Kind nur Begleitperson, dann ist die Anwesenheit des Kindes ja nicht zwingend notwendig. In der Regel werden Kinder als Begleitperson mitgenommen, wenn man sie nicht woanders unterbringen kann.

    Hast du deiner Ex schon vorgeschlagen, dass die Tochter bei dir bleiben kann?

    Weiß sie, dass die Tochter nicht mitfahren möchte?

  • Hallo Jens,


    einfach gönnen und fahren lassen.

    Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur entsorgt keine Elternteile.

    Vielleicht selber für Dich auch mal in Betracht ziehen.

    Was aus meiner Sicht eher negativ ausgelegt wird, wenn ein Elternteil die Bestrebungen des anderen ET physisch und psychisch für das gemeinsame Kind präsent sein zu können untergräbt.


    vg von overtherainbow

  • Die Gefechtsstellung ist schon berechtigt, da die KM die Trennung schon sehr lange geplant hatte und mir bzw auch meinerTochter immer einen Schritt voraus war.

    Sie hat vor Gericht alles erreicht, was sie durchsetzen wollte.

    Reden geht nur, wenn nach ihren Regeln gespielt wird. Deshalb wende ich mich hier an die Mitglieder im Forum. Ich möchte nicht mehr immer hinterher laufen.


    Meine Tochter hat ihrer Mutter schon gesagt, daß sie nicht mit fahren möchte. Die Antwort: das hast du nicht zu entscheiden. So sagte sie es mir.


    Das JA hat auch damals zu Gericht geschrieben, daß die Kleine lieber zum Vater möchte, da sie vor der Mutter Angst hat. Es wurde leider nicht berücksichtigt.

  • Steht denn schon fest, wann die Kur stattfindet? Wenn es während der Schulzeit ist, dann wäre es ja besser, wenn die Tochter zuhause, bei dir bleiben könnte. Es ist durch die Pandemie ja schon so viel Unterricht ausgefallen, da wäre es schon besser wenn die Tochter zuhause in ihrer Heimatschule bleiben könnte. Auch in Bezug auf die sozialen Kontakte in der Schule.

  • ....


    Meine Tochter hat ihrer Mutter schon gesagt, daß sie nicht mit fahren möchte. Die Antwort: das hast du nicht zu entscheiden. So sagte sie es mir......

    Was ja auch inhaltlich vollkommen richtig ist.

    Die Mutter hat mit Deiner Zustimmung das ABR, oder zumindest seid ihr Euch über den gewöhnlichen Aufenthalt einig.

    Bestärke Deine Tochter, wünsch ihr viel Spass, mach es ihr schmackhaft.


    vg von overtherainbow

  • Wenn die Mutter hier nach eurer ja sehr harten und streitigen Trennung stark belastet ist und eine Kur braucht, solltest du ihr entgegen kommen: Eine Kur schlägt wesentlich besser an und ist wesentlich stärker einer Gesundung förderlich, wenn sie in den drei Wochen nicht auch noch sich ums Kind kümmern muss.


    Und zu deinen Fragen: 1. Es besteht ein Rechtsanspruch für belastete Eltern auf eine vorbeugende Kur, bevor es zu ernsthafteren Erkrankungen kommt. Kinder können als Begleitpersonen mit, wenn eine Unterbringungen und Betreuung in der Kurzeit problematisch wäre. Ist es aber bei Euch und eurer Konstellation nicht. Mutter hat also den Recghtsanspruch auf die Kur, aber nicht auf die Mitnahme eines Kindes. Zumal das ja von der Allgemeinheit / Krankenkasse finananziert würde ...

    Umgekehrt wird der Schuh draus. Es iust verwunderlich, dass dich die Mutter nicht fragt, ob du in der Kurzeit die Tochter zu dir holen kannst. Das wäre der eigentlich normale Weg.

    2. "Erzwingen" könnte sie es einzig über ein Gericht. Ob aber ein Gericht ihr zustimmt, wenn du die Argumentationslinie gehst, es trüge zur Entlastung der Mutter bei, wenn du das Kind nimmst - das wage ich zu bezweifeln. Du verweigerst ja nichts, sondern du hilfst, machst die Tochter glücklich und ersparst der Allgemeinheit Kosten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Normalerweise habe ich auch nichts dagegen. Aber ich kann doch nicht nur gegen die Wünsche meiner Tochter argumentieren.

    Sie wollte bei mir wohnen,

    Sie wollte mit mir Weihnachten verbringen,

    In den Frühjahrsferien hatte wir einen Ausflug geplant,

    Die Kur wollte sie von Anfang an nicht....


    Ich habe schon viel nachgegeben. Aber irgendwann sagt mir mein Kind: du willst mich wohl nicht mehr?

  • Dann bestärke die Mutter darin, dass sie die Kur machen soll, wenn sie das Gefühl hat, sie zu brauchen, aber sage gleichzeitig, dass du es für nicht sinnvoll hältst und auch nicht möchtest, dass eure Tochter mit fährt, da sie sonst was in der Schule verpassen würde und in der aktuellen Situation eher nicht *noch weniger* gewohnte soziale Kontakte brauchen kann. Du würdest die KM gern unterstützen und entlasten und nimmst Tochter gern so lange zu dir, damit sie ihren Alltagsrythmus nicht gänzlich verliert in dieser kritischen Zeit.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Wie von mir bereits geschrieben: Ändere deine Blickrichtung und die Argumentationslinie. Du verweigerst Mutter (und Tochter) nichts, sondern bietest eine für alle wesentlich bessere Lösung an.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie von mir bereits geschrieben: Ändere deine Blickrichtung und die Argumentationslinie. Du verweigerst Mutter (und Tochter) nichts, sondern bietest eine für alle wesentlich bessere Lösung an.

    Dankeschön. Das wird bei meiner Ex Zorn auslösen, ist aber wertvoll fall sie es gerichtlich erzwingen möchte.


    Vielen Dank

  • Abwarten... vielleicht ist sie ja wirklich einfach nur durch mit den Nerven und will dir hier gar nichts böses tun. Die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Die Mutter wird aus meiner Sicht erfolgreich argumentieren, dass die Trennungssituation und die damit einhergehenden Veränderungen auch für das gemeinsame Kind eine Belastung sind.

    Um die Bindung in der neuen Situation zu stärken und Mutter und Kind zu entlasten, wird hier regelmäßig zu einer Vater-/Mutter-Kind-Kur geraten.


    Bisher hat der TE alle angestrebten (und von der Tochter gewollten?) Grabenkämpfe verloren. Das Kind ist 9 Jahre alt. Wir reden über 3 Wochen.

    Vielleicht sollte die Blickrichtung und Argumentationslinie in die Richtung bessere Problemlösung gehen. Aber eben als Vorschlag. Nicht als dem Kind angebotene Option über die es im besten Fall auch noch selber entscheidet und die Mutter blöd dastehen lässt.

    Warum? Im Ergebnis wird die Mutter zur Kur fahren. Das Kind wird sie begleiten.

    Also viel Rauch um Nichts für 3 Wochen von 468 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Meine Sicht.

    wolfi : Nutz die Zeit für Dich. Stärke Deine innere Haltung. Deine Tochter wird noch eine ganze Weile in diesem Spannungsfeld leben müssen, was wie Du darstellst, die Mutter nicht auflösen wird.

    Nur Prinzessinnen Papa geht nicht mit nem Wechselmodell....


    vg von overtherainbow

  • Die Mutter wird aus meiner Sicht erfolgreich argumentieren, dass die Trennungssituation und die damit einhergehenden Veränderungen auch für das gemeinsame Kind eine Belastung sind.

    Um die Bindung in der neuen Situation zu stärken und Mutter und Kind zu entlasten, wird hier regelmäßig zu einer Vater-/Mutter-Kind-Kur geraten.

    Aber es geht doch eigentlich gar nicht um eine Mutter-Kind-Kur, sondern um eine Kur der Mutter, bei der das Kind als Begleitperson mitfährt.

    Somit geht es bei der Kur ja um die Mutter und das Kind wird den ganzen Tag über anderweitig betreut.


    Ich persönlich fänd es falsch auch hier wieder klein beizugeben. Es spricht doch nichts dagegen, wenn wolfi zunächst einmal zur Entlastung der Mutter vorschlägt das Kind für die Dauer der Kur zu betreuen, zumal es ja auch aus Sicht des Kindes einige Gründe gibt, zuhause zu bleiben.

    Eine gerichtliche Klärung würde ich hier auch nicht anstreben, aber zumindest würde ich versuchen alle außergerichtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

  • Die Mutter wird aus meiner Sicht erfolgreich argumentieren, dass die Trennungssituation und die damit einhergehenden Veränderungen auch für das gemeinsame Kind eine Belastung sind.

    Um die Bindung in der neuen Situation zu stärken und Mutter und Kind zu entlasten, wird hier regelmäßig zu einer Vater-/Mutter-Kind-Kur geraten.

    ... und damit das auch so bleibt wird nach der Kur entschieden, daß der Vater das Kind nicht mehr im Wechselmodell betreut sondern nur noch alle 14 Tage das Wochenende. Dann bleibt es so und das Kind muß sich an die KM gewöhnen. So war es bei den Nachbarn. Und das ist nicht mein Wunsch und nicht im Interesse des Kindeswohls.


    Die KM hat bereits alles bekommen, was sie wollte.


    Es ist bereits das zweite Kind, daß den Wunsch geäußert hat NICHT bei der KM zu bleiben.

    Es muß doch einen Weg geben dieses ständige ich will und bekomme (KM) zu unterbinden. Ich kann nicht immer nur nachgeben. Schließlich habe ich auch ein Leben in das sich die KM nicht mehr einzumischen hat.

    Wenn sie per Eilverfahren die Kur erzwingt kann ich eh nichts machen.


    Im Endeffekt bleiben Kind und Vater auf der Strecke und brauchen dann auch eine Kur.

  • Dann mach doch eine Kur mit deinem Kind. Die Argumentation wäre ja bei dir die gleiche, wie bei der KM.

    Ich verstehe nicht so ganz, warum davon ausgegangen wird, dass die Kur nur für die Mutter ist, wenn das Kind nur Begleitkind ist. Ich war bereits 2x auf einer Mutter-Kind-Kur mit Kind als Begleitkind. Aber nicht weil ich allein die Kur brauchte, sondern auch, damit ich und mein Kind eben mal aus dem Alltag raus sind und wieder was anderes sehen und auch uns wieder besser bzw. anders verstehen. Fern ab von räume dein Zimmer auf und was koche ich heute. Ich kann für beide Kuren sagen, dass meine Tochter und ich viel von der Kur profitiert haben, auch wenn sie nie irgendwelche Therapien hatte dort. Warum auch, sie ist ja nicht krank.



  • Ich verstehe nicht so ganz, warum davon ausgegangen wird, dass die Kur nur für die Mutter ist, wenn das Kind nur Begleitkind ist.

    Weil das die medizinische Definition ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Als Angestellter kann man sicher einfach mal eine Kur machen. Als Selbstständiger kann ich nicht einfach mal den Betrieb für 3 Wochen runterfahren bzw schließen.

    Was ja nun nicht das Problem der Mutter, geschweige denn des Kindes sein kann. :rolleyes:


    Also mal zum Verständnis: Status Quo ist ein Urteil mit Wechselmodell? ABR bei beiden, oder bei der KM?

    Wer soll denn da jetzt eine Änderung entscheiden?

    Davon ausgehend, dass die KM kein WM möchte (egal ob aus monetären Gründen oder warum auch immer), wüsste ich für den Moment nicht, was ihr mehr in die Karten spielen könnte, als ein Vater der hier der Mutter von außen betrachtet schaden will.

    Das Kind will? Kein Argument. Dafür hat es ja Eltern.

    Du willst? Kein Argument. Eher Gegenteilig, wenn die Vater Kind Bindung durch drei Wochen als gefährdet wahr genommen wird.


    Bis jetzt war dir die Mutter strategisch überlegen.

    Was ist jetzt anders, um vor den Kadi zu ziehen?

    Steht der Belastung für das Kind durch weitere gerichtliche Auseinandersetzungen eine angemessene Aussicht auf Erfolg gegenüber?


    Nur weil mir kein Fall bekannt ist, bei dem eine MuKi-Kur zur Veränderung der Umgangsregelung geführt hat, mag es das sicherlich schon gegeben haben. Dann gab es aber einen breiteren Hintergrund und keine vorher bestehende gerichtliche Regelung.


    vg von overtherainbow