Gerichtsbeschluss Unterhalt

  • Hallo liebe Foris, :winken:


    Ich habe im Dezember endlich einen Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht bekommen, in dem der KV uns Unterhalt zahlen soll.


    Ich habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und dieser hat mir mitgeteilt, dass die Sache nun beim OLG liegt, da die Gegenseite Beschwerde eingereicht hat, noch ohne Begründung.


    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Wie entscheidet meistens das OLG und mit wann kann ich mit einem Ergebnis rechnen, eine Woche oder sogar sechs Monate? :Hm


    Dann habe ich noch die Frage, wenn das ganze denn nun durch ist und beschlossen wird der KV muss zahlen. Muss er dann auch zahlen obwohl er Arbeitslos ist? Ein Freund meinte dies. Er sagte ich können mit dem Beschluss zB zu einem Gerichtsvollzieher gehen, dieser Fordert den Betrag ein und pfändet zur Not sein Konto.


    Ich mag das alles nicht so Recht glauben, denn mein Anwalt sagt immer: "Ein Mann der nur sein Hemd trägt, kann man nichts mehr nehmen".


    Ich danke euch schon mal für das Lesen und Antworten.


    Viele Grüße :thanks:

  • Ein Bekannter von mir aus einer nordwestdeutschen Hansestadt ist im 7. Jahr seiner Unterhaltsklage vor dem OLG, das Amtsgericht hat 3 Jahre gebraucht und seit 4 Jahren liegt das Verfahren bei dem OLG. Bis zu einer Entscheidung des OLG ist in diesem Fall der Beschluß vom Amtsgericht erst einmal gültig, da sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde. Bei mir hat es übrigens inkl. OLG-Beschwerde nur 2 Jahre gedauert. Hat denn dein Amtsgericht nicht die sofortige Wirksamkeit seines Beschlusses angeordnet? Kann es in Unterhaltssachen doch machen(§116 FamFG, Abs. 3, Satz 2 und Satz3)?


    Wenn nix auf dem Konto ist, ist auch nix zu pfänden. Die laufenden Bezüge an Arbeitslosengeld wären allenfalls dann pfändbar, wenn KV die auf seinem Bankkonto anspart und er die pfandfreien Beträge nach ZPO überschreitet. Natürlich muß ein Arbeitsloser auch zahlen, wenn ein Titel vorliegt. In der Regel hat er dann aber das Geld eben nicht und die Pfändung geht ins Leere.

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kommt auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes an und der Unterhaltsforderung an - so pauschal kann man das nicht sagen.
    Wird der Unterhalt auf der Höhe des ALG 1 berechnet ? Wahrscheinlich doch nicht - also hat er (noch) einen Job?
    ggfls. kann man eine Abfindung vom Konto pfänden ?

  • Abfindung ist sowieso unterhaltsrelevantes Einkommen. Dann würde der Richter sagen, wie damit zu verfahren wäre. Vorausgesetzt, es war im Verfahren überhaupt bekannt, das es eine Abfindung gibt oder ggf. eine geben würde.


    Wenn das Arbeitverhältniss entsprechende Vereinbarungen über Abfindungen und Auflösungen enthält dann kann u.U. eine Berufssperre oder Übergangszeit vereinbart sein für die diese Ablöse verwendet werden soll.
    Es könnte aber auch sein dass er aus Versehen die Abfindung verzockt hat und nun nichts mehr hat...


    lg Thomas

  • Letzteres wäre eine große Dummheit. Das bei der Staatsanwaltschaft angezeigt mit dem laufenden OLG-Aktenzeichen gibt Knast.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Von Arbeitslosengeld 1 kann man sehr wohl Unterhalt pfänden.


    Beschwerde beim OLG heißt nicht, dass man nicht mit dem Amtsgerichtstitel vorher pfänden kann. Egal wie lang das Verfahren beim OLG dauert…
    Natürlich muss das Arbeitslosengeld ÜBER dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige von 880 € liegen, sonst geht die Pfändung ins Leere…

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ich müsste nochmal nachsehen ob der Beschluss, trotz OLG und Beschwerde Wirksam ist.
    Ich gehe ziemlich stark davon aus das es bei ihm nichts zu holen gibt und ich trotz Rechtswirksamen Titel umsonst einen Gerichtsvollzieher los schicke.


    Der KV hatte gerade seine Arbeitsstelle begonnen als wir zur Anhörung waren. Seit Anfang Dezember ist er mal wieder Dauer krank und das in der Probezeit. Ich gehe nicht davon aus das er ALG I bezieht. :Hm Es kann natürlich auch sein das er einfach nur krank geschrieben ist und seine Stelle weiterhin hat. :hae:


    Und was ist wenn er ALG II bezieht?


    Seit Oktober 15 läuft die Sache schon. Es ist ziemlich ernüchternd, das es gut ein paar Jahre länger dauern kann. Bis dahin kann sich unser Sohn allein vertreten. :schiel

  • Hallo ihr lieben,


    also einen Vollstreckbaren Beschluss habe ich hier.


    Ich habe mich auch beim JA informiert, wegen einer Beistandschaft.
    Mein Anwalt hat mir noch erzählt, dass die Beschwerde gut 2 Jahre dauern kann.


    Meine Befürchtung ist, das ich unmengen an Geld zurück zahlen muss, falls das OLG anders entscheidet?


    Und da wäre noch was, wisst ihr, wenn ich noch UVG beantrage ob das die Entscheidung des OLG beeinträchtigt? (UVG ist eigentlich schon durch, aber durch den neuen Beschluss ab diesem Jahr, hätte ich es in Angriff genommen)


    Viele Grüße

  • Gezahlt ist gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.


    Da würde ich vorsichtshalber lieber noch mal den Anwalt fragen. Ich weiß nicht so recht, ob man sich so einfach auf Entreicherung berufen kann, wenn ein Beschwerdeverfahren gegen die erstinstanzliche Entscheidung rechtsanhängig ist.

  • ReKo
    Der KV weigert sich den Unterhalt zu zahlen, aus Gründen wie: Arbeitslos, Geringverdiener, keine Kapazitäten für einen Mini-Job, Arbeitsunfähig durch Krankheit etc. Alles hatten wir gefühlt schon durch. Es läuft alles auf das selbe hinaus...

  • Wenn du wirklich einen vollstreckbaren Beschluss vorliegen hast, ist der sofort vollziehbar. Oft hat man aber nur einen Beschluss dazu und muss das Vollstreckungsdokument noch beim Amtsgericht gesondert beantragen.
    Dass ein Widerspruch gegen Unterhaltszahlungen zwei Jahre beim OLG liegt, ist ungewöhnlich. Das kann vom berichtenden Richter normalerweise schneller abgearbeitet werden.
    Was steht denn als Begründung im Widerspruch? Welche Formfehler sollen denn vom AG gemacht worden sein?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallöchen,

    Dann habe ich noch die Frage, wenn das ganze denn nun durch ist und beschlossen wird der KV muss zahlen. Muss er dann auch zahlen obwohl er Arbeitslos ist? Ein Freund meinte dies. Er sagte ich können mit dem Beschluss zB zu einem Gerichtsvollzieher gehen, dieser Fordert den Betrag ein und pfändet zur Not sein Konto.


    alles ist relativ. ;-)
    Ich habe diverse Titel, habe schon mehrfach den Gerichtsvollzieher zwecks Vollstreckung losgeschickt, muss dafür in Vorkasse treten oder Formulare wg. Kostenübernahme ausfüllen usw.
    Fakt: KV zahlt nichts und freut sich seines Lebens.


    Wenn es ihm möglich ist, und es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich arm zu rechnen, dann hast du zwar Auslagen für die Vollstreckung (ggf. Übernahme vom Amt), aber du wirst keinen Unterhalt sehen. Du kannst den Charakter des KV am besten einschätzen, ob er sich drücken wird (wenn er Gegenklage einreicht, scheint es so zu sein) oder ob er seine Verpflichtungen anerkennt.


    Viel Glück!


    LG, Karla