Hi,
Ein Beistand darf nicht gleichzeitig dann Urkundsperson in Personalunion sein , wenn er als der Beistand das Kind vertritt.
Hier wurde von tacheles schon entsprechend zitiert.
Ist der Mitarbeiter in der Beistandschaft auch gleichzeitig Urkundsperson (das gibt es oft, aber auch getrennt), dann muss dies ein anderer UrkundsBeamter aus der Abteilung machen.
Die Unterhaltsurkunde wird in der Regel aufgenommen, NACHDEM das Ergebnis mit dem UET geklärt ist und dieser natürlich dann auch freiwillig unterschreibt. ( als erwachsener Mensch entscheide ich mich schon selbst, was ich unterschreibe und was nicht.
Fühle ich mich zu etwas gezwungen und mache es dann - dann ist es trotzdem meine Entscheidung.
Ich kann es auch lassen und es eben auf dem Gerichtsweg klären lassen!)
Wenn er dies nicht will - weil das Ergebnis nach seiner Auffassung nicht stimmt - dann bleibt letzten Endes der Gerichtsweg.
Dann entscheidet der Richter über die Höhe des Unterhaltes.
Dass die Aufklärung bei notarieller Beurkundung "immer und grundsätzlich" besser sein soll, könnte ich so nicht unterschreiben.
Ich habe sowohl schlechte UrkundsBeamte als auch schlechte Notare, bzw. deren auch schriftliche Ergebnisse schon erlebt...
Ebenso wie auf beiden Seiten Gute.
Ich vertrete grundsätzlich die Auffassung, dass es in jeder Berufsgruppe Gute und Schlechte gibt.
Immer nur zu sagen : die Anwälte /Notare sind schlecht oder die Beistände- das ist mir zu sehr oft unreflektiertes "schwarz-weiß denken".
Sicher oft subjektiv durch eigenes Erleben geprägt, aber eben nicht objektiv auf alles/Alle anwendbar!