Der Ex kann den Besuch von deinem Mann in der Elternversammlung nicht verbieten. Du müsstest ihn halt im Rahmen der Alltagssorge dorthin delegieren (was man ja durch: "Gehst du da bitte hin?!" gemacht hat.) Die Frage der Auskunft ist davon nicht tangiert. In einem Elternabend werden keinerlei spezifisch persönliche Informationen über einen Schüler weitergegeben - die dürften auch die anderen Teilnehmer über einen bestimmten Schüler nicht erfahren.
(Und, weil auch diskutiert: Als Elternteil mit der Alltagssorge kann ich auch bestimmen, wer in einem Notfall kurzfristig informiert werden soll, wenn Kind in der Schule erkrankt oder aus disziplinarischen Gründen länger oder kürzer bleiben darf oder wenn Unterricht ausfällt usw. Da kann ich meine Telefonnummer angeben oder die der Oma, die der Nachbarin oder auch die meines Partners. Da hat der Umgangselternteil keine Einflussmöglichkeit. Einzig, wenn es um unumkehrbare Dinge geht - "sitzenbleiben" vielleicht, Klasse überspringen, Schulverweis - also Dinge, wo nicht kurzfristige, sondern mittel- und langfristige, unumkehrbare Entscheidungen /Reaktionen anstehen, kann man als Sorgeberechtigter nicht wegdelegieren und muss auch den anderen Sorgeberechtigten mit einbeziehen.)