Inobhutnahme der Tochter (lebte beim KV)

  • Liebe Forener,


    Ich weiß nicht mal ob das hier genau hier gehört weil ich eigentlich mit dem KV so keinen Kontakt habe deswegen auch kein Problem sondern eher mit dem Jugendamt.
    Deswegen, falls es falsch ist bitte verschieben. Danke..


    Es ist alles etwas viel was die ganze Vorgeschichte betrifft, deswegen versuche ich mich auf das aktuellste (2016) zu beschränken.....


    Meine Tochter ( im Oktober 8 J.)lebt nun sein April 2013 im Haushalt des KV. Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Das sie dort lebt war eine einvernehmliche Entscheidung ohne richterlichen Beschluss.
    Nun kam es so das der KV von Jan. 2014 immer wieder irgendwelche fadenscheinigen Anschuldigen beim Jugendamt vortrug damit das Kind nicht zu meinen Umgangswochenenden kommen brauchte.
    Ich habe damals nicht vor Gericht für einen Umgang gekämpft, weil ich psychisch und körperlich dazu kaum in der Lage war, dafür trete und beiße ich mir heute noch täglich in den Ars....vielleicht wäre dann das Drama von diesem Jahr überhaupt erst gar nicht passiert.


    Nachdem ich nun 2 Jahre lang nur durch Kita und Schule wusste das es der Kleinen gut ging (auf meine Briefe an die Kleine kam nie eine Antwort) bekam ich von einer Bekannten einen Anruf im Juni. Sie besuchte die Kleine schon mal öfter und hatte sich gewundert das der KV nicht mehr auf Anrufe reagierte um ein Treffen zu vereinbaren.
    Sie ging an dem Tag einfach ohne vorher anzurufen dorthin und sagte mir dann das dort kein Kind mehr sei.....Das Jugendamt hätte das Kind aus der Schule abgeholt und in Obhut genommen, da man mich angeblich nicht hätte erreichen können hätte man es erstmal in eine Pflegefamilie gesteckt.


    Ich habe dann sofort mit Schnappatmung und Herzrasen beim Jugendamt angerufen , die mir dann erklärten man hätte das Kind in Obhut genommen da es in mit Blutergüssen im Gesicht, Rücken und Handflächen übersät gewesen war und die Tochter daraufhin gesagt hat der Vater hätte das getan weil sie trotz Fernsehen Verbot Fernseher geschaut hätte, außerdem soll das Kind wohl wenn der KV Nachtschicht habe nachts allein bleiben und es gäbe noch andere Strafen z.B Schlagen auf die Hand mit einem Kehrblech....


    Die Tränen floßen wie die Niagara Fälle..... :flenn


    Dann gab es einen Termin mit mir im JA, dann noch einen mit der zuständigen SB für Rückführungen...


    Dann war vor 10 Wochen Gerichtsverhandlungen.... Dem KV wurde eine Anti-Aggressionstherapie verbrummt und Hilfe zur Erziehung.
    Das JA würde bei Erfüllen der genannten Bedingungen in Betracht ziehen das Kind wieder zum Vater zu lassen.
    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    Ich habe dem Jugendamt ganz klar gesagt das ich möchte das meine Tochter wieder zu mir kommt und bei mir lebt, schließlich habe ich das Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ich möchte nicht das sie wieder zurück zum Vater kommt, aber das JA bezieht mich in nichts ein. Es dauert schon 8 Wochen um einen Termin auf die Reihe zu bekommen damit ein Kontakt mit meiner Tochter statt finden kann.
    Der KV war immer noch nicht bei einer Therapie, hat sich auch noch nicht bei einer angemeldet.



    Ich komme mir verarscht und vergessen vor. Als wäre ich nur ein Ersatzspieler auf der Reservebank, wie auf´s Abstellgleis geschoben. Ich bin sauer und gleichzeitig tief traurig darüber dass es dem JA scheinbar besset gefällt das Kind in einer Pflegefamilie zu lassen oder zu einem gewalttätigen Vater zu schicken....


    Ich bin doch hier, geregeltes Familienleben mit Stiefpapa und Geschwistern, die sie kennt. Immer eine Betreuung zuhause, und auch alles andere wie eventuelle Therapie die sie vllt. braucht um das zu verarbeiten,kann ich ihr geben. Der KV schottet sie nur von allem ab.


    Was kann ich da tun? Kann ich überhaupt irgendetwas tun oder ist alles vorbei?


    LG Jodi

  • Liebe Jodi,


    leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen, ich wollte nicht einfach wieder wegklicken, sondern vor allem meinem Entsetzen über die Handlungsweise des Jugendamtes ausdrücken.


    Mehr als dich mal virtuell zu drücken und dir viel Kraft und Erfolg gegen die Behördenmühlen zu wünschen, bleibt mir nicht.


    Alles Gute für dich und deine Kleine. ( ich komme gar nicht darüber hinweg, dass man dich nicht immer und immer wieder versucht hat zu erreichen und dann mit dir zusammen entschieden hat, was zu tun ist.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Danke dir mamaculi.

    Ich finde es schon sehr komisch das man mich nicht erreichen konnte, da ich an der gleichen Adresse lebe seit 2013. Meine E-Mail Adresse hat sich nicht geändert und beide sind dem JA bekannt.
    Und selbst wenn, im Zeitalter von Pc und Internet sollte es einer Behörde doch möglich sein über das Einwohnermeldeamt meine Adresse zu bekommen.


    Ich hatte denen ja gesagt man hätte auch ohne Anmeldung sofort zu mir fahren können um mir das Kind zu bringe, da es ja ein Notfall war. ( KV und ich leben in Nachbarstädten)

  • Ich kann zu dem ganzen rechtlichen nix sagen, möchte dich aber mal ganz fest in den Arm nehmen und sagen kämpf um deine Kleine. Such dir einen guten Anwalt und lass dich schleunigst beraten.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ich habe dem Jugendamt ganz klar gesagt das ich möchte das meine Tochter wieder zu mir kommt und bei mir lebt, schließlich habe ich das Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    aber das JA bezieht mich in nichts ein.

    Dann ist es wohl an der Zeit nochmal deutlich mit dem Jugendamt zu reden.
    Als Sorgeberechtiger Elternteil hast Du meines Erachtens ein Recht auf Information.
    Möglicherweise kann man hinterfragen, ob die Unterbringung in der Pflegefamilie rechtens war, wenn Du die Möglichkeit hättest Deine Elternrolle wahrzunehmen und im Prinzip erreichbar warst.


    Also: 1.) Klare Worte mit dem Jugendamt
    und 2.) falls das nicht fruchtet, dann Beratung mit einem Anwalt im Familienrecht

  • Das arme Knd!


    Ich habe dem Jugendamt ganz klar gesagt das ich möchte das meine Tochter wieder zu mir kommt und bei mir lebt, schließlich habe ich das Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Ich komme mir verarscht und vergessen vor. Als wäre ich nur ein Ersatzspieler auf der Reservebank, wie auf´s Abstellgleis geschoben.


    Du wirst einen sehr, sehr guten Anwalt brauchen.


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du sicher nicht mehr - wenn das Kind seit 2013 beim Vater lebt und in den letzten 2 Jahren kein Umgang statt fand.
    Warum hat der Richter für dich begleiteten Umgang festgesetzt`? Welche Begründung?


    Du brauchst einen langen Atmen !!! Konzentrier dich auf die Umgangstermine und versuch dich vorher emotional zu stabilisieren - dein Kind durchläuft da gerade eine Achterbahn....

  • Das JA macht mich auch fassungslos. Es kann ja sein, dass sie Dich einmal nicht erreicht haben - aber dann probiert man es wieder und zur Not schriftlich. Ich hoffe, Du findest einen guten Anwalt, der denen mal die Meinung geigt. Wenn die so zurückhaltend sind - da würde ich mal in die Akte sehen lassen, was da für Lügen über Dich stehen... M. E. dürfen sie Dich nicht so ausschließen, Du hast ebenfalls das Sorgerecht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Es ist alles etwas viel was die ganze Vorgeschichte betrifft, deswegen versuche ich mich auf das aktuellste (2016) zu beschränken.....


    Wahrscheinlich ist die Vorgeschichte aber nicht uninterssant - Gewalt gab es schon in deinem ersten Beitrag hier im Forum - wie kommt das Kind dann um Wohnsitz beim Vater ?
    Ich fürchte die Geschichte ist nicht so einfach....

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du sicher nicht mehr


    Ich kann nicht erkennen das ein Richter das aberkannt hätte. Also hat TS wahrscheinlich Aufenthaltsbestimmungsrecht, besonders wenn KV nicht in der Lage ist sein (gemeinsames) ABR wahrzunehmen.
    Wie es klingt überschreitet das Jugendamt seine Kompetenzen ......


    Aber die Frage nach der Begründung für begleiteten Umgang ist gut.
    Gibt es vielleicht Details in der Geschichte, die wir noch nicht sehen (können) ?


  • Ein Richter hat da bei mir gar nichts angeordnet, das kommt vom Jugendamt.

  • Dann war vor 10 Wochen Gerichtsverhandlungen.... Dem KV wurde eine Anti-Aggressionstherapie verbrummt und Hilfe zur Erziehung.
    Das JA würde bei Erfüllen der genannten Bedingungen in Betracht ziehen das Kind wieder zum Vater zu lassen.
    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    Woher kommt nun der begleitete Umgang? Vom Richter? Aus der Verhandlung?
    Ist die Begründung das ihr zwei Jahre keinen Kontakt hattet?


    Das Jugendamt reagiert in solchen Krisensituationen spontan - Inobhutnahme - zum anderen Elternteil kein Kontakt.
    Dann geben sie das Kind lieber sofort in eine Pflegefamilie die das Kind in der Situation auffangen kann, anstatt mit der spontanen Reise zum anderen Elternteil eine weitere Baustelle im Leben des Kindes aufzumachen.


    Du solltest nicht an der Entscheidung am Tag x vor 10 Wochen hadern - sondern dich auf die Zukunft konzentieren. Da geht es jetzt um die Umgangskontakte und die Annäherung zum Kind.

  • Die Begründung vom JA für begleiteten Umgang lautete weil das Kind und ich uns 2 Jahre nicht gesehen haben will das JA sehen wie wir zwei miteinander können...



    Die Vorgeschichte....ja..die fängt im Jahr 2010 an und hat scheinbar nie aufgehört....


    @ Lena 1977 JA Gewalt gab es, zwischen mir und dem Vater. Dann gab es eine Erkrankung meiner älteren Tochter die eine Kur erforderlich machten. Da der KV nicht zustimmte das die Tochter beim Stiefvater blieb, überlegte ich mit dem JA (anderes JA als jetzt) zusammen wo das Kind denn dann hin könnte. Sie konnte nicht mit auf Kur und beim Stiefvater durfte sie nicht bleiben. Also gab es nur noch die Option Papa...
    Das JA kontrollierte in den Wochen wo ich weg war mehrfach beim ihm aufgrund der Gewalt Vorgeschichte, und befand den Aufenthalt für positiv.
    Als die Tochter wieder zu mir zurück kam wehrte sie sich mit Händen und Füßen bei zu bleiben und schrie und weinte nach ihrem Vater.Nicht nur einen Tag sondern ganze Tage lang durch gehend, selbst in der Kita.


    Ich ging mit ihr zu einem Kindertherapeuten, der fand das man Kind dann halt zum Vater lassen sollte mit einer engmaschigen Kontrolle seitens des JA.


    Lange Rede kurzer Sinn, so kam es dann auch. Allerdings zog der KV dann in seine jetzige Stadt mit diesem problematischen JA.

  • Zitat von »jodifana«


    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    Woher kommt nun der begleitete Umgang? Vom Richter? Aus der Verhandlung?
    Ist die Begründung das ihr zwei Jahre keinen Kontakt hattet?




    Ja die Begründung das wir 2 Jahre keinen Kontakt hatten.
    Das hab ich etwas unglücklich formuliert, die begleiteten Umgangskontakte kommen vom JA. Der Richter hat bei mir nichts entschieden, da ich nur Nebensitzer war da es eine Verhandlung JA gegen KV war.

  • Dann war vor 10 Wochen Gerichtsverhandlungen.... Dem KV wurde eine Anti-Aggressionstherapie verbrummt und Hilfe zur Erziehung.
    Das JA würde bei Erfüllen der genannten Bedingungen in Betracht ziehen das Kind wieder zum Vater zu lassen.
    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du Deine Tochter seit 3 Jahren nicht mehr gesehen?


    Sie war damals 5.... und in den 3 Jahren ist gar kein Urteil zum Umgangsrecht gefallen?


    So von aussen betrachtet, ist der Vorschlag vom JA doch gar nicht soooo schlecht-
    Begleitete Umgänge (wie oft sind die angeordnet?), dann unbegleitete Umgänge, und dann langsam Rückführung zu Dir?!


    Ich kann mir vorstellen, dass das Mädel sehr deutlich äussert, dass sie (warum auch immer? die Erinnerungen sind 3 Jahre alt, und vielleicht auch vom Vater geprägt....) nicht zu Dir möchte-
    da wirst Du Überzeugungsarbeit leisten müssen, und ich bin sicher,


    du bekommst das hin :daumen


    was sagt denn Dein Anwalt dazu?


    Und wie weit wohnst Du von dem derzeitigen Wohnort des Kindes weg?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also ich habe es jetzt so verstanden als wäre nur die Rückführung zum KV geplant, und ansonsten nur Umgangskontakte .
    Da wirst du mit begleiteten Umgängen jetzt erst mal eine vorsichtige Anbahnung schaffen müssen.
    Ganz behutsam .
    Auch wenn der KV das Kind misshandelt hat scheint da ja ( leider) eine Bindung zu sein.
    Du weißt ja auch gar nicht was er alles Schlechtes über dich erzählt hat. Es ist alles sehr tragisch, aber lass dich da jetzt gut beraten und unterstützen.
    Ich würde auch nicht gleich einen Kurs Contra JA fahren, obwohl sie dich natürlich zweifellos mehr einbinden sollten.
    Einen guten RA würde ich mir aber auf jeden Fall suchen, denn im Moment wird das ABR beim JA liegen und du wirst hart drum kämpfen müssen ! Aber tue es !! Ganz viel Glück !

  • @ Luchsie


    Begleitete Umgangskontakte sind 1x im Monat in den Räumen des JA vorgeschlagen worden für jeweils ca. 90 Min.


    Wenn es in der Reihenfolge wäre(begleitet,unbegleitet,Rückführung zu mir) dann würde ich nicht meckern sondern brav die Füße still halten und den Ärger über andere Sachen runterschlucken.
    Aber ich habe das JA so verstanden das die Rückführung zum Vater angegangen werden solll und mit mir nur Umgangskontakte,bis auf weiteres begleitet.


    Ich kann verstehen das man sehen will wie ,nach 2 Jahren, meine Tochter auf mich reagiert, aber dauernde Begleitung beim Umgang? Dafür sehe ich keine Veranlassung.


    Nein, ganz im Gegenteil, sie äußert ganz klar den Wunsch mich zu sehen und wieder zu mir zu kommen. Gegenüber dem JA und auch gegenüber der Pflegemutter.


    Meine Tochter und ich wohnen in zwei nebeneinander liegenden Städten. Mit dem Auto ca. 20 min.


    Meine Anwältin meint dazu, sie sehe im Moment keine Veranlassung etwas zu tun, ich hätte mit Schulausbildung und 3 Kindern zuhause schon genug zu tun. Sie könne sich nicht mal 2 Kinder vorstellen und bei mir wären es dann 4. :schiel




    Ich habe dem JA gesagt, dass ich voll dahinter stehe wenn es begleitete Umgänge, dann unbegleitete, dann mit Übernachtung und dann nach einiger Zeit die Rückführung passiert. Gerne auch begleitet durch einen THerapeuten um das verarbeitete aufzuarbeiten. Mir ist durchaus bewusst das ich die letzten zwei Jahre nicht in einem Umgang aufhole und das man die Rückführung nicht übers Knie brechen kann. DAs braucht alles seine Zeit.


    Aber wenigstens ein erster Kontakt hätte ja mal stattfinden können in fast 10 Wochen....

  • Meine Anwältin meint dazu, sie sehe im Moment keine Veranlassung etwas zu tun, ich hätte mit Schulausbildung und 3 Kindern zuhause schon genug zu tun. Sie könne sich nicht mal 2 Kinder vorstellen und bei mir wären es dann 4.


    Ohne jetzt alles bis ins Detail gelesen zu haben, das tut mir nämlich in der Seele weh - findest Du nicht, es ist dann an der Zeit für eine neue Anwältin? Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • @ Thursdaynext


    Die Kleine sagt ganz deutlich sie will zu mir und sie will ihren Papa nicht mehr sehen.
    Deswegen gibt es zur Zeit auch keinerlei Kontaktaufnahme zum KV.


    Oh, er hat wahrscheinlich so einiges erzählt. Er nimmt generell kein Blatt vor den Mund, egal ob Gericht, JA oder vor der Kleinen. Er sagt jedem und überall wie schlimm und asozial ich wäre und noch andere schlimme Wörter die weit unter die Gürtellinie gehen.


    Deswegen hat es mich umso mehr gefreut das trotz der langen Zeit und Erzählungen vom Vater sie mich immer noch sehen will.


    Nein, der Richter hat das ABR bei uns beiden Eltern belassen. Bei mir gab es keine Veranlassung es zu entziehen und dem Vater hat man es nur belassen weil er der Aggressionstherapie zugestimmt hat,welche ich glaube er nie machen wird weil er nicht einsieht das er etwas falsch gemacht hat und eine Grenze überschritten hat.



    Ich habe einmal den Kopf in den Sand gesteckt,wenn auch gesundheitlich, ein zweites Mal wird mir das nicht passieren. Ich werde kämpfen wie eine Löwin. Ich frage mich nur wie ich das anstellen soll........

  • ??? bei drei jahren keinem Kontakt braucht man nicht mehr besonders schlecht sprechen. und dann auch noch schrecklich heulen weil man so viel Mitleid mit den Kind hat??? Wäre es ein kv gewesen, wären die Reaktionen hier nicht so voller Umarmungen.

  • Oh mein gott das arme Mädchen. Es ist furchtbar wenn Kindern sowas passiert :( :(


    Ich hoffe die Kleine findet Menschen, bei denen sie gut aufgenommen und behandelt wird.
    Finde es traurig dass du dich in den letzten Jahren so wenig bemüht hast dein Kind zu sehen. Wenn ihr nur 20 Minuten auseinander wohnt hättest du ja wie deine Bekannte auch einfach mal vor der Tür stehen können.