Beiträge von jodifana

    Viele hatten mir geraten eine Frau als Anwältin zu suchen, sie könnte sich besser in einen hinein versetzen.
    Sehe ich bei meiner Anwältin überhaupt nicht....


    Einen männlichen Anwalt hatte ich damals..der war einfach nur faul und unhöflich....


    Deswegen glaube ich mittlerweile das dass mit dem Geschlecht nichts zu tun hat....

    Ja meine Anwältin zu wechseln kam mir auch schon in den Sinn. Allerdings bekomme ich PKH und weiß nicht ob man da einfach ohne weiteres wechseln darf. Und selbst wenn man wechseln könnte, wie soll man denn den Richtigen oder die Richtige finden? In meiner Stadt gibt es so viele für Familienrecht.....

    Nochmal an die, die es nicht nach vollziehen können das ich nicht gekämpft habe.....


    Ich war schwerst krank, was genau möchte ich nicht sagen, das ist mir zu privat. Ich war sehr oft im KH, ambulant wie stationär. Gleichzeitig habe ich noch 3 Kinder zuhause die auch versorgt werden mussten. Mein letzt geborener war damals 1 Jahr alt. An manchen Tagen hatte ich nicht mal Kraft (körperlich gesehen) aus dem Bett aufzustehen.
    Wie soll ich mich denn da vor Gericht oder JA schleppen?
    Um gegen meinen Ex ankämpfen zu können braucht man jede Kraft die man hat, es ist schon auslaugend genug ohne gesundheitlich eingeschränkt zu sein aber dann noch mit einem Handicap wäre einfach zu viel gewesen.
    Nein ich hatte keine Depressionen, auch wenn ich manchmal kurz davor stand weil es mir so dreckig ging. Körperlich so eingeschränkt zu sein und zu wissen das meine Tochter nicht weit und trotzdem so fern ist und ich einfach nichts dagegen tun kann.


    Niemand kann mir so viele Vorwürfe an den Kopf schmeißen wie ich das selbst schon tue.


    Ich hätte mir die Dinge für meine Kleine auch anders gewünscht mit einer glücklichen und unbelasteten Kindheit. Leider ist dies nicht so gelaufen, aber ich bin nun hier für sie und stärker als zuvor und diesmal richtig und bis zum Ende.

    Ja, das ist wohl der gewalttätigen Geschichte zwischen den Kindeseltern geschuldet. Und sie hatte dann wohl nicht die Kraft, den Mut dies zu tun und die Umgänge durchzusetzen , obwohl ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, wie es bei der bekannten Aggressivität des KV zur freiwilligen Übersiedlung in den Haushalt ohne engmaschige Kontrolle kam.



    An Anfang gab es engmaschige Kontrollen, das JA war Dienstag und Freitags dar und stand in täglichen Kontakt mit dem damaligen Kindergarten. Das war aber als er in einer anderen Stadt wohnte und ein anderes JA zuständig war als jetzt.
    2013 Dezember, kurz vor Weihnachten zog er dann in seine jetzige Stadt mit dem jetzigen JA. Dieses meinte dann er hätte sich lange genug bewährt, er bräuchte keine engmaschige Kontrolle mehr, im gleichen Moment unterband er den Kontakt.
    In genau den 7-8 Wochen zwischen Umzug und den ausbleibenden Umgangskontakten wurde ich krank.


    Ich habe dem JA auch bei dem ersten Termin alle ärztlichen Atteste gezeigt um zu belegen das ich das überstanden habe und mir das nicht wieder dazwischen kommt.

    Ja ich habe geheult, nicht nur aus Mitleid mit dem Kind weil es diese Erfahrungen machen musste sondern auch weil ich mir die Mitschuld daran gebe. Hätte ich damals mehr getan wäre es vielleicht nie soweit gekommen.
    Aber wie schon einmal erwähnt, ich hatte gesundheitliche Schwierigkeiten und konnte mich deswegen nicht darauf konzentrieren um meine Tochter zu kämpfen. Trotzdem bin ich jetzt für sie da und war auch in der ganzen Zeit meiner Erkrankung im Hintergrund. Ich hatte telefonisch wie schriftlich Kontakt mit der Schule bis ca. 6 Wochen vor den Ereignissen.


    Es ist also nicht so das ich meine Tochter komplett entsorgt hatte, ich habe an allen Schulischen Entscheidungen teilgenommen und war über alle Angelegenheiten die die Schule wusste im Bilde.
    Mich aber aktiv an der Betreuung und den Umgangskontakten beteiligen konnte ich gesundheitlich bedingt nicht.

    @ Thursdaynext


    Die Kleine sagt ganz deutlich sie will zu mir und sie will ihren Papa nicht mehr sehen.
    Deswegen gibt es zur Zeit auch keinerlei Kontaktaufnahme zum KV.


    Oh, er hat wahrscheinlich so einiges erzählt. Er nimmt generell kein Blatt vor den Mund, egal ob Gericht, JA oder vor der Kleinen. Er sagt jedem und überall wie schlimm und asozial ich wäre und noch andere schlimme Wörter die weit unter die Gürtellinie gehen.


    Deswegen hat es mich umso mehr gefreut das trotz der langen Zeit und Erzählungen vom Vater sie mich immer noch sehen will.


    Nein, der Richter hat das ABR bei uns beiden Eltern belassen. Bei mir gab es keine Veranlassung es zu entziehen und dem Vater hat man es nur belassen weil er der Aggressionstherapie zugestimmt hat,welche ich glaube er nie machen wird weil er nicht einsieht das er etwas falsch gemacht hat und eine Grenze überschritten hat.



    Ich habe einmal den Kopf in den Sand gesteckt,wenn auch gesundheitlich, ein zweites Mal wird mir das nicht passieren. Ich werde kämpfen wie eine Löwin. Ich frage mich nur wie ich das anstellen soll........

    @ Luchsie


    Begleitete Umgangskontakte sind 1x im Monat in den Räumen des JA vorgeschlagen worden für jeweils ca. 90 Min.


    Wenn es in der Reihenfolge wäre(begleitet,unbegleitet,Rückführung zu mir) dann würde ich nicht meckern sondern brav die Füße still halten und den Ärger über andere Sachen runterschlucken.
    Aber ich habe das JA so verstanden das die Rückführung zum Vater angegangen werden solll und mit mir nur Umgangskontakte,bis auf weiteres begleitet.


    Ich kann verstehen das man sehen will wie ,nach 2 Jahren, meine Tochter auf mich reagiert, aber dauernde Begleitung beim Umgang? Dafür sehe ich keine Veranlassung.


    Nein, ganz im Gegenteil, sie äußert ganz klar den Wunsch mich zu sehen und wieder zu mir zu kommen. Gegenüber dem JA und auch gegenüber der Pflegemutter.


    Meine Tochter und ich wohnen in zwei nebeneinander liegenden Städten. Mit dem Auto ca. 20 min.


    Meine Anwältin meint dazu, sie sehe im Moment keine Veranlassung etwas zu tun, ich hätte mit Schulausbildung und 3 Kindern zuhause schon genug zu tun. Sie könne sich nicht mal 2 Kinder vorstellen und bei mir wären es dann 4. :schiel




    Ich habe dem JA gesagt, dass ich voll dahinter stehe wenn es begleitete Umgänge, dann unbegleitete, dann mit Übernachtung und dann nach einiger Zeit die Rückführung passiert. Gerne auch begleitet durch einen THerapeuten um das verarbeitete aufzuarbeiten. Mir ist durchaus bewusst das ich die letzten zwei Jahre nicht in einem Umgang aufhole und das man die Rückführung nicht übers Knie brechen kann. DAs braucht alles seine Zeit.


    Aber wenigstens ein erster Kontakt hätte ja mal stattfinden können in fast 10 Wochen....

    Zitat von »jodifana«


    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    Woher kommt nun der begleitete Umgang? Vom Richter? Aus der Verhandlung?
    Ist die Begründung das ihr zwei Jahre keinen Kontakt hattet?




    Ja die Begründung das wir 2 Jahre keinen Kontakt hatten.
    Das hab ich etwas unglücklich formuliert, die begleiteten Umgangskontakte kommen vom JA. Der Richter hat bei mir nichts entschieden, da ich nur Nebensitzer war da es eine Verhandlung JA gegen KV war.

    Die Begründung vom JA für begleiteten Umgang lautete weil das Kind und ich uns 2 Jahre nicht gesehen haben will das JA sehen wie wir zwei miteinander können...



    Die Vorgeschichte....ja..die fängt im Jahr 2010 an und hat scheinbar nie aufgehört....


    @ Lena 1977 JA Gewalt gab es, zwischen mir und dem Vater. Dann gab es eine Erkrankung meiner älteren Tochter die eine Kur erforderlich machten. Da der KV nicht zustimmte das die Tochter beim Stiefvater blieb, überlegte ich mit dem JA (anderes JA als jetzt) zusammen wo das Kind denn dann hin könnte. Sie konnte nicht mit auf Kur und beim Stiefvater durfte sie nicht bleiben. Also gab es nur noch die Option Papa...
    Das JA kontrollierte in den Wochen wo ich weg war mehrfach beim ihm aufgrund der Gewalt Vorgeschichte, und befand den Aufenthalt für positiv.
    Als die Tochter wieder zu mir zurück kam wehrte sie sich mit Händen und Füßen bei zu bleiben und schrie und weinte nach ihrem Vater.Nicht nur einen Tag sondern ganze Tage lang durch gehend, selbst in der Kita.


    Ich ging mit ihr zu einem Kindertherapeuten, der fand das man Kind dann halt zum Vater lassen sollte mit einer engmaschigen Kontrolle seitens des JA.


    Lange Rede kurzer Sinn, so kam es dann auch. Allerdings zog der KV dann in seine jetzige Stadt mit diesem problematischen JA.


    Ein Richter hat da bei mir gar nichts angeordnet, das kommt vom Jugendamt.

    Danke dir mamaculi.

    Ich finde es schon sehr komisch das man mich nicht erreichen konnte, da ich an der gleichen Adresse lebe seit 2013. Meine E-Mail Adresse hat sich nicht geändert und beide sind dem JA bekannt.
    Und selbst wenn, im Zeitalter von Pc und Internet sollte es einer Behörde doch möglich sein über das Einwohnermeldeamt meine Adresse zu bekommen.


    Ich hatte denen ja gesagt man hätte auch ohne Anmeldung sofort zu mir fahren können um mir das Kind zu bringe, da es ja ein Notfall war. ( KV und ich leben in Nachbarstädten)

    Liebe Forener,


    Ich weiß nicht mal ob das hier genau hier gehört weil ich eigentlich mit dem KV so keinen Kontakt habe deswegen auch kein Problem sondern eher mit dem Jugendamt.
    Deswegen, falls es falsch ist bitte verschieben. Danke..


    Es ist alles etwas viel was die ganze Vorgeschichte betrifft, deswegen versuche ich mich auf das aktuellste (2016) zu beschränken.....


    Meine Tochter ( im Oktober 8 J.)lebt nun sein April 2013 im Haushalt des KV. Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Das sie dort lebt war eine einvernehmliche Entscheidung ohne richterlichen Beschluss.
    Nun kam es so das der KV von Jan. 2014 immer wieder irgendwelche fadenscheinigen Anschuldigen beim Jugendamt vortrug damit das Kind nicht zu meinen Umgangswochenenden kommen brauchte.
    Ich habe damals nicht vor Gericht für einen Umgang gekämpft, weil ich psychisch und körperlich dazu kaum in der Lage war, dafür trete und beiße ich mir heute noch täglich in den Ars....vielleicht wäre dann das Drama von diesem Jahr überhaupt erst gar nicht passiert.


    Nachdem ich nun 2 Jahre lang nur durch Kita und Schule wusste das es der Kleinen gut ging (auf meine Briefe an die Kleine kam nie eine Antwort) bekam ich von einer Bekannten einen Anruf im Juni. Sie besuchte die Kleine schon mal öfter und hatte sich gewundert das der KV nicht mehr auf Anrufe reagierte um ein Treffen zu vereinbaren.
    Sie ging an dem Tag einfach ohne vorher anzurufen dorthin und sagte mir dann das dort kein Kind mehr sei.....Das Jugendamt hätte das Kind aus der Schule abgeholt und in Obhut genommen, da man mich angeblich nicht hätte erreichen können hätte man es erstmal in eine Pflegefamilie gesteckt.


    Ich habe dann sofort mit Schnappatmung und Herzrasen beim Jugendamt angerufen , die mir dann erklärten man hätte das Kind in Obhut genommen da es in mit Blutergüssen im Gesicht, Rücken und Handflächen übersät gewesen war und die Tochter daraufhin gesagt hat der Vater hätte das getan weil sie trotz Fernsehen Verbot Fernseher geschaut hätte, außerdem soll das Kind wohl wenn der KV Nachtschicht habe nachts allein bleiben und es gäbe noch andere Strafen z.B Schlagen auf die Hand mit einem Kehrblech....


    Die Tränen floßen wie die Niagara Fälle..... :flenn


    Dann gab es einen Termin mit mir im JA, dann noch einen mit der zuständigen SB für Rückführungen...


    Dann war vor 10 Wochen Gerichtsverhandlungen.... Dem KV wurde eine Anti-Aggressionstherapie verbrummt und Hilfe zur Erziehung.
    Das JA würde bei Erfüllen der genannten Bedingungen in Betracht ziehen das Kind wieder zum Vater zu lassen.
    Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
    Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.


    Ich habe dem Jugendamt ganz klar gesagt das ich möchte das meine Tochter wieder zu mir kommt und bei mir lebt, schließlich habe ich das Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ich möchte nicht das sie wieder zurück zum Vater kommt, aber das JA bezieht mich in nichts ein. Es dauert schon 8 Wochen um einen Termin auf die Reihe zu bekommen damit ein Kontakt mit meiner Tochter statt finden kann.
    Der KV war immer noch nicht bei einer Therapie, hat sich auch noch nicht bei einer angemeldet.



    Ich komme mir verarscht und vergessen vor. Als wäre ich nur ein Ersatzspieler auf der Reservebank, wie auf´s Abstellgleis geschoben. Ich bin sauer und gleichzeitig tief traurig darüber dass es dem JA scheinbar besset gefällt das Kind in einer Pflegefamilie zu lassen oder zu einem gewalttätigen Vater zu schicken....


    Ich bin doch hier, geregeltes Familienleben mit Stiefpapa und Geschwistern, die sie kennt. Immer eine Betreuung zuhause, und auch alles andere wie eventuelle Therapie die sie vllt. braucht um das zu verarbeiten,kann ich ihr geben. Der KV schottet sie nur von allem ab.


    Was kann ich da tun? Kann ich überhaupt irgendetwas tun oder ist alles vorbei?


    LG Jodi

    Ich war heute morgen in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes.
    Hatte eine sehr nette Dame dort sitzen die für meinen Buchstaben zuständig war.
    Habe alles beigehabt und ihr kurz meine Sachlage erklärt.
    Sie musste kurz telefonieren weil sie nicht genau wusste wie sie dies denn aufnehmen soll/ kann als Antrag.


    Nun gut nach einer drei viertel Stunde dort drin habe ich nun folgendes: (Abschrift , ohne Daten, vom Original Dokument)


    Antrag auf Kindesherausgabe im Wege der einstweiligen Anordnung
    Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes, gemäß §§ 1631 III, 1632 III BGB, § 155 FamG


    In der Familiensache


    der Frau Jodifana
    Adresse, geb. Datum


    -Antragstellerin-


    gegen


    Herrn Kindesvater



    betreffend
    das Kind: Tochter, wohnhaft bei KV


    erscheint Frau Jodifana, und beantragt:


    Ich beantrage im Wege der E.A. zu beschließen:


    1.
    Der KV hat das Kind an die Antragstellerin herauszugeben.
    Dem Antragsgegner wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung der Kindesherausgabe die Festsetzung eines Zwangsgeldes von bis zu 25.000 Euro, hilfsweise Zwangshaft, angedroht.


    2.
    Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung wird der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das vorstehen bezeichnete Kind unter Hinzuziehung von Polizei und Anwendung von Gewalt herauszuholen.


    Im Wege des Hauptsacheverfahrens wird beantragt zu beschließen:


    3.
    Der Antragsstellerin wird gestatte, mit Tochter


    - in dem aus der anliegenden vor dem JA gefassten Vereinbarung hervorgehenden Umfang zusammen zu sein.


    Gründe:


    Kennt ihr ja.....


    Der Antragsgegner ist jedoch nicht, auch nicht mit Hilfe durch das JA, bereit das Kind über den Urlaub herauszugeben, daher wird wegen der Eilbedürftigkeit der obige Antrag zu1) und 2) im Wege der einstweiligen Anordnung gestellt.


    Unterschrift



    Die Dame im Gericht meinte das wird heute noch dem Richter vorgelegt und dann heute oder morgen durch sein. Entweder bekomme ich dann den Beschluss mit dem ich mein Kind holen kann oder es gibt kurzfristig einen Eröterungstermin bei Gericht.


    Aber sie meinte auch das er sich normalerweise an solch eine Vereinbarung halten solle, denn auch wenn Kind bei ihm lebt, habe ich immer noch das hälftige Sorgerecht und Anspruch auf Herausgabe des Kindes, solange es nicht Kindeswohl gefährdend ist.
    Sie meinte das die Gründe ausreichen würden, um einen Beschluss zu bekommen, da KV die Vereinbarung unterschrieben hat das wenn er in Urlaub ist, das Kind zu mir kommt.
    Er hätte ja dem JA mitteilen können das dass nicht möglich ist oder ihm es nicht passt und gerne eine andere Regelung hätte.
    Allerdings hat sie mir auch mit auf den Weg gegeben, das solche Umgangsvereinbarung vor dem JA nur bei Eltern funktionieren die sich auch daran halten und gute Kommunikation haben, in allen anderen Fällen sollten solche Sachen am besten immer über das Gericht geklärt werden.


    Naja, ich hoffe das jetzt was dabei rum kommt.
    Aber Nr. 2 des Antrages hat mich dann doch sehr erschreckt....Gerichtsvollzieher, Polizei, Gewalt.....Mein lieber Mann...

    Genau das meine ich...
    Einfach zum Amtsgericht, mit Perso und Vereinbarung und dann da schildern das KV sich nicht an Vereinbarung hält...
    Ok... und dann?


    Ich meine ich habe schon so einige Prozesse gehabt mit KV das ging aber immer erst über JA und dann zum Anwalt und dann letzten endes vor Gericht, mit Verfahrenskostenhilfe weil halt über JA keine Einigung erzielt wurde....

    Es wir mir keiner dabei helfen können etwas durchzusetzen wozu der Vater sein Ok gegeben hat und dann auch noch schriftlich mit Unterschrift vor dem JA?


    Entschuldige aber das sehe ich anders...


    Dann könnte er mir ja auch jedes Umgangs-WE das mit ihm vereinbart wurde verweigern, und ich könnte dann laut dir nichts tun weil mir niemand hilft?


    Würde ich mich nicht an die Vereinbarung halten wäre der Vater auch sofort weiss Gott wo bei wem und würde sich beschweren und ich hätte mächtig Probleme( Erfahrung aus Vergangenheit)


    Wozu habe ich denn dann dieses Papier überhaupt unterschrieben wenn sich im Endeffekt niemand dran halten soll?

    Liebe Grinsekatze..
    Ähm, ich glaube du hast da ein Posting von mir nicht gesehen und eine wichtige Stelle überlesen...
    Ich hatte bereist weiter ober, als Antwort zu Hucky, geschrieben das diese Auslandsreise vom KV schon vor JA vereinbart wurde...und zwar schriftlich..


    Hier noch mal entsprechende Stelle:

    Vereinbart wurden 14 tägig von Freitag Nachmittag nach der Schule bis Sonntag Nachmittag.
    Die Ferien werden zur Hälfte geteilt. Sommerferien kriege ich 3 Wochen, Oster- Herbst und Weihnachtsferien 1 Woche.
    Und das Tochter zu mir kommt wenn Papa im Ausland ist.


    Wie du siehst wurde dies schon mit KV Zustimmung vereinbart vor dem Ja...aber alles was vereinbart wurde( kleine Anmerkung, die Vereinbarung wurde bereits im September ´13 geschlossen)
    geht dem KV jetzt am aller wertesten vorbei...