Unterhalt für neues Kind

  • Wenn die Mutter dem privaten test nicht zustimmt bleibt mir nur die vaterschaftsanerkennung oder das Jugendamt regelt es über einen Vaterschaftstest der vom Gericht bestimmt wird.
    So wurde es mir beim Jugendamt gesagt.


    also ich kenne da auch so einen Fall und da war es dann ein privater Test. Ich würde Dir auch einen Anwalt empfehlen. Prozesskostenhilfe beantragen, müsste Dir zustehen.
    Es kann ja nicht sein, dass die mutter das Recht hat, einen Vaterschaftstest zu verweigern und Du als Vater aber nicht das Recht hast eine Vaterschaft nicht an zu erkennen!!

  • Hallo Carpediem,


    ich denke auch, dass sich der Umgang regelt mit der Zeit. An das Kind kommst Du grad nicht ran.
    Da 1000 Baustellen aufzumachen, nützt nichts. Madam ist noch trotzig im Rachemodus und will beschäftigt werden. Das wird schon.


    Unterhalt:
    Von 177 EUR kann kein Mensch leben. Das 3. Kind zu verschweigen, wird nicht funktionieren. Ändere die bestehenden Titel, so dass alle drei Kinder was davon haben.


    Aber vorher muss die Vaterschaft festgestellt sein.
    Beratung beim Anwalt. Ggf. geht das übers JA günstiger.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Es ist schwer unter diesen Umständen einen Bezug zu dem Kind zu bekommen. Zumal die Mutter dies auch verhindern will.
    Die Frau vom Jugendamt sagte ich solle der Mutter Zeit lassen.


    Ja, das ist sicher nicht so leicht. Ich weiß nicht, ist das Kind gerade erst geschlüpft? Dann wäre es sicher nicht der falscheste Rat vom Jugendamt, der Mutter etwas Zeit zu lassen, statt sie zu überfallen. Also hast Du beim Jugendamt doch schon kundgetan, dass Du grundsätzlich den Bezug zum Kind bekommen möchtest?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Einen privaten test den ich ja auch zahlen muss lehnt sie ab.


    So war das bei einem Freund von mir auch. Es gab dann einen gerichtlichen Test, den dann jedoch die Mutter abzüglich der Kosten für einen privaten Test zahlen musste. ;)
    Dokumentiere ihre Ablehnung sauber!

  • Hallo Summerjam,


    aus purer Neugierde frage ich ein wenig nach:


    - war Dein Freund denn der biologische Vater des Kindes?
    - war die Aufteilung der Kosten Beschluss oder Vergleich?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • also ich an Deiner Stelle würde m ich mit dem Jugendamt in Verbindung setzten.
    Es stimmt nicht, dass wenn Du die Vaterschaft nicht anerkennst es über Gericht läuft. Zusammen mit dem Jugendamt kannst Du einen privaten Test machen lassen. Da muss sie zustimmen. Denn sonst ist sie die, die sich verweigert. Bleib da hart dran und mache den Test. Ohne Gericht.
    Es ist Dein gutes Recht, einen Test zu verlangen. Denn weißt Du wirklich ganz sicher, dass Du der Vater bist?
    Sie verhält sich sehr verantwortungslos dem Kind gegenüber.


    Ich wünsche Dir alles Gute.


    Kommt auf das Jugendamt an. Ich war vor 4 Jahren in der Rolle der Mutter. Der Vater wollte einen privaten Test und ich wollte dem zustimmen, aber wollte vorher beim Jugendamt fragen, wie bzw. wo man den am besten macht. Die Beisrandschaft hat mich "überredet" dem privaten Test nicht zuzustimmen, da es ja nur unnötig Zeit kosten würde. Der ater soll so anerkennen, ansonsten geht es eben vors Gericht. Ich habe dem Jugendamt vertraut und das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung hat 1 Jahr gedauert, die Gerichtskosten wurden geteilt (ich bekam allerdings Prozesskostenhilfe) und das Verhätnis zwischen dem KV und mir war von Beginn an zerrüttet.

  • Kommt auf das Jugendamt an. Ich war vor 4 Jahren in der Rolle der Mutter. Der Vater wollte einen privaten Test und ich wollte dem zustimmen, aber wollte vorher beim Jugendamt fragen, wie bzw. wo man den am besten macht. Die Beisrandschaft hat mich "überredet" dem privaten Test nicht zuzustimmen, da es ja nur unnötig Zeit kosten würde. Der ater soll so anerkennen, ansonsten geht es eben vors Gericht. Ich habe dem Jugendamt vertraut und das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung hat 1 Jahr gedauert, die Gerichtskosten wurden geteilt (ich bekam allerdings Prozesskostenhilfe) und das Verhätnis zwischen dem KV und mir war von Beginn an zerrüttet.


    Na ja - also ohne von den rechtlichen Dingen irgendeine Ahnung zu haben - wenn so ein Test überhaupt vom potentiellen Vater verlangt wird, ist das ja per sé schon nicht der Beginn einer wunderbaren Freundschaft - oder war es für Dich völlig in Ordnung, dass er Dir unterstellt hat, das Kind sei von jemand anderem?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • Na ja - also ohne von den rechtlichen Dingen irgendeine Ahnung zu haben - wenn so ein Test überhaupt vom potentiellen Vater verlangt wird, ist das ja per sé schon nicht der Beginn einer wunderbaren Freundschaft - oder war es für Dich völlig in Ordnung, dass er Dir unterstellt hat, das Kind sei von jemand anderem?


    Toll fand ich das nicht, vor allem weil die Forderung über einen Brief seines Anwalts kurz vor der Geburt kam (mir gegenüber hatte er das nie angesprochen). Und Erpressungen seinerseits nach dem Motto "Wenn das Kind meinen Nachnamen bekommt, erkenne ich die Vaterschaft vor der Geburt an" waren ebenso daneben. Nur durch die Gerichtssache wollte der KV das Kind die ersten Monate nicht sehen "Wenn du nicht dafür sorgst, dass die Klage zurückgezogen wird, müsst ihr damit leben, dass ich Sohni nicht sehe"


    Aber da wir nur 2 Monate zusammen waren, hätte ich den Test ansich unter normalen Umständen durchaus verstehen können.

  • Die Frage nach so einem Test ist zwar mit einem Beigeschmack versehen, der in einer intakten Beziehung nicht da sein sollte, aber meistens geschieht es ja in nicht intakten Beziehungen und ich kann da irgendwie jeden verstehen, der 100% Sicherheit haben will, bevor er anerkennt. Denn die deutsche Rechtslage lässt einen "falschen" Vater nicht so schnell los...Hauptsache es zahlt erstmal einer und nach den letzten Erkenntnissen muss eine Mutter, bei einem bereits zahlenden Mann, der nicht der Vater ist, den biologischen Vater nicht offenbaren, da es in ihre Privatsphäre eingreift. Im Ernstfal muss also ein Mann Verantwortung übernehmen, selbst wenn ihm das Kind untergeschoben wurde. Ich bin ehrlich, ich verstehe es. Frauen wissen, dass es ihr Kind ist, Männer müssen vertrauen. Das kann man nur in einer intakten Beziehung.


  • Guten Morgen FrauRausteiger,


    Ja, der Freund war/ist der biologische Vater. Die Auferlegung der Mehr-Kosten erfolgte durch Beschluss. Die Mutter ist gegen den Beschluss vorgegangen, unterlag aber abermals in zweiter Instanz.

  • Ja, der Freund war/ist der biologische Vater. Die Auferlegung der Mehr-Kosten erfolgte durch Beschluss. Die Mutter ist gegen den Beschluss vorgegangen, unterlag aber abermals in zweiter Instanz.


    Kann es sein, dass in dem Fall genügend Anhaltspunkte für Mehrverkehr vorhanden waren?


    Kannst du OLG und Geschäftsnummer der Entscheidung herausfinden?

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Die Frage nach so einem Test ist zwar mit einem Beigeschmack versehen, der in einer intakten Beziehung nicht da sein sollte, aber meistens geschieht es ja in nicht intakten Beziehungen und ich kann da irgendwie jeden verstehen, der 100% Sicherheit haben will, bevor er anerkennt. Denn die deutsche Rechtslage lässt einen "falschen" Vater nicht so schnell los...Hauptsache es zahlt erstmal einer und nach den letzten Erkenntnissen muss eine Mutter, bei einem bereits zahlenden Mann, der nicht der Vater ist, den biologischen Vater nicht offenbaren, da es in ihre Privatsphäre eingreift. Im Ernstfal muss also ein Mann Verantwortung übernehmen, selbst wenn ihm das Kind untergeschoben wurde. Ich bin ehrlich, ich verstehe es. Frauen wissen, dass es ihr Kind ist, Männer müssen vertrauen. Das kann man nur in einer intakten Beziehung.


    Aywa, ich kann das auch nachvollziehen, wenn es berechtigte Zweifel gibt. Wie Du schon sagst - es sind dann meist keine "intakten Beziehungen" - von daher hätte ich es nicht an der Art des Vaterschaftstestes festgemacht, dass das Verhältnis dann zerrüttet war. Ich verstehe aber auch jetzt auch, was moonlight04 meinte...

    LG
    CoCo




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  • Kann es sein, dass in dem Fall genügend Anhaltspunkte für Mehrverkehr vorhanden waren?


    Kannst du OLG und Geschäftsnummer der Entscheidung herausfinden?


    Bezüglich Mehrverkehr gab es keine konkreten Anhaltspunke. Lediglich die allgemeine statistische Kuckuckskind Quote.
    OLG weiß ich nicht. Die Mutter lebte zu der Zeit in Baden Baden. Gehe davon aus, dass an ihrem Wohnort geklagt wurde. Ansonsten wäre es OLG Zweibrücken.


    Es besteht keinerlei Kontakt mehr zum ehemaligen Freund. Ich kann nicht mit Menschen, die ihr Kind beiseite schieben.
    Theoretisch könnte ich ihn via FB anfunken, will aber den Kontakt nicht wieder auffrischen. Bin froh, dass er nicht mehr bei mir auf der Matte steht.

  • Leider schade @ summerjam, dass wir da keine konkrete Fundstelle nun nachlesen können.


    Das hätte ich sehr interessant gefunden. Aus unserem Gerichtssprengel, OLG und auch anderen wäre mir nämlich so eine Entscheidung, die darauf begründet ist ( !) , dass die Mutter Kosten erhält , WEIL sie vorher einen privaten Test nicht zugestimmt hätte, nicht bekannt.
    In unserem Gerichtssprengel werden zwar schon auch die Kosten mal gerne geteilt auf die Mutter und den dann festgestellten Vater.
    Aber eben nie mit der Begründung, die Mutter bekäme Kosten, weil sie vorher einen privaten Test nicht zugestimmt hätte…


    Hat vielleicht jemand anderes hier aus der Forengemeinde solche konkreten Erfahrungen (und natürlich dann zu den Aussagen wünschenswerter Weise auch konkrete gerichtliche Fundstellen/gerichtliche Entscheidungen :D ) parat?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Der Vater hatte anfangs bezüglich Test (auch privaten) rumgedruckst. Kam dann selbst nicht zum ersten Test, etc... Ein krummer Hund halt. Dann drohte die KM mit Gericht, worauf der KV dann doch noch einen Test machen wollte. Das lehnte die KM dann aus Prinzip und Trotz ab. Vor dem Richter und auf dessen Nachfrage, wiederholte sie die Aussage, dass sie nunmehr einen privaten Test aus Trotz/Prinzip ablehne. Dass war für die Schwarzkutte Anlass genug, Der KM die Kosten abzüglich der Kosten für einen privaten Test auferlegte.

  • Dürfte dann vielleicht wohl eine Einzelentscheidung gewesen sein? :frag


    Hast du denn den Beschluss selbst gelesen oder hat dein früherer Bekannter dir das nur so erzählt…?


    Ich frage nur daher, weil aus meiner Erfahrung heraus auch mal berichtet wird ( von dem Bekannten vielleicht?) was vor Gericht wie gelaufen ist , was nicht unbedingt mit der Realität und dem was dann wirklich im Beschluss steht so 1:1 übereinstimmt ;-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Dürfte dann vielleicht wohl eine Einzelentscheidung gewesen sein?


    Hast du denn den Beschluss selbst gelesen oder hat dein früherer Bekannter dir das nur so erzählt…?


    Vor einem Familiengericht sind fast alles Einzelfallentscheidungen :)
    Den Beschluss selbst hatte ich nicht in der Hand. Aber auch die KM war in meiner Gegenwart fürchterlich am fluchen, dass sie nun fast die gesamten Kosten allein tragen sollte.
    Dass sie in zweiter Instanz unterlag, habe ich aber tatsächlich nur vom KV, der jedoch sonst auch keine Probleme damit hatte, Niederlagen einzugestehen. Ein Rabenvater aber kein Märchenerzähler.