Kindkranktage bei gemeinsamem Sorgerecht

  • Hallo zusammen!
    Mein Mann und ich schreiben gerade eine Trennungsvereinbarung mit dem Anwalt meines Mannes und der Anwalt möchte dort hineinschreiben, dass nur ich im Falle der Krankheit unseres gemeinsamen 4jährigen Sohnes zuhause bleiben kann und von der Krankenkasse bezahlt werde. Unser Sohn lebt bei mir und besucht seinen Vater berufsbedingt nur unregelmäßig.
    Wir werden das gemeinsame Sorgerecht behalten, mein Mann zahlt Unterhalt.
    Habe ich dann überhaupt Anspruch auf 20 Tage Kindkrank im Jahr? Wird das am Sorgerecht festgemacht oder daran, ob man in einem Haushalt lebt? So richtig als alleinerziehend gelte ich zumindest steuerlich nicht, da ich mit neuem Partner zusammenlebe. Aber der hat ja auch keinen Anspruch auf Kindkranktage, weil er nicht Vater/sorgeberechtigt oder so ist, oder?
    Kann man sich mit der Unterhaltszahlung quasi von der Kinderbetreuung im Krankheitsfall freikaufen?
    Gruß,
    blaudalam

  • Man kann sich nicht davon freikaufen. In der Praxis ist es aber so: Wenn ein Kind richtig krank ist, kann man es auch nicht mit gutem Gewissen von einem zum anderen Elternteil transportieren. Und den Umgangselternteil in die eigene Wohnung einzuladen, dass er dann dort aufs Kind aufpasst (und in jede Schublade guckt und in meinem Sessel sitzt und aus meiner Tasse trinkt), ist auch keine ganz so prickelnde Vorstellung. Damit fällt die Sache einfach unter den Bereich: Wenn Kind bei mir, bin ich erst einmal auch verantwortlich, wenn Kind krank. Den Einzelfall kann man dann sicherlich - gerade auch, wenn Kids älter sind - besprechen.


    Du hast als AE zwanzig Tage. Hast du nicht den Status AE, sind es halt nur zehn (festmachen kann man das sicherlich an der Steuerklasse. Da guckt der Staat besonders scharf. Hast du Steuerklasse 2 oder nicht ...?). Ansonsten sollte es einem Patchworkelternteil eine Selbstverständlichkeit sein, sich um die vorhandenen Kids auch zu kümmern. Ist dieses Denken und Empfinden nicht da, sollte man tunlichst diese Beziehung meiden - Gutes kann da nicht bei rauskommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ansonsten sollte es einem Patchworkelternteil eine Selbstverständlichkeit sein, sich um die vorhandenen Kids auch zu kümmern. Ist dieses Denken und Empfinden nicht da, sollte man tunlichst diese Beziehung meiden - Gutes kann da nicht bei rauskommen.

    Was hat das denn mit Denken und Empfinden zu tun dass man als neuer Partner keine Kinderkranktage bekommt und damit dann auch schlecht für das Kind zuhause bleiben kann wenn es krank ist???


    Das ist doch eines dieser typischen Dinge wo die Regelungen unfair sind.... Steuerklasse II gibt es nicht, weil man lebt ja mit jemandem zusammen, die AE.Kinderkranktage bekommt man auch nicht mehr, dem neuen Partner stehen sie aber auch nicht zu. Oder hat sich da was geändert?
    Mein Stand der Dinge ist, dass der Vater auch 10 Tage nehmen kann, egal ob das Kind bei ihm lebt oder nicht, der neue Partner aber auf garkeinen Fall.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Nur das Patchworkelternteil kann nicht auf einen Kinderkrankenschein zu Hause bleiben um sich zu kümmern.
    Wenn es das kranke Kind während der Arbeitszeit betreuen will, dann geht das nur mit regulärem Urlaub o,ä.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Ansonsten sollte es einem Patchworkelternteil eine Selbstverständlichkeit sein, sich um die vorhandenen Kids auch zu kümmern. Ist dieses Denken und Empfinden nicht da, sollte man tunlichst diese Beziehung meiden - Gutes kann da nicht bei rauskommen.


    Sehe es eher wie bereits von Sajoam und Vaquera genannt... erstmal sollte schon der leibliche Vater "gefordert" sein/werden.


    Es ist auch mehr ein Gefühl... diese Aussage irgendwie so nicht stehen lassen zu können. Irgendwie kann doch trotzdem vieles als Patchwork klappen und der neue Partner dennoch toll zu Mama und Kind passen?!

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Ich komme da mehr aus der Praxis als aus der Grundsatzdiskussion. Wenn ein Kind krank ist, muss ich es nicht durch die Gegend kurven zum Umgangselternteil. Und wenn ein Kind krank ist, muss ich den Umgangselternteil nicht zur Betreuung in meine Hütte lassen ... (weder zum Gesundwerden noch zum Umgang übrigens ...)


    Wenn ein Kind in der (Patchwork)Familie krank ist, dann kümmere ich mich erst einmal. Und gucke, wer kann das kümmern übernehmen. Mutter oder ich? Wo geht es am besten? Wie geht es am besten. Erst in zweiter Linie guckt man dann nach den "Knderkranktagen auf Krankenschein".


    "Gerechtigkeit" zu fordern - Umgangselternteil soll gefälligst sich ums Kind (hälftig) kümmern, wenn es krank ist, ist zu Ende gedacht die Forderung nach dem Wechselmodell. Wenn das auf breiter Ebene klappen würde, dann okay. Tut es aber nicht. Das dann im Krankheitsfall einzufordern oder durchzusetzen, ist schwierig - und wird ganz einfach nicht funktionieren.


    Eine ganz andere Sache ist die Frage, ob die "Kinderkranktage" ausreichen. Das wäre die politische Debatte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Krankengeld wird gezahlt, wenn der versicherte Arbeitnehmer ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt - auch für Enkel und Stiefkinder.


    Liebe TS, warum willst du diesen Passus ? Gerade wenn das Kind mal länger krank ist - kann der andere Elternteil durchaus eine Entlastung sein.

  • Volleybap


    ... mag ja alles richtig sein... doch wenn es um Umgang geht... da spielt es auch keine Rolle wie krank das Kind ist...



    Sorry für OT.

  • Kann man sich mit der Unterhaltszahlung quasi von der Kinderbetreuung im Krankheitsfall freikaufen?


    Die Frage ist schon recht reißerisch gestellt und auch dass die "Trennungsvereinbarung" derart ins Detail geht finde ich höchst bizarr :schiel . Wie habt ihr das denn gemacht, als ihr zusammengelebt habt und kann man daran nicht anschließen ohne das schriftlich zu fixieren?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich würde das auch nicht so festschreiben lassen. Eine weichere Vereinbarung ist besser. Das der KV allerdings mal einspringt, ist ja wohl eher unwahrscheinlich, wenn er berufsbedingt nichtmal in der Lage zu einem regelmäßigen Umgang ist.


    Ansonsten: Ich habe allein die 20 Tage, weil ich BET bin. Der Vater macht gar nichts, wenn Kind krank. Nichtmal während der Umgangszeit.....da bricht er den Umgang ab und ich muss dann zum Arzt.

  • Nur das Patchworkelternteil kann nicht auf einen Kinderkrankenschein zu Hause bleiben um sich zu kümmern.
    Wenn es das kranke Kind während der Arbeitszeit betreuen will, dann geht das nur mit regulärem Urlaub o,ä.


    Also mein Kind war vor 3 Monaten krank. Ich habe nicht die Steuerklasse 2 und habe einen Partner im Haushalt. Ich hatte die Situation dass ich in dieser Woche nicht die vollen 5 Tage zuhause bleiben konnte.
    Ich habe mich bei der KK informiert und wir hatten das so geregelt: 2 Tage war ich krank zuhause und mein Partner 3 Tage. Das ging ohne Probleme auch von seinen Arbeitgeber aus.
    Er hat ja kein eigenes Kind und ich dachte spätestens daran scheitert es.


    Ich habe allerdings noch nie mehr als 10 Tage im Jahr benötigt und weiß nicht ob man die 20 Tage auch alleine und ggf. mit Lebenspartner bei gemeinsamen SG nutzen kann.

  • Danke für die vieln Antworten. Natürlich kümmert sich mein Partner auch um das Kind - viel mehr als der ater je getan hat. Trotzdem steht ihm ja kein kindkranktag zu. Der Vater wohnt ja nicht im gleichen Haushalt, hat also keinen Anspruch auf kindkranktage, oder? Wieso habe ich dann nicht Anspruch auf 20? Das wäre ja eine Sauerei. Mein Sohn ist defintiv mehr als 20 Tage im jahr krank. Sein vater kann gerne bei uns zuhause im Krankheitsfall hüten, er kennt sich hier bestens aus, da es zu 50% sein Haus ist, in dem wir leben.

  • Du musst nicht antworten aber wieso kommt dein Kind auf mehr als 20 Tage im Jahr?


    Ist er chronisch Krank?



    Meine beiden Kids waren im ersten kindergartenjahr permanent krank......und so krank, dass sie zuhause bleiben mussten .....
    Bronchitis....Magen- Darm .....mittelohrenentzündung ......da bist dann schnell auf den besagten 20 Tagen..und da waren noch keine Windpocken, Röteln etc dabei.


    Und der Papa meiner großen ist selbst zu Ehezeiten nicht zuhause geblieben , danach schon erst gar nicht

  • Auch mit Steuerklasse 1 stehen Dir als Alleinerziehende die 20 Tage zu. Ich hatte Steuerklasse 1, als mein volljähriger Sohn noch bei mir wohnte. Bekam aber als Alleinerziehende Mama für mein kleines Kind diese 20 Tage. Steuerklasse 1 besagt ja nicht, dass man in einer Partnerschaft lebt, sondern das mindestens eine 2. volljährige Person im Haushalt lebt. Das kann, wie in meinem Fall ein Kind sein, aber auch ein Freund oder es kann auch eine WG sein.

  • Huhu....


    Ich hätte zu den Kinderkranktagen jetzt auch nochmal 'ne Frage. Ich hab es irgendwie noch nicht richtig verstanden, oder überlesen. :hae:
    Gelte ich auch bei gemeinsamen SR als AE und stehen mir dann, weil das Kind ja bei mir allein lebt nun auch die 20 Tage zu? Oder nur bei alleinigem SR?
    Und kann der KV mir seine 10 Tage im Falle des Falles einfach übertragen, weil er es nicht möglich machen kann, das Kind zu betreuen wenn es krank ist?


    Ich hoffe das kann mir nochmal jemand genauer erläutern. Steh da gerad etwas auf dem Schlauch... ?-(