Beiträge von muckel84

    :winken:

    Hier nochmal der genaue Wortlaut des relevanten Absatzes:

    Auch wenn Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen möchten, so benötige ich noch Angaben über Ihre Einkommensverhältnisse und die Nachweise, damit ggf. Verfahrenskosten festgesetzt werden können.


    Ich füge den entsprechenden Antrag erneut bei und bitte diesen ausgefüllt und unterschrieben bis xx an mich zurückzugeben.

    Ohne den Antrag kann ich die Abänderungsklage nicht einleiten.

    MFG


    Ich versteh gar nicht wieso die Verfahrenskosten von meinen Gehalt abhängig sind. Die sind doch in der Regel vom Streitwert abhängig usw.

    Wenn der Unterhaltspflichtige mehr als 10% Einkommensabweichung (netto) hat, besteht in die eine wie die andere Richtung das Recht auf neuberechnung. Bei einem Einkommen von 600 Euro brutto mehr ist eine Neuberechnung zumindest naheliegend. Solche Infos müssen allerdings zur beistandschaft getragen werden. Ohne einen begründeten Verdacht darf nämlich nur alle zwei Jahre das Einkommen überprüft werden.

    Im Grunde sind ja zwei Jahre eh rum seit der letzten Aufforderung. Für das rumgedaddel kann ich ja nix;) Nein Spaß beiseite. Ich will keinen ausnehmen, ich möchte nur das jetzt richtige Verhältnisse geschaffen werden. Das heißt, den jetzt nach 2 Jahren bestätigten Mindest- KU regelmäßig erhalten und eine angemessen Rückzahlung der Rückstände. Die Beistandschaft weiß von der Erhöhung schon seit 2 Monaten.

    Beim VKH-Zettel guck doch mal: Möglicherweise wollen die nur deine Unterschrift, dass du die Kosten für das Verfahren übernimmst, falls eben keine VKH fließt. Sonst bleibt die Beistandschaft auf den Kosten sitzen.

    Dieses vereinfachte Erklärung §1 Abs. 3 sowie § 2 PKHVV reicht nicht in dem Fall oder?

    Wenn ich das normale Formular ausfülle kommt da bei Antragssteller das Kind rein und ich fülle nur Punkt C (Unterhaltsanspruch gegen andere Personen) aus? Dann wär es ja einfach. Wenn ich aber der Antragsteller bin gehen da bestimmt ein paar Stunden flöten. Eigentumswohnung, verheiratet usw..

    Die Dame vom JA wollte den Antrag bereits für die Pfändung haben. Da habe ich ein Schreiben aufgesetzt das ich die Kosten dafür übernehme, und genau das reicht jetzt scheinbar nicht. Ich werde nachher zuhause mal den genauen Wortlaut schreiben.


    Danke vorab

    Moin zusammen,


    irgendwie habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es fehlen auch Angaben, wollte mich kurz fassen:idee

    Natürlich könntest du noch mal bei der Beistandschaft Klinken putzen und alles mit denen besprechen und ... Das wäre interessant, falls du dort Einblick gewinnst in das Einkommen vom Ex.

    Ich habe die Berechnungen erhalten und somit auch Einblick ins Einkommen.

    Jetzt so aus dem Bauch heraus sage ich: Ex zahlt jetzt Mindestunterhalt. Dazu zahlt er noch Rückstände. Damit müsste er eigentlich beim Selbstbehalt liegen, also der Summe, die er leisten muss/die gepfändet werden könnte

    Nein liegt er nicht. Beim Pfändung bleibt ja weniger Selbstbehalt als bei der KU Berechnung.

    Zusammenfassend: Wenn die Beistandschaft die laufende Unterhaltszahlung hinbekommt, dann wirst du über einen Anwalt nicht zwingend mehr erreichen. Es sei denn, du vermutest ein höheres Einkommen. Aber da die Gehaltszettel vorlagen, ist das kaum zu erwarten.

    Und jetzt noch eine relevantes Detail. Er ist beruflich aufgestiegen und verdient jetzt circa 600 brutto mehr. Das ist ja in die Berechnung nicht eingeflossen, ist ja auch schon wieder Monate her.:ohnmacht: Ich habe nach Jahren jetzt die Nase voll von der Hinhaltetaktik, das hört sich böse an aber ich mag nicht mehr. Ich möchte Mindestunterhalt und mehr nicht > kein Sonderbedarf etc.

    Mindestunterhalt und das die Rückstände jetzt vernünftig bezahlt werden. Nicht so, dass er nicht mehr leben kann sondern das einfach im einen vernünftigen Rahmen jetzt der Schuldenberg abgebaut wird.

    JA hat mutmaßlich nicht geblickt, dass du keine VKH beantragen willst wegen deines Einkommens.

    Doch. Sie schreibt das ich ja bereits ein Schreiben geschickt habe das ich darauf verzichte, ich den trotzdem ausfüllen muss.

    Ich stimme Volleybap zu, dass das Jugendamt nicht unbedingtschlecht gearbeitet hat. Es handelt sich um einen hartleibigen Gegner ... undda ist es eben nicht so einfach die Kohle locker zu machen.

    Naja man hätte meiner Meinung nach schneller reagieren können. Er ist mit der Taktik jetzt wieder 2 Jahre rumgekommen und in der Zeit sind erneut neue Schulden aufgelaufen.

    Dem kindesvater kannst du nichts vorwerfen. Solltest du andere Fakten haben als das JA, eventuell. Aber so zahlt er laut Vorgabe und wirst rückwirkend nichts verbessern

    ? Die Schulden sind ja nicht ohne sein Wissen entstanden:winken: Und auch nicht durch irgendwelche Berechnungen mit fiktiven Zahlen oder so. Es wurde einmal mal alles ausgesessen. Er zahlt jetzt seit einen Monat nach Vorgabe davor eben nicht, zeitweise gar nicht bzw. hat Unterlagen immer erst nach Ewigen hin und her geschickt. Ich sehe da eindeutig eine Schuld beim KV.


    :thanks:

    Hallo:winken:

    Ich brauche mal wieder Fachwissen. Ich habe (leider) seit Ewigkeiten eine Beistandschaft. Ich versuche mal kurz aufzuschreiben was die letzten 2 Jahre passiert ist.

    Bisher habe ich nie den Mindestunterhalt erhalten.


    - Anfang 2017 erlangte das JA Auskunft über sein Gehalt. Hinterher habe ich erfahren das keine Antwort kam und das JA auch nichts gemacht hat. Ich war da echt zu wenig hinterher

    - Anfang 2018 habe ich nachgefragt. Der Vater wurde mehrmals angeschrieben und nichts passierte


    - August 2018 Antrag Pfüb auf meinen Druck hin. Es gibt noch einen Titel über die alten Rückstände über 8000 Euro. Zahlungsfähig > aber nie freiwillig:rolleyes2:


    - August 2018 er bekommt Kenntnis von der Gehaltspfändung und meldet sich beim JA. Schickt die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und vereinbart eine Ratenzahlung von 105 Euro.Das JA hat einfach zugestimmt, dem JA stehen circa 1000 zu. Ich hätte das nicht gemacht da viel mehr gepfändet werden könnte und ich das ganze langsam nicht mehr einsehe. Das Kind ist dann über 20 eher die Rückstände getilgt sind:radab


    - September 2018 Berechnung ergibt Mindestunterhalt. JA verlangt Zahlung des Mindestunterhalts und Titulierung. Mehrmalige Fristen verfallen und es gibt immer wieder 4 Wochen neue Frist

    Ich habe ab da alle 3 Wochen nachgefragt sonst bleibt es leider liegen:rolleyes2:


    - Februar 2019 JA erhält Post. Er hat sich einen Anwalt genommen will das prüfen usw. Wieder Briefwechsel hin und her und die Feststellung des Anwalts das Mindestunterhalt richtig ist:winken:

    - Februar 2018 Aufforderung an Anwalt das der Mandant den Titel bis Anfang März einreichen muss. 1x laufenden und 1x den Rückstand der die letzten 2 Jahre ja wieder gestiegen ist:cursing:


    Heute Post vom JA. Ich hatte ihr schonmal geschrieben das ich keine Prozesskostenhilfe beantrage. Für euch als Hintergrund, ich verdiene inzwischen gut und bekomme eh nichts warum soll ich ihr meine ganzen privaten Daten geben und dafür noch 2h Arbeit reinstecken.


    Heute schreibt sie mir ich muss! den Antrag ausfüllen mit meinen Einkommensverhältnissen damit ggf. Verfahrenskosten festgesetzt werden können.

    Ähhh ich gehe jawohl davon aus, das ich am Ende nichts zahlen muss. Der Vater kümmert sich ja um nix und gurkt wieder 2 Jahre rum. Ich würde sie erstmal nach der Rechtsgrundlage fragen!?

    Weiß einer von euch ob ich das muss?

    Berechnen sich die Verfahrenskosten nicht nach den Streitwert oder so?


    Zweite Frage. Eigentlich würde ich jetzt gerne die Reißleine ziehen und den ganzen Kram an meinen Anwalt übergeben. Bevor ist die Erstberatung zahle, wollte ich fragen ob das möglich ist. Kann ich jetzt im laufenden "Streit" die Beistandschaft beenden? Ist das sinnvoll? Die Berechnung hat ja das JA gemacht und die Pfändung ruht jetzt. Ich will eigentlich das gepfändet wird, vor allem der laufende Unterhalt. Bisher läuft auch das über das JA. Die brauchen 10 Tage für die Überweisung und kosten mich Kontogebühr. Ich habe keinen Nerv mich jetzt weiterhin jahrelang veräppeln zu lassen.


    Wenn ich was vergessen habe fragt gerne. Ich bin schon wieder bedient:schwitz


    Vielen Dank vorab:thanks::blume:blume

    Nur das Patchworkelternteil kann nicht auf einen Kinderkrankenschein zu Hause bleiben um sich zu kümmern.
    Wenn es das kranke Kind während der Arbeitszeit betreuen will, dann geht das nur mit regulärem Urlaub o,ä.


    Also mein Kind war vor 3 Monaten krank. Ich habe nicht die Steuerklasse 2 und habe einen Partner im Haushalt. Ich hatte die Situation dass ich in dieser Woche nicht die vollen 5 Tage zuhause bleiben konnte.
    Ich habe mich bei der KK informiert und wir hatten das so geregelt: 2 Tage war ich krank zuhause und mein Partner 3 Tage. Das ging ohne Probleme auch von seinen Arbeitgeber aus.
    Er hat ja kein eigenes Kind und ich dachte spätestens daran scheitert es.


    Ich habe allerdings noch nie mehr als 10 Tage im Jahr benötigt und weiß nicht ob man die 20 Tage auch alleine und ggf. mit Lebenspartner bei gemeinsamen SG nutzen kann.


    blos nix tauschen....


    viel Geld in kleinen EuroScheinen und Eurostücken mitnehmen ;-)


    vor Ort mögen die das viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel lieber, als die ägyptische Währung :brille


    Ich lese überall das die Ägypter keine Euromünzen wollen. Schon gar nicht als Trinkgeld, da keine Bank Münzen tauscht und die Ägypter dann die Urlauber bitten müssen, Ihnen das Kleingeld in Scheine zu wechseln. Ich möchte auch keine 50 Euro in Münzen nach Hause tragen. Hast Du da andere Erfahrungen gemacht?


    Ich bin noch unsicher wie ich das löse. Man liest oft das es schwierig ist "Kleingeld" in LE zu bekommen und viele deshalb 1 Dollar Scheine mitnehmen. Das find ich aber auch Quatsch. Ich tausche hier in Dollar, damit die Ägypter dann vor Ort in LE tauschen.


    Irgendwer muss den KV ja trotzdem alle zwei Jahre "prüfen". Und ich selber will mich, wenn möglich, mit der Pfändung und dem ganzen eigentlich nicht befassen. Ich bin so schon am Limit :schwitz
    Ich habe noch nicht mal eine Adresse vom KV.

    Hallo :winken:


    Ich bin mittlerweile dermaßen unzufrieden mit der Beistandschaft, durch regen Wechsel der Sb habe nun die fünfte Sachbearbeiterin. Mit einer Ausnahme wird sich selbstständig nicht bemüht.


    Kurze Zusammenfassung:


    Ich muss regelmäßig monatlich nachfragen ob KU eingegangen ist. Mehrmals lag es auf dem Konto wochenlang und keiner überweist. :nudelholz


    Negativbescheinigungen hab ich insgesamt 4x in 7 Jahren angefordert. Jedes mal muss ich schriftlich mehrmals nachfragen. Es wird behauptet es ist versandt worden. Komisch jede Rechnung kommt an, nur solche Post nicht :pfeif


    Ich habe schon mehrmals gebeten mir doch eine Kopie des Titels zukommen zulassen. Nix


    Der KV bekommt alle zwei Monate Post vom JA (Auf meinen Druck hin). Immer wird gedroht wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen zahlt und eine Vorschlag zur Tilgung der Rückstände macht wird gepfändet. Beide klappt nie und nie wird gepfändet. :ohnmacht: Er merkt also es passiert eh nix. Ich habe bereits mehrmals gebeten nun endlich zu pfänden, auch habe ich mitgeteilt das ich keine PKH beantrage, sondern die Kosten trage. Das Thema Rückstand läuft bereits über ein Jahr. Es gibt einen Titel darüber ( über 6000 Euro) Es wurde kein Euro gezahlt und auch keine Angebot gemacht.
    Er hat übrigens einen unbefristetem Vertrag und man könnte ohne Probleme pfänden.


    Wenn ich zu viel Frage(nerve?) kommt immer ganz pampig (auch schriftlich) ich solle mir doch einen Anwalt nehmen. Ja wozu gibt es die Beistandschaft denn...


    Nix passiert. Mit vier Sachbearbeitern habe ich die Erfahrung gemacht.


    Ich habe keinen Nerv mehr.
    Ich möchte nun doch zum Anwalt. Ich verdiene zu viel um Prozesskostenhilfe zu bekommen.
    Kann mir einer ungefähre Kosten für folgende Eckdaten nennen?


    Titel laufender UH 197 Euro (ob statisch oder dynamisch weiß ich nicht)
    davon stehen innerhalb der letzten 12 Monate noch 591 aus


    Titel Rückstände UH circa 6500 Euro älter 12 Monate


    Was kostet jetzt ein Anwalt circa? Es geht um die Pfändung und die eventuelle Verhandlung der Rückstände.


    Mit welchen Kosten muss ich rechnen wenn er alle zwei Jahre den KV auffordert Gehaltsnachweise zu senden?



    Ich habe mit Anwälten keine Erfahrung und hätte gerne einen Richtwert.


    Vielen Dank!

    Bei uns hat der KV auch alle Fristen ausgereizt. Es hat dann insgesamt zwei Jahre gedauert. KV hat auch Prozesskostenhilfe beantragt und hätte die normalerweise auch bekommen. Da ich einem privaten Test zugestimmt habe, er aber die kosten nicht tragen wollte, musste er am Ende alle Kosten zahlen.
    Das Gericht hat den Antrag für pkh abgelehnt. Grund: mutwillige klage

    Der elektronische Bescheid steht zur Abholung bereit :party
    Das Steuerprogramm hat eine Differenz von 15 Euro zu meinen Gunsten errechnet :D Was mich nun überrascht, wenn ich mir die Differenz anschauen will, kommt da als Meldung: Werbungskosten von 9000 Euro wurden nicht anerkannt :hae: So ein Betrag habe ich da gar nicht eingeben... Komisch heute morgen sollte ich das Programm updaten, ob da der Wurm drin ist :?:


    Ich warte dann mal auf den Bescheid per Post.

    Fertig :sonne
    Vorbereitet hatte ich alles, jetzt fehlten nur noch die Daten vom Arbeitgeber für die Vorausgefüllt Steuererklärung. Diese sind seit heute morgen verfügbar :-)
    Nun geht das warten wieder los. Normalerweise hat alles immer circa 4 Wochen gedauert, nur letztes Jahr musste ich 4 Monaten warten:nanana

    kenn das überhaupt nicht, dass die eltern im krankenhaus bleiben. auf den gesamten stationen war es mal eine mutter die bei ihrem kind blieb. ansonsten sind die kids ab 18 oder 19 uhr im bett auf station und gehen schlafen oder werden zur ruhe gebracht. die eltern kommen nachmittags zur besuchszeit für 3-4 stunden. ich war immer arbeiten, wenn meine kids im kh sein mussten. ich hätte nie frei gekriegt dafür.


    :wow Naja es kommt auch stark darauf was das Kind hat. Ein paar Tage KH wegen einer OP aufgrund eines Bruchs ist für mich was anderes wie z.B. starke Bauchschmerzen und die Ursache ist noch nicht gefunden, viele Untersuchungen etc...


    Ich würde mich krank schreiben lassen in so einen Fall. Ich bin auch keiner der wegen Schnupfen des Kindes zu Hause bleibt aber bei sowas setzte ich Prioritäten :frag
    Meine Krankenkasse zahlt die Übernachtung für mich auf Antrag bis das Kind 12 Jahre alt ist. Danach kann man bei uns bei schlimmen Krankheiten ins Ronald McDonald Haus ziehen.

    Genau lesen ist manchmal besser...


    Ja wie wahr :-D:winken:

    Was ich vergessen hab zu sagen: Es ist wichtig grad bei Mobbing, die Stärken des Kindes zu finden, ein Hobby, man muss es ja mit dem Spezialinteresse nicht gleich übertreiben und zum Freak werden...


    Hier wird ja nun noch keiner gemobbt. TS denkt bloß aus eigener Erfahrung weiter...

    Elin Du willst mich nicht verstehen....schade...du siehst nur das was mal war.... *seufz* Wenn dich meine Schreibe nicht interssiert lies sie doch einfach nicht, ok? Wer zwingt dich das zu lesen? Wie sprechen wohl einfach nicht dieselbe Sprache.


    Ich versteh dein Geschreibsel leider auch nicht

    Hm, komisch ich find das bei Lebenshilfebücher immer sehr symphatisch wenn der Autor anhand seiner Geschichte den Rat rüberbringt.


    Ja, da weiß dann auch direkt jeder, wie manches gemeint ist und man selber findet sich da oft wieder. Nur bist du ja leider fast immer am Thema vorbei, deshalb kann man das nicht vergleichen.
    Hier ein paar Beispiele:

    Ein Smartphone würde ich nur kaputtkriegen und mit Versicherungen hatten wir noch nie viel Erfolg.


    Ich würde Michael Stahl und sein Team einladen, die haben damals bei uns Selbstverteidigungs/Selbstbewusstseinskurs/ Antimobbing gemacht.


    Die sind an der Fragestellung vorbei und helfen der TS nicht weiter. Wenn hilft es nun das Du nun nicht mit einen Smartphone umgehen kannst und dein Opa vor Jahrzehnten schon mal eine Kuh gemolken hat.. Aber lass gut sein, andere gehen auch oft ins OT. Und bitte sehe von weiteren PN´s ab.


    Sorry Lady La Luna nun bin ich auch am Thema vorbei, ich kann leider manches nicht mehr ignorieren :ohnmacht:

    Ja ich habe ihn gefragt um herauszufinden wie lange er eigentlich bleiben will. Und habe dann gesagt das es besser wäre wenn er heute geht. Er hat das dann nichtmal ernst genommen.
    Also zum Zeitpunkt wo ich dann meinte das er gehen soll wollte er nicht. Und als ich meinte das ich es ernst gemeint habe, ist er motzend weg.


    Ich weiß nichtmal was ich ihm sagen soll denn er hat null einsicht.


    Ich hab nun nicht eure ganze Geschichte im Kopf.


    Aber ein Mann der sich keine Gedanken um mein Wohl macht, wäre hier fehl am Platz. Wenn du auf keinen Fall eine Trennung möchtest, würde ich erstmal Regeln aufstellen. Z.b. nach drei Tagen geht er mal wieder zu sich, es wird zusammen geputzt etc...


    Du verschwendest ja deine Energie an den Kerl :rolleyes2: Naja an seiner Stelle hätte ich auch nicht gehen wollen, ist ja so bequem bei dir. Du sagst doch selber er hat null Einsicht, lässt seinen Dreck liegen, nimmt dir nichts an Arbeit ab und gefügig sollst du auch noch sein... Nee da hört mein Verständnis auf.


    Was bitte ist an ihm liebenswert? Hält dich tatsächlich nur die Angst vor einen Krieg ums Kind bei ihm?