Was wird aus meinem Sohn?

  • Super :daumen


    bleib wachsam, nicht das man dich mit diesen Beratungsgesprächen in Sicherheit wiegen möchte
    und am Ende bleibt nur - "dem Elternteil wurden MÖGLICHE Wege in einem persönlichen Gespräch erläutert, aber keine Vereinbarung getroffen"


    also - dran bleiben und Fakten, Termine (nett) fordern.

  • Daumen sind gedrückt, würde auch ruhig immer mal nachfragen, vielleicht nicht so direkt fordernd, sondern eher in die Richtung, ob noch was fehlt, Unterlagen nachgereicht werden müssen.... einfach in Kontakt bleiben versuchen

  • Heute Erstberatung bei der Anwältin, habe ihr erst einmal einen Packen Schriftsätze aus dem vergangenen Sorgerechtsverfahren überlassen. Die Anwältin vertrat die Meinung, dass ein formloser Antrag auf alleiniges Sorgerecht nicht ausreiche, aber nun hat sie ja die Informationen, welche sie braucht. Das Jugendamt habe ich ebenfalls über den aktuellen Stand informiert. Wegen des Anwaltstermins kann ich dann auch erst am Montag meinen Sohn sehen.
    Wird leider alles wieder ein teures Vergnügen, da ich von der KM keinen Unterhalt erwarten kann, muss ich dann wohl anders Unterstützung finden, denn man lebt ja nicht nur von Luft und Liebe.

  • Das Jugendamt habe ich ebenfalls über den aktuellen Stand informiert.


    Es ist vielleicht besser einen Anwalt solche Sachen erledigen zu lassen.
    Bleibe eng mit diesem in Kontakt. Unterhaltsvorschuss wirst du wohl auch ohne weiteres bekommen.
    Also .... es wird schon werden

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Es ist vielleicht besser einen Anwalt solche Sachen erledigen zu lassen.
    Bleibe eng mit diesem in Kontakt. Unterhaltsvorschuss wirst du wohl auch ohne weiteres bekommen.
    Also .... es wird schon werden


    Ja, da hast Du grundsätzlich Recht. Die RA hat nach der zuständigen SB beim JA gefragt, da habe ich eben schon mal dort bekanntgegeben, dass es einen ersten Anruf geben wird. Die weitere Kommunikation werde ich dann natürlich durch die RA erledigen lassen.


    Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eigentlich Unterhaltsvorschuss? Ich arbeite ja z. Zt. noch Vollzeit, auch wenn ich auf absehbare Zeit meine Arbeitszeit reduzieren werde, der Kinder wegen. Bis jetzt habe ich alles immer selbst zahlen müssen.

  • meine :daumen sind auch gedrückt!


    Für Unterhaltsvorschuss brauchte ich die Geburtsurkunde, einen Auszug des Einwohnermeldeamtes meiner Stadt (Nachweis das Kind bei mir lebt und ich in keiner eheähnlichen Partnerschaft lebe), außerdem noch den Nachweis das ich den Unterhaltspflichtigen aufgefordert habe Unterhalt zu zahlen. Perso evtl noch :hae:


    Gruß Gwen

  • evtl .solltest du dich noch darum kümmern das Kindergeld zeitnah dann an dich geht.
    Ist es erstmal ausgezahlt ist es mit der Rückzahlung etc. schwierig

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eigentlich Unterhaltsvorschuss? Ich arbeite ja z. Zt. noch Vollzeit, auch wenn ich auf absehbare Zeit meine Arbeitszeit reduzieren werde, der Kinder wegen. Bis jetzt habe ich alles immer selbst zahlen müssen.


    (Nachweis das Kind bei mir lebt und ich in keiner eheähnlichen Partnerschaft lebe),


    du solltest für beide Kinder einen Antrag stellen


    - kein Kind hat mehr als 72 Monate UVG bereits bezogen
    - kein Kind ist über 12 Jahre alt
    - du hast die KM aufgefordert Mindestunterhalt zu zahlen (kann auch formlos schriftlich sein)
    - dein Einkommen spielt keine Rolle
    - eheähnliche Gemeinschaften sind auch kein Problem, nur neu verheiratet darfst du nicht sein

  • eheähnliche Gemeinschaften sind auch kein Problem, nur neu verheiratet darfst du nicht sein


    äh, ja, ich habe jetzt wahrlich andere Prioritäten als über eheähnliche oder anderweitige Gemeinschaften nachzudenken - aber danke für die Hinweise. Über das Kindergeld hatten wir mit dem JA bereits gesprochen, das geht direkt an die Stadtkasse (nicht an die KM). Wenn es soweit ist, werde ich es wieder beantragen, auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.