Mit den Kindern ausziehen? Wie vorgehen?

  • Hallo,


    mein Mann und ich sind getrennt, wohnen aber zusammen und sind beide im Mietvertrag. Da er keinerlei Anstalten macht, die Wohnsituation hier zu beenden/klären (will nicht ausziehen) muss ich handeln. Meine KInder (11+15) haben mir gesagt dass sie im Falle eines Auszugs mit mir mitkommen wollen.


    Ich habe mich lange dagegen gesträubt hier auszuziehen, zumal er die Wohnung (wenn die Kinder mit mir kommen) weder braucht noch halten kann, im Gegensatz zu mir. Letzten Endes muss ich aber was tun - denn die Situation ist mittlerweile unerträglich. Aktuell reden wir seit Ostern nicht mehr miteinander, nur mit den Kindern. Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig, da wir hier in einer überdurchschnittlich teuren Region leben, zudem bin ich aktuell ja auch noch an meinen Mietvertrag, in dem ich Mitmieterin bin, gebunden. Diesbezüglich war ich beim Mieterschutzbund, die meinten, es gäbe nur zwei Lösungen - entweder wir kündigen gemeinsam oder wir versuchen, eine Partei aus dem Mietverhältnis entlassen zu lassen. Mir wäre es nicht unrecht wenn er hier bliebe, ich glaube nur nur nicht daran dass er es finanziell hinkriegt - hätte es nur schön gefunden, wenn die Kinder hier auch ihre Zimmer "behalten" könnten und bei mir halt was neues hätten (das jüngere Kind kann sich vorstellen zu pendeln, der Ältere will bei mir wohnen.) Was man beim Mieterschutz aber noch klären muss: gesetz dem Fall, der Vermieter wäre bereit, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen, brauche ich trotzdem die Zustimmung der anderen Mietpartei. Ich glaube irgendwie nicht, dass er dem zustimmt, wahrscheinlich sagt er dann, er zieht aus und macht wieder nix... Gut, das ist ein rechtliches Problem - das wird sich sicher klären.


    Die wichtigere Frage die mich umtreibt: angenommen ich finde eine Wohnung und will ausziehen und die Kinder sagten ja, sie wollen mit. Wenn er sein Einverständnis dazu nicht gibt - und das würde mich nicht wundern, nur um mir eine reinzudonnern, ohne Rücksicht auf die Belange der Kinder, die ja dann auch in eine ätzende Situation gebracht würden - was dann? Ich habe - ebenfalls vor Jahren - eine Paar/Trennungsberatung vorgeschlagen um genau solche Dinge zu klären, wollte er alles nicht - er bräuchte nur einen Anwalt. Beim Anwalt war er schon mal, hat aber letzten Endes nicht gehandelt, mir sagte er, er habe es den Kindern nicht antun wollen. Ich vermute eher dass er in dem Gespräch nicht das gehört hat was er ja immer behauptete - dass die Kinder automatisch zu ihm kommen - und deswegen nicht gehandelt hat. Ich spreche hier von einem Umzug innerhalb der Stadt, bin selbst beruflich und familiär regional gebunden, es geht also nicht um einen Wegzug, sondern um den Umzug in eine andere Wohnung. Dürften die Kinder in so einem Fall mit oder müssen sie an irgendeiner offiziellen Stelle ihren Willen bekunden? Habe demnächst einen Termin beim Jugendamt wo ich das mal ansprechen wollte - möchte auf keinen Fall etwas tun, was nicht rechtmäßig ist - aber ich muss handeln. Einen Anwalt wollte ich jetzt in der Situation nicht, solang wir noch in einer Wohnung leben.


    Wie habt ihr das gemacht? Fürchte fast dass ich zu den eher seltenen Fällen gehöre in denen die Frau auszieht - kann es wohl aber erst mal nicht ändern. Müsste ichzum Gericht und erstmal ABR beantragen? Das dauert doch bestimmt ewig lang - und wie soll ich so ne Wohnung finden?


    Wäre schön wenn mir jemand sagen könnte, wie das richtige Vorgehen ist.


    Danke.


    Auf eine Kommunikation mit meinem Mann baue ich nicht (mehr) - er hat schon so oft konstruktive Dinge vorgeschlagen, die dann aber nie umgesetzt wurden.

  • Huhu...


    das rechtliche richtige Vorgehen oder einfach irgendwann erkennen, dass es für das Wohl der Kinder nicht mehr tragbar ist.... dann ist das Einverständis zweitrangig !
    Da er nicht handelt, mach du den ersten Schritt.



    :strahlen

  • Wäre nicht auch ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung eine Alternative?


    Vor allem bist du dann nicht in der Gefahr eine zeitlang 2 Wohnungen zahlen zu müssen, wenn dein Ex nicht zahlt. Da ihr beide im Mietvertrag steht haftest du gesamtschuldnerisch. Und dem Vermieter ist es im Zweifelsfall egal, ob du schonm ausgezogen bist. Solange du im Vertrag stehst zahlst du im Notfall auch alleine.


    Tina

  • Wäre auch mein erster Ansatzpunkt. Eine solche Wohnsituation künstlich weiter aufrecht zu erhalten ist weder für die Kinder, noch die beiden Ex-Partner zumutbar. Zumal sich deine Kids jetzt eh in einer Phase befinden (Pupertät...ich kann ein Lied davon singen) da ein geregeltes Elternhaus, auch wenn letztlich nur ein Elternteil auf Dauer mit den Kindern zusammen lebt, wichtig ist.


    Wünsche dir viel Kraft (und Mut) alles nach deinen Vorstellungen auf die Reihe zu bekommen..


    LG

    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Eine neue Wohnung kannst Du jederzeit anmieten, dass kann Dir niemand verwehren. Leider bleibst Du im Mietvertrag, der Vermieter UND Dein Ex müssen zustimmen, wenn Du da raus willst. Somit bist Du weiterhin für eventuell aufkommende Mietschulden und auch alles andere was die alte Wohnung betrifft verantwortlich.


    Bei mir war es damals ebenso, nur dass mein Ex schon bei seiner Neuen eingezogen ist und die alte Wohnung für mich zu teuer und zu groß war. Ich habe es erst mit den Vermietern abgeklärt. Da mein Ex mich nicht rauslassen wollte, habe ich ihn erpresst: wenn er eine Wohnung hat, dann lasse ich ihn auch nicht aus dem Mietvertrag. Die Kaution musste ich leider auch an ihn abtreten, obwohl ich sie bezahlt hatte. Anderenfalls wäre ich jedoch nicht aus dem Mietverhältnis gekommen.

  • Hallo dieblauefee,


    gesetzt den Fall, du ziehst aus und zahlst ab sofort keine Miete für die alte Wohnung.
    Was wird geschehen?


    1. Dein Ex ist dann zur Zahlung von Unterhalt für 2 Kinder verpflichtet, falls er genug verdient.


    2. Dein Mann ist gezwungen, die Miete für die Wohnung, in der er ja noch lebt, alleine zu zahlen,
    sonst riskiert er spätestens nach 2 nicht gezahlten Mieten die fristlose Kündigung.
    Er wird im eigenen Interesse eine Anwalt aufsuchen müssen. Dieser wird ihm sicher die Gesamtsituation erklären.
    Da dein Mann sich die Wohnung nicht alleine leisten kann, bei Unterhaltszahlungen an die Kinder und ev. noch Trennungsunterhalt an dich sicher nicht,
    wird er vom Anwalt den Rat bekommen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.


    Du bleibst zwar rechtlich gesehen auch nach deinem Auszug noch Mieterin der Wohnung und bist daher ebenso zur Mietzahlung verpflichtet,
    aber durch deine Vorgehensweise wird dein Mann zum Handeln gezwungen.
    Ich denke, anders kriegst du ihn nicht kurzfristig aus der Wohnung und somit hättest du für eine lange Zeit 2 Mieten am Hals.
    Einen vollen Anteil für die neue Wohnung und sicher den 1/2 Anteil für die Alte.


    Kläre das aber bitte unbedingt mit einem Anwalt ab, den du bereits jetzt in dieser Trennungsphase kontaktieren solltest. Man kann so viele Fehler machen, die man
    später bereut.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Leider ist man gesamtschuldnerisch (so heißt das, glaub ich) für eventuell entstehende Mietschulden haftbar, wenn beide im Mietvertrag stehen. Sprich, kann man den anderen Part nicht belangen, haftet der andere für die gesamten entstandenen Mietschulden, sofern denn welche auflaufen.


    Besser man einigt sich halt irgendwie vorher.

  • Bedenkenträger sind hier reichlich im Forum.
    Mach einen besseren Vorschlag


    Da er auch Mieter ist, handelt er sich die Schulden ja auch ein.
    Zahlen wird sie so oder so. Ich würde Fakten schaffen, damit der KV zur Vernunft kommt und sich bewegt.

  • Ich hab meinem Ex damals (wir waren noch verheiratet) eine Einzimmerwohnung besorgt, und ihm den Mietvertrag mitsamt seinen Sachen vor die Tür gestellt :brille
    (wobei---- ist wohl nicht für jeden eine Option)


    idR. ist es wohl so, dass der, der sich trennt auch irgendwie der sein muss, der geht....
    ich vermute, dass der andere sich irgendwie in einer Art Schockstarre befindet, und festhält, was er halten kann

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, manche wollen dann auf diese Art noch mal ihre Muskeln spielen lassen. Mein Ex war auch so ein Kandidat, er wollte die Trennung und wohnte auch bereits bei seiner neuen Frau. Die Kündigung unterschreiben wollte er nicht.


    Ich hatte eben die Befürchtung, dass er ewig nicht aus dem Knick kommt seine Plünnen abzuholen und die Wohnung aufzulösen, weil auf Wolke 7 und auch so nicht der Schnellste. Auf den Schulden wollte ich dann auch nicht sitzen. Ich habe dann einfach reagiert: Wohnung gesucht, mit dem Vermieter gesprochen, ihn unter Druck gesetzt. Ich wusste aber auch, dass sie eine Wohnung suchen, die Angebote hat er sich nach hause schicken lassen.


    Letztendlich war es mir aber auch egal, die Situation ist einfach unerträglich für alle. Ich wollte einfach nur raus und wäre auch so umgezogen.

  • Eine neue Wohnung kannst Du jederzeit anmieten, dass kann Dir niemand verwehren. Leider bleibst Du im Mietvertrag, der Vermieter UND Dein Ex müssen zustimmen, wenn Du da raus willst. Somit bist Du weiterhin für eventuell aufkommende Mietschulden und auch alles andere was die alte Wohnung betrifft verantwortlich.


    Ich kenne diese Situation selbst: die KM hat sich geweigert, der Kündigung zuzustimmen, der Vermieter wollte sich auch nicht darauf einlassen, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Die "Lösung" kam dann dadurch zustande, dass KM im Sorgerechtsverfahren aufgetragen wurde, sich in eine Vater-Mutter-Kind-Einrichtung zu begeben und damit ausziehen musste - aber in Deinem Fall bleibt er ja einfach da, wo er ist. Zudem waren in unserem Fall beide Kinder in Pflegefamilien, also gewissermaßen vor ihren Eltern geschützt ... das trifft auf Euch ebenfalls nicht zu.


    Deshalb scheint mir der Antrag auf alleinige Zuweisung der Wohnung das einzig Sinnvolle in diesem Fall zu sein. Ob eine vorläufige oder endgültige Zuweisung in Deinem Fall erfolgversprechender ist, sollte Dir (D)ein (guter) Familienanwalt beantworten können. Das sollte also Dein erster Schritt sein, weil ja Warten alleine nicht hilft ... und für die Kinder schlimm ist mit der sehr realen Gefahr, dass sie zwischen Euch zerrieben werden.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Danke für den Link. Was ich nicht verstehe ist folgendes: "Ausgehend von dem Grundsatz, dass derjenige Ehegatte, welcher die
    Trennung vornehmen will, diese auch durch Auszug durchführen muss..." ist das ein moralischer Grundsatz oder ein rechtlicher??? Das ist ja der Punkt der mich so in Rage bringt - ich würde auch erwarten, dass wer sich trennen will, geht...

  • Ich weiß nicht ob ich sein Einverständnis bekomme. Das ist ja mein Problem. Ich kann nur sagen was die Kinder geäußert haben. Was er draus macht - who will know?


    Kann man eigentlich direkt auf einzelne Beiträge hier antworten und nicht erst am Ende?