Plötzlich nur noch halbes Kind auf LstK und Steuerklasse 1

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung für 2013 zur Hand genommen, und da fiel mir auf, dass ich für Okt-Dez 2013 mit Steuerklasse 1 und nur noch halbem Kind beim Steuerabzug veranlagt bin. Für Jan-Sept ist Steuerklasse 2 und ganzes Kind angegeben.
    Bei mir hat sich nix geändert, bin weiterhin "echt" alleinerziehend, ohne Partner, Kind lebt komplett bei mir, Vater lebt im Ausland... das kann doch nur ein Systemfehler sein, oder?


    Werde wohl am Montag mal das Finanzamt anrufen, aber bis dahin grübele ich hier herum :hae:

  • Hallo


    *knrisch* Nee, das ist kein Systemfehler.


    Zahlt der Vater Unterhalt? Dann bekommst Du nur ein halbes Kind. Das er im Ausland lebt und die andere Hälfte somit Vater Staat zufällt, ist irrelevant. Der Vater könnte ja :lgh wenn er denn hier Steuern zahlte. So wurde mir das "erklärt".


    Was Steuerklasse I angeht, so mußt Du einen Antrag ausfüllen. Dazu brauchst Du eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass Kind in Deinem Haushalt lebt. Zumindest das geht schnell und ist kostenlos.


    Gruß

  • Jop, geh mal von einem Fehler beim Finanzamt aus.


    Ich hab seit letztem Jahr auch plötzlich Lohnsteuerklasse 1..... (dank der Tipps hier im Forum hab ich aber die Änderung in Angriff genommen, auf dem hoffentlichrichtigen Weg)


    Das scheint bei der Umstellung auf elektronische Lohnsteuerkarte passiert zu sein.


    Nunja... Behörden, gelle? :D


    LG

  • Dass ich tatsächlich nur ein halbes Kind auf die Steuerkarte bekomme, kann ich mir nicht vorstellen. Und vorher hatte ich ja auch Lstklasse 2, wieso sollte ich jetzt plötzlich Papierkram dafür ausfüllen, wenns vorher schon so lief (kann mich jetzt gar nicht mehr erinnern, aber vermutlich musste ich das damals auch nachweisen, als ich wieder anfing, zu arbeiten). Nun, und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung gibts bei uns schon seit einigen Jahren, ist nix Neues.
    Fragen über Fragen, ich frag dann mal am Montag die hoffentlich schlauen Menschen im Amt.

  • für die lohnsteuerklasse musst du einfach ein formular ausfüllen. selbiges gilt für den kinderfreibetrag. einfach formular ausfüllen und angeben, dass kv im ausland lebt, fertig. dann kommt kind wieder voll auf deine karte.

  • Behörden?
    Ich denke nicht dass dort jemand an der Umstellung aller Arbeitnehmer in irgend welcher Art und Weise tätig war. Die Umstellung erfolgte automatisch mit den Daten aus 2010 und wenn zwischen durch jemand an seinen Daten was geändert hat stand es nicht im System.
    Es ergingen dazu auch Schreiben in denen mitgeteilt wurde nach welchen Daten der AG abrechnet und was in ELStAM gespeichert ist.

    Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2014 stellen und schon klappt die Sache mit der Klasse 2.
    Auf der zweiten Seite kann man Angaben zum Kinderfreibetrag machen.
    Am besten noch diesen Monat, damit ab April alles richtig ist.

  • bin weiterhin "echt" alleinerziehend, ohne Partner, Kind lebt komplett bei mir, Vater lebt im Ausland...


    und angenommen KV bezahlt keinen oder weniger als die Hälfte des Mindestunterhalts.


    Wie sollte dann die richtige Konstellation hier sein: Lohnsteuerklasse 2 oder 1, mit halbem oder vollen Kinderfreibetrag?
    Und: spielt das eigene Einkommen auch eine Rolle?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Die Umstellung erfolgte automatisch mit den Daten aus 2010 und wenn zwischen durch jemand an seinen Daten was geändert hat stand es nicht im System.


    Also 2010 war ich auch alleinerziehend, habe allein mit meiner Tochter gelebt und hatte Lohnsteuerklasse 2. In der Zwischenzeit hat sich nichts geändert.


    Und mit Behörden meine ich, dass da ganz sicher alles automatisch übernommen wurde, aber eben so richtig dann auch keiner mehr raufguckt.


    Und ich für mich habe die Erfahrung gemacht, dass ich bei einem Unternehmen beispielsweise anrufe oder auf die website gehe, zum Beispiel meine Anschrift ändere und gut ist (nachdem ich mich ausgewiesen habe). Bei dem Finanzamt stellt es sich MIR nicht so einfach dar.


    DAS meinte ich mit "Behörden..."


    LG Tigerchen

  • Jo. Ich war unlängst beim Einwohnermeldeamt und die hatten noch eine Adresse von *grübel* 1985 :lach. Dabei bin ich einmal mit meinen Eltern umgezogen, einmal raus aus der Stadt, wieder rein und das war dann mein letzter Besuch zwecks Ummeldung. Also, wenigstens meine vorletzte Adresse hätte da sein müssen, denn da hatte ich mich auch umgemeldet und mir gleich eine Bescheinigung ausstellen lassen.


    Bzgl. Finanzamt: da gab es unlängst das Skandälchen das Steuernummern falsch zugeordnet waren.
    http://www.sueddeutsche.de/wir…rnummern-falsch-1.1886932
    Ist schon ein schwieriges Feld mit der Datenverarbeitung. ..


  • und angenommen KV bezahlt keinen oder weniger als die Hälfte des Mindestunterhalts.


    Wie sollte dann die richtige Konstellation hier sein: Lohnsteuerklasse 2 oder 1, mit halbem oder vollen Kinderfreibetrag?
    Und: spielt das eigene Einkommen auch eine Rolle?

    Antrag ausfüllen, Steuerklasse 2, wenn keine Person über 18 in der Wohnung gemeldet.
    Wenn Vater Unterhalt zahlt, dann KFB 0,5 sonst 1,0.

  • Heute noch gelesen auf dem Finanzamt auf einem alten Plakat.


    Die Lohnsteuerkarte geht online. Alles wird sicherer und schneller.....


    Jedes Jahr aufs Neue schleichen sich nun die Fehler ein. Meist ist die Steuerklasse 2 betroffen, welche über den Jahreswechsel zur Klasse 1 wird und die Kinder gehen gerne mal im Dschungel der Finanzverwaltung verloren.


    ELSTAM macht es möglich....

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Wenn Vater Unterhalt zahlt, dann KFB 0,5 sonst 1,0.


    Nicht ganz. Bekommt man UNterhaltsvorschuß dann auch nur 0,5. Es gibt keine Übertragung mehr wenn man UV nach UVG oder KU bekommt.

  • Wenn Vater Unterhalt zahlt, dann KFB 0,5 sonst 1,0.


    genau da ist das Problem bzw. die Frage! weil:

    oder einfach bei der Steuererklärung das Häckchen an die richtige Stelle.
    Der Kinderfreibetrag macht nämlich unter grob 45.000 Euro kaum etwas aus - weil
    das Kindergeld günstiger ist.


    und dann bleibt der Kinderfreibetrag bei 0,5 (auch wenn KV nix oder kaum was bezahlt) - sog.'Günstigerprüfung'.
    Und die werd ich nie verstehn... :ohnmacht:

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    keks3


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  • Der Freibetrag wirkt sich auch auf Kirchensteuer und Soli aus.
    Also doch nicht unwichtig.


    Und wenn es nur 2 Euro zurück sind kauf man den Kind einen Lolli und überlässt es nicht dem Staat um die Ukraine zu finanzieren weil die Putin nicht wollen.
    2 Euro/Pro beim Einzelnen wenig. Bei 40 Millionen viel.
    Wenn man also keinen Unterhalt bekommt dann beantragen. In Software gibt es da Klickfelder.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Die Einkommensteuer hat nix mit ELStAM zu tun! Die Erklärung berichtigt folglich nur das vergangene Jahr. Der oben erwähnte Antrag die künftigen Einkünfte.
    Die Systeme sind nicht verbunden.

  • Das Problem hatte ich auch. Ich habe beim FA angerufen und das telefonisch geklärt und ändern lassen. Der Finanzbeamte meinte, dass das ein Übermittlungsfehler vom Einwohnermeldeamt sei. Und wenn der KV Unterhalt zahlt (und nicht im Ausland wohnt), steht ihm 0,5 Kinderfreibetrag zu.