Beiträge von KidsMail24

    So, wieder zurück vom FA und keine Antwort. Die Damen dort wussten auch nichts. Weder von der Notwendigkeit die ID-Nr. der Kinder zu melden, noch von einer Beantragung der erhöhten Freibeträge für AE. Also alles zurück auf Anfang :ohnmacht: . Auf den Seiten der LBV finde ich auch nichts. Weder unter aktuelles noch sonstwo. Sorry Leute, dachte ich krieg heute Antworten. :kopf


    Welches Finanzamt warst Du denn? Die sollten schon Auskunft geben können.

    Beim Finanzamt das Datum der Trennung anzeigen! Sollte die aktuelle Steuerklasse geändert werden ist dies auf Antrag möglich. Der Antrag muss von beiden unterschrieben sein. Im Jahr der Trennung ist jedoch nur 4/4, 3/5, 5/3 möglich. Gleichzeitig erklärt man vor Ort, dass man die Voraussetzung der Stkl. 2 erfüllt. Damit erhält man dann im Jahr nach der Trennung die Klasse 2!

    Der Kinderfreibetrag wird bei Eltern, deren Besteuerung nach der Splitting-Tabelle vorgenommen wird, erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von ca. 63.500€, bei der Besteuerung nach der Grundtabelle erst ab einem Betrag in Höhe von 33.500€ berücksichtigt. Hält sich das Einkommen unter diesen Beträgen, ist es für finanziell günstiger, das Kindergeld zu beziehen.
    Nach der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer wird dann der Kinderfreibetrag abgezogen und Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer und den Soli.


    und angenommen KV bezahlt keinen oder weniger als die Hälfte des Mindestunterhalts.


    Wie sollte dann die richtige Konstellation hier sein: Lohnsteuerklasse 2 oder 1, mit halbem oder vollen Kinderfreibetrag?
    Und: spielt das eigene Einkommen auch eine Rolle?

    Antrag ausfüllen, Steuerklasse 2, wenn keine Person über 18 in der Wohnung gemeldet.
    Wenn Vater Unterhalt zahlt, dann KFB 0,5 sonst 1,0.

    Behörden?
    Ich denke nicht dass dort jemand an der Umstellung aller Arbeitnehmer in irgend welcher Art und Weise tätig war. Die Umstellung erfolgte automatisch mit den Daten aus 2010 und wenn zwischen durch jemand an seinen Daten was geändert hat stand es nicht im System.
    Es ergingen dazu auch Schreiben in denen mitgeteilt wurde nach welchen Daten der AG abrechnet und was in ELStAM gespeichert ist.

    Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2014 stellen und schon klappt die Sache mit der Klasse 2.
    Auf der zweiten Seite kann man Angaben zum Kinderfreibetrag machen.
    Am besten noch diesen Monat, damit ab April alles richtig ist.

    Die Wahl der Steuerklassen betrifft immer den aktuellen Monat und die Zukünftigen. Die Erklärung immer das Jahr. Für die Erklärung somit egal

    2. Nein, du kannst grundsätzlich nur eigene Aufwendungen geltend machen!

    Nö, von jährlich hat er nix gesagt, auch nicht, dass es automatisch wegen irgendwelchen Gründen passiert ist. War wohl die Umstellung auf ELSTER, nehm ich mal an. Mein Großer wurde zwar volljährig, aber ich hab noch zwei kleine Kinder mit aktuell 5 Jahren. Mein Großer ist letztes Jahr aber auch ausgezogen, aber der bleibt mir trotzdem weiter hälftig, bis er fertig ist mit der Ausbildung.

    Das ElSTAM System vergibt die Klasse 1 wenn eine Person über 18 ist. Sollte das Kind in Ausbildung sein steht einem erneuten Antrag nichts entgegen, solange die Voraussetzungen der Klasse || vorliegen. Er bleibt auch solange auf der Karte wie der Nachweis erbracht wird, dass das Kind Kindergeldberechtigt ist.

    Ich würde trotzdem hingehen. Ich hab mir erst so ne Bescheinigung geholt. Ich hab Steuerklasse 2, aber im PC vom Finanzamtmitarbeiter war 1 eingetragen :nanana Keine Ahnung, wann das wem mal aufgefallen wäre, lt. meinen Gehaltsabrechnungen hab ich nämlich auch die 2 :hae:


    Er hat's geändert und gut ist's. Die Arbeitgeber wollen in der Regel schon die Lohnsteuermerkmale ausgedruckt haben und mir persönlich ist das auch lieber, vor allem seit ich wieder auf 1 gesetzt wurde, obwohl ich erst 2011 dort war und mir die 2 hab eintragen lassen, also das war uns echt ein Rätsel.


    Geh einfach zu Deinem Finanzamt, das dauert nicht lang.

    Dieser Antrag ist jährlich zu stellen. Die Sache mit 2011 war Aufgrund der Übergangszeit geduldet, jedoch nicht richtig.
    Ein Ausdruck ist natürlich möglich, gleichwohl dieser nur für die eigenen Unterlagen ist. Ab 2014 gibt es keine Ausdrucke für den Arbeitgeber, im Regelfall.