Kinderkrankenschein für Vater

  • Hallo zusammen!


    Kann ein Vater sich auf das Kind krankschreiben lassen wenn das Kind nicht mit ihm zusammenwohnt und auch nicht über ihn versichert ist sondern über die Mutter? Ich (also die Mutter in dem Fall) würde selber gar keine Krankschreibung benötigen, weil ich zuhause bin. Krankschreibung wegen Betreuungsbedarf braucht das Kind (7 Jahre alt) also eigentlich gar nicht.


    Hat es Folgen für mich wenn der Vater auf das Kind krankgeschrieben ist, obwohl der Bedarf nicht vorhanden ist?


    Falls jetzt kommt, dass ich den Jungen wie gewohnt zurückfordern soll (ist grad Papawochenende), da habe ich keine Chance. 1. wollen das die beiden "Männer" nicht und 2. wird der Papa ihn mir nicht bringen. Die beiden sind mitten in der Pampa und ich habe weder Auto noch Führerschein und keine Möglichkeit den Sohn zu holen...

  • Naja, das Wochenende können sie ja noch haben, bis auf das die Versorgung des Kindes in meinen Augen nicht angemessen ist, kann auch der Papa das kranke Kind "pflegen"ohne das etwas schlimmeres passiert. Der Vater "braucht" den Krankenschein für Montag und Dienstag, so lange soll/kann der Sohn erstmal zuhause bleiben.


    Naja mag sein dass in deinem Link nicht direkt steht, dass sie einen gemeinsamen Haushalt haben müssen, aber dieser Absatz: "eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen....kann" spricht für mich dafür, dass es so gemeint ist dass Vater und Sohn zusammenleben.
    Ändert ja auch nichts daran, dass ich zur vollen Verfügung stehe um mich um das Kind zu kümmern und er eigentlich Montag und Dienstag arbeiten muss und sich halt trotzdem krankschreiben lässt.


    Ich will dem Vater jetzt nicht ans Bein pinkeln damit. Egal wie unangebracht ich das finde, dass ich das Kind nicht vor Dienstag wieder bekomme, aber ich will auch keinen Stress mit meiner Krankenkasse bekommen nur weil der Vater der Meinung ist sich unangebracht krankschreiben lassen zu müssen.


    Deswegen frage ich hier, ob der Vater das überhaupt darf.

  • versteh ich nicht. wenn das vaterwochenende beendet ist morgen, dann legst du fest das kind zurück nach hause gebracht wird. dabei kann dir doch egal sein ob der kv das will oder nicht. hast du asr oder gsr mit dem vater?

  • natürlich kann er Ärger bekommen-
    immerhin muss er den Kinderkrankenschein sowohl bei der KK, als auch beim AG einreichen, und darauf unterschreiben, daß keine andere Betreuung zur Verfügung steht :kopf
    mal abgesehen davon, dass er das Kind ja irgendwie dazu bringen muss, den Arzt anzulügen :ohnmacht:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • mal abgesehen davon, dass er das Kind ja irgendwie dazu bringen muss, den Arzt anzulügen


    Naja, so ist das denke ich nicht gelaufen, die beiden waren beim Notdienst heute. Ich denke die Ärztin dort hat nur gefragt ob er eine Krankschreibung braucht und er sagte ja und hat sie bekommen. Dass wir geschieden sind und der Sohn nicht bei ihm wohnt, wird da nicht zur Sprache gekommen sein, sonst hätte mein Sohn schon widersprochen, so ist er einfach. Die beiden haben ja denselben Nachnamen, da kommt an ja nicht darauf, dass da noch mehr hintersteht. Ich unterstelle da dem Vater auch keinen bösen Willen, ich denke er steckt da genauso wenig drin wie ich. Hat halt die Aussicht auf 2 weitere Tage mit seinem Sohn gesehen und nicht weiter darüber nachgedacht ob er das überhaupt darf. Mit seinem anderen Kind darf er das ja problemlos. Doch da arbeitet die Mutter ja auch, also müsste ja eh einer von beiden mit Kind zuhause bleiben.
    Nur hier ist es ja nicht so, ich bin in Elternzeit zuhause.


    So. Wer bekommt denn nun einen auf den Deckel wegen der unrechtmässigen Krankschreibung, er oder ich? Weil es ja meine Krankenkasse ist dann.
    Ich hatte ihn heut vormittag gefragt ob er sich sicher ist, dass er es darf, er meinte er darf wegen gemeinsamen Sorgerecht, ich meinte ich wäre mir da nicht so sicher. War aber kein einfaches Gespräch, Diskutieren geht schlecht mit Kind im Auto und Freisprechanlage... Ach das ist einfach nur alles blöd Kind ist krank und dann noch Machtspielchen...

  • Dir stehen als Alleinerziehende 20 Kinderkranktage zu. Bei Zusammenleben jeweils 10 Tage. Übertragen können die Kinderkrankheitstage nur bei Zusammenleben.


    Ich denke im schlimmsten Fall zieht sein Arbeitgeber nicht mit, weil das Kind ja nicht bei ihm gemeldet ist, und zieht ihm das vom Urlaub ab oder eben unbezahlten Urlaub.


    Dir kann nichts passieren, hat er ja verbockt.

  • kann dir doch egal sein ob der kv das will oder nicht.


    Das sind so Antworten die ich liebe!
    1. völlig am Thema vorbei und 2. so wahnsinnig ... hm, na, spricht ja für sich, die Aussage


    Die Frage ob er darf muss klar mit -nein- beantwortet werden.
    Nicht nur daß er Ärger bekommen kann, dir stehen als AE die 20 Tage zu und fertig.
    Sollte er damit durchkommen, warum auch immer, würden dir die Tage ja fehlen und das Jahr ist noch lang.


    Volker

  • Dir stehen als Alleinerziehende 20 Kinderkranktage zu. Bei Zusammenleben jeweils 10 Tage. Übertragen können die Kinderkrankheitstage nur bei Zusammenleben.


    Ich denke im schlimmsten Fall zieht sein Arbeitgeber nicht mit, weil das Kind ja nicht bei ihm gemeldet ist, und zieht ihm das vom Urlaub ab oder eben unbezahlten Urlaub.


    Dir kann nichts passieren, hat er ja verbockt.


    Kurzer Kommentar dazu - wenn auch für den konkreten Fall OT: Wir teilen die Pflegetage nach wie vor,auch nach der Trennung, halb und halb. (GSR, Kind lebt bei mir und ist hier auch gemeldet.) Vielleicht geht das bei uns deswegen so problemlos, weil wir zufällig bei der gleichen Kasse sind!? Kind ist bei mir mitversichert, aber auch der Papa bleibt bei Kind-Krankheit daheim. Wir haben das mit der Kasse geklärt, die haben einen Vermerk unter beiden Versicherungsnummern, dass wir die Tage hälftig teilen. Wir kreuzen dann gem. Absprache auf dem Antrag jeweils NICHT allein erziehend an, obwohl ich das ja bin (aber es geht hierbei eben um die Anzahl der Tage).


    Wir arbeiten allerdings beide! In dem hier geschilderten Fall denke ich nicht, dass es geht, denn es könnte ja eine andere Person betreuen, nämlich der BET.

    Einmal editiert, zuletzt von madbird ()

  • Ich denke mal,
    keiner kann dich belangen, denn wenn er das Kind betreut dann muss er ja auch die Zeit haben.
    Wenn er Urlaub hat gibt er dir doch auch keine Kopie der Urlaubsgenehmigung damit Du weist das er wirklich Urlaub hat - oder?



    Die Krankenkasse wird wahrscheinlich nix sagen, er reicht den Kinderkrankenschein ein und gut ist.
    Warum sollte er auch kein Recht haben das zu tun?


    Außerdem stellt sich noch die Frage ob ihr bei der gleichen Krankenkasse gemeldet seit,
    aber selbst wenn, nur mal so daher gesponnen:


    Ihr habt GSR
    Papa hat Kinderbetreuung bis einschl. Mittwoch zugesagt - Du hast zB Termine oder was auch immer
    Kind wird krank - was wäre denn dann?
    Dann müsstest Du zurückkommen???



    Also, wennihr euch damit arrangieren könnt dann ist er jetzt eben für sein Kind da,
    es gibt sicher schlimmeres


    lg


    edith: Buchstabensalat....

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • Das Kind ist am Umgangswochenende krank geworden. Es ist bist Dienstag krank laut Arzt. Der "Rücktransport" zur Mutter scheint problematisch. Also steht in dem Haushalt, in dem das Kind zur Zeit aufgenommen ist, keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung als der Vater.
    Es sei denn, ihr einigt euch darauf, dass du die zwei Tage zum Vater ziehst ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, ich weiß nicht, wie genau die Kassen das prüfen, ob da ne andere Betreuungsperson vorhanden ist oder nicht.


    Soweit ich weiß, kannst du deine 20 Tage auf den KV übertragen (bin mir aber nicht sicher)...d.h. du würdest dann nur noch 18 Tage für die Betreuung deines kranken Kindes haben.
    Da ihr aber unterschiedliche Kassen habt, würde mich mal interessieren, wie das geprüft wird.

  • Hallo zusammen, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!


    Auf die Idee,dass die Krankenkasse auch am Wochenende anrufbar ist, bin ich dann auch noch gekommen. :rotwerd
    Dort wurde gesagt, ich wäre auf alle Fälle nicht verantwortlich zu machen, hätte damit dann rein gar nichts zu tun. Der Vater (UET) darf keine Krankentage nehmen wenn die Mutter (BET) zuhause ist und Zeit zur Betreuung hat. Der Servicemitarbeiter meinte aber auch, dass es wahrscheinlich nicht rauskommen würde weil es so genau meist nicht überprüft würde. Wir sind übrigens immernoch bei der gleichen KK, aber natürlich nicht mehr familienversichert.


    Ist jetzt aber auch egal mitlerweile denn als ich den Vater darüber informiert habe, dass er es nicht darf, hat er gesagt, dass er dann unbezahlten Urlaub nimmt, er will den Knopf auf alle Fälle bis Dienstag behalten.


    Transportfähig ist das Kind übrigens. Er fiebert zwar, aber wird vom Vater dank Fiebersaftdoping draussen herumgeschleppt, Actionpapa ohne Rücksicht auf Verluste. Aber was will man von jemandem anderes erwarten, der einem Spuckkind Fanta und Milch zum Frühstück anbietet... :kopf Entschuldige, bin grad sehr angefressen und hätte einen Knopf gern hier zuhause...

  • Der Arbeitgeber muss es übrigens auch nicht hinnehmen, wenn der weiß, dass das Kind nicht beim KV gemeldet ist.


    Aber ist doch ein schöner Zug vom Vater, wenn er sogar Urlaub nehmen würde.

  • Der Vater (UET) darf keine Krankentage nehmen wenn die Mutter (BET) zuhause ist und Zeit zur Betreuung hat.


    Hat der kapiert, dass das Kind derzeit beim Vater ist? Ansonsten hätte sich da etwas in den letzten Jahren geändert (meine Kids sind jetzt alle älter als 12 ...) . Meine Ex hat als Umgangselternteil öfter auf Krankenschein ein Kind betreuen können, wenn es in der Umgangszeit krank geworden ist. Und das ganz offiziell.


    Der Servicemitarbeiter meinte aber auch, dass es wahrscheinlich nicht rauskommen würde weil es so genau meist nicht überprüft würde.

    Das ist bei meiner KK vor 15 Jahren schon aufgefallen.Und da hatte Ex eine andere als ich. Ich glaube kaum, dass die datenabstimmung jetzt weniger genau geworden ist. - kann es sein, dass du da an einen Call-Center-Mitarbeiter gekommen bist, der eloquent und überzeugend dir eins vom Pferd erzählt hat?


    Wenn wir Glück haben, gehen hier vielleicht noch der ein oder andere User in den Thread rein, von denen ich weiß, dass sie bei der KK arbeiten und das ganz genau wissen müssten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber er kümmert sich, ist das nur falsch?


    Nö, das ist es natürlich nicht. So ganz nüchtern betrachtet.
    Bin ich aber nun mal nicht, ich bin ganz arrogant davon überzeugt, dass ich für die "Kinderkrankenpflege" besser geeignet bin weil ich mich an die gängigen Regeln halte.
    Ein Fieberkind über 39Grad bleibt zuhause und tobt nicht draussen herum weil es gedopt wird und ein Spuckkind bekommt magenschonendes Essen und keine Magenreizer.
    Kann man anders sehen,ich weiss, sehe ich ja an dem Vater des Kindes. Ist aber auch nicht von Belang wie ich das Ganze sehe. Die beiden haben beschlossen dass der Sohn bei Vater bis Dienstag verbleibt, ich habe dem Vater gesagt dass ich das akzeptiere aber nicht begeistert bin und damit ist der Keks gegessen.
    Aufregen tue ich mich gerade hier, herumgemotzt habe ich bei meiner Schwester und nun heisst es warten bis Dienstag und dann das Kind versuchen vor einem erneuten Rückfall zu bewahren. So wie immer. Ändern kann ich es nicht und ich habe ja noch 3 Tage Zeit um mich abzuregen, das wird ausreichen.


    Mir war es nur wichtig zu wissen, ob es für mich rechtlich gesehen Folgen hat wenn der Vater unberechtigt Krankentage in Anspruch nimmt, das ist alles. Das weiss ich ja jetzt, der Rest wird auch bald zuende sein...

  • Also wir sind seit fast 3 Jahren getrennt und seit genau der Zeit, bleiben wir abwechselnd mit einem kranken Kind zu Hause.. er mehr als ich, aber teilen uns das trotzdem so auf, wie es gerade am besten passt.


    Wir haben zwei unterschiedliche Krankenkassen, meine weiß, dass ich alleinerziehend bin, Kinder sind auch über mich mitversichert, sein Arbeitgeber weiß, dass die Kinder bei mir leben.. er reicht die Scheine bei SEINER Kasse ein und die zahlen ihm den Ausfall dann. Hat bisher immer geklappt.


    Aber das hat sich bald ja auch wieder erledigt..

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet