Vater will keinen Kontakt zum Kind - wer trägt die Kosten für 'Umgangsklage'

  • Hallo,



    seit fast 2 Jahren nimmt der Kindsvater seine Umgangspflicht nicht wahr, will keinen Kontakt mehr zu mir und damit auch nicht zu seinem Sohn. Es ist alles eine sehr verfahrene Geschichte, da der Vater noch eine andere Familie hat und diese der Hauptgrund ist warum er keinen Kontakt zu uns hat und auch nicht haben "darf".


    Nun fängt mein Sohn (3 Jahre) an nach seinem Vater zu fragen. Fast täglich kommen Fragen nach seinem Vater und ich weiß nicht wie ich darauf antworten soll. Da auch keine Gesprächsbereitschaft besteht, ließ sich das 'Problem' auch nicht über das Jugendamt regeln.



    Ich überlege nun, ob ich den Umgang gerichtlich einklagen soll, weil ich keine andere Möglichkeit sehe das Thema zu klären. Aber wer trägt die Kosten für so ein Verfahren?? Ist das Sache des Kindes, welches ohne eigenes Einkommen PKH beantragen kann? Oder muß ich als Mutter das auf eigene Rechnung machen?



    Danke für eure Antworten!



    LG,
    Caillean

  • UmgangsPFLICHT ?
    Ich kenne nur das UmgangsRECHT, ausserdem halte ich persönlich nichts von erzwungenem Kontakt.
    Was soll Deinem Kind das bringen, wenn Papa eigntlich nicht wil ?


    Überprüfe Deine Motive vielleicht nochmal erneut, es scheint mir eher Trotz und Eifersucht auf die andere Familie dahinterzustecken.

  • Es gibt auch eine Umgangspflicht, es ist aber nicht durchsetzbar weil es dem Kindeswohl nicht zuträglich sein könnte.


    Ich möchte Dich nicht vor den Kopf stoßen, aber womöglich Geld für ein Verfahren rauswerfen, auch auf die Gefahr hin dass Dein Kind enttäuschter vom Vater sein könnte als wegen einer von Dir kindgerecht verpackten Wahrheit? :troest


    Edith kann keine Grammatik, der Kopf hat Wochenende.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

    2 Mal editiert, zuletzt von JaneDoe ()

  • Überprüfe Deine Motive vielleicht nochmal erneut, es scheint mir eher Trotz und Eifersucht auf die andere Familie dahinterzustecken.


    Das ist eine Unterstellung, die ich so nicht unbedingt unterschreiben würde.
    Wir haben ja eine sehr ähnliche Situation und wie oft hab ich mir schon gewünscht den KV packen und schütteln und zum Umgang zwingen zu können.


    Natürlich weiss ich aber dass das nicht geht und auch nichts bringt. Darin stimme ich überein.


    Liebe TS, was glaubst du denn erreichst du damit?
    Dass der KV, weil ihn ein Richter dazu verdonnert plötzlich Interesse an eurem Kind hat und sich verantwortungsvoll um ihn kümmert?
    Ich fürchte du würdest damit eher das Gegenteil erreichen... ihn noch weiter wegtreiben!
    Es ist schade für dein Kind, aber liegt nunmal nicht in deiner Macht was der KV tut oder nicht tut.
    Es ist bei uns genau das gleiche und ich tu mir auch schwer damit das zu akzeptieren. Es bleibt uns nur nichts anderes übrig, wenn wir uns nicht selbst kaputtmachen wollen.

  • Von erzwungenem Umgang halte ich persönlich auch nichts . Das würde deinem Kind sicher auch nicht gut tun, wenn er merkt das der "Papa" ihn gar nicht sehen will :kopf


    Klar ist es hart, dass der KV euch (bzw. den Sohn) so im Stich lässt und keinen Kontakt möchte. Uns geht es genauso seit April 2011 (da war Sohni 4,4 Jahre alt) ich hab´s über seine Familie, neue Freundin und Jugendamt probiert, weil Junior seinen "Papa" auch ganz schrecklich vermisst hat und sehr traurig war und ständig nach ihm gefragt hat.


    Aber der Herr Erzeuger kann wg. mir nicht über seinen Schatten springen. Ich hab´s schweren Herzen akzeptiert und mir Hilfe beim Jugendamt und Kinderpsychologin gesucht wie ich und Sohni damit umgehen sollen, wie ich es ihm "kindgercht" erklären soll.


    Mittlerweile fängt auch Sohni es an zu akzeptieren, dass sein Papa nicht mehr kommt und fragt nur noch selten.


    ABER finanziell werd ich alles tun um ihn verantwortlich zu machen !!! Was den Unterhalt angeht ist Jugendamt, Anwältin und mittlerweile Staatsanwaltschaft auf ihn angesetzt :brille

  • Hallo,



    danke für eure Antworten - auch wenn meine eigentliche Frage noch unbeantwortet ist.



    Es gibt mehrere Gründe, warum ich eine Klage in Erwägung ziehe:



    1. für mich einen Haken an die Sache machen zu können und später einen 'Beweis' zu haben, daß es nicht an mir gelegen hat, daß kein Umgang zustande kommt


    2. das Gespräch (welches ja über das Jugendamt leider nicht zustande kommt) zu suchen und evtl. eine Lösung für die Zukunft zu finden



    Mir geht es gar nicht so sehr darum, daß unbedingt auf Teufel komm raus erzwungende Umgang statt findet. Mir würde es schon reichen, wenn er ab und an mal einen Brief und ein Päckchen schickt, damit ich meinem Sohn mit guten Gewissen sagen kann 'Du hast einen Papa und der denkt an Dich.



    Es ist so, daß er seinen Sohn gerne sehen würde, ihm das aber von seiner Ehefrau verboten wird und er sich diesem Verbot fügt. Damit ich habe ich verständlicherweise ein Problem. Wenn er keinerlei Interesse hätte, dann könnte ich anders damit umgehen und würde auch von einem erzwungenen Umgang nichts halten.


    Aber ich komme nicht drauf klar, daß mein Sohn (s)einen Vater vermisst, welcher sich eigentlich auch gerne kümmern würde, dies aber nicht darf.


    Da er keinen Kontakt zu uns haben darf, können wir auch nicht über eine Alternative sprechen. Wie gesagt denke ich, daß meinem Sohn auch schon Briefe/Päckchen gut tun würden.



    Ich sehe keinen anderen Weg als das notfalls vor Gericht zu klären. Vielleicht würde sich auch die Frau anders aufstellen, wenn es ein klares 'Muss' von seiten des Gerichts gibt?!



    Die Frage ist nur wer das ganze zahlen würde, denn einen Prozess kann ich mir derzeit überhaupt nicht leisten....



    Wenn jemand noch eine andere Idee hat wie sich das Problem lösen lässt, bin ich für Anregungen auch dankbar. Momenan weiß ich einfach nicht mehr weiter, weil mich die täglichen Fragen meines Sohnes einfach nur fertig machen.



    LG,


    Caillean

  • Geh zu einem Familienanwalt und frag nach, ob bei dir die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe in Frage kommt ;)


    Allerdings, wenn du schon beim Jugendamt warst und die es auch nicht geschafft haben einen Umgang zu regeln hast du doch deinen Beweis (ist doch Aktenkundig dann) :rolleyes2:

  • Es ist so, daß er seinen Sohn gerne sehen würde, ihm das aber von seiner Ehefrau verboten wird und er sich diesem Verbot fügt. Damit ich habe ich verständlicherweise ein Problem. Wenn er keinerlei Interesse hätte, dann könnte ich anders damit umgehen und würde auch von einem erzwungenen Umgang nichts halten.


    Aber ich komme nicht drauf klar, daß mein Sohn (s)einen Vater vermisst, welcher sich eigentlich auch gerne kümmern würde, dies aber nicht darf.


    :wow was für ein Mann!!!!
    Zwischenfrage: Woher nimmst du die Information, dass er sich gerne kümmern würde? Hat er dir das wörtlich so gesagt?

  • Ich glaube für ProzessKostenHilfe brauchst eine Aussicht auf Erfolg und die sehe ich hier nicht.


    Ich kann mir weder vorstellen das ein Richter den Vater verdonnert, nohc das der Druck bei der Ehefrau etwas ändert, sondern ggfls. die Abwehrhaltung festig
    (euer Kind/Verhältnis hat ihre Ehe bedroht ?).


    Stell deinem Sohn ein Bild vom Papa im hübschen Rahmen hin und sag das Papa leider nicht hier (das würde ich nicht definieren) wohnt.


    Das Jugendamt würde ich regelmäßig um Gesprächstermine bitten, wenn er sich nicht meldet - hast du dein Bestes getan.


    Einen Prozeß (egal von wem finanziert) würde ich allen Beteiligen DIR, DEM KIND und DEM VATER ersparen - da gibt es keinen Gewinner.

  • Hallo Caillean,


    es gab diese Klagen schon in der Vergangenheit.


    Einige Male haben diese Klagen dann in der Folge zu Anbahnungsgesprächen geführt oder doch wenigstens zu Vermittlungsgesprächen beim Jugendamt.
    Diese Chance würde ich an Deiner Stelle wahrnehmen wollen.


    Solange Du das nicht tust, wirst Du dem Kind auch keine Antwort geben können auf die Frage "Warum will mein Papa mich nicht kennen?"
    Ob Du seine Antwort dann tatsächlich an das Kind weitergeben solltest, ist davon abhängig wie er seinen Boykott begründet.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Dafür brauchst Du doch keinen Prozess, ich hab alles an Schriftverkehr gesammelt.


    "Ich werde mich nie um dieses Ding kümmern" ...naja er kümmert sich um unser Ding seitdem sie ein Jahr alt ist.
    Unregelmäßig und auch mal Monate gar nicht mit der Ausrede er habe sein Handy verloren (Ich wohne auf dem Mond, das Porto dahin ist zu hoch :radab )...



    Gib die Hoffnung nicht auf, falls er Interesse hat lehnt er sich vielleicht irgendwann gegen sie auf?


    Mir tut es immer sehr Leid sowas zu lesen, ich weiß wie man sich dabei fühlt. Die Kinder haben das einfach nicht verdient. Daran sind sie unschuldig trotzdem die, die alles einstecken müssen, sich ungeliebt fühlen vom anderen ET.


    Trotzdem können wir es schaffen sie zu eigenständigen, selbstbewussten Menschen heran zu ziehen die sich geliebt und geachtet fühlen.
    Darauf solltest Du Dich mehr konzentrieren, trotz der unangenehmen Fragen.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Du kannst nichts dagegen machen, selbst wenn man es einklagen würde. Was bringts? Er will nicht. Leider ist es so in dem Staat.
    Der Vater muss nicht, wenn er nicht will, aber wenn das Kind nicht will dann muss es sehr oft.


    Ich rate Dir sammel alles was du bisher gemacht hast, um den Kontakt herzustellen, oftmals ist es so, das es dann heisst Mama oder auch Papa wollte nicht das wir Kontakt haben. So kannst Du alles wiederlegen, wenn er mal nachfragen sollte.


    Es ist schwer.... , aber dein Kind wird es verstehen irgendwann.

  • Hallo,


    Ich glaube für ProzessKostenHilfe brauchst eine Aussicht auf Erfolg und die sehe ich hier nicht.


    Evtl. Beratungsschein holen, Anwalt fragen, Antrag stellen - wenn eine PKH abgelehnt wird, kann sie dann immer noch nicht klagen.


    Ich sehe keinen Sinn darin über einen Antrag zu spekulieren, bevor ein Familienanwalt dazu etwas gesagt hat oder er gestellt worden ist.


    Geh zu einem Familienanwalt und frag nach, ob bei dir die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe in Frage kommt ;)


    Falls Du noch keinen hast: http://www.familienanwaelte-dav.de/


    Nicht alle Fachanwälte für Familienrecht mit Weiterbildungszertifikat sind gut, aber ich kann mir keinen Grund für einen guten Familienanwalt vorstellen, den Fachanwalt und das Zertifikat nicht zu machen.


    Vielleicht kann Dir ein Familienanwalt auch Wege aufzeigen, noch eine außergerichtliche Einigung zu bekommen.


    Gruß
    diadem

  • Hauptsache wieder einen Verwaltungsapparat in Gang gesetzt, der null, nada, niente bringen wird....
    Toller Ratschlag...
    Selbst wenn ein Urteil herauskommen würde, würde es definitiv nichts bringen...


    Das ist wie bei einem Stalker.... der schert sich auch einen Scheiss um Gerichtsurteile....
    da hilft manchmal nur die grobe Kelle.... :dribbel

  • Hallo Caillean,


    ich kann mich noch an einen Fall erinnern, der war so ähnlich wie deiner und landete vor einem Gericht!


    Zur Geschichte:


    1) Die Mutter klagte, weil der Vater keinen Umgang und keinen Kontakt zum Kind haben wollte.
    2) Das Kind entstand durch eine Affäre und der Mann hatte schon eine Familie.
    3) Die Mutter wollte das Kind, der Mann war für Abtreibung und er sagte auch, dass er nichts mit dem Kind zu tun haben möchte, aber er wird Unterhalt zahlen!
    4) Er hat die Vaterschaft anerkannt und auch den Unterhalt bezahlt, blieb aber bei seiner Meinung: Kein Kontakt und kein Umgang!
    5) Mutter hat geklagt und verloren!


    Begründung:


    1) Man kann den Vater nicht dazu zwingen, Umgang mit seinem Kind zu haben!


    2) Erzwungener Umgang entspricht nicht dem Kindeswohl, weil dass Kind früher oder Später merken wird, dass der Vater keinen Kontakt möchte!


    Past zum Thema:


    http://www.sueddeutsche.de/panorama/35/437779/text/


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Die Kosten der Klage werden üblicherweise zu 50% bei dir hängen bleiben. Verfahrenskostenhilfe ist unwahrscheinlich, da das Klageziel wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg hat und damit keine VKH genehmigt werden darf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ganz ehrlich?? Wenn er keinen Kontakt zum Kind will, wird eine Umgangsklage auch nichts daran ändern. Man kann niemanden zwingen. Und ganz ehrlich? Horch mal in dich hinein. Möchtest du, das sich jemand mit deinem Kind "abgibt" der es gar nicht will?


    Ich finde das Kontraproduktiv, die Ablehnung könnte das Kind spüren, aber vorher werden wohl Hoffnungen gemacht.


    Nein, ich würde, so traurig es auch ist, keinen Umgang erzwingen!

  • ich kann mich noch an einen Fall erinnern, der war so ähnlich wie deiner und landete vor einem Gericht!


    Hallo Vater 1971,


    ich kann mich auch an eine Fall erinnern und dieser Fall landete auch vor Gericht.


    Umgangspflicht des UET?


    Dieses Kind durfte den Vater so kennenlernen wie er nun einmal ist.
    Da in diesem Fall das Kind der Kläger ist, dürfte VKH möglich sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die meint: ein Kind hat ein Recht auf das Wissen um die Herkunft.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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