Ein Gutachter wird gerichtlich bestellt, sofern ein Antrag gestellt wird vor Gericht, dort wird dann ein sogenanntes Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt. Also Mutter, Vater und Kinder. Ein guter erfahrender Gutachter wird herausfinden ob die Kinder manipuliert werden.
Jedoch kann das Gutachten auch nicht das erwünschte Ergebnis hervorbringen, dann bleibt immer noch die Möglichkeit offen in 2. Instanz also dem Oberlandesgericht Widerspruch einzulegen.
Für die Kinder wird in der Regel ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt, der die Wünsche der Kinder vertritt.
Das Jugendamt kann dann diesbezgl. auch zu einem anderen Wunsch der Antragsstellung kommen wie der Verfahrenspfleger. Die Kinder werden auf jeden Fall angehört werden, nicht im Saal, da gibt es andere Zimmer und ohne Beisein der Eltern.