Beiträge von 3BoysMum

    Ein Gutachter wird gerichtlich bestellt, sofern ein Antrag gestellt wird vor Gericht, dort wird dann ein sogenanntes Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt. Also Mutter, Vater und Kinder. Ein guter erfahrender Gutachter wird herausfinden ob die Kinder manipuliert werden.


    Jedoch kann das Gutachten auch nicht das erwünschte Ergebnis hervorbringen, dann bleibt immer noch die Möglichkeit offen in 2. Instanz also dem Oberlandesgericht Widerspruch einzulegen.


    Für die Kinder wird in der Regel ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt, der die Wünsche der Kinder vertritt.


    Das Jugendamt kann dann diesbezgl. auch zu einem anderen Wunsch der Antragsstellung kommen wie der Verfahrenspfleger. Die Kinder werden auf jeden Fall angehört werden, nicht im Saal, da gibt es andere Zimmer und ohne Beisein der Eltern.

    Ich kenne das auch, allerdings habe ich immer bis vor 4 Jahren in dem Ort gelebt und gehörte nie dazu. Ich bin nie gerne auf Verantstaltungen gegangen, geschweige denn habe ich die Prüfung der "Jugend" gemacht um dazu zugehören. Dann kam mein erster Sohn und ich war allein da war es noch schlimmer. Es ist schlimm, wenn alle intakte Familien haben. Es gab eine mit der ich mich hin und wieder unterhalten habe und die großen sind in einem Alter.


    Ich wohne jetzt am Rand einer Großstadt, es fällt mir schwer in Kontakt mit anderen zukommen, aber das schulde ich einem anderen Grund.

    Du musst dem aber nicht zustimmen, denn der Kindergarten und die KM könnten durchaus Absprachen treffen was besprochen werden soll bzw was nicht. Ist nicht unbedingt unüblich.
    Ich kann da deine "Wut" verstehen und es ist auch dein Recht als KV dich zu informieren ohne im Beisein der KM. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit eine Aussenstehende Person mit zunehmen.


    Um die Probleme welche es in der Beziehung zwischen KM und Dir gibt empfehle ich eine Mediation.

    Mein mittlerer Sohn und ich haben diesen Gendefekt, wir wissen erst seit wenigen Wochen, rausgekommen ist es nur durch Zufall.


    Wer hat Erfahrung mit diesem Gendefekt?

    Da dein Kind durch das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss aus der Regelleistung vom Alg2 herausfällt besteht die Möglichkeit, das Du für dein Kind Wohngeld beantragst.

    Wenn er jedoch weiterhin so reagiert, versuche erneut BU zu bekommen.


    Das Problem Du kannst nicht erzwingen wenn der Vater nicht öfters zu seinem Kind will.


    Wie schon gesagt versuche jemanden bei zu haben wenn die "Übergabe" stattfindet, die können dann auch notfalls bezeugen, wie der KV reagiert und am besten ihr wählt öffentliche Plätze.

    Es muss ja Gründe haben warum es einen begleiteten Umgang gibt, so einfach geht das meines Erachtens nicht.


    Er will Dir jetzt ein schlechtes Gewissen machen? Weil er Umgänge hat ausfallen lassen, weil diese ihm zu kurz waren. Hat er sich denn jemals bemüht die Umgänge so zu gestalten, das die Zeit erhöht werden kann? Warum wird Dir keine Vertretung der Umgangsbegleitung gegeben, das es da Stress mit ihm gibt ist doch schon fast vorprogrammiert.

    Wieso wurde denn begleiteter Umgang gemacht und wer war dabei? Muss ja einen Grund haben, was nicht unbedingt was mit dem Alter zu tun haben.


    Du musst da leider durch, am besten du hast immer jemanden bei Dir, sozusagen als Zeuge, wenn er sein Kind abholt, wenn dir irgendwas negatives auffällt, nachdem Umgang, schreibe es dir genau auf.
    Einfach den Umgang untersagen, das steht dir leider nicht zu. Du musst da in den sauren Apfel beißen und das Kind mitgeben. Die Fremdelphase machen alle durch, aber das Kind braucht durchaus mehrere Umgänge um sich an die Situation gewöhnen, vielleicht kann man den Umgang ja auch kurz halten und dann ggf. afstocken, das mache ich gerade eben mit dem Vater meines Kleinsten. Wir fangen 1 pro Woche 2 h an.....

    Irgendwoher kenne ich die Situation, zwar nicht ganz so krass mit weglaufen und so, aber erstmal das Jugendamt wird sicher nicht zustimmen, das das Kind zum 21 jährigen Freund gehen darf. Denn die Eltern sind nachwievor in der Verantwortung für das Kind. Es kann sein, das das Kind, sollte morgen keine Regelung getroffen werden können bzw die KM fühlt sich überlastet dann kann das Kind erstmal zum Vater gehen bzw in eine WG. Ich würde hier aber fast eine Pflegefamilie bevorzugen, da dort das Kind besser betreut werden kann als in einer WG (Heim).
    Auf jeden Fall soll der KV zum JA gehen, seinen Standpunkt klar machen und auch zu einem Anwalt für Familienrecht, damit dieser den Antrag zur Ausführung des GSR, evtl auch alleinigen ABR gestellt werden kann. Zudem sollte dafür gesorgt werden, das das Kind schnellstmöglich einen Erziehungsbeistand bekommt. Es wird dem Kind ein Verfahrenspfleger seitens des Gerichts gestellt werden und es kann passieren das ein sogen. Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt wird von den Eltern.

    Du kannst nichts dagegen machen, selbst wenn man es einklagen würde. Was bringts? Er will nicht. Leider ist es so in dem Staat.
    Der Vater muss nicht, wenn er nicht will, aber wenn das Kind nicht will dann muss es sehr oft.


    Ich rate Dir sammel alles was du bisher gemacht hast, um den Kontakt herzustellen, oftmals ist es so, das es dann heisst Mama oder auch Papa wollte nicht das wir Kontakt haben. So kannst Du alles wiederlegen, wenn er mal nachfragen sollte.


    Es ist schwer.... , aber dein Kind wird es verstehen irgendwann.

    Huhu ihr Lieben,


    ich bin 34 Jahre alt und lebe mit meinen 3 Kindern, alles Jungs im wunderschönen Leipzig.


    Meine Kinder sind 12, 6 und 1 Jahre alt.


    Ich freue mich hier auf regen Austausch. Wenn ihr fragen habt, dann fragt mich.