Beiträge von Caillean

    Das Jugendamt würde ich regelmäßig um Gesprächstermine bitten, wenn er sich nicht meldet - hast du dein Bestes getan.


    Ja, das ist ein guter Einwand. Mir war nicht klar, daß ich über's Jugendamt regelmäßig zum Gespräch laden lassen kann. Traurig ist nur, daß ich mit jedem Brief vom JA an den KV direkt beschuldigt werde, dies nur zu tun, um seiner Familie zu schaden. Die Frau kriegt es mit. Sie ist zu Hause und nimmt die Post entgegen während er arbeiten ist. Er kriegt es ab und dann passiert wieder nichts, außer daß er vielleicht beim JA anrufen und sagen muß, daß ich die Böse bin, die hier nur Unruhe stiften will. Habe halt Angst, daß dann eben genau dies aktenkundig wird und das JA ihm mehr glaubt als mir....



    Einige Male haben diese Klagen dann in der Folge zu Anbahnungsgesprächen geführt oder doch wenigstens zu Vermittlungsgesprächen beim Jugendamt.
    Diese Chance würde ich an Deiner Stelle wahrnehmen wollen.


    Das ist genau meine Hoffnung. Das man zumindest wieder in ein konstruktives Gespräch kommt. Wenn nur ich das Problem bin, könnte ja z.B. auch Oma das Kind übergeben. Vielleicht gäbe die Frau dann Ruhe?!


    Ich rate Dir sammel alles was du bisher gemacht hast, um den Kontakt herzustellen, oftmals ist es so, das es dann heisst Mama oder auch Papa wollte nicht das wir Kontakt haben. So kannst Du alles wiederlegen, wenn er mal nachfragen sollte.



    Das tue ich, aber ich komme mir so blöd dabei vor. Z.T. sind da echt böse Sachen dabei. Die könnte ich meinem Kleinen selbst mit 18 nicht zum Lesen geben ohne das er danach Amok läuft... :-(


    [quote='Vater 1971',index.php?page=Thread&postID=1732827#post1732827]Dem Vater wurde von seiner anderen Familie die Pistole an die Brust gehalten, nach dem Prinzip „Die oder Wir“.


    Genauso ist es. Nur, mal ganz ehrlich, muß ich mich damit einfach abfinden? Was kann mein Kind denn dafür, daß er seine Frau betrogen hat? Und wenn die Frau ihm das verzeiht, warum kann sie dann nicht auch mit den Konsequenzen leben?? Wer A sagt, muß auch B sagen. Und KV könnte auch mal den Arsch in der Hose haben dies einzufordern.

    Liebe Kiki,



    bin in einer ähnlichen Situation und überlege grade Umgang einzuklagen.



    Würde mich brennend interessieren wie sich der Umgang bei euch weiterentwickelt hat! Findet er noch statt? Würde das Verhältnis zwischen Vater und Sohn besser? D.h. hat sich der Aufwand für dich gelohnt?



    LG,


    Caillean

    Hallo ihr Lieben,



    nur mal zur Klarstellung: Ich war zwar 'nur' die Affäre, KV war aber trotzdem bei allen Untersuchungen in der Schwangerschaft dabei, bei der Geburt dabei, hat sich die ersten 9 Monate regelmäßig bei uns blicken lassen, hat angerufen, nachgefragt, usw. Er kam trotz Verbot der Frau heimlich....



    Letzlich sehe ich hier ehrlich nicht das oben genannte 'kein Interesse'. Wenn dem so gewesen wäre, wäre es eine ganz andere Geschichte. Und so wie ich den Vater einschätze, würde er sich nicht gegen ein Gerichtsurteil wiedersetzen, dafür ist er zu korrekt. Vielleicht wäre es ihm sogar recht, wenn ich es einklage, damit er einen Grund sich dem Verbot der Ehefrau zu widersetzen?


    Klar, es besteht auch die Möglichkeit, daß dadurch das ohnehin schwierige Verhältnis total kaputt gemacht wird.



    Über das Jugendamt habe ich nur einmal versucht ein Gespräch zu führen. Er hat auf das Schreiben hin, bei mJA angerufen und mußte sagen, daß er keinen Kontakt zu Kind und mir will (Frau stand neben dran). Kurz darauf ging er mit Familie ins Ausland, weshalb ich es nicht noch mal versucht habe.


    Nun kommt er aber bald zurück und damit wird das Thema für mich wieder aktuell. Auch, weil ich damit eben nicht mehr sagen kann: "Kuck mal hier wohnt Dein Papa und hier wohnen wir. Da muß man ganz, ganz lange mit dem Flugzeug fliegen. Deshalb kann er Dich nicht sehen".


    Natürlich würde ich vor einer Klage noch mal den Weg über das JA gehen und versuchen ein vernünftiges Gespräch zu führen. Nur denke ich, daß das nichts bringen wird. Wir sind alle sehr stur. Seine Frau sagt 'geht nicht', er sagt 'geht nicht wegen meiner Frau' und ich sage 'muß gehen, weil Kind ein Recht auf den Vater hat'.


    Deshalb kann es m.E. nur auf offiziellen Weg geklärt werden.



    Zum Thema Anwalt habe ich gerade keine 190 EUR für eine schwammige Aussage von einem Anwalt über. Und PKH oder Beratungsschein bekomme ich nicht, dafür verdiene ich zu viel.Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, kann doch keiner sagen. Nach Rechtslage ist es eigentlich klar, daß KV eine Umgangspflicht hat und Kind ein Umgangsrecht. Das so ein Urteil nicht vollstreckbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Vor Gericht und auf hoher See, ist man ohnehin allein in Gottes Hand....



    Finde es aber sehr interessant, wie unterschiedlich die Meinungen zu diesem Thema sind. Muß wohl jeder für sich ganz alleine entscheiden, wie er damit umgehen will.



    LG,
    Caillean

    Hallo,



    danke für eure Antworten - auch wenn meine eigentliche Frage noch unbeantwortet ist.



    Es gibt mehrere Gründe, warum ich eine Klage in Erwägung ziehe:



    1. für mich einen Haken an die Sache machen zu können und später einen 'Beweis' zu haben, daß es nicht an mir gelegen hat, daß kein Umgang zustande kommt


    2. das Gespräch (welches ja über das Jugendamt leider nicht zustande kommt) zu suchen und evtl. eine Lösung für die Zukunft zu finden



    Mir geht es gar nicht so sehr darum, daß unbedingt auf Teufel komm raus erzwungende Umgang statt findet. Mir würde es schon reichen, wenn er ab und an mal einen Brief und ein Päckchen schickt, damit ich meinem Sohn mit guten Gewissen sagen kann 'Du hast einen Papa und der denkt an Dich.



    Es ist so, daß er seinen Sohn gerne sehen würde, ihm das aber von seiner Ehefrau verboten wird und er sich diesem Verbot fügt. Damit ich habe ich verständlicherweise ein Problem. Wenn er keinerlei Interesse hätte, dann könnte ich anders damit umgehen und würde auch von einem erzwungenen Umgang nichts halten.


    Aber ich komme nicht drauf klar, daß mein Sohn (s)einen Vater vermisst, welcher sich eigentlich auch gerne kümmern würde, dies aber nicht darf.


    Da er keinen Kontakt zu uns haben darf, können wir auch nicht über eine Alternative sprechen. Wie gesagt denke ich, daß meinem Sohn auch schon Briefe/Päckchen gut tun würden.



    Ich sehe keinen anderen Weg als das notfalls vor Gericht zu klären. Vielleicht würde sich auch die Frau anders aufstellen, wenn es ein klares 'Muss' von seiten des Gerichts gibt?!



    Die Frage ist nur wer das ganze zahlen würde, denn einen Prozess kann ich mir derzeit überhaupt nicht leisten....



    Wenn jemand noch eine andere Idee hat wie sich das Problem lösen lässt, bin ich für Anregungen auch dankbar. Momenan weiß ich einfach nicht mehr weiter, weil mich die täglichen Fragen meines Sohnes einfach nur fertig machen.



    LG,


    Caillean

    Hallo,



    seit fast 2 Jahren nimmt der Kindsvater seine Umgangspflicht nicht wahr, will keinen Kontakt mehr zu mir und damit auch nicht zu seinem Sohn. Es ist alles eine sehr verfahrene Geschichte, da der Vater noch eine andere Familie hat und diese der Hauptgrund ist warum er keinen Kontakt zu uns hat und auch nicht haben "darf".


    Nun fängt mein Sohn (3 Jahre) an nach seinem Vater zu fragen. Fast täglich kommen Fragen nach seinem Vater und ich weiß nicht wie ich darauf antworten soll. Da auch keine Gesprächsbereitschaft besteht, ließ sich das 'Problem' auch nicht über das Jugendamt regeln.



    Ich überlege nun, ob ich den Umgang gerichtlich einklagen soll, weil ich keine andere Möglichkeit sehe das Thema zu klären. Aber wer trägt die Kosten für so ein Verfahren?? Ist das Sache des Kindes, welches ohne eigenes Einkommen PKH beantragen kann? Oder muß ich als Mutter das auf eigene Rechnung machen?



    Danke für eure Antworten!



    LG,
    Caillean