Jetzt will er die Kinder zu sich holen...

  • Kama,


    wer sich ein bisschen auskennt im www kann eh feststellen, wenn dein PI Verfahren eröffnet ist. Das wird nämlich vom Insolvenzgericht öffentlich bekannt gemacht und zwar mit deinem realen Namen und Wohnort. Es gibt da eine Internetseite Insolvenzbekanntmachungen, da werden die bundesweit veröffentlicht, also mach dir um den Brief mit Absender keinen Kopp.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Guten Morgen nochmal :)


    Herren von der Schuldnerberatung erreicht. Und ich kann jetzt tatsächlich abwarten, denn der Treuhänder setzt sich mit mir in Verbindung.
    Mit dem arbeiten die wohl öfter zusammen, ist ihm halt bekannt und daher konnte er mich "beruhigen".


    Und zum Arbeitsamt brauche ich auch (noch) nicht, da aufgrund der Schwangerschaft davon auszugehen ist, dass mich niemand einstellt.
    Daher nun auf den Treuhänder warten und der sagt dann was weiter zu tun ist.


    Hab noch mehr Infos bekommen, aber das sprengt jetzt den Rahmen und mir tritt gerade jemand auf meiner Blase herum :nixwieweg


    LG kama

  • Hallo Kama,



    mei jetzt bin i echt froh das es dir und dem Baby gut geht.



    So nun hast erstmal alles erdenkliche getan, damit in deinen Finanzen ruhe einkehrt. Also du kannst jetzt natürlich Bewerbungen schreiben....aber jeder normaldenkende Mensch weiß das man als Schwangere keinen Job bekommt.



    Jetzt ist einfach nur noch eins wichtig...DU!!!! Sag deinem Schatz einen lieben gruß von der Hex....er hat dich nun zu verwöhnen!!! ;) :D


    Wichtig ist jetzt einfach deine Familie und die :schwanger sonst gar nix!!!



    Lass deinen Ex labbern...du hast doch zwei Ohren.



    glg


    von der Hex

  • Uff, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen von euch... also weiß da was...


    Google half mir jetzt nicht wirklich weiter.


    Der Ex hat mich gerade informiert, dass man ihm Konto gesperrt hat. Also die Darlehensbank.
    Er hat mich angerufen, da ja der Unterhalt der Kinder eben auch von dem Konto an mich überwiesen wird.
    Und er weiß nun nicht, ob die Bank das nun auch alles gestoppt hat.


    Kommt der Unterhalt oder nicht?
    Es ist ja eine nicht gerade geringe Summe (Stufe 2 DD-Tabelle...) und die müssen ja bei uns mit zu den Lebenskosten genutzt werden, eben aufgrund der Bedarfsgemeinschaft.


    Und was mache ich, wenn der Unterhalt nicht kommt?
    Wo bekomme ich dann schnell Geld her, eben wegen der laufenden Kosten?


    Mach mir jetzt gerade ein wenig Sorgen :-(


    LG kama

  • Ja, vielleicht hat er viele Möglichkeiten (wobei ich nicht wüsste welche, aber das ist sein Problem), nur was mache ich, wenn es mein Problem wird, dass das Geld nicht kommt?


    Ich muss die Kinder ja auch weiter versorgen und die laufenden Kosten weiterzahlen.


    Puh... und ich dachte, es wird jetzt mal ruhiger bei mir :(


    LG kama

  • Hast du einen Titel?


    Dann würde ich damit das Konto Pfänden lassen zumindest es versuchen ich weiß nicht ob die einfach so sperren dürfen wenn es im Plus ist da geht ja auch Geld ein.
    Bzw er muss sich ein neues Konto einrichten und seinen Lohne dadrauf laufen lassen.


    Die dürfen auch net alles behalten der hat ja auch ne frei grenze etc...


    Bekommst du vom Jobcenter geld?
    Dann müssen die in Vorleistung gehen und dir einen Barcheck geben.

  • Ich habe einen Titel vom Jugendamt, den hat der Ex damals selber erstellen lassen.


    Dann werde ich wohl bis Dienstag warten und notfalls dann meinen Anwalt anrufen oder muss ich damit zum Jugendamt dann, dass die das in Angriff nehmen?


    Nein, ich erhalte keinen cent vom Jobcenter oder sonstwo.


    Wir liegen knapp über dem Satz und da ist der Unterhalt ÜBERLEBENSWICHTIG, weil ja auch mit angerechnet wird.



    Ich hab langsam aber sicher echt keine Nerven mehr... Kann es denn jetzt nicht langsam mal gut sein mit den Hiobsbotschaften?

  • Ich bin mir jetzt nicht zu 100 % sicher, aber kannst du nicht zum Jugendamt mit dem Titel gehen und UVG beantragen, dafür ist es doch da, wenn der KU nicht gezahlt wird. Somit hättest du wenigstens einen grossen Teil der Lücke geschlossen.

  • Wird UVG denn in Höhe des Unterhalts gezahlt oder wie viel wären das?


    Ich muss laufende Kosten in Höhe von 400 € decken.
    Und Zahnspange vom einen Kind ist auch seit vorgestern fällig zur Zahlung, wollte das vom Unterhalt dann zahlen, sind auch 70 € die ich anteilig zahlen muss. Bekommt man zwar wieder, aber das wird noch paar Jahre dauern, gibt es ja erst nach Beendigung wieder.


    edit: Hoffe ja, dass das Geld doch am Dienstag dann auf dem Konto ist, aber wenn nicht muss ich ja echt ranklotzen damit von irgendwo Geld kommt, denn überziehen geht nicht. Und von meinem Konto gehen Strom, Gas und Wasser, sowie Telefon und Versicherungen (Haftpflicht u. Hausrat) ab.
    Mein Lebensgefährte kann nicht überbrücken, weil bei ihm halt Miete noch abgeht, meine Krankenkasse, etc. und halt Lebensmittel. Da ist jetzt auch nicht mehr genug auf dem Konto um das zu retten.



    LG kama

  • heute ist der 12. zu wann ist der KU fällig? Vieleicht ist bis dahin sein Konto wieder frei? UVG sind 180 Euro pro Kind zwischen 6 und 12.
    Sonst bliebenoch eine Gehaltspfändung. Oder ein ALG Antrag, wenn der Untehalt wegfällt seit ihr zumindest übegangsweise berechtigt.

  • Kindesunterhalt muss am 15. gezahlt werden bei uns, weil er halt immer erst so am 10.-15. sein Gehalt bekommt.
    Also am Montag.


    Die Bank hat das Konto heute gesperrt, weil heute die Gesamtsumme des Darlehens fällig gewesen wäre.
    Ich bezweifel, dass die ihm das Konto so locker wieder freigeben, da es heute erst gesperrt wurde, inkl. Karte eingezogen am Automaten.
    Er hat wohl heute noch mit der Bank telefoniert und beide haben wohl wenig freundlich das Telefonat beendet. Ich denke, so locker wird er da nichts mehr freibekommen.


    LG Kama

  • Mit Anträge stellen bekommt man auch nicht gleich Geld!


    Mir haben die eiskalt gesagt, ich soll mir was leihen und mir noch einen schönen Tag gewünscht!


    Gruss M.

  • Ja, aber das verweigert er ja... also neuen Vertrag.
    Er wurde ja heute nochmal angerufen von der Bank und er hatte denen wohl eine "Rate" genannt die er bereit wäre zu zahlen (höher als wohl seine bisherige, aber wohl nicht so hoch wie das was wir zusammen gezahlt hatten). Und das wollte wohl die Bank nicht.



    Aber mal ernsthaft, bleibt mir dann nur das noch als Pfändung zu fordern? Und wie lange dauert das dann wohl bis ich das Geld bekomme?


    Meine Abbuchungen laufen auch am 20 vom Konto. Wo soll ich denn so schnell das Geld dann herzaubern? Leihen kann mir niemand was :-(


    LG kama

  • Ruf doch mal rum bei den Leuten, die es betrifft und bitte um einen Aufschub, bis das mit dem Kindsunterhalt geklärt ist. Man muss eigentlich nur mit den Leuten reden, dann geht das meistens problemlos.


    Ich glaub immer noch dran, dass Dein Ex einlenken wird.

  • google hat mir jetzt ein wenig geholfen ;)


    Der Ex hat jetzt scheinbar zwei Wochen Zeit wohl irgendwie Miete, Unterhalt usw. nachzuweisen, macht er das nicht, geht das Geld schwupps an den Gläubiger, also die Bank selbst.
    Und diese zwei Wochen Frist hat er wohl nur jetzt, nächsten Monat ist das Konto wohl direkt leer. Zumal er kein P-Konto hat.


    Und es läuft auch innerhalb der zwei Wochen NICHTS von seinem Konto. Heißt, auch KEIN Unterhalt.
    Bingo...



    Und wenn er jetzt nicht schaltet und sich kümmert,...



    Na ja, dann haben wir Anspruch auf ALG2.
    Kann mir ja morgen schon mal die Anträge ausdrucken und wieder ausfüllen...


    Irgendwie nimmt es echt kein Ende, von einem Chaoshaufen in den nächsten.


    Ich hab echt Angst ums Baby :(


  • Doch, bei Strom und Gas kannst du um Stundung bitten. Hatte ich auch einmal war kein Problem :-) Viel Glück..


    Ach und wenn er den Unterhalt vor den 12. überwiesen hat müsste er noch raus gegangen sein.
    Er kann das Konto jetzt auch noch in ein P-Konto umwandeln. Da darf die Bank auch nichts dagegen machen.


    Die Bank MUSS auf das P-Konto umstellen.
    Weigert sie sich, Antrag auf Pfändungsschutz bei Gericht stellen.


    Er muss halt jetzt ran klotzen