Hallo ItalienPapi,
Du brauchst eigentlich höchstens die markanten SMS auszudrucken.
Das Umgangstagebuch vom IPhone solltest Du zu Papier bringen und auf Papier handschriftlich fortsetzen.
Ganz wichtige Passagen Deiner Ausdrucke solltest Du mit Marker hervorheben, höchstens 3 Stellen. Anwälte, die auf VKH arbeiten, haben keine Zeit.
Das Hauptproblem ist, dass Du keinen unbegleiteten Umgang mit Deinem Kind hast, obwohl die Km n i c h t s t i l l t. Der Anwalt muss wissen,wie die Richter an Deinem zuständigen Amtsgericht und Oberlandesgericht (Nürnberg?) in so einem Fall zu urteilen pflegen! Da gibt es g r o ß e Unterschiede. Wenn die eher nicht unbegleiteten Umgang ausurteilen - auch die Oberlandesgerichte - wird sich eine Klage kaum lohnen.
Dein 2. Problem ist, dass der Umgang in der Wohnung der Mutter der Kindsmutter stattfindet. Da müsstest Du den Anwalt fragen, ob er das überhaupt für zumutbar hält angesichts der Gefahr, fälschlich irgendeiner Straftat beschuldigt zu werden. Hier wäre vorzuschlagen, die Umgänge in Begleitung der Km, z.B. spazieren gehend, zu vollziehen. Sollten die Umgänge die nächste Zeit in der Wohnung klaglos verlaufen, verringert sich dieses 2. Problem zumindest so lange, wie Du keine Klage auf gemeinsame elterliche Sorge einreichst.....Du musst selbst beurteilen, wie groß die Gefahr, fälschlich wegen irgendwas beschuldigt zu werden, tatsächlich ist.
@ Berta
das ist kein ''massiver Fehler'', sondern allenfalls unnötiger Aufwand
das Partikel ''hergott'' ist eine unnötige Verschärfung des Ausdrucks!
Mfg krypa