Fluchtinstinkt macht sich breit- Was hilft dagegen?

  • Warum machst du das nicht in einem Abwasch, wenn du sowieso vor Gericht musst?
    Dann ist ein für allemal alles geklärt und jeder weiß woran er/sie ist und sich zu halten hat...


    Geht das denn? :hae: Sorry bin noch nie bewußt vor Gericht gezogen. Wäre natürlich einfacher so. Umgangsregelung und GSR gleichzeitig verhandeln lassen.

  • Geht das denn? :hae: Sorry bin noch nie bewußt vor Gericht gezogen. Wäre natürlich einfacher so. Umgangsregelung und GSR gleichzeitig verhandeln lassen.



    So genau kenne ich mich auch nicht aus, aber ich denke schon, dass das geht. Aber da können andere hier dir bestimmt besser Rat geben.


    Ich durfte mir mit dem Beratungsschein einen Anwalt aussuchen. Das ging ganz schnell. Ich war vormittags zum Amtsgericht, um den Beratungsschein zu holen und nachmittags hatte
    ich schon nen Termin beim Anwalt...

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Hi,

    Warum machst du das nicht in einem Abwasch, wenn du sowieso vor Gericht musst?
    Dann ist ein für allemal alles geklärt und jeder weiß woran er/sie ist und sich zu halten hat..

    :Hm würde ich nicht unbedingt empfehlen. Erstmal den Umgang festigen, und wenn dieser eine zeitlang gelaufen ist,
    so kann man immer noch das GSR beantragen. Hier ist ein neuer VKH - Antrag erforderlich.
    M.E. ist die Wahrscheinlichkeit größer, wenn der Umgang gefestigt wurde, das GSR auch zu bekommen.
    Es spricht aber nix dagegen, wenn man dies während der Verhandlung mal erwähnt ;)


    ach ja, man kann alles in einem Abwasch beantragen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das geht durchaus.


    Wenn du zum Anwalt gehst, sage ihm das du eine verbindliche umgangsregelung und das GSR wünschst. Es ist ja heutzutage nicht mehr unüblich das beide Eltern dies haben.Wenn da nichts gegenspricht (gewalt, verantwortungslosigkeit,unzuverlässigkeit)


    Wird beides als ein Gerichtsverfahren behandelt. War bei meiner bekannten auch so, da hat der Vater eingeklagt das er sein Kind alle 14 tage zu sich bekam und das GSR (sprich bei allem mit einbezogen wurde) das ist ihm dann auch Problemlos zu gesprochen worden.Das war allerdings eine andere Situation


    Ich denke das IT schon diverse knüppel von EX/Ex-Mutter/ Next zwischen die beine geworfen bekommen wird.


    Wie gesagt halt dir immer das Ziel vor augen einfach wird das nicht werden aber lohnen tut es sich.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Hm eigentlich stimme ich Babbedeckel und krypa zu. Mein "Plan" ist ja erst mal den Umgang festigen, darum auch die 6 Monate. So sollte es leichter sein, bei einer späteren GSR-Verhandlung. In erster Linie geht es mir JETZT erstmal darum, ob ich PKH/VKH auch ein weiteres mal beantragen kann? Das wollte ich wissen.

  • Hi,

    In erster Linie geht es mir JETZT erstmal darum, ob ich PKH/VKH auch ein weiteres mal beantragen kann? Das wollte ich wissen.

    Ja, kannst du !!!


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hab noch vergessen zu erwähnen, das ich beim GSR, NUR vor Gericht ziehen würde, wenn die Mutter sich sträubt. Meine Einschätzung zurzeit ist die das sie ablehnen wird. Wenn sie nicht ablehnt, dann wäre das natürlich super!


    Das GSR kannst Du "zur Not" auch dann beantragen, wenn der momentane Gesetzentwurf zum GSR auch in ein Gesetz überführt ist. Dann wird die KM auch aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Grund bzw. keine Möglichkeit mehr haben, Dir das GSR zu verwehren. Denn Ziel diese neuen Gesetzes soll ja sein, dass unverheirateten Vätern das GSR in der Regel zugesprochen wird, es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet.


    Wird beides als ein Gerichtsverfahren behandelt. War bei meiner bekannten auch so, da hat der Vater eingeklagt das er sein Kind alle 14 tage zu sich bekam und das GSR (sprich bei allem mit einbezogen wurde) das ist ihm dann auch Problemlos zu gesprochen worden.Das war allerdings eine andere Situation


    Meines Erachtens ist es besser, nur eine Sache zur Zeit zu verhandeln, weil ja auch bei Verbindung zweier Themen jeder einzelne Punkt u.U. unterschiedlich hinsichtlich Schuldfrage bzw. dann der Kostenaufteilung entschieden werden kann. Oder sehe ich das falsch, dann bitte ich um Berichtigung.

  • Ok einige Papiere habe ich für den Anwalt fertig bekommen. Leider kann ich nicht weiter machen, da mir das Papier für meinen Drucker ausgegangen ist :ohnmacht:
    Jetzt muss ich so schnell es geht welches beschaffen. Morgen früh ruf ich dann mal bei der Familienberatung, wegen der Mediation an, auch bei meiner SB um sie über die derzeitige Situation zu unterrichten. Ich denke mal das mit dem Anwalt werde ich vorerst mal weglassen. Nicht das sie was bei meiner Ex ausplaudert. Jetzt gehe ich aber erst mal schlafen. Gute Nacht :sleep

  • Morgen früh ruf ich dann mal bei der Familienberatung, wegen der Mediation an, auch bei meiner SB um sie über die derzeitige Situation zu unterrichten.


    Hab bei der Fam.-beratungsstelle angerufen und meine Daten hinterlassen, warte auf Rückruf wegen Terminvereinbarung. SB erreicht man seit 2 Tagen nicht. Sie geht nicht ran, wenn man anruft(vielleicht Urlaub? :frag )

  • Hallo Leute,


    ich stehe zwar unter Zeitdruck, könnte alles aber bis heute nacht, für den Anwalt parat haben. Habe jetzt ALLE SMSen ausgedruckt. Fehlt nur noch das Umgangstagebuch aus dem Iphone auf Papier zu bringen.


    - Termin für Mediation ist am 08.10.2012(Montag) um 14:00Uhr( früher ging nicht). Ist erst mal ein Einzelgespräch. Ex wird durch die SB informiert und gefragt ob sie an einem Einzelgespräch teilnehmen möchte. Ob sie nun ablehnt oder zusagt, darf mir aus datentechnischen Gründen nicht mitgeteilt werden. Hab die SB gefragt, ob sie mal um Erlaubnis bei meiner Ex fragen könnte, dann dürfte man mir ihre Entscheidung mitteilen. Bis jetzt habe ich von der SB keinen Rückruf erhalten, also wird meine Ex es ihr nicht erlaubt haben.


    - Berta, meine SB befindet sich, wie du schon geschrieben hast, auf einer auswärtigen Gerichtstagung. Morgen früh ist sie wieder erreichbar, werde sie dann anrufen.


    Im Moment erstelle ich grad nen Ordner damit der Anwalt auch was in den Händen hat. Die blöden SMSen haben mir ne Menge Zeit und Druckerpapier geklaut... :wand


    Danach tippe ich zwei Briefe die für meine Ex sind, in denen ich ihr Vorschläge für den zukünftigen Umgang mache. Den ersten werde ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt datieren(10 Tage), sollte sie bis zu dem Zeitpunkt nicht antworten, dann schicke ich erneut einen Brief mit den selben Vorschlägen und WEITEREN 10 Tagen Bedenkzeit.


    Das sind (erstmal) die nächsten Schritte von mir.



    LG I.P.


    Jetzt muss ich aber zur Arbeit flitzen und ich hab Hunger... :ohnmacht:

  • Wieso druckst du die denn alle aus???
    Kannst sie ihm ja morgen in Handy zeigen und danach falls erforderlich per Email weiterleiten...über den PC eine Sache von 5 Minuten...

  • Wieso druckst du die denn alle aus???
    Kannst sie ihm ja morgen in Handy zeigen und danach falls erforderlich per Email weiterleiten...über den PC eine Sache von 5 Minuten...


    Sorry hatte ich nicht dran gedacht. Wollte das er was schriftlich auf Papier hat um eventuelle Stellen markieren zu können. Da stehen ja auch teils brisante Dinge drin.

  • Ich weiß ja nicht, bei welchem Anwalt Du landest, aber meinen würden die ganzen SMSe nicht sonderlich interessieren, also nicht im Detail. Es ist zwar schön, dass Du Dir soviel Mühe gibst, aber Anwälte kämen zu nix mehr, wenn sie sich seitenweise SMSe und E-Mails von ihren Mandanten durchlesen müssten.


    Wichtig sind die Fakten und die sind mit relativ kurz zusammengefasst. Sie Mama, Du Papa, Kind klein, Umgang schwierig, Klärung muss her ;)


    Ich drück Dir für das Gespräch morgen die Daumen! :daumen

  • IP du begehst schon wieder einen Massiven Fehler du willst schreiben..... aufsetzen.
    Lass das doch hergott nochmal den Anwalt machen.
    Jedes deiner Worte würde die Gegenpartei in Luft zerfetzen vor Gericht.