Wohnung von Jobcenter zu teuer, kann man den Rest selbst zahlen?

  • So die Überschrift sagt ja schon vieles.
    Also ich suche Momentan eine Wohnung für mich und meine Tochter, da ich z.Zt. in einer 1 Zi-Whg mit ihr wohne und es langsam etwas zu klein wird.
    Jetzt zieht praktischerweise eine Freundin aus ihrer 2-Zi-Whg aus und würde mir ihre Wohnung übergeben, vorausgesetzt der Vermieter nimmt mich natürlich.
    Ich beziehe noch keine Leistungen bekomme Kindergeld+Elterngeld, unterhalt bekomme ich noch keinen vom kv, ist
    etwas kompliziert..
    Also habe ich gestern beim Jobcenter angerufen, um zu fragen wie hoch die Miete und wie groß die Wohnung sein darf.
    Es hieß: 327 € Kaltmiete und nicht größer als 60 qm².
    Jetzt kostet die Wohnung aber 400 € kalt.
    Ist es denn nicht möglich, das ich den rest der Kaltmiete selbst zahle?
    Wenn das geht, werden trotzdem die Nebenkosten übernommen?
    Und wie muss ich da vorgehen?
    Mir einfach nur den Mietvertrag nehmen und damit zum Jobcenter?
    Und wie lange dauert so was ca. bis das bewilligt ist?
    Was braucht man alles für Unterlagen/ welchen Antrag?


    :thanks:

    Wer die Menschen zu verstehen beginnt, leidet. Wer Gleichgesinnte findet, schöpft wieder Hoffnung.


    Die größte Lüge ist die Selbsterkenntnis. Viele Menschen behautpen sie zu haben. Wer sie aber findet, läuft erschrocken davon.

  • Bei uns ist es so, du gehst zum JC und läßt dir einen Erstantrag geben, da wird von dort schon das Datum, wann du den geholt hast, eingetragen, und gleich ein Abgabetermin vereinbart.
    Was du mitzubringen hast, steht drauf. Mietvertrag natürlich, Kontoauszüge, Unterhaltszahlungen (Nachweise), --> hast du Unterhaltsvorschuß beantragt? Falls nein, fragen sie, warum nicht. Kindergeldzahlg. auf Kontoauszug, Werteinschätzung des Autos, wenn du eins hast, Bausparverträge, Sparbuch (Kopie mit aktuellen Zinsen), Müllgebührenabrechnung, falls extra, ... Im Prinzip fast alles, was man an Papieren so hat.
    Elterngeld - das weiß ich nicht. Wenn es da ein Schreiben gibt, auch mitnehmen.


    So ist es hier. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
    Und wenn die Kaltmiete mehr ist, ist es bei uns möglich, die selber draufzuzahlen. Nebenkosten werden eben nur bis 60m² übernommen, Rest müßtest du auch zahlen, falls mehr.
    Kocht aber eben jeder sein eigenes Süppchen, deshalb bei euch nochmal nachfragen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Danke für deine hilfreiche Antwort.
    Ohje ohje... so viel Papierkram. Ich hasse das. :kopf

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  • Hallo cupcake,
    Das problem,wenn die Wohnung nicht angemessen ist,übernimmt das JobCenter die kaution nicht.
    Außerdem wirst Du dann auch Schwieigkeiten mit den Heizungskosten bekommen.Bei Nachzahlung musst du das alleine tragen.
    Gruß buffi

  • Rechne dir das ganz genau aus. Kannst du 70 € von deinem Harz 4 Bezug einbüßen ?
    Noch scheint dein Kind sehr klein zu sein, aber denk mal weiter. Kindergarten, Ausflüge, Elternkasse, Schule, Schulbücher ect.


    Dann wird höchstwarscheinlich die Kaution für diese Wohnung nicht übernommen.
    Nebenkosten musst du teilweise selber zahlen.


    Es kann sogar sein, das das Job Center verlangt, das du dich nach einer günstigeren Wohnung umsiehst. Dann hast du 6 Monate Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen.

  • Ich habe derzeit auch das Problem,soll ca.40€ allein bezahlen.Habe Widerspruch eingelegt,weil ich aus persönlichen Grunden keine andere Wohnung finde.
    Die fehlen hinten und vorne.
    Und was noch wichtiger ist,der Umzug wird auch nicht übernommen.
    Im Grunde zuviel Punkte die da gegen sprechen.
    Gruß buffi

  • Hallo!
    Ich bin auch grad in Elternzeit...
    Ich beziehe Wohngeld, soweit ich weiß wird da die Wohnungsgröße nicht mit berechnet! :hae:
    Gehst danach wieder arbeiten?

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, habe ich vor kurzem erst im Radio gehört das es nun ein Gerichtsurteil gibt was die Wohnungsgrößen betrifft. Für Einzelpersonen sind das nun 50 m² und nicht mehr 45 m² für jede weitere Person 15 m² mehr. Ob das dann allerdings was an den von der ARGE festgesetzten Kaltmieten ändert weiß ich allerdings nicht.

  • Hast du explizit AE plus 1 Kind gefragt oder 2-Personenhaushalt? In einigen Bundesländer gelten AE dann als 3 Personenhaushalt und man darf entsprechend grosszügiger wohnen. Nur - sagen wird dir das keiner vom JC wenn er nicht muss. Das JC wird dir nur soviel Miete geben wie sie für die billigere Wohnung zahlen müssten. Keine Umzugskosten usw.

  • Habe ich das richtig gelesen, dass du noch gar kein Hartz IV bekommst?


    Dann könntest du die Wohnung erst mal mieten und wegen einer so geringen Differenz zur erlaubten Miete (siehe Aristocats Beitrag) dürftest du dann auch nicht gezwungen werden, die Wohnung noch mal zu wechseln.


    Bist du sehr im Zweifel, kannst du auch mal bei der allgemeinen Sozialberatung bei euch nachfragen. Die findet man normalerweise im Sozialamt oder bei einem der sozialen Träger (bei uns ist das die Caritas). Die sollten die für dich geltenden Zahlen vorliegen haben.

  • Oh, 70 Euro vom Regelsatz selber zahlen, das ist eine Menge Geld, das wird dir vorne und hinten fehlen. Bei 20 Euro würde ich sagen, okay - aber 70 Euro sind echt zu viel. Es kann ja nach 2 Jahren die erste Mieterhöhung kommen, was machste dann??? Außerdem könnte es dir passieren, dass dir Schwarzarbeit oder sonstige Einnahmen unterstellt werden. Hier kommt es auf den Sachbearbeiter an. Ich würde das definitv nicht machen

  • Danke, @Raanan, für deine Antwort!


    Ich denke auch, bevor die TS sich hier weiter Gedanken um die Höhe der Miete macht, sollte sie erst einmal klären/in Erfahrung bringen, ob dort, wo sie wohnt, auch dieser "qm-Zuschlag" für Alleinerziehende gilt. Dann läge die angemessene Wohnungsgröße gleich bei 70 oder 75 qm und schon wäre die Wohnung wahrscheinlich gar nicht oder nur minimal zu teuer.



    :tuschel Wir leben hier zu zweit auf 95 qm. Obergrenze wären 75. Aber da die Miete unschlagbar günstig ist, gibt's keine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten. :tanz

  • Ich bin auch mit Junior in der "zu großen" Wohnung geblieben. Joop-Center zahlt 444 Euronen, den Rest (knapp 100 Euronen) ich von meinem Selbstbehalt. Das ist es mir wert. Ne deutlich kleinere Wohnung wäre nicht unbedingt deutlich billiger

  • Ich beziehe noch keine Leistungen bekomme Kindergeld+Elterngeld, unterhalt bekomme ich noch keinen vom kv, ist
    etwas kompliziert..


    warum keinen Unterhaltsvorschuss ?


    Ich würde mir den Schritt in eine 2 Raumwohnung gut überlegen,
    wenn der Zwerg 3 oder 5 Jahre alt ist - soll es dann vielleicht eine 2,5-3 Raumwohnung sein, mit eigenen Kinderzimmer ?


    So verlockend das Angebot auch ist...


    Ansonsten, Vermieter fragen ob er eine Kautionsversicherung akzeptiert - die kostet dich ca. 5-7 Euro bei der Größe und einziehen und
    nach dem Elterngeldbezug arbeiten gehen, dann brauchst du das Jobcenter gar nicht.

  • Also bei mir ist das so, das ich ab August das Abendgymnasoim besuche, das ist kostenlos. Betreut wird mein Kind von meinen Eltern.
    Ich hab zwar schon eine Ausbildung, in der ich aber zu wenig verdiene, wenn ich nur teilzeit arbeite.
    Ich werde wohl bald einen 400 euro job bekommen, das neben dem eltern und kindergeld. Das mit dem Unterhalt wird hoffentlich auch bald geklärt.
    Ich möchte auch nicht vom Amt leben, und ich denke, wenn ich diesen 400 euro job annehme werde ich wahrscheinlich sowieso "zu viel" verdienen..

    Wer die Menschen zu verstehen beginnt, leidet. Wer Gleichgesinnte findet, schöpft wieder Hoffnung.


    Die größte Lüge ist die Selbsterkenntnis. Viele Menschen behautpen sie zu haben. Wer sie aber findet, läuft erschrocken davon.