Vaterschaftsaberkennung

  • HAllo alle zusammen,


    auf meiner suche nach antworten bin ich bei euch gelandet und bin froh darüber.
    denn ich bin alleinerziehned von 3 Mädchen.
    Der Vater meiner kleinsten Tochter macht allerdings so massiv ärger, das ich am überlegen bin ob es möglich ist die Vaterschaft wieder abzuerkennen. Zu mal er 6 Monate sich gewigert hat die Vaterschaft an zu erkennen, da er der meinung war sie sei nicht von ihm.
    Ich hoffe ihr könnt mit weiter helfen.

  • Ich hab ein ähnliches Problem wie du und deshalb viel mit dem Jugentamt zu tuen.Es geht allerdings darum der der Papa der kleinen sie nicht anerkennt.
    Also ich weiss das wenn das Kind anerkannt ist ,das sich das nur vom Vater selber oder in seltenen fällen auch von der Mutter nur rückgängig gemacht werden kann wenn berechtigte zweifel an der Vaterschaft bestehen.Sollte dies aber der fall sein wird ein Vaterschafts test vorgenommen und die anerkennung bleibt bestehen wenn sich die zweifel als unberechtig erweisen.


    Einen Guten Rat


    Egal welche Probleme ihr beide habt wenn du sicher bist das er dem Kind nicht schaden will und sich anständig um ein verhältnis zu dem Kind bemüht stehe ihm nicht im wege dein Kind hat ein Recht ihn zu kennen und selbst zu bestimmen.


    Weisst du das er kein interresse an eurer Tochter hat dann wende dich ans Jugentamt oder direkt an ihn und mach klar das du Kontakt unter dieser voraussetzung nicht Tolerieren Kannst


    Er hat als Vater nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht sich um sein Kind zu Kümmern und ihm ein Guter Vater zu sein wenn er diese Pflicht nicht gewissenhaft erfüllt hat er auch kein Recht darauf


    Ich hoffe das es dir Hilft liebe grüsse Maya

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Stell dir mal vor, du wärst das Kind.


    Und deine Mutter erzählt dir eines Tages "der Mann da ist dein Vater."
    Und kurze Zeit später "der Mann ist doch nicht dein Vater, der macht zu viel Ärger."


    Wie würdest du reagieren?


    Ich glaube nicht, dass eine anerkannte Vaterschaft ohne berechtigten Grund - ein anderer Mann ist nachweislich der Vater - aberkannt werden kann. Es geht ja hier nicht um deine Befindlichkeiten, sondern auch um finanzielle Interessen.
    Der Vater hat dem Kind KU zu zahlen. Ist kein Vater da oder kann nicht zahlen, springt das JA einige Zeit ein, will sich aber das Geld vom KV zurück holen.
    Gibt es keinen juristisch anerkannten Vater, springt also der Staat ein.
    Der Staat springt aber nicht aus purer Lust und Laune ein, sondern nur im Notfall. Und er wird sich nicht freiwillig eine weitere Zahlungsverpflichtung aufhalsen.


    Ich empfehle dir, das JA anzusprechen, damit, was auch immer vorgefallen ist, im Interesse und zum Wohle eures Kindes geklärt werden kann.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • uppsa


    gibt es so was überhaupt? Wie kann denn eine Vaterschaft aberkannt werden, wenn er laut Test der Vater oder mir aus auch Erzeuger ist? :frag


    Karen

  • Huch? Man kann doch eine Vaterschaft nicht aberkennen, wenn der Mann der Erzeuger des Kindes ist. Man macht ja auch keine Penis-Aberkennung, wenn man lieber ein Mädchen gehabt hätte :frag

  • hmmmm :Hm


    ich hab jetzt auch mal geschaut, aber ausser ein paar Forensbeiträge in denen es um Vaterschaftsaberkennung nach neg. Test geht kann ich nichts finden? :frag

  • Ich habe das auch so verstanden, dass eine Vaterschaft aberkannt werden kann, wenn der anerkannte Vater nicht der tatsächliche Vater ist.


    Wenn ich z.B. verheiratet bin, in Trennung lebe und von meinem neuen Freund ein Kind bekomme, dann muss doch mein Noch-Mann die Vaterschaft aberkennen, weil ein ehelich geborenes Kind erstmals formal seines wäre. So hatte ich das verstanden mit der Aberkennung.

  • Mein Gott, wenn Väter ihre Kinder aberkennen dürfen, dann müsste es doch auch eine Mutterschaftsaberkennung geben? :rolleyes:
    So im Sinne der Gleichberechtigung :Hm

  • erstmal danke für soviele antworten.
    hab das auch mal gegoogelt und da steht eben das es nur im beiderseitigen einverständnis möglich ist.
    wo das problem ja anfängt.
    ich weiß das sich ziemlich schlimm anhört mit der vatreschaftsaberkennung, aber jetzt stell dir mal vor du bist das kind und ich als mutter muß dir ständig sagen das dein vater keine zeit für dich hat oder dein vater hat grad mal ne andere frau er meldet sich dann wieder wenn er sich getrennt hat, da bist du doch ohne ihn besser dran oder?
    zumal mein baby jetzt 8 monate ist und sie es noch nicht so mitbekommt. zum glück und er hat schon während der schwangerschafts solche dinger abgezogen. hatte er ne "freundin" war er verschwunden, hatte er streß wollte er zurück.
    und so zieht sich das bis heute, hat er ne "freundin" ist er wochenlang verschwunden. und wenn er streß mit der hat oder schluß ist weiß er wo seine tochter ist. und das muß ich ihr nicht antun.

  • Glaubst du wirklich, du bist die einzige hier mit diesem Problem?


    Wenn du dich ein wenig durch alle Beiträge quer durchs Forum liest, wirst du merken, dass es vielen hier so geht, mein Wenigkeit eingeschlossen.
    Und glaube mir, es wird nicht leichter, wenn die Kinder älter werden.


    Mein Kleiner ist für seinen Vater nicht mal mehr sein Kind sondern nur noch irgendein Kind. O-Ton Vater!
    Der hat sich einfach ein neues Kind mit seiner gekauften Frau gebastelt und unseren Sohn lässt er hängen. Nicht mal zum Schuleingang war er da.
    Wie erklärt man das einem Kind? Kann man nicht...mein Sohn muss ein "ich weiß es nicht" akzeptieren mit der Option, seinen Vater später selber mal zur Rede stellen zu dürfen.


    Aber egal, was dieser Mann abzieht, er ist der Vater und ich kann nicht einfach sagen "nö, du bist es nicht mehr".
    Außerdem denke ich ja überhaupt nicht daran, ihn aus seiner finanziellen Verpflichtung zu erlösen :radab. Wenigstens blechen soll er, wenn ihn unser Sohn schon einen Schei* interessiert.


    Und wenn er morgen vor der Tür stünde und unser Kind sehen wöllte, würde ich ihn herein bitten und ihm einen Kaffee anbieten.


    Versuch über das Jugendamt regelmäßigen Umgang zu erreichen.
    Und wenn das nicht klappt, vertrau deinem Kind. Sie wird wachsen und mitbekommen, wie ihr Vater drauf ist, und dann wird sie allein ihn irgendwann abservieren! Gib ihr die Chance dazu.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Thornangel,
    also ich denke, selbst wenn es eine Vaterschaftsaberkennung gäbe, würdest Du Dir und dem Kind damit absolut keinen Gefallen tun.
    Der Mann ist und bleibt der Erzeuger des Kindes und auch wenn er sich nicht wie ein Vater verhält, hat er Pflichten gegenüber dem Kind und jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater, auch wenn er nur durch Abwesenheit glänzt.
    Was willst Du Deinem Kind denn später erzählen, wenn es fragt, wer der Vater ist?
    Doch sicher nicht die Geschichte von den Blümchen und den Bienchen, oder? ;)
    Das Kleine ist ja nicht aus Luft entstanden und Du bist auch nicht die Jungfrau Maria, also gibt es einen Vater, selbst wenn Du die Vaterschaft aberkennen würdest!
    Nicht böse sein, aber das sind so die Dinge, die mir beim Lesen in den Kopf kamen. :D
    Der einzig sinnvolle Weg erscheint mir der über das JA, wo Du versuchen kannst, den Erzeuger mehr in die Pflicht zu nehmen, wenn Du das möchtest.
    Oder aber, Du findest Dich damit ab, das Kind ganz ohne Vater großzuziehen und sprichst entsprechend Klartext mit Deinem Ex.
    Ich weiß, das Ganze ist eine echt ätzende Situation, aber ich sage immer:
    Der Preis, den wir für unsere Kinder zahlen müssen, ist der, dass wir nie wirklich mit dem Vater (bzw. der Mutter) des Kindes abschließen können.


    Ich wünsche Dir viel Kraft und gute Nerven!


    Liebe Grüße,


    Stephanie :wink

  • Hallo,


    Vaterschaftsaberkennung(?) oder meinst Du Sorgerecht?


    Eine "Vaterschaftsaberkennung" ist ja wohl nur möglich,
    wenn der Vater nicht der tatsächliche Vater ist.
    Der "Vater" (Scheinvater) hätte 2 Jahre ab Kenntnis die
    Möglichkeit, gegen die "Vaterschaft" zu klagen.


    Gruß


    Grinsekatze