integrationshelfer/in

  • hallöchen.


    mein sohn hat adhs und kommt jetzt in die schule.
    er hat im kindergarten schon einen integrationshelfer und soll in der schule auch einen bekommen.
    jetzt das problem, ich habe im februar einen antrag gestellt, weil jeder schule, kita, schularzt usw es beführworten.
    das zuständige jugend bzw sozialamt sehen das nicht so.
    ich habe bis jetzt noch keine antwort bekommen.


    kann man das nicht irgendwie beschleunigen ?


    das schuljahr fängt bald an und es müßte ja dann noch ein integrationshelfer gefunden werden.
    ich habe das gefühl, das jugendamt spielt auf zeit.


    lg
    manny

  • kann man das nicht irgendwie beschleunigen


    Meiner Erfahrung nach nicht. Da werden die Anträge der Reihe nach bearbeitet. Selbst bei so eindeutigen Indikationen wie Down-Syndrom werden diese nicht vorgezogen.


    Du musst auch damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird


    Viel Mut!

  • Du kannst dort immer mal wieder anrufen und nachfragen. Vielleicht wirds dann schneller.


    Meine Tochter hat auch einen Integrationshelfer und beim ertsen Mal wars auch so, dass es erst kurz vor knapp entschieden wurde. Allerdings bekommt bei uns ein Träger den Auftrag einen I-Helfer zu stellen, so dass man nicht noch selbst suchen muss.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • In welchem Bundesland wohnst du?
    Ich würde nachhaken und die Institutionen noch mal bitten, Druck zu machen. Ich kenne die Amtsmühlen, und die mahlen nicht immer mit System...
    Mal so am Rande: Was versprichst du dir von einem Integrationshelfer? Ich habe bisher nicht so gute erfahrungen damit gemacht, weil es immer eine ziemliche Sonderrolle bedeutet. Zumindest ist es wichtig, genau abzustecken, was dessen Aufgaben sind.

  • ich wohne in hessen.


    mein sohn hält regeln nicht ein und kann nicht lange ruhig sitzen.
    auch im bereich sozial/emozonalen bereich hat er probleme.
    er brauch jemanden, der ihn füht. in der kita hat das sehr gut geklappt.
    es soll nur für die 1. klasse sein

  • Ich bin hier in NRW, und ich weiß, dass in jeder Stadt es irgendwie anders läuft und unterschiedlich dauert. Weißt du, was die Lehrer/ Erzieher geschrieben haben? Dass die noch mal Druck machen? Oder eine Schulsozialarbeiterin, die sich mit dem lahmen Trott des JA auskennt???

  • Rechtlicher Hintergrund:
    Integrationshelfer läuft normalerweise über § 35a SGB VIII. Da geht es um Hilfen bei sog. seelischer Behinderung. Das fällt, obwohl es im SGB VIII (Jugendhilfe) verankert ist, unter das Reha-Recht für Behinderte. Weil das besonders eilt, haben die Reha-Träger - und das Jugendamt ist in dem Fall einer - nicht so lange Zeit, wie sie immer vorgeben zu haben.


    Frist zur Bearbeitung dieser Anträge beträgt grundsätzlich 3 Wochen. Es sei denn, der Antrag ist nicht entscheidungsreif, darauf berufen sich Jugendämter gerne. Das kann z.B. sein, wenn Gutachten über die Erforderlichkeit der Integrationshilfe veraltet sind. Dann ist es aber am Jugendamt ein aktuelles Gutachten einzuholen. Das darf aber auch nicht verschleppt werden und nach Eingang des Gutachtens ist innerhalb von 2 Wochen zu entscheiden. Ist der Antrag nach 3 Monaten noch nicht bearbeitet und hat sich das Amt seit dieser Zeit nicht mehr gemeldet, könnt Ihr sog. Untätigkeitsklage einreichen.


    -> Zu den Fristen im Teilhabebereich schaut einfach die §§ 14 und 15 SGB IX


    -> Die Fristen gelten im Rahmen der Teilhabe (§ 35a) auch für die Jugendhilfe.


    Also: Druck machen u. mit Untätigkeitsklage drohen.

  • auch wenn die auf zeit spiel, kann man nix machen ?


    Ich würde dennoch eine Art Eilnachfrage stellen, weil diese Sache über das SGB läuft.


    Und ich glaube nicht dass sie auf Zeit spielen, die Behörden haben viele Anträge zu bearbeiten.


    Viel glück!!!


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • kann man das nicht irgendwie beschleunigen ?


    Hi,
    ich arbeite u.a. als I-Helferin und habe die Erfahrung gemacht, dass manche Träger erst 4 Wochen vor Schulbeginn bewilligen und nicht eher. Blöd auch für den I-Helfer, weil der davon als Letztes erfährt.
    Da würde ich an Deiner Stelle auch nochmal nachhaken.


    Viel Erfolg,


    Christiane

  • ok. danke für die hilfe.
    ich werde die woche noch mal druck machen.
    muß ich da dann einen anwalt einschalten ?
    bin mal gespannt was kommt. der sacharbeiter hat mal durchblicken lassen, das es abgeleht wird.


    mit dem grund, haltet euch fest "ihr sohn könnte in der schule gemobt werden ! "


    aber hab noch nix schriftliches.


    vielen danke und ich melde mich, wenn es was neues gibt

  • Ist ein I-Helfer dasselbe wie eine Schulbegleitung als Eingliederungshilfe? Wir wohnen in S-H und hier läuft das nicht über das JA, sondern über das Gesundheitsamt, Abt. Eingliederungs- und Gesundheitshilfe.
    Die haben damals ca 3 Monate gebraucht trotz ärztlicher Empfehlungen. Dadurch konnte meine Tochter erst 6 Wocher später wieder in die Schule als vorgesehen! Von einer Untätigkeitsklage wusste ich damals nichts.


    Das Mobbingargument ist Quatsch, denn inzwischen gibt es an Grundschulen viele Helfer, sodass das nicht allzu außergewöhnlich ist. Meine Tochter ist deswegen nie gemobbt worden und hat seit 2 Jahren eine Schulbegleitung.


    Manny, vielleicht kannst du das mit einem ärztlichen Attest absichern oder beschleunigen, dann haben die nämlich nicht mehr viel Spielraum für "Ausreden" a la Mobbinggefahr oder "das ist nicht nötig".
    Und läuft das bei euch auch über Vereine wie AWO oder Malteser etc mit der Vermittlung der Helfer? Mit denen kann man sich ja auch vorab in Verbindung setzen.

  • Es kommt zuerst mal drauf an, ob die Störung beim Kind eher ein Fall für das Gesundheitsamt/Sozialamt ist (Geistige/körperliche Behinderung) oder ob es sich um eine seelische Behinderung handelt. Bei Letzterem wäre das Jugendamt zuständig.


    Für das Gesundheitsamt reichen ärztliche Stellungnahmen. Im Falle einer seelischen Behinderung wäre das Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters erforderlich. Eine "popelige" Bescheinigung eines Arztes ist da nicht ausreichend.


    Der Kater :brille

  • Stimmt, du hast völlig recht, die unterscheiden da und das bestimmt auch die Zuständigkeit. Das war damals unser Problem, dass die sich nicht einigen konnten, ob es eine seelische oder körperliche Erkrankung ist (in unserem Fall eine körperliche Erkrankung mit größtenteils seelischen Auswirkungen). Meine Tochter musste zusätzlich zum Amtsarzt.
    Das hatte ich jetzt nicht bedacht, es ist schon 2 Jahre her...


    Aber womöglich würde so ein Gutachten eines Kinderpsychiaters trotzdem weiterhelfen, die Bedenken des JA zu zerstreuen.
    Ich würde das auf jeden Fall machen, wenn ich einen Helfer für notwendig erachte.

  • Genau, da hilft nur nachfragen. Dann weißt du auch genau welche Stelle sich nun zuständig fühlt.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • hi,


    es hat sich was getan. der sacharbeiter vom jugendamt war mit mir und meinem sohn bei der ärztin.
    auf nachfrage, ob mein sohn dies wirklich brauche, hat die ärztin ihn zusammen gefaltet.


    was er überhaupt wolle, es steht im gutachten das er es braucht und sie das auch weiterhin beführworte.
    ich bin mal gespannt, was jetzt passiert. es besteht nämlich eine diagnose nach § 35a.
    normal dürfen sie es jetzt nicht mehr ablehnen.


    lg

  • Na, da bin ich jetzt gespannt. Vor allem können die mal langsam aus den Pötten kommen.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas