Ja da muss man definitiv schauen ob das wirklich klappt, gerade wenn die KM eventuell stillt und so.
Mit der genauen Zeit für den Umgang wird man auf das Stillen wohl rücksicht nehmen müssen. Aber du willst uns doch nicht ernsthaft weismachen, dass zwischen den jeweiligen Stillmahlzeiten nicht 1 Stunde Zeit ist, die der KV mal mit dem gemeinsamen Kind verbringen kann?