Es hat ein RECHT auf den Namen des Vaters in der Geburtsurkunde .
Du hast nur Plus davon wenn du ihn eintragen lässt -- es gibt kein minus für dich in diesen Fall.
Und ganz nebenbei ist es das Richtige.
Mach es dir jetzt erstmal schön und gemütlich. Übrigens denke alle Männer können erst mit nem Kind so richtig was anfangen wenn
sie anfangen zu krabbeln.
Mir wäre es persönlich sowas von wurscht ob mein Vater drin steht oder nicht. Nur weil keiner in der Urkunde drin steht, heißt das doch nicht, dass sie ihrem Kind den Namen verheimlicht.
Und ein Minus gibt es tatsächlich. Wenn der Vater nämlich im Alter bedürftig ist sei es durch Pflege oder so, muss das Kind für gerade stehen, auch dann wenn der Vater nie was gezahlt hat und auch keinen Kontakt zum Kind hatte.
Ich find es auch einfach frech zu sagen, die Männer können mit Kindern erst etwas anfangen, wenn sie krabbeln. So ein Blödsinn ehrlich. Ich MUSS als Mutter was mit meinem Kind anfangen, auch zu der Zeit wo es nicht krabbeln kann.
Wenn ich den Ärger bei 2 meiner Freundinnen so mitbekomme, unglaublich. Sie hat sich schon x Mal gewünscht, sie hätte ihn nicht eingetragen. Die eine bekommt kein Geld, er hat sich seit 6 Jahren nicht blicken lassen, Kontakt zu Verwanden väterlicherseits besteht keiner. Aber spätestens wenn der Vater alt ist, wird der Sohn dann zur Kasse gebeten.
Die andere Freundin, hat puren Stress. 3 Mal täglich ruft der KV sie an. Kind weint vor Treffen mit KV. Ist sehr aggressiv nach den Treffen mit KV. Gab schon mehrere Gerichtsverhandlungen und sowas ist auch immer Nervenaufreibend, muss sich z.B. frei nehmen.
Sowas ist alles nicht schön für ein Kind. Da würde ich lieber nicht den KV eintragen. Das heißt doch nicht, dass man dem Kind nicht erzählt wer der Vater ist, wenn es das wissen möchte.
Ich kenne jetzt nu nicht Deinen KV aber wenn er sich so abweisend verhält, gar einen Abbruch wünscht, kannst Du doch eventl. selbst abschätzen wie er sich verhalten wird.
Außerdem nachtragen kann man doch auch einen KV und wenn das Kind auf der Welt ist, kann man auch mit 3 Jahren oder was weiß ich wann noch auf Unterhalt verklagen, wenn man das Geld braucht oder er sich kümmern möchte.