Beiträge von Melissa7

    Danke euch. Tut gut mit jemandem zu sprechen, die es schon hinter sich haben.


    Ich bin heut nachmittag beim Arzt gewesen. Hab auch schon eine Infusion bekommen. Ich hab leichte Kopfschmerzen bekommen und müde bin ich dadurch geworden. Ich soll aber insg. 5 Infusionen bekommen. Und morgens soll ich sogar noch eine Tablette nehmen.


    Bei einem Ohr höre ich die hohen Töne nicht ganz so toll. Na was solls, unterhalte ich mich halt nur noch mit Männern. Mist nur, dass meine Tochter in hohen Tönen zu mir spricht. :-)



    Das rechte ist wieder völlig in Ordnung.

    Ohrgeräusche hab ich nicht. Ein Ohr fühlt sich so, naja sagen wir mal so taub bzw. geschwollen an. Ungefähr so als ob man bei Ohrenschmerzen was drin hat. Die Seite ist halt irgendwie so verspannt.


    Hab für heut nachmittag einen HNO Termin.


    Was hast du denn für Massagen bekommen? Und hast Du die Infusionstherapie machen lassen?

    Ich würde auch keine 700km fahren nur für die Ansprache des Direktors und ne Stunde rumstehen. Eventl. dann noch Mittagessen und dann wieder 700km nach Hause. Find ich unverhältnismäßig. Da braucht man dann ggf. noch ein Hotelübernachtung.

    Nein, nicht als Vorerben. Das würde bedeuten dieser kann das Geld ausgeben wie er möchte und Dein Kind kommt dann nicht mehr dran. Außerdem fallen da mehr Steuern an, als bei Erben 1. Grades.


    Es ist so, dass das Kind erbt nur dass das Geld bis zum 18. Lebensjahr von jemandem anderes VERWALTET wird, also nicht das andere Elternteil dran kommt. Und ggf. kann das Kind das Geld einklagen, falls es für was anderes als für das Kind ausgegeben wurde.


    Der Pflichtteil ist so oder so weg, kann man nicht schützen. Aber dieser ist ja erst dann fällig, wenn das Kind KINDERLOS stirbt. Bei unverheirateten zumindest.


    Wieso möchtest Du so viele Vertrauenspersonen nehmen? Was bringt das? Meinst Du wenn eine das Geld verprasst hat, gibts dann vielleicht noch was bei der anderen?


    Du brauchst ohnehin 2 Vertrauenspersonen, falls eine stirbt, damit die andere dann das übernimmt.

    Du kannst es versuchen einzuklagen. Aber willst Du es Deinem Kind wirklich zumuten, Umgang zu jemndem zu haben, der mit Ablehnung reagiet? Das Kind spürt die Ablehnung.


    Ja, sie hat Recht. Das hat nix mit dem Sorgerecht zu tun.


    Ich würde es allerdings nicht einklagen an Deiner Stelle. Was bringt es, wenn er die Kinder nicht sehen möchte. Außerdem ist selbst wenn Du es einklagst und gewinnst, schwer im Alltag durchzusetzen.


    Ich würde keinem KV mein Kind andrehen, wenn er es nicht sehen möchte. Das merkt doch das Kind. Würdest Du zu jemanden gehen wollen, der Dich nicht sehen möchte?


    Bitte? Du spricht von Elternebene??? Scheiß auf Elternebene. Wenn mein Kind mit abgenittenen Haaren hier vom KV ankommen würde, mir sagt es möchte nicht mehr zum KV und sich auch noch vor meinen Augen übergibt, bzw. sich dazu bereits schon ein Mal übergeben hat, würde ich das JA informieren, meinen Anwalt nach Rat fragen, wie ich mich am besten wg. Umgang verhalte und Anzeige erstatten (scheinbar ist es ja wie ich hier lese Körperverletzung).


    Das letzte was ich machen würde ist mein Kind zum Umgang zu überreden. Das ich das nicht mache, würde ich allerdings auch keinem auf die Nase binden.


    Was ich meinem Kind allerdings sagen würde ist wie es sich verhalten kann, während dem Umgang.


    Mensch, was muss passieren, dass sich ein Kind übergibt vor lauter Wut und Verzweifelung. :kopf


    Wie alt ist sie denn?

    Testament machen beim Notar.


    Wo man einer Person, der man vertraut, die Verwaltung des Vermögens überträgt, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das Sorgerecht kann dann das Elternteil haben der das Kind dann betreut, an das Geld kommt es aber dann nicht dran, nicht mal wenn das Kind stirbt- bis auf den Pflichtteil.


    Wichtig ist noch, dass man einen Erben einsetzt falls das Kind Kinderlos bleibt, sonst erbt nämlich die KM bzw. der KV alles, so wird dann nur der Pflichtteil geerbt.


    Und für die, die das alleinige Sorgerecht haben, da bekommt das JA erstmal das Sorgerecht und das prüft dann, wer am besten geeignet ist. Einen Wunsch kann man zwar im Testament angeben, aber das JA prüft erst, ob das andere Elternteil nicht besser ist außerdem wird geprüft ob der "Wunschkandidat" auch geeignet ist und ein besseres Verhältnis zum Kind hat, als das überlebende Elternteil.


    Am besten ihr bleibt alle am Leben bis euer jüngstes Kind 18 ist, da könnt ihr am besten eure Interessen vertreten. ;)


    Und vereinbart zum 18. Geburtstag eurer Kinder einen Termin beim Notar, damit diese auch ein Testament machen. Damit es nicht mit euch gleichzeitig einen Unfall habt und so der andere ET doch noch alles erbt.


    Es hat ein RECHT auf den Namen des Vaters in der Geburtsurkunde .
    Du hast nur Plus davon wenn du ihn eintragen lässt -- es gibt kein minus für dich in diesen Fall.
    Und ganz nebenbei ist es das Richtige.
    Mach es dir jetzt erstmal schön und gemütlich. Übrigens denke alle Männer können erst mit nem Kind so richtig was anfangen wenn
    sie anfangen zu krabbeln.


    Mir wäre es persönlich sowas von wurscht ob mein Vater drin steht oder nicht. Nur weil keiner in der Urkunde drin steht, heißt das doch nicht, dass sie ihrem Kind den Namen verheimlicht.


    Und ein Minus gibt es tatsächlich. Wenn der Vater nämlich im Alter bedürftig ist sei es durch Pflege oder so, muss das Kind für gerade stehen, auch dann wenn der Vater nie was gezahlt hat und auch keinen Kontakt zum Kind hatte.


    Ich find es auch einfach frech zu sagen, die Männer können mit Kindern erst etwas anfangen, wenn sie krabbeln. So ein Blödsinn ehrlich. Ich MUSS als Mutter was mit meinem Kind anfangen, auch zu der Zeit wo es nicht krabbeln kann.


    Wenn ich den Ärger bei 2 meiner Freundinnen so mitbekomme, unglaublich. Sie hat sich schon x Mal gewünscht, sie hätte ihn nicht eingetragen. Die eine bekommt kein Geld, er hat sich seit 6 Jahren nicht blicken lassen, Kontakt zu Verwanden väterlicherseits besteht keiner. Aber spätestens wenn der Vater alt ist, wird der Sohn dann zur Kasse gebeten.


    Die andere Freundin, hat puren Stress. 3 Mal täglich ruft der KV sie an. Kind weint vor Treffen mit KV. Ist sehr aggressiv nach den Treffen mit KV. Gab schon mehrere Gerichtsverhandlungen und sowas ist auch immer Nervenaufreibend, muss sich z.B. frei nehmen.


    Sowas ist alles nicht schön für ein Kind. Da würde ich lieber nicht den KV eintragen. Das heißt doch nicht, dass man dem Kind nicht erzählt wer der Vater ist, wenn es das wissen möchte.


    Ich kenne jetzt nu nicht Deinen KV aber wenn er sich so abweisend verhält, gar einen Abbruch wünscht, kannst Du doch eventl. selbst abschätzen wie er sich verhalten wird.


    Außerdem nachtragen kann man doch auch einen KV und wenn das Kind auf der Welt ist, kann man auch mit 3 Jahren oder was weiß ich wann noch auf Unterhalt verklagen, wenn man das Geld braucht oder er sich kümmern möchte.

    Ich hätte auf dem Geburtstag meine Tochter gefragt, ob sie sich bedankt hat, allerdings so dass Du es nicht hörst, bzw. hätte ich so getan dann Du es nicht hörst. Wenn sie dann ja gesagt hätte, wäre es für mich ok gewesen. (auch wenn ich weiß, dass sie es nicht hat) In dem Alter trauen sich manchmal die Kinder einfach nicht. Wichtig ist, dass sie wissen, dass man es macht.


    Ich als "Schenkende" hätte das daher nicht so eng gesehen.


    Zu Weihnachten hätte ich als Mutter erwartet, dass sich meine Tochter in jedem Fall bedankt für die Geschenke. Ich sag auch immer, wenn sie es nicht macht, gibt es nächstes Jahr von der betreffenden Person nichts mehr. Das hätte ich der dann auch gesagt und gut. Bislang hat sich meine allerdings immer dann artig bedankt.


    Das mit dem "ignorieren" auf dem Geburtstag würde ich nu auch nicht so eng sehen.


    Was ich allerdings nicht ganz verstanden habe. Ist sie die ganze Zeit von ihrem Geb. alleine im Zimmer gewesen???

    @friday72
    Ok, vielleicht trifft die Bemerkung mit den Männern nicht ganz, vielleicht gibts da auch wieder Unterschiede von Kind zu Kind.


    Mein Baby war jedenfalls sehr Mami bezogen. Gerade in den ersten 1 1/2 Jahren. Und wenn es Hunger hatte, dann gings los :flenn und das zu unterschiedlichen Zeiten.


    Ich konnte es keinem in die Hand drücken. Außer um ne Runde mit dem Kiwa zu gehen, wo es dann schlief. Und das führt beim besten Willen zu keiner Bindung.


    Wie gesagt, gabs am Anfang keinen Rythmus. Ich hätte es niemals freiwillig irgendwohin alleine gegeben. Und die Flasche gabs bei uns auch nie und ich hätte schon gar nicht damit angefangen, nur damit der KV sein Baby alleine sehen kann. Sorry aber stillen hat nicht nur etwas mit Nahrungsaufnahme zu tun.


    Ok, ich hab auch die Anwesenheit des KV erduldet. Allerdings auch nicht in der eigenen Wohnung sondern immer auf neutralem Boden.


    *edit*
    orphelio
    Auch Mittagsschlafzeiten können variieren. Aber ok, ich denke auch dafür hättest Du vielleicht Verständnis. Ich möchte Dir bloß auch erklären, dass Deine Ex derzeit kein angenehmes Leben haben wird, sondern auch massig andere Probleme, mal von den derzeitigen schlaflosen Nächten mal abgesehen. Den Stress den Du ihr derzeit noch zusätzlich machst, der trifft auch Dein Kind.

    Also ehrlich. Wie alt ist das Baby? (4 Mon., ich weiß)


    Im ersten Lebensjahr wollte mein Baby nirgends freiwillig ohne die Mami hin. Die Quittung gabs spätestens am nächsten Tag, deshalb hab ichs gelassen. Und da gehts noch nicht mal ums Mutterherz.


    Ich würde Dir vorschlagen, triff Dich gemeinsam mit der Mutter. Das Baby hat dich nach einem Besuch schon wieder vergessen, wenn da 2 oder 3 Tage zwischen liegen.


    Mal ein anderes Beispiel. Das 3 1/2 jährige Kind hat nach nur 3 Mon. ihre beste Freundin vergessen (Foto steht bei ihr im Zimmer) und die hatten vorher wöchentlich 3 Mal Kontakt.


    Mal davon ab, kann man nie vorher sagen, wann ein Baby gerade mal Hunger hat und wenn man stillen möchte, sollte man auch in den ersten 3 Mon gar keine Flasche geben.


    Und ja, für ein Baby dauern 10 Min eine Ewigkeit. Und es macht auch etwas aus, ob ein Baby 10 Min darauf warten muss gestillt zu werden, auch in dem Verhalten des Babys nach dem heiß ersehnten Stillen. - Sorry, aber manche Bemerkungen können nur von Männern kommen, die vom Stillen keine Ahnung haben. :kopf

    :hae: Es ist derselbe.


    @Aristo: Ich bin hin- und hergerissen zwischen der Sorge um ihn und der Sorge, wieder in die Mutter-Teresa-Falle zu tappen....


    Echt? Das ist der mit den ganzen sms? Wo Du immer auf eine sms von ihm gewartet hast?


    Ist auch egal.


    Jedenfalls übertreibt er völlig. Ich würde ihm Zeit geben / lassen. Du brauchtest doch selber Ruhe.. dann nutz jetzt die Zeit für Dich.

    Plätze für U3 und auch Hortplätze, für die Kiga Kinder die dann in die Schule gehen aber trotzdem noch nachmittags Betreuung benötigen.


    Schlafmöglichkeiten


    Lange Öffnungszeiten (von 6 bis 19 / 20 Uhr) auch für die, die unterschiedliche Schichtdienste haben.

    Ach Bri,


    ist das Dein NEUER? Ich weiß noch, wie Du von dem davor erzählt hast..


    Ich würde sagen, lass ihm seine Zeit. Er benötigt wohl auch mal Ruhe. Ansonsten bin ich der Meinung, er dreht ein bisschen über "übrig gebliebene tote Vieren von nichtauskurierten Grippen" :lgh . Brauchst Dir keinen Kopf zu machen.