Besuche von KV in der Kita

  • finchen78:


    ich habe mir erlaubt zu verallgemeinern, weil wir es hier mit einem eindeutigen Fall von Kontrollwahn zu tun haben, der häufig zu beobachten ist und den ich selbst auch erfahren habe.


    Doktrin:
    alles, was die Mutter macht, ist automatisch gut für das Kind, alles was der Vater macht, ist erstmal verdächtig und erzeugt bleibende Schäden beim Kind.


    Ohne zugegebenermassen den Fall näher zu kennen: was soll es dem Kind schaden, wenn der Vater in der KiTa vorbeischaut, mit den Erzieherinnen spricht und sein Kind in den Arm nimmt?


    Welche Vorteile sollte sich der KV davon versprechen? Welche ach so bösen Motive sollte er haben? Wir reden davon, dass er bei der KiTa vorbeischaut, öffentlich und transparent - aber wenn die Mutter nicht alles weiss und alles kontrollieren kann, dann ist das per se schon mal schlecht und zu verurteilen.

    -------------------------------------
    Ich frage mich, was mein Sohn gerade macht..

  • es ist egal ob gemeinsames oder alleiniges abr beim bet liegt. der bet allein entscheidet wer die kinder abholt und wer nicht.
    mach die kitaleitung darauf aufmerksam, dass es für kind als auch kv eine umgangsvereinbarung oder beschluss gibt. aus diesem gehen die tage des umgangs klar hervor. in der zwischenzeit wünscht du keine besuche seitens kv in der kita und möchtest dies seitens der kita berücksichtigt sehen.
    selbiges teile kv schriftlich mit und mache darauf aufmerksam, dass er sich an diese dinge zu halten hat. wenn das nicht funktioniert, übergib die sache einem anwalt. vielleicht helfen auch nebenbei moderierte gespräche bei der familienberatung oder beim jugendamt.

  • Das übrehaupt jemand bestimmen darf wann man sein kind sehen darf ist imo nen Menschenrechtsverletzung.


    Stimmt, ich werde mich ab sofort darauf berufen und einfach in den Unterricht gehen, weil ich mein Kind sehen möchte... :kopf:kopf

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ohne zugegebenermassen den Fall näher zu kennen: was soll es dem Kind schaden, wenn der Vater in der KiTa vorbeischaut, mit den Erzieherinnen spricht und sein Kind in den Arm nimmt?


    Also, ich kann ja nur für mich sprechen...egal, ob zusammen, getrennt, ABR. GSR, Umgang, entsorgt oder berechtigt...ich finde es nicht ok! Von mir aus mal, aber nicht öfters.
    Genauso würde ich erwarten, dass man mir den Kopf wäscht, wenn ich auf solche Ideen komme und Marotten entwickel.
    Mitten am Tag reinplatzen und Kind knuddeln, um dann wieder abzuzischen?? Nö!


    Anders wäre es, wenn der Kita z.B. mittags ein gemeinsames Mittagessen anbietet...da ist es ja gewünscht.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Tomcat


    Bitte lern das nicht alle Mütter so sind wie Deine Ex!


    Bei allem Respekt, aber es bringt nichts in ein Forum zu kommen und sofort Rundumschlag zu führen!


    Jede Geschichte ist speziell und Deine halt auch - wir wissen nicht warum Deine Ex Dich entsorgt hat, welche Gründe sie hatte.


    Du schreibst ja noch nicht mal ob Du Dich dagegen wehrst - nö einfach nur, ich wurde entsorgt. Das bringt Dich auch nicht wirklich ins Licht des armen, armen Vaters.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Stimmt, ich werde mich ab sofort darauf berufen und einfach in den Unterricht gehen, weil ich mein Kind sehen möchte... :kopf:kopf



    Dann wird die schule schon was sagen , und du weist das es darum nicht geht,
    es geht um den ganzen quatsch von wegen du Darfst dein Kind zu dem Zeitpunkt sehen , und auf gar keine fall wann anders das hat das Gericht beschlossen ,
    und darum gehts hier doch oder , der umgang soll möglichst kurz gehalten werden ,
    der KV wollte das kind bei sich habe wenn sie arbeitet nein darf nicht , dann besucht er sein kind in der Kiga nein darf auch nicht , ......


    Hier fragt nicht jemand ob die kiga es nem eltern teil verbieten darf weil es den ablauf stört ,
    sonder hier fragt ein ET ob er es dem anderen verbieten darf.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Hier fragt nicht jemand ob die kiga es nem eltern teil verbieten darf weil es den ablauf stört ,
    sonder hier fragt ein ET ob er es dem anderen verbieten darf.


    ... unter anderem, weil sie vom Kiga gebeten wurde (dämlicherweise) es ihm zu sagen. Und auch, weil er wohl nicht ganz so "unbedarft" ist, wie von einigen hier ausgegangen (bzw. überlesen) wird. Grundsätzliche Sichtweisen, wie du sie hier vorträgst (und die ich im Wesentlichen teile), sind nun mal offenbar nicht 1:1 auf diesen Fall übertragbar.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Aber vielleicht sollte man auch durchaus nicht sofort unterstellen, dass die die TE dem anderen ET aus bösen Willen und Bösartigkeit den Umgang kürzen will, so viel wie es möglich ist...


    Vielleicht hat die Mutter hier einfach gute Gründe, die sie veranlassen (erstmal?) den Umgang so gering wie möglich zu halten...


    Ich weiß es nicht...


    aber es gibt durchaus gute Gründe, weswegen der eine ET vlt. dann doch weniger Umgang haben sollte, als der andere.... oder nciht?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Das BET entscheiden darf wer wann Kind abholt habe ich ja schon geschrieben und danach wurde auch das Urteil gepostet.


    Vater darf mit GSR das Kind besuchen und darf sich auch über den Stand erkundigen.
    Hier übt die Kita Hausrecht aus. Sie kann den Vater den Zugang verweigern. Übrigens auch dem BET.
    Macht sie das nicht darf Vater jederzeit die Kita betreten.
    Mitnehmen darf er Kind jedoch trotz SR nicht da die Mutter damit nicht einverstanden ist und dies zur Alltagssorge gehört. Die Alltagssorge übt der UET nur in der Zeit aus wo er Umgang hat. Da er aber in der Kitazeit keinen Umgang hat hat er auch keine Alltagssorge.


    Beginnt der Umgang jedoch in der Kitazeit dann übt er ab dieser Zeit die Alltagssorge aus und darf dann entscheiden wer abholt etc.


    Die Alltagssorge wechselt also je nach Umgangszeit. So gesehen hat auch der BET Umgangszeit nur eben länger.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Welche Vorteile sollte sich der KV davon versprechen? Welche ach so bösen Motive sollte er haben? Wir reden davon, dass er bei der KiTa vorbeischaut, öffentlich und transparent - aber wenn die Mutter nicht alles weiss und alles kontrollieren kann, dann ist das per se schon mal schlecht und zu verurteilen.


    Wir wissen überhaupt nicht, wie diese "Besuche" aussehen, jedenfalls hat die TS darüber nix geschrieben ;)


    ich habe mir erlaubt zu verallgemeinern, weil wir es hier mit einem eindeutigen Fall von Kontrollwahn zu tun haben, der häufig zu beobachten ist und den ich selbst auch erfahren habe.

    Wie kommst du zu diesem Urteil?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wenn der Umgang gerichtlich so festgesetzt worden ist, dass der KV das Kind nur zu bestimmten Zeiten außerhalb des Kiga sehen darf, dann hat sich der KV daran zu halten.

    Ich glaube nicht das der Richter die Zeit ausserhalb der Umgangszeit als nicht Kontaktzeit definiert hat.


    Wenn das so wäre müsste es ja 1002 Ausnahmen geregelt werden. Geburtstag, Namenstag, Arztbesuch ....

    Sehnsucht - ja, die hat man ab und an. Dennoch muss (gerade) ein erwachsener Mensch in der Lage sein, sowas auszuhalten.

    Ich dachte an das Kind!

    Kuscheltier, Regenjacke, Vesper - wenns vergessen ist, sollte das kein Problem sein. Man geht hin und gibt es ab. Ggf. spricht man kurz mit dem Kind. Aber dann geht man wieder. Hier ging es um Besuche (das Wort impliziert für mich, dass das länger als nur 2, 3 Minuten dauert).

    Ich glaube TS sprach von so kurzen Besuchen.

    es geht um den ganzen quatsch von wegen du Darfst dein Kind zu dem Zeitpunkt sehen , und auf gar keine fall wann anders das hat das Gericht beschlossen ,

    Wenn ein Richter sowas beschließt muss schon mehr geschehen sein wie aufbrausender Charakter des UET und das immer gerne erwähnte Alkoholproblem.

  • MIR WURDE GESAGT DIE KINDSVÄTER DÜRFEN DAS BEIM GEMEINSAMMENSORGERECHT, ICH HABE IM KIGA GESAGT DAS SIE MICH SOFORT ANRUFEN SOLLEN WENN ER DA AUFTAUCHT DA WIR SEHR VIEL STRESS HABEN MITEINANDER

  • naja oft läuft es doch so die eltern können sich nicht einigen gehen vor gericht und da wird dann irgendwas beschlossen , und dann kommt man an und pocht darauf,




  • Hm, ok. Offenbar aneinander vorbei geredet. Wobei ich denke, wenn das Kind so Sehnsucht hat, gibts nur 2 Wege: Dem offen gegenüber treten und sagen, dass Besuche einfach so nicht möglich sind (wenn von der Kita nicht erwünscht) oder eben die Kita-Zeiten kürzen (wenn möglich). Wobei sich hier der Kreis ohnehin schließt: Wenn die Eltern offen und problemlos miteinander reden können und es tatsächlich um das Kind geht, dann finden sich immer Lösungen.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Was ich mich schon seit geraumer Zeit frage:


    Ich höre immer wieder besonders hier im Forum: Umgangszeit ist Zeit zwischen Kind und UET. Geht BET nix an und BET darf nicht mitbestimmen und hat keinerlei Auskunftsrechte usw.


    Ok.


    Wenn das so ist, dann gilt es doch aber andersrum genauso? Oder messen wir mit zweierlei Maß?
    Nichtumgangszeit ist Zeit, die der UET NICHT mit dem Kind hat.


    Solche Argumente wie Sehnsucht des Kindes sind für mich nicht haltbar - wenn Kind in der Umgangszeit Sehnsucht nach dem BET hat - ist das doch auch nebensächlich oder?
    Kuscheltier vergessen oder ähnliches.....kann man anders lösen, wenn man will.


    Ich möchte mal den UET sehen, der Hurra schreit, wenn BET plötzlich und unangekündigt auftaucht und will Kind sehen mit solchen Begründungen.


    Gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle!
    Wenn man für alles "Ausreden" findet, warum man sich als UET nicht an Absprachen oder gerichtl. Entscheidungen halten kann/muss und das dann auch noch mit dem angeblichen Kindeswohl begründet.......nee da geh ich nicht mit.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • MIR WURDE GESAGT DIE KINDSVÄTER DÜRFEN DAS BEIM GEMEINSAMMENSORGERECHT, ICH HABE IM KIGA GESAGT DAS SIE MICH SOFORT ANRUFEN SOLLEN WENN ER DA AUFTAUCHT DA WIR SEHR VIEL STRESS HABEN MITEINANDER


    Wie gesagt, KiGA Mitarbeiter werden oft falsch beraten, sogar JA-Mitarbeiter meinen bisweilen, dass die gemeinsame elterliche Sorge zu allem berechtigt!


    Nimm die Entscheidung die ich oben zitiert habe mit und sage, dass Vater nix zu suchen hat und sie mit massivstem Ärger zu rechnen haben, wenn sie Kind mitgeben o.ä..


    :brille

  • Dem offen gegenüber treten und sagen, dass Besuche einfach so nicht möglich sind (wenn von der Kita nicht erwünscht)

    Toll. Kind 3-6 möchte 1-2x in der Woche Papa kurz sehen und KiGa verbietet das?


    Wenn ich ausserhalb der Abholzeiten im KiGa war haben sich alle Kinder gefreut. Die Erzieherinnen auch (Glühbirne einschrauben, Gartentörchen mit Schmackes zumachen...)

    Wenn das so ist, dann gilt es doch aber andersrum genauso? Oder messen wir mit zweierlei Maß?

    Nö wieso. Wenn UET Kind in die KiTa bringt steht es BET zu auch dort aufzutauchen.

    Zitat

    Ich möchte mal den UET sehen, der Hurra schreit, wenn BET plötzlich und unangekündigt auftaucht und will Kind sehen mit solchen Begründungen.

    Ist bei mir Praxis. Vergessene Wäsche,Kuscheltier,Hausaufgaben .... kein Problem.

  • Zitat Ich möchte mal den UET sehen, der Hurra schreit, wenn BET plötzlich und unangekündigt auftaucht und will Kind sehen mit solchen Begründungen.
    Ist bei mir Praxis. Vergessene Wäsche,Kuscheltier,Hausaufgaben .... kein Problem.


    Tjha, ich durfte noch nicht mal das Grundstück betreten...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Toll. Kind 3-6 möchte 1-2x in der Woche Papa kurz sehen und KiGa verbietet das?


    Naja, aber jetzt mal ehrlich: Wenn jeder ET so handelt, dann kann man ja das Hausrecht in der Kita gleich mal in den Mülleimer treten. Bei uns sind Besuche nicht erwünscht und ich kann das verstehen. Ich finde das sogar gut. Nicht wegen dem Vater meiner Kinder, sondern generell. Es gibt tatsächlich Regeln in der Welt da draußen, die auch ein kleines Kind mit Trotz- und Wut- oder Ärgertränen nicht umschmeißen kann. Als Eltern sollte man das doch vermitteln können, oder nicht?


    Und wie gesagt: Haben die Eltern einen normalen Draht zueinander, sollte es auch möglich sein, dem UET mehr Zeit einzuräumen, wenn das Kind so Sehnsucht hat. Das wiederum sollte aber nicht Problem der Kita werden, denn schließlich gibts auch noch eine Zeit NACH der Kita.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)