Beiträge von finchen78


    Hallo Lena,


    Es besteht aber keine Beistandschaft und es bestand auch nie eine.
    Ich möchte gern nach Ablauf UVG auch pfänden können...Warum also den Titel abgeben?


    Viele Grüße
    Finchen78


    Hallo,


    der Titel (vollstreckbar) lautet über den Mindestunterhalt und ist damit höher als der gezahlte UVG. Mir ist klar, dass Sie pfänden können für den gezahlten UVG, was sie aber die letzten Jahre auch nie wollten. Eine Kopie des Titels lag ja in der Akte immer vor.
    Also warum jetzt und warum umschreiben und wer übernimmt die Kosten? Den Titel habe ich ja auch auf meine Kosten erwirkt.


    Kindesunterhalt und UVG habe ich nie doppelt bezogen- dies wäre ja illegal.


    Viele Güße
    Finchen 78


    ....sind Sie im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltsvergleichs?
    In diesem Fall würde ich Sie bitten, diese zwecks Umschreibung auf das Jugendamt hier vorzulegen.... (Mail des Sachbearbeiters an mich).



    Ich habe jetzt mal unter deine Punkte geschrieben- ich hoffe es wird klarer. Mir geht es einfach um den Punkt, dass das Jugendamt in absehbarer Zeit raus ist und ich für das "Eintreiben" des laufenden Unterhaltes allein verantwortlich bin- oder sehe ich das falsch? Dann brauche ich doch einen auf mich lautenden Titel.


    Vielen Grüße
    Finchen78

    Hallo,


    ich war lange nicht hier, weil alles irgendwie lief.


    Zur Situation: Geschieden vom Kindsvater in 2012 + gerichtlich erwirkter Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) über den Mindestunterhalt dynamisch. Unterhalt hat der Kindsvater alles in allem etwa für 12 Monate gezahlt. Ich erhalte seit 2009 UVG natürlich nur für die Zeiten, in denen der Kindsvater nicht gezahlt hat. Zudem habe ich glaube ich beim Jugendamt auch eine Forderungsabtretung unterschrieben für den zu zahlenden UVG (ist ja auch richtig)


    Der UVG läuft in ca. 8 Monaten ab und nun hab ich einen neuen Sachbearbeiter beim Jugendamt, welcher den Titel auf das Jugendamt umschreiben möchte. Meinen Mitwirkungspflichten bin ich stets nachgekommen. Das Jugendamt hat in der ganzen Zeit keinerlei Anstrengungen unternommen um den Unterhalt einzutreiben.


    Nach Ablauf des UVG stehen mir die Forderungen aus dem Titel für den Unterhalt ja in voller Höhe zu bzw. unserer Tochter.


    Frage: muss ich den Titel umschreiben lassen und wer übernimmt die Kosten dafür? Wenn ja- habe ich nach Ablauf UVG Anspruch auf Rückumschreibung des Titels und wer übernimmt dafür ggf. die Kosten.


    Ich habe erst nächste Woche einen Termin beim Anwalt- möchte mich aber gern im Vorfeld über das Thema bestmöglich informieren.


    Falls es noch Fragen zum Sachverhalt gibt- einfach stellen. Ich hoffe es ist soweit verständlich.


    Vielen Dank.


    Finchen78

    @ ZAT


    Zahnärzte, die Sonntags offen haben oder ne zahnärztliche Notfallambulanz? :hae::hae::hae:


    Schmerzmittel ja, die hätte sie sicher im Krankenhaus bekommen aber sonst???



    Davon mal abgesehen: egal ob so eine Aktion von einer Mutter oder einem Vater kommt: wenn ich mein Kind mit Schmerzen und Schwellung 6 Tage "durchziehe" - das lässt sich mit nichts rechtfertigen.


    Ich finde deinen Kommentar absolut daneben!

    Ich kann dich vollkommen verstehen....aber es wird dir nichts bringen :(:troest


    Du kannst lediglich wie die meisten hier...einmal richtig tief durchatmen....deinen Sohn betüdeln bis er wieder fit ist.


    Ich würde aber in jedem Fall mit JA oder Anwältin reden, dass der Sachverhalt dokumentiert wird und auch der KV nochmal eine entsprechende "Info" erhält, was Gesundheitssorge bedeutet.


    Anzeige bei der Polizei- werden die nicht annehmen und alleiniges Sorgerecht- dafür ist -sorry- einfach nicht genug passiert.


    Wie geht's deinem Kleinen jetzt?


    LG Finchen

    Hallo :blume und herzlich willkommen...


    das ist eine nicht ganz einfache Situation. Mama hat Töchterlein komplett von dir abgeschottet und bekommt nun das Resultat- mitten in der Pubizeit.
    Das deine Tochter dich kennenlernen will- ganz verständlich.
    Das du so bereitwillig alles umkrempeln willst- finde ich super :sonne


    Die Grundfragen für mich wären: Kannst du das überhaupt stemmen mit deinem Job?
    Was tust du, wenn die Kleine nach 2-3 Monaten wieder zurückwill und du dich komplett anders wegen ihr organisiert hast?


    Hier sind meiner Meinung nach ganz viele Dinge zu klären und wenn Tochterkind bei dir leben soll v.a. mit der Mutter abzusprechen, sonst wird es noch einen ganz großen Knall geben.


    Habt ihr denn gemeinsames Sorgerecht?
    Könnt ihr noch miteinander reden und Vereinbarungen treffen?
    Wird die Mutter Unterhalt bezahlen.
    Reichen deine Wohnverhältnisse aus um deine Tochter mit aufzunehmen.
    Was wird mit deiner Arbeit- kannst du eine Betreuung organisieren?


    Und für mich ein ganz wichtiger Punkt: ihr müsst erst eine Beziehung zueinander aufbauen- ihr habt euch 13 Jahre nicht gekannt. Das braucht Zeit und wird nicht ohne Reibereien abgehen.


    LG Finchen

    Klappt mit dem Zitieren nicht, ich schreib mal in einer anderen Farbe dazu.


    Die Mutter kommt aber mit der Kleinen nicht zurecht:

    - verstaut ein Bügeleisen auf dem Schrank, jedoch nicht das Kabel - die Kleine zog daran, das Bügeleisen fiel wenige Zentimeterweit neben dem Kind zu Boden niemand ist perfekt- solche blöden Unfälle können auch deinem Partner leicht passieren: Kinder sind kleine Entdecker
    - das Kind schreit, die Mutter geht einfach raus aus der Wohnung und raucht - vielleicht nicht optimal aber keine Kindeswohlgefährdung
    - die Mutter kommt nicht aus dem Bett, die Kleine ist aber seit ca. 6 Uhr wach und schreit - Woher weißt du oder dein Partner das?
    - ruft vor Weihnachten in der Kita an und fragt, ob die auch zwischen Weihnachten und Neujahr offen haben Was ist daran schlimm?

    Es ist auch regelmäßig eine Betreuerin vom Jugendamt bei ihr, die dann immer meinte, dass sie das alles sooo toll mache.
    Dann hatte die Betreuerin Urlaub und eine Vertretung kam zu ihr nach Hause. Die merkte dann, dass etwas nicht stimmt und entzog ihr die Kleine, die daraufhin sogar eine Nacht im Heim verbrachte. Er holte die Kleine am nächsten Tag raus aus dem Heim, nahm Urlaub für 2 Wochen und hatte die Kleine Tag und Nacht bei sich.
    Woher habt ihr diese Informationen?

    Nun hat die Maus ihren Lebensmittelpunkt bei der Oma - der Mutter der Kindesmutter. Die Oma bringt die Kleine jeden morgen zur Kita, die Kindesmutter schafft das ja nicht, weil die morgens nicht aus dem Bett kommt. Mein Freund war auch derjenige, der die Eingewöhnungsphase mitgemacht hat bei / in der Kita, nicht die Oma oder Kindesmutter. Das ist doch super, dass er das übernommen hat- warum wird das jetzt als Vorwurf gegen die Mutter eingesetzt?
    Selbst als die Kleine die 14 Tage tag und nacht bei ihm war, kam kein Anruf und keine SMS, wie es der Kleinen geht. Wäre es euch lieber, dass die KM während der Umgangszeit euch mit Anrufen und SMS bombadiert/ kontrolliert?



    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass sich die Kindesmutter einfach kaum kümmert. und nochmal- woher wisst ihr das?
    Es ging nicht darum, mal den Raum der Wohnung zu verlassen, wenn das Kind (warum auch immer) schreit. Die Kindesmutter verließ laut Aussagen von Nachbarn die Wohnung für mindestens 20 Minuten. Wenn die Mutter mit der Kleinen (da war sie weniger als 6 Monate alt) einkaufen gefahren ist, ließ sie die Kleine im Auto und ging allein einkaufen. Ich weiß in dem Fall echt nicht, ob das normal ist - ich würde es nicht machen. Wird die Mutter von euch 24/7 überwacht?

    Oder: die Kleine war etwas über ein Jahr alt. Sie hat sich bei der Mutter einen Schrank aufgemacht und Creme gefunden, mit der sie sich von oben bis unten eingeschmiert hat. Die Kindesmutter hat die Kleine dann angebrüllt (er war damals dabei und flippte ihr gegenüber fast aus) und sie dann mit den Worten "was verstehst du an einem NEIN nicht" 3 Tage in ein Laufgitter getan. Und auch sonst durfte die Kleine nur sehr selten in der Wohnung laufen, die meiste Zeit war sie im Laufgitter. Er war also drei Tage bei der KM und hat gesehen, dass Kind im Laufgitter war und er hat nichts unternommen?

    Und wenn das Jugendamt ihr schon das Kind wegnimmt und zur Nacht in ein Heim bringt, muss ja was krasses vorgefallen sein, was er aber bis heute nicht erfahren hat.

    Sie sagt ja selbst beim Jugendamt, dass sie überfordert ist und keine Muttergefühle für die Maus hat... Ich kann es bald singen...woher wisst ihr das?


    Er hat ja selbst gesagt, dass es ihr nicht schnell genug gehen konnte, dass er frei oder Urlaub hat und sich um seine Tochter kümmert - vor allem, sie zu sich zu holen, damit sie ihre Ruhe hat.

    Und nein, Muttergefühle für die Maus habe ich auch nicht, denn es ist ja nicht meine Tochter. Es liegt mir auch total fern, ihr das Kind weg zu nehmen - das Kind braucht ja auch die Mutter-Kind-Beziehung. Ich erkundige mich nur für meinen Freund, der ihr das Kind wegnehmen will. Das ist echt das letzte!!!!!

    Nun will er mit seiner Anwältin das Sorgerecht erstreiten (das geteilte) und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hierbei gibt es aber total viele Probleme:

    1. das Jugendamt will, dass das Kind wieder zur Mutter zurückgeht - er wurde von einer Dame da auch gefragt: "sie wollen doch auch, dass das Kind wieder zur Mutter kommt?!"
    2. Er hat ein Schreiben vom Anwalt der Kindesmutter / der Oma bekommen, dass das Kind einen Lebensmittelpunkt braucht und er die Kleine daher alle 9 Tage haben darf für 4 Tage
    3. das Jugendamt will ihm fast schon vorschreiben, dass es keine weiteren Personen in seinem Leben geben darf (zum Beispiel mich als Partnerin) - da gab es mich aber noch nicht
    4. Er arbeitet überwiegend Spät- und Nachtschichten - ich denke, er braucht eine Tagesmutter oder so
    5. Er hat eine Sucht (auf die ich hier nicht weiter eingehen will)
    6. Er hat "nur" eine 2-Raum-Wohnung, das Schlafzimmer soll aber ein Kinderzimmer werden, er schläft dann im Wohnzimmer.
    7. einige Vorstrafen (u. a. wegen Körperverletzung) hat er auch...
    8. er hat noch eine Tochter, die schon 9 Jahre alt ist, um die er sich nicht gekümmert hatte, weil er keine Lust hatte, nur den "Wochenendpapa" zu spielen, der Kontakt zu seiner Tochter besteht aber


    Da bringt er doch beste Voraussetzungen mit......


    Ich mache mir als seine Partnerin totale Sorgen. Es ist nicht so, dass ich der Mutter das Kind wegnehmen will oder so. Ich bin ja nicht ihre Mutter und kann diese auch nicht ersetzen. Das Ganze macht mich aber eben traurig und ich will für die beiden da sein. Wir wohnen nicht zusammen - ich habe angst, dass das hinderlich für seinen Kampf um die Kleine ist, denn auf Dauer wäre der Platz für drei Menschen in einer 2-Raum-Wohnung zu beengt. Dazu muss ich anmerken, dass es bei uns schwer ist, eine preiswerte 3-Raum-Wohnung zu finden...

    Hat er denn Chancen, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt? Denn es ist leider im Moment so, dass die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht hat.

    Über eure Antworten, Tipps, Tricks und Links zur Information freue ich mich sehr!

    [color=#ff00ff]Ich versuch das jetzt mal zusammenfassen und es fällt mir einigermaßen schwer hier sachlich zu bleiben.


    Es gibt regelmäßigen Umgang zwischen deinem Partner und Kind, der von der Mutter weder boykottiert noch erschwert wird. Die Oma unterstützt bei Betreuung und Co, weil Mama da Unterstützung braucht. Ich kann beim besten Willen nichts schlechtes daran sehen. Unfälle mit kleinen Kindern im Haushalt passieren einfach...manchmal kann man gar nicht so weit denken, wie die Kleinen auf Entdeckungsreise gehen.
    Ihr führt Aussagen an, die ihr nur vom Hörensagen kennt und selbst das JA befürwortet, dass Kind zur Mutter geht.
    Dein Partner hat nicht die optimalsten Voraussetzungen Suchterkrankung, Vorbestraft wegen Körperverletzung und schon ein Kind um dass er sich nicht kümmert....


    Ziel des Sorgerechts für den KV ist es: nimm der KM das Kind weg!
    Warum????


    Der Richter wird sich wahrscheinlich scheckig lachen, wenn ihr mit den o.g. Begründungen kommt. Ihr wascht schmutzige Wäsche und glaubt, dass euch dies auch nur einen Schritt weiter bringt.
    Der KM wünsche ich starke Nerven und euch das Bewusstsein nochmal in aller Ruhe über die Zielsetzung eures Vorhabens nachzudenken.


    Finchen/color]

    Hallo,


    Ich denk mal die schlechteste Konstellation war, dass ihr Weihnachten unter einem Dach verbracht habt. Solche Aktionen würde ich zukünftig vermeiden.


    Umgang einschränken ist eine schlechte Idee, allerdings kannst du Zuverlässigkeit verlangen. Gib dem Vater möglichst viel Gelegenheit mit dem Nachwuchs vertraut zu werden. Weitet den Umgang Schritt für Schritt aus und sucht euch ggf. Hilfe oder Beratung.
    Du wirst dich daran gewöhnen, dass beim Papa andere Regeln gelten.


    Beleidigen lassen musst du dich nicht. Versucht eine feste Umgangsregelung aufzustellen, an die sich beide halten müssen. (für Flexibilität ist es noch zu früh)
    Beschränke den persönlichen Kontakt zum KV auf ein Minimum- evtl. Kann eine andere Perdon die Übergabe übernehmen falls es dann entspannter abläuft.


    Geplante eigene Verabredungen würde ich never ever für den Kv absagen- dann bist du nicht enttäuscht wenn er sich jede Stunde umentscheidet. Dann gibt es feste Zeiten - das entspannt ungemein.


    Lg
    finchen

    :winken: Hallo,


    Wenn er den Unterhalt problemlos bezahlt und ihr euch über eine Summe geeinigt hab, dann kann er auch gleich einen Titel beim JA unterschreben. Da du ggf. Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, muss für dessen Berechnung ohnehin ein Anwalt ran- Beistandsschaft macht das nämlich nur für das Kind.
    meiner Erfahrung nach sind die Berechnungen der Beistandschaft oft falsch und die Mitarbeiter wenig motiviert.


    Warum willst du das alleinige Sorgerecht für den Kleinen und wie soll das Umgangsrecht zukünftig gestaltet werden?


    LG
    Finchen


    Edith: über Handy schreiben ist anstrengend :bldgt:

    Meinst du, dass du dich auf die Dauer so verbiegen kannst nur damit es zwischen euch funktioniert....


    Das ist doch wie ein Pulverfass: irgendwann explodierst du.....


    Ich verstehe vollkommen, dass man eine Beziehung nicht so einfach kampflos aufgibt- wie verweifelt man versucht an den anderen heranzukommen und es wieder zum funktionieren zu bringen....


    Die Frage ist doch: bist du sicher, dass er genauso daran festhalten will oder schließt er innerlich bereits ab und wartet nur noch auf den richtigen Zeitpunkt?


    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich denke, wenn sich jemand nur halbherzig wieder annähert, dann wird er sich trennen, spätestens wenn er was neues interessantes gefunden hat.


    Du als die Beziehung hast dabei eigentlich immer die A- Karte. Zu Hause angespannte Situation, verzweifelte Bemühungen, Probleme, die man eigentlich wegschieben will.
    Eine neue Bekanntschaft bedeutet in aller erster Linie immer Spaß, keine Verpflichtung, ein Prickeln, alles ist aufregend.


    Ich denke es gibt nicht viele, die integer genug sind erst eine alte Beziehung wirklich zu beenden sondern was neues beginnen und dann dem Partner die Trennung präsentieren.



    Ich wünsch dir ganz viel Kraft und natürlich dennoch ein Happy End.


    LG Finchen

    Hallo :strahlen


    Meine Erfahrungen mit dem Jugendamt:


    Bereich Unterhalt/ Beistandschaft: absolut inkompetent, lustlos, nicht interessiert sich überhaupt einzusetzen


    Bereich Sozialer Dienst (Umgang, Sorgerecht usw...): sehr engagiert und immer auf's Kind bedacht Wenn Gespräche zwischen uns Eltern "auszuufern" drohten wurden entsprechend gelenkt, zukunftsorientiert (lasst uns eine passable Regelung finden- das ist manchmal für die Eltern gar nicht so einfach, dass die verletzende Vergangenheit keine Rolle spielen soll/darf) ABER und auch das fand ich letztendlich super: wenn ein ET sich Null an Vereinbarungen hält (in unserem Fall der KV, der bis heute nicht verstanden hat, dass Kind einen kontinuierlichen Umgang braucht mit regelmäßigem Kontakt)- zu sagen: das macht keinen Sinn, weitere Gespräche sind Zeitverschwendung- der ET versteht es einfach nicht. Dann muss er halt klagen und dann wird der Richter ihm erklären, dass es so nicht funktioniert.


    LG Finchen

    Danke erstmal für eure Auskünfte.


    Ich stoß mich eigentlich nur an der Formulierung...dort steht eben nicht, dass es ausschließlich an den MDK weitergegeben wird sondern ich les das jetzt so an KK (nicht ausschließlich zur Weiterleitung-nur wenn nötig) und/oder MDK.


    Und warum muss ich den Arbeitgeber von der Schweigepflicht entbinden?


    Vielleicht habt ihr hier noch eine Idee?


    Danke


    Finchen

    Hallo liebe Foris,


    ich werde ab 30.12.12 bis voraussichtlich Ende Januar 2013 Krankengeld beziehen. Jetzt hab ich per Post Auszahlscheine zugeschickt bekommen sowie eine Einwilligungserklärung. (bin sonst Vollzeit tätig und auch weiterhin in einem aktiven Beschäftungsverhältnis)


    Folgender Wortlaut:


    ....Ich bin damit einverstanden, dass die Krankenkasse X vom Rentenversicherungsträger und/oder meinen behandelnden Ärzten ärztliche und psychologische Untersuchungsunterlagen, Auskünfte sowie Krankenhaus- und Rehaentlassungsberichte bzw. Arbeitgeberanfragen (z.B. Arbeitsplatzbeschreibungen), die


    meine Arbeitsunfähigkeit ab....
    meinen Krankenhausaufenthalt....
    meinen Rehaaufenthalt ab...


    betreffen, anfordern kann, soweit diese für die Begutachtung und Entscheidung über meinen Antrag auf Krankengeld erforderlich sind. Insoweit entbinde ich die benannten Stellen oder Personen von der Schweigepflicht


    Wenn und soweit Unterlagen angefordert werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese je nach Sachlage unmittelbar an den MDK oder an die Krankenkasse X übersandt werden. Unterlagen, die ich der Krankenkasse X zur Verfügung gestellt habe, dürfen an den MDK weitergeleitet werden.



    Was meint ihr: unterschreiben oder nicht? Ich finde es geht ein bißchen zu weit. Für den MDK bei Bedarf ja...aber doch nicht für die Krankenkasse? Hab jetzt bei Tante Go..gle nur gefunden, dass es eigentlich üblich ist für den MDK von der Schweigepflicht zu entbinden.....


    Jetzt bin ich ratlos....
    Helft mir mal bitte


    Vielen Dank.


    LG Finchen

    Hi...fühl dich mal ganz doll :knuddel


    Ich kenn das, das hat bei mir nach der Trennung vom KV eingesetzt- schleichend bis ich wie du es auch schreibst in eine Depression gerutscht bin.


    Den Umzug find ich eine gute Idee- räumlicher Abstand zu dem Umfeld, dass dir momentan so zu schaffen macht.
    Ich würde auch zu professioneller Hilfe raten.


    Versuch dir bewusst etwas Gutes zu tun- das hört sich oft leichter an als es getan ist.


    Klar musst du auch für deine Kinder funktionieren, aber "vergiss" dich dabei nicht. Mach kleine Schritte und nimm dir immer nur ein Stück vor von dem was du schaffen willst.


    Du bist jetzt krank geschrieben. War ich damals auch und die Therapeutin hat mich mit den Worten "Wenn Sie sich jetzt nicht bewusst eine Pause nehmen, dann dauert es vielleicht noch 2-3 Monate und sie liegen komplett flach....die Frage ist nicht mehr ob sie zusammenbrechen sondern nur noch wann" nach Hause geschickt. Ich hab in der Zeit mein Kind versorgt und sonst viel geschlafen, alles was nicht unbedingt nötig war- einfach beiseite geschoben. Ich hab viel geredet- mit Freunden, meiner Familie....sie mussten sich quasi beschallen lassen- alles musste raus: die Wut, Trauer, Selbstmitleid, Verzweiflung....


    mit der Zeit wird es besser....
    -
    Viel Kraft.


    LG Finchen

    :muede:muede:muede Es ist immer wieder das gleiche Problem....du liest nicht richtig Chouchou....


    Kontrahierungszwang der Sparkassen

    gesetzlichen Kontrahierungszwang: für
    1.Bayern
    2.Brandenburg
    3.Rheinland-Pfalz
    4.Nordrhein-Westfalen
    5.Mecklenburg-Vorpommern
    6.Sachsen
    7.Sachsen-Anhalt

    Für die übrigen Bundesländern allgemeiner Passus in den Verordnungen:


    “Die Sparkassen sind …. Wirtschaftsunternehmen … mit der Aufgabe, … in ihrem Geschäftsgebiet … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise … mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.”

    Quelle: §6, Abs.1, SpkG Baden Württemberg — sinngemäß so auch in allen anderen Bundesländern

    gesetzlicher Kontrahierungszwang für die 7 Bundesländern bedingt eine Verpflichtung zum Vertragsabschluß. Gesetzlicher Auftrag an die Sparkassen- wäre einklagbar.


    Die freiwillige Verpflichtung kommt dem Kontrahierungszwang auch ziemlich nahe. Stichwort: sogenannten “mittelbaren Kontrahierungszwang”. Zu beachten wäre da noch die freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute



    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Bei der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA (Zentraler Kreditausschuß) verpflichteten sich 1996 die Kreditinstitute, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mit dieser Erklärung kamen sie einer gesetzlichen Regelung zuvor. Ausnahmen lässt diese Selbstverpflichtung nur wenige zu:
    ■Missbrauch des Kontos zu Betrug oder Geldwäsche
    ■Der Kunde macht zu wesentlichen Vertragsbedingungen Falschangaben
    ■Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Bank
    ■Konto wird 1 Jahr umsatzlos geführt
    ■Konto ist aufgrund Vollstreckungshandlungen von Gläubigern, dauerhaft gesperrt

    ■Kreditinstitut bekommt seine Kontoführungsgebühren nicht
    ■Kunde hält sich an Vertragsvereinbarungen nicht


    :muede:muede:muede