liebe kama,
meine tochter hat gerade mit mir geschimpft, weil ich, ihrer meinung nach, nicht ausführlich genug (dir) erkläre, was ich meine UND wie das alles so rechtlich aussieht mit den schulden...
etc. :ohnmacht:
sorry :blume
1. ob es wirklich DEINE schulden sind ist doch noch gar nicht sicher festgestellt, oder doch?
sind sie tituliert, beim notar anerkannt als DEINE schulden?
oder hat dein ex oder ein anwalt oder die bank, das einfach behauptet....?
wirklich gut kenne ich mich mit ehelichen schulden nicht aus, aber ich denke du solltest das gerichtlich regeln lassen...vielleicht musst du nicht soviel zahlen wie dein ex möchte :hae:
mit schulden generell kenne ich mich aber aus, weil eine meiner töchter beruflich damit zu tun hat
sind deine schulden tituliert, das heisst, du hast ein schuldanerkenntnis unterschrieben, dann musst du nur zahlen, wenn du ein einkommen hast, das über dem pfändungsfreien betrag liegt:
http://www.akademie.de/private…aendungstabelle-2005.html
das heisst, sollte ein gerichtsvollzieher kommen, weil du ein schuldanerkenntnis unterschrieben hast :hae: , wirst du ihm freundlich sagen, dass du kein eigenes einkommen hast und er wird erstmal gehen und dich evtl. später bitten, das schriftlich zu erklären : eidesstattliche versicherung
http://www.meine-schulden.de/r…esstattliche_versicherung
dann hast du erstmal 3 jahre ruhe :brille und genug für miete, strom, wasser und zu essen
p.s. wenn du die rate für die schulden hast abbuchen lassen, dann kannst du es dir zurückholen und den abbuchungsauftrag stornieren :winken: