Kindergeldanrechnung auf Unterhaltszahlungen... bescheuerter gehts nimmer?????

  • Nachdem ich vergebens versuche folgende Regelungen zu verstehen kann ich nur noch den Kopf schütteln. :hä:kopf


    Erstens ist mir inhaltlich nicht ersichtlich warum jemand bei dem das Kind nicht lebt trotzdem Anspruch auf Kindergeld hat ?????
    Und zweitens: Welcher Mensch soll das noch verstehen und nachvollziehen können???
    Ich bin Diplommathematikerin und sicher nicht dumm, dennoch kann ich der Rechnung nicht wirklich folgen: :frag


    Wer um alles in der Welt denkt sich sowas aus und erwartet dann von Menschen (z.B. allein erziehenden die ja sonst keine weiteren Probleme haben als sich mit derartigen Berechnungen rumzuschlagen) auch noch, dass sie das nachvollziehen können. :wow:radab:wand:kopf


    Anrechnung von Kindergeld auf Unterhalt


  • Lovrel,


    reg dich nicht darüber auf.


    Ich kann es auch nicht nachvollziehen, wie viele andere Gesetze auch nicht...


    Unsere Volksvertreter lassen sich unentwegt ganz tolle Sachen einfallen, die einfach nicht nachvollziehbar sind.


    Ups, ich fang ja schon wieder mit einer Grundsatzdiskussion an.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Tja, ändern werden wir das sowieso nicht...leider.


    Wenn ich könnte, würde ich zuerst allen ElterInnen, die sich nachweislich einen Scheißdreck um ihre Kinder kümmern, die Anrechnung des bis zu hälftigen Kindergeldes auf den KU untersagen. Sie brauchen die Kohle nämlich nicht, die in meinen Augen dafür gedacht ist, dass der umgangsberechtigte ElterInnenteil sie für die Finanzierung des Umgangs nutzt.
    Außerdem dürften solche ElterInnen auch keinen Freibetrag mehr auf der Lohnsteuerkarte stehen haben.


    DAS fände ich gerecht dem Kind gegenüber.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ja... es wäre echt gerecht wenn man mal vollen Ausgleich bekommen würde, schließlich hat man mit Kind


    - erstmal nen 24 Stunden Job
    - kann erstmal nicht arbeiten, müsste also Gehalt bekommen für die Betreuung
    - kann nicht in die Rentenversicherung einzahlen tut aber mit dem großziehen des Kindes etwas für die Renten der anderen

  • Hallo,


    es gibt aber auch allein erzienende,egal ob männlein oder weiblein, die meines erachtens weder unterhalt noch kindergeld bekommen sollten. Ich kenne in meinem umfeld gleich 2 damen, die das geld nur für sich ausgeben und in den kindern nur kapital sehen.


    Was ist mit diesen menschen? Auf der anderen seite, gibt es unterhaltspflichtige, welche nur den selbstbehalt haben, da mangelfall und mit diesem dann alles zahlen müssen, und zwar auch den umgang. Und dieses ist dann zu meinem bedauern sehr eingeschränkt. Und dann buht auch jeder...
    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • @ ansu2005


    Gewissen Damen bleibt vielleicht gar nichts anderes übrig, als das Geld auszugeben. Ich zähle mich leider auch dazu. :brille
    Wenn das Alg 2 gerade so reicht, um Miete und laufende mtl. sonstigen Abgaben zu decken, ist man sogesehn gezwungen, das Kindergeld und ggf. Unterhalt/bzw. Vorschuss für die Lebenshaltungskosten zu mißbrauchen... :Hm

    Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muss.


    Johann Wolfgang Goethe

  • Zitat

    Original von ansu2005
    es gibt aber auch allein erzienende,egal ob männlein oder weiblein, die meines erachtens weder unterhalt noch kindergeld bekommen sollten. Ich kenne in meinem umfeld gleich 2 damen, die das geld nur für sich ausgeben und in den kindern nur kapital sehen.


    :hä und die Kinder lassen sie verhungern oder was :frag. Mal ernsthaft, ich kenne keinen Fall, in dem die Mutter sich mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld ein schönes Leben machen kann :batsch.


    Die Realität sieht doch anders aus, während dem Zahlenden doch in jedem Fall der Selbstbehalt bleibt, hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, von seinem Einkommen keinen Selbstbehalt in vergleichbarer Höhe. Um evtl. unterstützende Leistungen des Alg 2 zu erhalten, muß das Einkommen dieser Bedarfsgemeinschaft unter diesen Grenzen liegen. Und die sind erheblich niedriger als der Selbstbehalt.


    @ maxi :Hm ich glaube du rechnest falsch. Wenn du deine gesamten Ausgaben auf dich und die Kinder aufteilst und dann mit dem Kindergeld/KU vegleichst, glaube ich nicht, daß für dich davon noch etwas übrig bleibt. Miete, Strom, Heizung zählen auch anteilig zu den Ausgaben für die Kinder, denn ohne sie hättest du eine kleinere Wohnung.

  • Sehe ich genauso .Unterhalt und Kindergeld sind dazu da die Lebenserhaltungskosten der Kinder zu decken .Das es in manchen Fällen beiweiten nicht ausreicht brauchen wir nicht zu erwähnen .


    Nochmal zu Gestzestexte .Man könnte wirklich glauben das sie extra so verfaßt werden damit sie keiner mehr versteht .Und so verfällt jeder in Unkentnis und kann nach belieben gegängelt werden ....... :frag

  • Hallo,


    ich gehe hier immer vom einzelfall aus, wer sich angesprochen fühlt...
    Die eine dame von der ich geschrieben habe hat im monat 2000 euro zur verfügung. Aber kinder tragen geflickte hosen, kaputte schuhe und und und. Natürlich verhungern sie nicht. Gott bewahre. Aber solche fälle gibt es und die muss man auch sehen...
    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
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  • Nach mehrstündiger intensiver Beschäftigung hatte ich das Gesetz mit der 135%-Regelung damals, als es herauskam, kapiert. :idee
    Ich mußte sowieso aufs JA und habe es der zuständigen Sachbearbeiterin vorgetragen. :anbet
    Diese widerum zäumte das Pferd von hinten auf und erklärte mir, dass diese Regelung genau umgekehrt zu dem, was ich meinte, zu verstehen sei. :Hm Im Klartext: sie meinte, erst wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil mindestens 135% des Regelbetrages zahlen würde, könnte ihm vom Kindergeld was abgezogen werden, also mehr als die Hälfte.
    Sie hatte mir das so "einleuchtend" erklärt :laber , das ich erstmal besoffen geredet nach Hause ging :rolleyes: und alles verdaute. :kopf:hä
    Ich habe dann nochmal beim JA vorgesprochen und auch an einer anderen Stelle (Anwalt). Da aber keiner dieser machthabenden Menschen Lust hatte, sich intensiver mit dem Text zu beschäftigen, ist es so gehandhabt worden, wie es das JA anordnete, also genau dem Gesetz entgegen. Und keine noch so mühevolle Erklärung konnte das bis heute ändern. :wuetend:angry
    Nun bekomme ich ja sowieso für den Kleinen UV, da werden ohnehin 77€ abgezogen.... :frag


    Allerdings habe ich vor einigen Tagen in unserer Tageszeitung gelesen, das gleichzeitig mit dem neuen Gesetz, was jetzt wegen " Ehefrau-Unterhalt-Nachrangigkeit gegenüber den Kindern ..." neu rauskommt, diese Regelung wieder zurückgenommen werden soll und das Kindergeld wieder komplett hälftig dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zugerechnet wird.


    So, ich denke mal, ich habe mich verwirrend genug ausgedrückt, hatte bereits beim Schreiben so einige Schwierigkeiten, den Faden nicht zu verlieren.... :crazy:lach

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von Lovrel
    :kopf


    Das ist sowas von ungerecht......
    wenn es jetzt riesensummen wären würd ich es ja noch verstehen aber die Kinder brauchen das Geld doch... warum wird es auch demjenigen zugesprochen bei dem das Kind eben nicht wohnt...


    :hä



    Weil Kindergeld eigentlich nichts anderes ist als ein Steuerfreibetrag. Und da man vor dem Gesetz alle gleich behandeln will, vorallem aber beim Steuerrecht, und ein Kind nunmal Vater und Mutter hat, muss beiden die Hälfte zustehn. Es soll ja der Sicherung zum Kindesunterhalt dienen, daher auch die 135% Regel.


    Die Frechheit liegt meines Erachtens nach ganz woanders!!


    Auf der einen Seite redet man vom Regelsatz und Mindestunterhalt,
    auf der anderen Seite werden genau diese Punkte vom Staat einfach ignoriert,
    wenn z.B. das Jugendamt UVG zahlen muss. Da spielt der Regelsatz wieder keine Rolle. Würde mich mal interessieren ob da ne Mutter schon gegen geklagt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • @ meziel


    UV orientiert sich am Regelsatz, allerdings werden davon, OBWOHL der unterhaltsverpflichtete Elternteil NICHT zahlt, die 77 € , also Hälfte vom Kindergeld, abgezogen.
    Deshalb ist es eben immer unter dem Regelsatz . :wuetend
    Und widerspricht m.E. auch der Darstellung von Mela, dass dem unterhaltsverpflichteten ET im Falle der Nichtzahlung auch kein hälftiges Kindergeld zusteht. :Hm


    Rechtlich wird das viell. damit begründet, dass der UV ja irgendwann zurückgezahlt werden muß vom säumigen ET...??? :wand
    Indirekt ist das wie eine Belohnung oder zumindest ein Vorteil trotz Nichtzahlung, fällt mir jetzt beim Schreiben auf... :kopf


    Das weiß ich aber nicht. Werde mich mal informieren, viell. kommt man zu neuen Erkenntnissen . :wow:idee

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  • @ Mela


    :rolleyes: das ist wirklich nicht einfach


    Ich habe dazu einen Textauszug:
    "....Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § sowieso im BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelsatzes zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält.
    Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung......" :hä:frag


    Also wenn ich danach gehe, stimmt die Rechnung wie z.Bsp. beim Unterhaltsvorschuß nicht. Wobei diese staatliche Leistung sicherlich ein blödes Rechenbeispiel ist, aber eigentlich....


    Man wird da ganz wirr...
    Habe gestern nochmal gelesen, dass, wie schon mal geschrieben, diese Regelung bald wieder der vorherigen weicht. :tot
    Dann "darf" jeder das bestehende Urteil/bestehend. Titel wieder neu prüfen lassen. Was für ein Chaos - jedenfalls in meinen Augen. :rolleyes:

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