Namensänderung (beide Sorgerecht, aber Vater hat keinen Kontakt)

  • Zitat

    bekamen sie doppelnamen : meinen mädchennamen plus vaternamen


    Abgesehen davon kann ein Gericht alles beschließen auch wenn es gegen das Gesetz ist.
    Solange keiner Einspruch erhebt beleibt es auch dabei.
    Für ein Kind ist es unmöglich den Geburtsnamen des Vaters abzulegen und den Geburtsnamen der Mutter anzunehmen.
    Dies wurde höchstrichterlich auch bestätigt.


    Es geht dann nur wenn
    Kind die Erklärung abgibt das es das möchte.
    Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben;
    Es ist aber auch alles etwas komplizierter denn es kommt darauf an wer Sorgerecht hat, nochmals Verheiratet, bereits Einbenennung gewesen, etc.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Für ein Kind ist es unmöglich den Geburtsnamen des Vaters abzulegen und den Geburtsnamen der Mutter anzunehmen.

    Falsch, ganz einfach falsch.
    Ich kenne zumindest eine Person wo die Tochter nach langem Kampf den Geburtsnamen der Mutter bekam.
    Wenn nämlich der Geburtsname des Vaters nicht dem Kindeswohl entspricht geht es.
    Das Kind war zu diesem Zeitpunkt 4 oder 5 Jahre alt.

  • hallo vatertochterduo,


    meine söhne bekamen (1980) meinen mädchennamen, weil die väter zustimmten!!!
    sie waren 6 und 9 jahre alt...
    vielleicht haben sich danach die gesetze geändert? :winken:


    p.s. ich musste damals (bei der abholung der urkunden) der behörde für inneres "versprechen", bei einer weiteren eheschließung
    meinen mädchennamen zu behalten :D
    das habe ich auch getan, ABER nach der geburt musste ich erfahren, dass in diesem falle
    das kind den namen des vaters bekommt :wow:ohnmacht:
    noch im krankenhaus habe ich mit der leitstelle für die gleichstellung telefoniert :ohnmacht:
    dieses gesetz gibt es nicht mehr... :winken:

  • Ich kenne zumindest eine Person wo die Tochter nach langem Kampf den Geburtsnamen der Mutter bekam.


    Dann muss die Tochter schon etwas älter gewesen sein.
    Wenn etwas nicht dem Kindeswohl entspricht dann geht fast alles. Diese Voraussetzungen sind aber sehr eng gesteckt. Alleine nur weil man es so möchte geht nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • wie sollen mir die kinder, familie und freunde, glauben, wenn ich seinen namen trage? und das tu ich nur wegen der kinder!


    hallo,


    die namensänderung bei kindern durchzukriegen ist schwierig und langwierig. kann auch vor gericht lang ausgetragen werden.


    ändere du deinen namen und gut. das o.g. zitat verstehe ich allerdings nicht: nur wegen einem namen denkst du, es würde dir niemand glauben?? du bist du und mußt dich doch nicht wegen einem namen vor anderen rechtfertigen. du bist geschieden, das alleine reicht doch!


    was tust du nur wegen der kinder- seinen namen tragen? was haben denn die kinder davon, wenn du seinen namen trägst? gar nichts! namen sind schall und rauch! meine jungs tragen auch den namen des vaters, ich habe wieder geheiratet und trage nun den namen meines mannes. die kinder könnten aufgrund der familienzugehörigkeit einen doppelnamen tragen, dem würde der vater aber NIEMALS zustimmen, obwohl ich das ASR habe....also heissen sie nach wie vor wie ihr vater und damit habe ich auch kein problem.


    was mein ex mir in der beziehung angetan hat, hat ÜBERHAUPT nichts mit dem nachnamen der kinder zu tun, das ist meine meinung.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Dann muss die Tochter schon etwas älter gewesen sein.

    Wie oben geschrieben war die Tochter zu dem Zeitpunkt 4 oder 5 Jahre alt.


    Alleine nur weil man es so möchte geht nicht.

    Natürlich nicht, und das ist auch gut so.
    Ich habe meinen Mädchennamen wieder angenommen und meine Jungs haben weiterhin den Namen ihres Vaters, und das ist auch gut so.
    Sie haben einen guten Bezug und sehr guten Kontakt zu ihrem Vater.
    Wäre das anders, würde der Vater jeglichen Umgang oder Kontakt zu seinen Söhnen verweigern, würde ich auch nicht einsehen warum sie dann seinen Namen tragen sollten und würde auch versuchen das zu ändern.

  • Hallo,


    nach dem Namensänderungsgesetz ist es sowohl möglich, den Vornamen, als auch den Nachnamen des Kindes/der Kinder ändern zu lassen.


    Die Überprüfung der Voraussetzungen ist Verwaltungsangelegenheit (Standesamt/Standesamtsaufsicht oder Ordnungsbehörde).


    Wenn der Vater der Namensänderung zustimmt, kann eine Namensänderung erfolgen, wenn die Namensänderung dem Kindeswohl dient oder dem Kindeswohl förderlich ist (weiche Voraussetzungen). Es ist dann ausreichend, wenn das Kind sich durch die Namensänderung wohler fühlt.


    Wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt, muss die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein (harte Voraussetzungen). Dies bedeutet, dass eine Namensänderung nur möglich ist, wenn eine Nichtabänderung des Namens sich nachhaltig negativ auf das Kindeswohl auswirkt. Auf Deutsch: Nur durch eine Namensänderung ist das Kindeswohl sicher gestellt.


    Dies alles ist ausführlich zu begründen und zu belegen. Vor Jahren wurde noch das Jugendamt zur Stellungnahme hinzu gebeten, ob dies seit der Änderung des Gesetzes zur Einbenennung noch erfolgt, ist mir nicht bekannt. Auf jeden Fall muss ausgeschlossen sein, dass die Namensänderung dazu dienen soll, die Vater-Kind-Beziehung zu gefährden.


    Der Kater :brille

  • Erkundige dich doch mal wer bei euch dafür zuständig wäre.


    Ich habe mit unserem Sachbearbeiter gesprochen und der würde Juniors Namen sofort ändern, wenn ich die Unterschrift des vaters hätte.
    (Gleiche Situation wie bei dir , es besteht kein Kontakt zum Vater)


    Ohne Unterschreift des vaters geht gar nichts.


    Ich habe auch meinen Mädchennamen wieder angenommen. es tut mir leid für mein Kind, dass er anders heißt und ich hoffe, dass er damit nicht irgendwann Probleme bekommt, aber das musste sein!
    Mir geht es so besser. Obwohl mein kind anders heißt als ich.

  • hm. Angeblich geht das "hier bei mir" auch nicht.
    Habe mich beim Ordnungsamt erkundigt, die haben mich zum Standesamt verwiesen.
    Aussage: In der Ehe geborenen Kinder können den Nachnamen trotz Einverständnis des Vaters NICHT ändern.


    Und nu??


    Ich würde den Nachnamen auch gerne wieder ändern in meinen Mädchennamen. Allerdings nur, wenn die Kids auch können.
    Vater wäre einverstanden... ABER zuständiges Standesamt sagt NEIN

  • Der Gesetzgeber hat durch das neue Namensrecht den Eltern große Möglichkeiten eingeräumt. (Übernahme des Namens des Partners, Doppelname beide (?grübel), Doppelname einer, Geburtsname behalten). Was hier gelockert wurde, führte zu einer Verschärfung der Namensänderung: Die soll nicht leicht geschehen.
    Nach der Trennung kann der Geburtsname angenommen werden. (Zumindest eine Zeit lang war das sogar befristet! Ob das noch so ist, habe ich jetzt nicht gefunden.)
    Kinder können nur mit Einverständnis beider Eltern umbenannt werden. Ob dann der Geburtsname eines Elternteils möglich ist, ist eine Verwaltungsentscheidung. - oben von Grinsekatze bestens beschrieben - In der Praxis wird vielerorts dem Elternwunsch entsprochen.


    Muss geklagt werden, kommt es häufig zum Negativentscheid.


    Vorbeugen wollte der Gesetzgeber dem häufigen Namenswechsel der Kinder: Zum Beispiel geboren unter dem Ehenamen. Umgenamt auf den Namen der Mutter. Nach deren Wiederverheiratung umgenamt auf den neuen Ehe-Namen (Doppelnamen). Nach einer Trennung umgenamt auf den Namen des Stiefvaters, den der seit erster Ehe führt ...
    Diese Behördenangst macht es den betroffenen Betreuungseltern nicht leicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Es kann nicht sein , daß in der Ehe gborene Kinder den namen des Vaters ncith ablegen können. Denn es ist ja heute so, daß man in der Ehe keinen gemeinsamen Namen mehr wählen muss sondern seine Namen beibehalten kann. Das haben ich gemacht . bei unserer Tochter mussten wir dann entscheiden welchen Nachnamen sie bekommen sollte. Wir haben uns für den des vaters entschieden.... Hätten aber auch meinen Geburtsnamen nehmen können.


    Heute habe ich also - wie schon seit meiner geburt - meine geburtsnamen - und Tochter hat den ihres vaters..


    Und wenn meine Tochter jetzt aus irgendwelchen Gründen ihren Namen ändern wollte und der Vater damit einverstanden wäre könnte sie natürlich meinen Geburtsnamen bekommen....

  • Mir fällt gerade ein : ich kenne eine frau die schon vor Zig Jahren ihren Geburtsnamen los werden wollte weil sie mit ihrem Vater nix zu tun haben wollte... Sie war damals schon volljährig - Ihre Mutter hatte den Ehenamen beibehalten.... Die konnte den Namen ihres Vaters auch nciht ablegen... Sie wollte auch den Geburtsnamen der Mutter , die ja nicht mehr so hieß - daher ging das nicht...



    Sie hat nun mit Hilfe eines Anwalts Trick 17 angewandt und hat sich von ihrer Oma mütterlicherseits adoptieren lassen.... Das ging - fragt mich nicht wie - relativ Problemlos - und damit hatte sie den Geburtsnamen ihrer Mutter...

  • Hallo,


    ich wollte mich mal erkundigen, ob es in dieser Sache neue Erkenntnisse gibt?


    Gibt es bei gemeinsamem Sorgerecht und nach Scheidung Möglichkeiten, den Familiennamen für Mutter und Kinder in den Mädchennamen der Mutter zu ändern (per heute haben alle den Familiennamen des Vaters)?



    Vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos zu diesem Thema! :-)

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Nein, es hat seit der Hochphase der Diskussion hier im Thread keine Gesetzesänderung im "Namensrecht" gegeben, die das Thema berührt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Und wie ist der Fall, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Kann dann der Nachnahme des KV geändert werden auf den der Mutter? Also in einem Fall wo die Eltern nie verheiratet waren und KV nie Sorgerecht hatte und Mutter mit großem Bruder (alle heissen wie die Mutter, ausser der Kleine) schon seit 3 Jahren vom KV getrennt leben und kaum noch Kontakt zum KV besteht?

  • Der Nachname des KV soll auf den der Mutter geändert werden? Dann sollten die beiden heiraten und den Namen der Mutter als gemeinsamen Ehenamen annehmen.


    Wenn es um das Kind gehen sollte, das den Namen des vaters trägt: Im Normalfall nein.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • sicher ist es auch blödsinn ständig seinen namen zu wechseln. tu ich ja nicht. wenn man jemanden heiratet (zumindest denke ich so), denkt man ja auch nicht gleich wieder an scheidung. und nochmal heiraten werde ich nicht. zumindest nicht so schnell! vor hab ich es aber nicht mehr!

    Der Sohn meines LG hat mittlerweile den 3. Namen. Leider hatte mein LG da nie Einfluss drauf, weil er nicht mit der KM verheiratet war und sein Sohn nie seinen Namen getragen hat. Nee, an Scheidung hat die Ex von meinem LG auch nicht gedacht und trotzdem ist die 1. Ehe gescheitert und der arme Junge musste dann auch den Namen ihres 2. Mannes annehmen. Ich stelle es mir gerade während der Schulzeit schrecklich für ein Kind vor, wenn es ständig seinen Namen wechseln muss. :kopf

  • http://www.allein-erziehend.ne…hp?page=User&userID=26002Also meine Mutter wollte damals auch, dass wir ihren Mädchennamen nach der Scheidung mit annehmen. Das ging aber nicht, da wir IN der Ehe geboren wurden und UNSER Mädchenname, der Name unseres Vaters ist. Wären meine Eltern zu dem Zeitpunkt nicht verheiratet gewesen und wir hätten erst den Mädchennamen meiner Mutter getragen, wär das unser gemeinsamer Mädchenname gewesen und die Namensänderung damals, kein Problem.


    Aber ganz ehrlich? Ich finde gut, dass das damals nicht ging. Mit dem Mädchennamen meiner Mutter verbindet mich nichts, rein garnichts! Gut, mein Vater/Erzeuger ist auch ein Arschl*ch, hat viel scheiße gemacht und macht sie immer noch, aber das hat für mich keine Bedeutung, was den gemeinsamen Nachnamen betrifft. Mein Vater ist mein Vater, mein Nachname ist mein Nachname. Egal, was mein Vater noch so anstellt, an meinem "Gefühl" für meinen Nachnamen, würde sich nichts ändern.. den trägt ja auch nicht nur er, den tragen auch meine Großeltern, Cousinen, meine Schwester, ..


    und außerdem ist der Nachname so cool (viele (Ex-)Freunde hätten den glatt bei einer Heirat übernommen), dass ich den ungern hergeben würde. Außer ich treffe einen Mann, der "Schwarz" mit Nachnamen heißt, dann würde ich evt. wechseln. Alle anderen Nachnamen können garnicht besser sein, als der meine. :love


    Und ehrlich.. wenn ich das so lese, bin ich froh, dass ich bei der Geburt darauf bestanden habe, dass die Kleinen erstmal meinen Nachnamen bekommen. So bleibt mir zumind. DER Stress, mit der Trennung, erspart. Aber.. ich würde den Namen von meinem Ex-Mann auch nicht ablegen, ich hätte mich bei der Hochzeit FÜR den Namen entschieden (mit allen Konsequenzen) und warum sollte ich hinterher rumjammern und ihn ändern wollen? Ich würde auch nicht verlangen, dass mein Ex-Mann, "meinen" Nachnamen nach der Scheidung wieder ablegen müsste. Warum auch? :hae:

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet