Zitatbekamen sie doppelnamen : meinen mädchennamen plus vaternamen
Abgesehen davon kann ein Gericht alles beschließen auch wenn es gegen das Gesetz ist.
Solange keiner Einspruch erhebt beleibt es auch dabei.
Für ein Kind ist es unmöglich den Geburtsnamen des Vaters abzulegen und den Geburtsnamen der Mutter anzunehmen.
Dies wurde höchstrichterlich auch bestätigt.
Es geht dann nur wenn
Kind die Erklärung abgibt das es das möchte.
Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben;
Es ist aber auch alles etwas komplizierter denn es kommt darauf an wer Sorgerecht hat, nochmals Verheiratet, bereits Einbenennung gewesen, etc.