Kindergartenkosten im Kindesunterhalt?

  • Hallo,


    wie ist das eigentlich mit dem Kindergartenbeitrag und weitere Kindi-kosten? Ich bekomme monatlichen Kindesunterhalt von meinem Exmann ,seit Geburt meiner Tochter (gerichtliche Regelung). Da meine Süsse nächstes Jahr im Sommer in den Kindergarten darf, sind jeweils 91.-€ monatliche Beiträge (zuzügl. Kosten f. Getränke Kochen etc.) fällig, muss er dies zusätzlich auch noch halbiert zahlen oder sind diese dann in dem Kindesunterhalt inkl. ?


    Für Hilfe wäre ich dankbar.


    Gruss


    Zuckerfee :hae:

  • Seit neuestem ist es so das Betreuungskosten nicht mehr im Unterhalt mit drin sind.
    Das heisst der Vater muss extra seinen Teil dazu bezahlen.
    Sein und auch Dein Einkommen werden geprüft und dann muss jeder seinen Teil zu den Kitakosten beisteuern.


    Essenskosten müssen aber von Dir allein getragen werden. Zuhause hättest Du das Essen fürs Kind ja auch vom Unterhalt gekauft.

    :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • Nach neuem Familienrecht ist das meist als zusätzliche Aufwendung anteilig nach Einkommen der Eltern auf Dich und den Kindsvater umzulegen..

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist so, dass mittlerweile die Rechtssprechung in diese Richtung geht.


    Aber gibt dazu kein Gesetz, sondern ist eine Auslegungssache.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Es muss nach den Einkommen differenziert werden (ggfls. Selbstbehalt usw.). In der Sache ist es ein Übereinkommen des Deutschen Familiengerichtstages, dass die Gesetzesformulierung so zu interpretieren ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ist KiGabeitrag nicht mehr dem Unterhalt des Ex-Partners zuzuordnen?
    War das nicht früher so?
    Edit: Ist das abhängig davon, ob die Betreuung notwendig ist? Sprich, ob das betreuende ET zu den Zeiten arbeitet?
    Gilt das auch für die OGS?

  • Ich überlege gerade ob das Sinn macht.
    Wenn die Mutter von ihrem Gehalt einen Betrag x für den KiGa zahlt wird ja nur ihr Einkommen + KU eingerechnet.
    Wenn der vater jetzt mitzahlen soll wird doch wahrscheinlich nicht der Betrag den die Mutter zu leisten hätte halbiert, sondern das Einkommen des Vaters zu dem der Mutter addiert, der KU fällt weg und die Eltern zahlen beide anteilig.
    Da aber die zu zahlenden Prozentsätze bei höherem Einkommen höher sind vermute ich mal, dass es dann insgesamt teurer wird.


    Auf der anderen Seite würde ich, da ich den KiGa z-Zt alleine bezahle quasi die Stadt betuppen, da sie das anteilige Geld vom Einkommen des vaters nicht kriegen.


    Oder???

  • Also meine Gerichtsverhandlung war gerade gestern, also noch ganz frisch.


    Für unseren Sohn muss er ganz normal Ku zahlen.


    Der Kigabeitrag ist eine Sonder-oder Mehrbelastung oder so ähnlich vom Kind. Das heißt der Beitrag wird anteilig je nach den beiden Einkommensverhältnissen auf beide Elternteile verteilt. Da mein Einkommen zu klein ist (warum ich den Platz nicht von der Gemeinde bezahlt bekomme weiß ich beim besten Willen nicht) muss in unserem Fall der KV allein für den Kiga aufkommen.


    ZUSÄTZLICH zum Kindesunterhalt.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Der Beitrag zur Betreuung wird trotzdem nur von dem Elternteil berechnet, bei dem das Kind lebt, bzw. der das Sorgerecht hat.
    Mein Ex zahlt auch die Hälfte des Kindergartenbeitrages meiner Tochter.


    Ich gehe davon aus das gilt auch für die OGS. Ich weiß nicht ob unterschiede gemacht werden, ob die Betreuung tatsächlich benötigt wird oder nicht. Aber wer gibt sein Kind Nachmittags in die OGS, wenn er selbst zu Hause ist??


    Es ist auch tatsächlich auslegungssache, ob der Vater nun anteilig bezahlen muss oder nicht. Also, da wird nicht jeder Richter gleich entscheiden. Mein Ex hat mir geglaubt, das es da jetzt einen neuen Gesetzestext zu gibt und wir haben uns darauf geeinigt, das jeder 50% der Kosten trägt. So sparen wir uns die lästige Rechnerei, wer nun mehr verdient etc.


    Gruß Annemarie

  • also die 90 € Kindergartenbeitrag müßten anteilig nach einkommen geteilt werden.
    Ob das bei der Summe Sinn macht (wenns evtl. noch Streß produziert) weiß ich nicht.


    Ich denke der Hintergedanke ist - wenn die Mütter i.d.R. ab dem 3 Lebensjahr auf den Betreuungsunterhalt keinen Anspruch mehr haben und
    wieder TZ-VZ arbeiten gehen, fallen teilweise sehr hohe Kiga-Kosten an - bei uns ca. 300-400 € - an denen soll sich dann der andere ET anteilig
    beteiligen.


    Bei uns fordert das JA ala Beistandschaft diese Gebühren (ich glaube auf Wunsch) mit ein.

  • Streitpunkt war immer, was denn nun unabdingbare Sonderausgaben sind. Die Brille, die Zahnspange, der Klavierunterricht, der Kindergarten, die Sprachreise wurden versucht einzuklagen. Es gab unterschiedliche Urteile bis hin zu OLG-Entscheidungen.


    Frage war immer: Deckt der Unterhalt diese spezielle Sonderausgabe mit ab oder nicht. Muss er abdecken? Kann man vom Unterhalt etwas vorausplanend ansparen?


    Nun hat sich durchgesetzt: Der Kindergartenbeitrag ist (im Normalfall) nicht in den Unterhalt mit einberechnet. Deshalb werden die Kosten wie oben beschrieben anteilig aufgeteilt. Die anderen streitigen Fragen sind m.W. nicht grundlegend geklärt, liegen im Ermessen des Gerichts, dem der Fall angetragen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hängt das nicht auch an der Möglichkeit des Unterhaltszahlers sich auch an diesen Extrakosten zu beteiligen? Ich mein, wenn einer noch nichtmal die 100% zahlen kann, weil er sonst unter seinen Selbstbehalt fallen würde, kann man dann noch verlangen, dass er solche Zusatzkosten mitträgt und damit eben unter die 900 € (oder auch mehr durch Berufsaufwendungen etc.) fällt?

  • @Lavini, wenn das so ist, dann bekommst du wahrscheinlich eh eine Kostenerstattung über das Jugendamt.
    Zahlen können muss man schon - wenn du z.B. UHV bekommst, weil der andere ET nicht leistungsfähig ist,
    kann er natürlich auch keine Kiga-Kosten zahlen.

  • Wie oben schon steht: Unter den Selbstbehalt kann niemand gedrückt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber wer gibt sein Kind Nachmittags in die OGS, wenn er selbst zu Hause ist??


    Die Ex meines Lebensgefährten :dribbel Ist doch praktisch?! Aber das ist ein anderes Thema...


    Was heißt OGS?


    Sorry!


    Bei uns fordert das JA ala Beistandschaft diese Gebühren (ich glaube auf Wunsch) mit ein.


    Na, das werde ich gleich mal in Erfahrung bringen. Das wäre ja der Brüller!


    Kann das jemand bestätigen dass trotzdem nur das Einkommen der Mutter berechnet wird? Bap? :anbet

  • Lavini, wenn das so ist, dann bekommst du wahrscheinlich eh eine Kostenerstattung über das Jugendamt.


    Nicht wenn man selbst eben genug Einkommen hat... ;)



    Bei dieser Diskussion um die Übernahme von Kosten sollte es einfach mal erwähnt werden, dass der Unterhaltszahler die Kosten allerhöchstens bis zu seinem Selbstbehalt bezahlen muss. Ich habe das Gefühl, dass immer öfter der Mangelfall eintritt, d.h. das es eben nicht möglich ist, dass sich der Unterhaltszahler an Betreuungskosten beteiligt.