Urteil : Sorgerecht für alle Väter

  • Hi,


    SUUUUPER :Flowers


    :respekt an den Vater der das 8 Jahre durchgezogen hat.

    Welche Folgen hat dies nun für uns?

    Nunja, dies muß ja nun erstmal "bei uns", als Gesetz verabschiedet werden.


    Danach wird es wohl so sein, daß mann das einklagen kann, oder die Jungs lassen sich was anderes einfallen :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Eine Sternstunde im Familienrecht. :sonne Dafür lohnt es sich in der EU zu sein.


    Aber es wird sicher Mittel und Wege geben die genannten schwarzen Löcher auf der euroäischen Landkarte im Familienrecht (Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein) weiter als schwarze Löcher zu erhalten. Mal sehen, ob das vor dem Jahr 2050 in nationales Recht überführt wird.

  • Mittelfristig wird dies der Fall sein. Bereits seit 2003 ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung virulent, einen Nachweis zu führen, wie viele (ledige) Väter das Sorgerecht gerne ausüben würden (aber nicht können/dürfen). Dies ist von der damaligen Justizministerin Zypries hinausgezögert und verschleppt worden. Das jetzige Urteil ist die konsequente Fortschreibung des BGH-Urteils von damals. Die Umsetzung wird nicht mehr lange hinausgezögert werden können und ist politisch gewollt. JDas Justizministerium ist mittlerweile FDP-geführt, die emanzipatorisch geprägte SPD-Ideologie, Frauenrechte höher anzusetzen als die Rechte der Restbevölkerung, steht nicht mehr auf dem Tapet.


    Nachdem in Deutschland und der EU der "Sonderstatus Ehe" immer mehr aufgelöst worden ist, macht es schlicht keinen Sinn, das Sorgerecht in der Ehe anders zu gestalten als in nichtehelichen Lebensformen.
    Es wächst damit die Verantwortung der Eltern, hier vor allem der Mütter, Formen zu entwicklen, wie das gemeinsame Sorgerecht in guter Weise ausgeübt werden kann. In anderen Ländern klappt das übrigens. Dann schaffen das die Frauen in Deutschland sicherlich auch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat dies so zur Stunde entschieden.


    Bereits im Jahr 2003 hat unser BGH festgestellt, das die gültige Rechtsfassung überarbeitet werden muss. In 6 Jahren hat sich nichts getan.
    Praxis bis dato ist, das einzig die Mutter eines unehelichen Kindes über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden darf. Verweigert sie dies, hat der leibliche Vater unter Umständen mit Kindesentzug zu rechnen.
    Bei ehelichen Kindern bleibt das GSR nach der Scheidung in der Regel bestehen, und "zwingt" beide Eltern zu einer verantwortungsbewußten Erziehung.


    Ich begrüße diese Entscheidung sehr!


    Und ihr? ?(



    Volker


    Edith: Danke für's verschieben :winken: ! Ich hatte Lovrel's Beitrag übersehen und diesen hier eröffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • .. es gibt schlichtweg auch KV´s bei denen ich das gemeinsame sorgerecht nicht angebracht finde.


    Ich betone, das ich immer nur von meiner situation ausgehe und nichts verallgemeinere.


    Der Kv meiner Tochter sitz immer mal wieder im Gefängnis - was bringt mir das wenn entscheidungen getroffen werden müssten, wo ich seine zustimmung brauch?


    Ich weis nicht ob es gut ist alles per gesetz festsetzen zu müssen

  • Grundsätzlich ist das ja super für die papas dieser welt. aber ich finde auch es kommt immer auf den menschen an sich an. es ist sicher nicht immer gut da es ja auch väter gibt die da nicht so geeignet sind. ich beziehe das einfach mal auf meine lage zum beispiel.

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • es gibt schlichtweg auch KV´s bei denen ich das gemeinsame sorgerecht nicht angebracht finde.


    Genauso oft wie KM, bei denen das gemeinsame SR nicht angebracht ist.


    Im Straßburgurteil geht es wohl um die Diskriminierung der Männer und die Bevorzugung der Mütter bei unehelichen Kindern. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind bei Geburt eines Kindes sagt das nichts über die Erziehungsfähigkeit von Vater oder Mutter aus. Das deutsche Gesetz lässt aber die Mütter in der Situation über die Erziehungsfähigkeit der Väter entscheiden. Das gibt es in fast keinem europäischen Land mehr und gehört natürlich abgeschafft. Über das Urteil können sich vor allem die unehelichen Kinder freuen.

  • Hallo!


    Sorry, aber es soll nicht um das Recht der Elternteile gehen, sondern um das Wohl der Kinder! :motz:


    Was bringt das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Eltern sich nicht verstehen, ihnen das Wohl der Kinder völlig egal ist und das einzig „Gemeinsame“ ist dem anderen „einen Auswischen“. Menschen die sich angiften und anfeinden, der eine den Himmel grün der andere gelb haben möchte, tun ihren Kindern nichts gutes.


    Also, meine Sicht ist, entweder geht es ohne Paragraphen, oder ... :frag


    Gezwungene Menschen handeln halbherzig. :laber


    Gruß ErKe

  • .
    Ich weis nicht ob es gut ist alles per gesetz festsetzen zu müssen


    Da schließ ich mich grundsätzlich an, aber net in diesem Kontext.


    Ich finde es den Kindern gegenüber nur gerecht - die Elternteile spielen für mich eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich haben sie ein Recht auf beide Elternteile und auch deren elterliche Sorge. Die Kompetenzen eines Vaters direkt von Beginn an in Frage zu stellen, ist schon fragwürdig - schon allein, weil es der Mutter nicht unterstellt wird.
    Dieses Urteil empfinde ich als eine Anpassung an die Entwicklung, dass eine Heirat nicht mehr die Grundlage einer Familie ist.


    Trotzallem bin ich ebenfalls froh, mein Kind vor dem möglichen Gesetz bekommen zu haben und ich mir zusätzliche Kämpfe mit dem KV ersparen konnte und kann.


    Letzten Endes wird es nur eine Verlagerung der Klagegründe geben oder es werden mehr Kinder als "Unfall" geboren - so vermute ich.


    lg, cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • freuen sich denn dann die unehelichen kinder?


    Über einen Kv / Km die sich nicht kümmern nichts für die kinder tun etc. Dann ist es vom grunde her die gleiche situation woe vorher.


    Also wird dann per gesetz entschieden das beide bei unehelichen kindern das sorgerecht bekommen obwohl sich der KV / die KM um nichts kümmern und sich auch net für die kinder interessieren? Was bringt dann die entscheidung des gemeinschaftlichen Sorgerechts? das der KV / KM dem Betreuenden elternteil dies dann zum verhängnis machen kann in dem er bestimmten sachen nicht zu stimmt?

  • Was bringt das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Eltern sich nicht verstehen, ihnen das Wohl der Kinder völlig egal ist und das einzig „Gemeinsame“ ist dem anderen „einen Auswischen“


    Es geht um den rechtlichen Rahmen. Was würdest du sagen, wenn in Deutschland bei unehelichen Kindern das Sorgerecht automatisch dem Vater zufallen würde und der darüber entscheiden dürfte, ob die Mutter auch Sorgerecht bekommt? Mit der Begründung Streit zu vermeiden.

  • Gemeinsames Sorgerecht ist bestimmt gut, wenn die Beziehung der getrennt Lebenden in klar und geregelt ist. Leider ist dies nicht so häufig der Fall und da wird ganz gern das Sorgerecht (oft auch unbewußt) als Druck-/Machtmittel gebraucht - von welcher Seite auch immer.


    In meinem Fall bin möchte ich dem KV das Sorgerecht nicht geben, bin aber gern bereit alles mit ihm zu besprechen und wünsche mir auch, dass er im Sinne des Kindes mit entscheidet, doch vom seinem Charakter her bereitet mir allein die Vorstellung. dass er Sorgeberächtig wäre echt Sorgen...

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • energy


    so geht es mir auch.


    Weil ich z.b. weis das der Kv bei GSR mir alles, was er mit entscheiden könnte, zum schur machen könnte und auch würde.


    Und er würde mir sachen nicht zum schur machen, weil ich etwas falsch mache, sondern einfach nur weil er nicht damit klar kommt das ich mir eine neues leben aufgebaut habe und meine kleine mit meinem freund besser klar kommt als mit ihm.

  • freuen sich denn dann die unehelichen kinder?


    Das die Kiddies schneller zum Papa kommen können, wenn Mama net in der Lage ist z.B. oder Mama net die alleinige, nicht immer bessere, Entscheidungsgewalt hat.


    Ein Kind hat Mama UND Papa und wenn man sich zu einem Kind entschließt (so kann man es ja im Zeitalter der Abtreibungen formulieren), geht man mit dem anderen Elternteil eine Verbindlichkeit ein - auch hinsichtlich der Sorge. Dessen muss man sich bewusst sein.


    Der KV meiner kleinen ist alles andere als ein angenehmer Kanditat, aber ich habe mich für's Kind entschieden und damit auch gemeinsam mit ihm zu sorgen. Tut er es nicht, bin ich da. Tu ich es nicht, ist er da. Tun es beide net, tja, kommt's JA. Dafür ist der Grundstein gelegt.

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  • Hi,


    also, ich kann das nicht mehr hören, wenn so manche KM meint, es gäbe nur Ärger.
    Für mich ist das Gerechtigkeit.


    Klar, wenn sich die EXen nicht mehr verstehn, so ist das natürlich bequem, wenn man das ASR hat.
    Der KV hat keine Rechte oder was ? Mama kann alles tun, und der KV wird ausgegrenzt. :bldgt:


    Ich wette, wenn dies Gesetz wird, so gibt es Zuwachs an AE-Papas :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :party Na da ist ja mal ein äußerst positives Urteil zum Wohle des Kindes :daumen .

    Ich finde es den Kindern gegenüber nur gerecht - die Elternteile spielen für mich eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich haben sie ein Recht auf beide Elternteile und auch deren elterliche Sorge. Die Kompetenzen eines Vaters direkt von Beginn an in Frage zu stellen, ist schon fragwürdig - schon allein, weil es der Mutter nicht unterstellt wird.
    Dieses Urteil empfinde ich als eine Anpassung an die Entwicklung, dass eine Heirat nicht mehr die Grundlage einer Familie ist.

    :daumen Das kann ich voll und ganz unterstreichen.

  • über was ... freuen sich denn dann die unehelichen kinder?


    Darüber, dass nicht nur bei Ehe oder nach einer Scheidung beide Eltern gleichen Verantwortung haben, sondern eben auch ohne Ehe. In der Regel ist das gut für die Kinder. Die Fälle, in denen das nicht so ist, hängen nicht davon ab, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.


    Es muss also ein Gericht feststellen, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht zum Wohl des Kindes ist und nicht die Mutter feststellen, ob sie den Vater an der Sorge für das Kind teilhaben lässt.


    Ist doch großartig, wenn Kinder gegenüber ihrer Mutter auf diese Weise auch mehr Autonomie bekommen.

  • sicher haben die KV´s auch rechte, aber es kann ja nicht sein das man nur nach seinen rechten verlangt und von seinen pflichten nichts hält!



    at die cola


    sicher geht man mit dem KV eine Verbindlichkeit ein, aber es kann noch nicht sein ihm dann alle rechte zugetragen werden und er aber nichts tut im sinne seiner pflichten.


    Außerdem gibt es immer noch andere Personen die sich ums kind kümmen können, wenn es die mutter nicht könnte, es muss nicht immer der KV sein.


    Es kommt auch immer auf die situation an und welche beziehung zwischen kind und Kv / Km besteht. Was bringt es dem KV/KM gestetzlich das SG zu geben wenns der / die sich dann nur kümmert weil er / sie muss ?