Denk an die Badewanne. :lach
Nimm ja nicht Teelöffel oder Glas... :lgh:lgh:lgh
Denk an die Badewanne. :lach
Nimm ja nicht Teelöffel oder Glas... :lgh:lgh:lgh
Nö, emma, ich hatte 100 Punkte
Hoffentlich hast du die morgen auch.
Ich hab übrigens den Eimer genommen und fühlte mich auch noch klug dabei. :rotwerd:ohnmacht:
was denen so alles einfällt.. :radab
Aber ich bin auch sicher, dass Du da einen guten Eindruck hinterlässt.
Hi Maikind,
:daumen:daumen meine beiden Daumen sind feste gedrückt, wobei ich das Verfahren schon auch seeeehhhhr seltsam finde. :crazy
Als nächstes wirst Du wohl durch irgendwelche Reifen springen müssen, oder :kopf
LG
Susanne
Ich hab übrigens den Eimer genommen
:dribbel:lach
In den Unterlagen ist zu lesen:
- Über die Erziehungsfähigkeit der Eltern und die Frage des Sorge- und Umgangsrechts für das KInd soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Es ist gang und gäbe, hier belegbar zu überprüfen, ob sich der Intellekt der Eltern in normalen Bahnen bewegt. Das kann ein Gutachter allerdings auch etwas, hm, rücksichtsvoller machen.
Ich hab die Kopie des Anschreibens an den GA hier, da ist nix weiter...
Da steht noch "anbei sämtliche Unterlagen" , "Bitte um überprüfung ob er dafür geeignet ist"... :frag
Steht da ernsthaft im Auftrag, es geht um die Überprüfung, ob der Kindsvater geeignet ist für Umgang und Erziehungsfähigkeit? Wenn dem so ist, dann sprech das mit Deiner Anwältin durch. Dann solltest Du Dich auf den dezidierten Auftrag für den Gutachter berufen und darauf dringen, dass allein der Kindsvater "begutachtet" wird. So eine Vorlage muss man ausnutzen!
Sorry...mit "ob er dafür geeignet ist", war der Gutachter gemeint. Der sollte das für sich feststellen. :rotwerd
Uaah. Der Richter kennt den Gutachter und seine Befähigung nicht?
Die Methoden des Gutachters sind ja schon, sagen wir mal, sehr eigen ... Das ist alles etwas komisch, was da abläuft. :hae:
Es ist gang und gäbe, hier belegbar zu überprüfen, ob sich der Intellekt der Eltern in normalen Bahnen bewegt. Das kann ein Gutachter allerdings auch etwas, hm, rücksichtsvoller machen.
Fraglich ist da für mich nur, wo die Untergrenze angesetzt wird. Ich finde es dreist, Eltern, die vielleicht über ein nicht so dolles Allgemeinwissen oder einen unterdurchschnittlichen IQ zu unterstellen, nicht erziehungsfähig zu sein.
Ich kenne Leute :pfeif , die einen überdurchschnittlich hohen IQ haben, aus meiner Sicht aber nicht wirklich erziehungsfähig sind.
Was soll so ein dämlicher Test denn bringen???
.... oh du lieber Himmel!!!.... Ich drück dir einfach nur ganz doll die Daumen. Mehr fällt mir dazu nicht ein. :hä
Fraglich ist da für mich nur, wo die Untergrenze angesetzt wird. Ich finde es dreist, Eltern, die vielleicht über ein nicht so dolles Allgemeinwissen oder einen unterdurchschnittlichen IQ zu unterstellen, nicht erziehungsfähig zu sein.
Ich kenne Leute :pfeif , die einen überdurchschnittlich hohen IQ haben, aus meiner Sicht aber nicht wirklich erziehungsfähig sind.
Was soll so ein dämlicher Test denn bringen???
Es ist halt verflixt schwer zu sagen, was der gute Meister da macht. Was er erreichen will. Was er überprüft. Es gibt keinen fest definierten Auftrag des Gerichts. Keine dezidierte Fragestellung.
Ich sage jetzt mal so einfach aus dem Bauch raus: Da hat einer den Goldesel gefunden. Er macht einen umfangreichen "Intelligenz-Test". Er führt ein intensives Gespräch mit beiden Elternteilen. Er führt eine Kindsbeobachtung durch - und kann ungeheuer etwas abrechnen. Wie (sorry, wenn ich wem zu Nahe trete) eine Autowerkstatt, der man die Kiste hinstellt und sagt: Macht mal alles, was Ihr meint, was nötig sei... Oder wenn man zum Arzt als Privatpatient kommt und sagt: Hach, ich fühle mich einfach nicht gut. Was könnten wir da denn mal machen ? ...
Icvh sage sowas selten, aber mit Blick auf die vorhandenen Infos finde ich die Sache ausgesprochen suspekt.
Finde ich auch, bap. Umso leichter ist es, das Gutachten hinterher anzufechten, wenn es nicht wasserdicht erscheint.
Icvh sage sowas selten, aber mit Blick auf die vorhandenen Infos finde ich die Sache ausgesprochen suspekt.
Erstmal das und dazu kommt, dass jeder, der Mais Geschichte in dem letzten Jahr verfolgt hat sich denkt:
Was kommt da denn noch alles? Irgendwie wird da bei ihr immer noch einer draufgesetzt. Irgendwann muß doch auch mal gut sein...
LG
Friday
Ich hab mir noch mal das Anschreiben an den Herrn Prof. Dr. habil XY angesehen. Da steht wirklich nichts drin...
Zitat- Als Anlage erhalten Sie die Verfahrensakten...mit Bitte Aufgund des Beweischlusses vom xy, ein schriftliches Gutachten zu erstatten..
- Prüfen Sie zunächst bitte, ob der Auftrag in ihr Fachgebiet fällt und ohne die Einbeziehung weiterer Sachverständiger erledigt werden kann. Andernfalls verständigen Sie unverzüglich das Gericht
Seine Erklärung für den IQ Test: Er möchte wissen mit wem er es zu tun hat.... :frag
Seine Erklärung für den IQ Test: Er möchte wissen mit wem er es zu tun hat.... :frag
Cool. Morgen schaltest Du die Playstation an, wenn er kommt, setzt ihn vor ein "Jump and Run"-Spiel und sagst: Ich möchte wissen, mit wem ich es zutun habe...
Cool. Morgen schaltest Du die Playstation an, wenn er kommt, setzt ihn vor ein "Jump and Run"-Spiel und sagst: Ich möchte wissen, mit wem ich es zutun habe...
:lach *schneuz*
Vielleicht sollte man den Richter und den Gutachter mal auf ihre geistige Zurechnungsfähigkeit testen lassen :hae: , da scheint auch einiges im Argen zu sein :batsch
Am liebsten würde ich da hin fahren morgen und ihn über ein paar heisse Kohlen laufen lassen und ihm dann bescheinigen, dass er ein Weichei ist :radab
Ausserdem...der kann mich mal :bldgt: Soll der doch erst mal so ein Jahr hinter sich bringen :bldgt:
Bleibt mal locker Leute! Es entspricht dem beruflichen Standard (Qualitätskriterien), dass eine psychiatrische Diagnostik nach einer multiaxialen Schematik (6 Axiome) erfolgt:
Achse 1: klinisch-psychiatrisches Syndrom
Achse 2: umschriebene Entwicklungsstörungen
Achse 3: Intelligenzniveau
Achse 4: körperliche Symptomatik
Achse 5: aktuelle abnorme psychosoziale Umstände
Achse 6: Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung
Die Intelligenzmessung (Achse 3) gehört auf jeden Fall dazu. Sie ist unverzichtbar! Eine kinder- oder erwachsenenpsychiatrische Diagnostik, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, würde ich nicht anerkennen!
:brille