KV dehnt eigenmächtig Urlaub aus!

  • Manchmal habe ich das Gefühl, daß Umgang nur gewünscht wird nur um ein Recht wahrzunehmen, aber daß Kinder darunter leiden, wenn sie irgendwo geparkt oder abgegeben werden, daran denkt man nicht.

    Ich glaube langsam nicht mehr an eine friedliche Einigung. Ich kann jetzt hier mit den Klischees von Paar- und Elternebene kommen- aber das kennen wohl die meisten hier. Er hat mir wohl bis heute die Trennung nicht verziehen.
    Ich finde es eben blöd, wenn S. am Sonntag heulend bei mir auf der Couch sitzt, weil Papa mal wieder nicht da war. Da helfen dann auch die teuren Geschenke nicht weiter. Wenn ich ihn darauf angesprochen habe, kamen nur wüste Beschimpfungen. Habe ihm mehrmals angeboten, dann einfach mal vorher anzurufen ob man die WE`s einfach tauschen kann. Klappte leider nicht. Dann kam eben Opa das Kind abholen, um zu vertuschen dass Papa auf Montage ist. Ergo: Kind wird nur noch an Papa ausgehändigt- nun geht es meistens.


    Aber ich finde es unheimlich belastend.

  • Meine werden zum Umgang geholt, und dann ein WE vor TV DVD und Playstation geparkt, das kann denen schon spass machen, so bis 3 Uhr morgens zu machen was sie wollen. Aber ich muß in letzter Zeit immer mehr auf sie einwirken, daß Überhaupt jemand zur Mutter geht. Irgendwann werden sie nicht mehr wollen und sie weiß, daß ich keinen zwingen werde. Deswegen hat sie über kurz oder lang selbst verloren.
    Trennung und Scheidung tuen weh, aber viele kleine Enttäuschungen können Kinder stärker Verletzen.
    Und wer ein Kinderherz verletzt hat, der hat auch die Liebe zum eigenen Kind verloren.


  • Das er Ärger mit der Schule bekommt, scheint ihm wohl egal zu sein. :nanana Muß mich über die möglichen Konsequenzen wohl noch mal schlau machen. Hat jemand Erfahrung?


    Nicht meine eigene Erfahrung: Es werden seit ein paar Jahren die Strafgelder rigoroser durchgesetzt. Das sind durchaus Summen, die richtig weh tun. Teilweise wird sogar auf den Flughäfen kontrolliert. :pfeif

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo,



    Du bist nicht verantwortlich, für das, was der Vater macht. Das einzige, was Du tun kannst und auch machen solltest - bezogen auf den Urlaub - ist, die Schule zu informieren und Dich deutlich von dem Vorhaben des Vaters zu distanzieren (am besten schriftlich). In Kopie dem Vater Dein Schreiben zukommen lassen und Dich weigern, ein eventuell zu zahlendes Ordnungsgeld zu begleichen.



    Die Beantragung des ABR oder sonstiges, kann ja paralell laufen, wenn Du das willst.



    Christiane

  • hole das kind ab u. mache am flughafen eine meldung das dem vater die ausreise verboten ist, damit er garnicht erst wagt den flieger mit kind zu besteigen. erwirke mit deinem anwalt eine verfügung die den urlaub betrifft u. teile dem vater nur noch schriftlich deine termine mit. wenn er sich bis zu einem bestimmten termin nicht daran hält, dann hat er pech gehabt. vielleicht kannst du auch den pass des kindes sperren lassen.
    das alles solltest du zügig machen, bis zum 21.08. ist es nicht mehr weit.

  • Hallo,


    also die Anwältin will jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen.
    ABR liegt wohl mehr oder weniger eh bei mir, da der Vater zugestimmt, dass S. bei mir wohnt und hier ja auch polizeilich gemeldet ist. :hae:
    Liest man aber immer wieder ganz unterschiedliche Ansichten zu.


    Habe dem Vater heute nochmal schriftlich mitgeteilt, dass S. am 28. wieder zuhause sein muss und ich dem Schulschwänzen nicht zugestimmt habe und auch nicht zustimmen werde.

  • Hey


    u. mache am flughafen eine meldung das dem vater die ausreise verboten ist, damit er garnicht erst wagt den flieger mit kind zu besteigen.


    Der ist aber auch mal gut...
    Und wer vom Flughafen soll diese Meldung umsetzen??


    Das rechtlich schon gar nicht möglich/machbar!!



    vielleicht kannst du auch den pass des kindes sperren lassen.


    So richtig mit Sperrvermerk?
    Oder mehr mit Schloss und Riegel? :D:lach


    Mal ehrlich wie soll das denn nun gehen??



    also die Anwältin will jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen.


    Naja, wäre sinniger..aber dennoch, was soll das, das nennt man dann mit Kanonen auf Spatzen schießen..
    Das wird nichts..deshalb gibt es kein ASR!


    ABR liegt wohl mehr oder weniger eh bei mir, da der Vater zugestimmt, dass S. bei mir wohnt und hier ja auch polizeilich gemeldet ist.


    *grumpf..


    Wieviel tausende von AE`s hätten dann das alleinige ABR??


    Das ist Unsinn den dein RA dir da verzählt..
    Einzigste ist das beide von ihrem ABR gebraucht gemacht haben u entschieden haben das das Kind nach der Trennung bei dir lebt..man sagt auch man war sich einig..der Aufenthalt war nicht strittig..
    Das ABR haben somit beide weiterhin...


    Davon abgesehen ist das ABR ein Teil des SR, u Änderungen kann hier nur mit gerichtlicher Beteiligung durchgeführt werden..
    Ergo, kann es als schon gar nicht sein das dadurch das alleinige ABR besteht..


    Ob das nun etwas über die Qualität des RA aussagt???



    Liest man aber immer wieder ganz unterschiedliche Ansichten zu.


    Wie oben beschrieben, darüber gibt es keine unterschiedliche Ansichten..das Thema ist eindeutig!


    Gruß
    Jens

  • ich kann hier echt nur den Kopf schütteln.... sicher ist es nicht richtig das kV die Tochter einfach 3 Tage von der Schule fernhält aber nun kein grund solche geschütze aufzufahren.
    Sag in der Schule bescheid das er sie gegen deinen willen später bringt und dann muss er sich verantworten ...ihr habt beide das SR und somit ist er für die zeit wo Tochter bei ihm für alle Folgen seiner entscheidungen allein Verantwortlich genau wie du für Folgen deiner entscheidung allein verantwortlich bist.
    Jetzt euch hin und plant die kommenden Umgangstage samt ferien...und wenn e r sich nicht dran hält sein Pech ..natürlich bei unvorhersehbaren dingen sollte man einlenken-- mach ihm klar das es sowas nicht mehr gibt und ende.... aber das was du vorhast halte ich doch etwas für übertrieben... man kann ja fast denken der entführt das kind. hast ihn denn mal gefragt wieso er später als geplant fährt? veruchs mal ...und hör erstmal zu vielleicht gibts doch gründe die du nachvollziehen kannst und vielleicht kann man da mal eine ausnahme machen--- es sei den beiden doch auch gegönnt-- das heißt nicht das ich das fehlen in der schule befürworte...

  • Jetzt euch hin und plant die kommenden Umgangstage samt ferien...und wenn e r sich nicht dran hält sein Pech ..natürlich bei unvorhersehbaren dingen sollte man einlenken-- mach ihm klar das es sowas nicht mehr gibt und ende.... aber das was du vorhast halte ich doch etwas für übertrieben... man kann ja fast denken der entführt das kind. hast ihn denn mal gefragt wieso er später als geplant fährt? veruchs mal ...und hör erstmal zu vielleicht gibts doch gründe die du nachvollziehen kannst und vielleicht kann man da mal eine ausnahme machen--- es sei den beiden doch auch gegönnt-- das heißt nicht das ich das fehlen in der schule befürworte...


    Es gibt eine konkrete Planung über die normale Umgangszeit und bei irgendwelchen Geburtstagen o. ä. geht sie immer außer der Reihe hin.
    Es war für den Urlaub abgemacht, dass sie am 15. für 10 Tage nach Mallorca fliegen und sie am 28. wieder da ist. Seine Begründung sie hätten jetzt erst die Tickets bekommen und somit den Termin vorher nicht gewußt! Klingt in meinen Augen ziemlich unglaubwürdig. Ich weiß doch welchen Reisetermin ich buche oder?
    Zumal wir unbedingt am 15. um 13.00 wieder zuhause sein sollten, damit sie ja den Flieger nicht verpassen. Ist in meinen Augen eine Riesenvera....
    Und wer läßt sich schon gern anlügen? Niemand in der Schule hat das genehmigt, obwohl er es mir schriftlich bestätigt hat. :angry

  • .. ist nicht das halbe Leben eine Verarsche ?! :brille


    Aber das allein rechtfertig nicht einen Antrag auf Übertragung des SR, noch ist es eine gute Begründung dafür..u noch viel weniger wird es dazu reichen das ASR zu bekommen..

  • klar bist du sauer verstehe ich auch aber weißt du die wahrheit kann manchmal wie eine lüge klingen.. das reiseunterlagen verspätet ankommen ist nicht so ungewöhnlich..manchmal wird da geschlampt und dann wird eigenhändig vom Veranstalter umgebucht weil der zeitraum wo eigentlich gebucht wurde überbucht war... solls wirklich alles geben...und das er dir sagte am 15 müsst ihr zurück sein kann ja wirklich dran liegen das er bis dahin nichts von dieser umbuchung wusste...sicher ihr habt eure streitigkeiten und da glaubt man solche dinge nicht...würde ich wahrscheinlich auch nicht aber es kann trotzdem die wahrheit sein.
    dann fang damit an Umgang zu planen... ihr solltest feste zeiten ausmachen... die Tochter kann da trotzdem hin wann sie will aber zu den festen zeiten muss er sie nehmen... ansonsten kann...das machts doch für euch einfacher...und wenn du nächste mal nen urlaub bis 25 gebucht hast denn bleibst du eben bis zum 25 umgekehrt genauso... ihr haltet euch an die umgangsplanungen und gut ist... wie gesagt unvorhersehbare dinge sollten berücksichtig werden...notfälle.
    nur gleich vor gericht gehen ,, nein das würde ich persönlich nicht tun

  • - Ich pflichte Jens bei. Wegen drei Tagen Überziehung das alleinige ABR zu beantragen? Das geht viel zu weit, wird bestimmt keinen Erfolg haben und was soll das denn überhaupt regeln?


    Selbst im Erfolgsfall (an den ich nicht glauben kann) wäre es mit einer Umgangsregelung verknüpft, die den Umgang wohl so ähnlich regeln würde wie jetzt. Und dann? Auch dann könntest du Auslandsreisen nicht untersagen. Also was solls?


    Das Problem ist ja auch nicht der Aufenthalt des Kindes, sondern das Sorgerecht in Bezug auf die Schule. Du unterstellst ihm ja, dass er seiner elterlichen Verantwortung in dem Punkt nicht angemessen nachkommt. Das ist natürlich grundsätzlich richtig, würde aber ebenfalls niemals ausreichen ihm die Sorge für schulische Angelegenheiten einseitig zu entziehen.


    Fazit: Lass das mit dem ABR bleiben. Außer Kosten und Aufwand kommt dabei nichts heraus. Wenn du aber ein Schriftstück in der Hand haben willst, dann kann dein RA an seinen RA ein Schreiben verfassen, in dem du den KV aufforderst pünktlich zum Schulbeginn das Kind wieder zurückzubringen. Mehr kannst du nicht sinnvoller Weise tun.

  • hol das kind ab u. lass ihn doch fahren. da würde ich keine skrupel haben. wenn er sich nicht an vereinbarungen hält, dann muss er halt die konsequenzen tragen. aber unentschuldigte tage gibt es nicht, das is ein no-go.


    Jens: natürlich ist das mgl. der vater wird sofort am flughafen daran gehindert mit dem kind ins ausland auszureisen. das muss der anwalt machen u. wäre nicht das erstemal. wird vorrangig bei ausländischen elternteilen gemacht die im verdacht stehen ihre kinder außer landes bringen zu wollen, gegen den willen des deutschen elternteils. würde in dem fall auch funktionieren. aber ich würde einfach nur das kind abholen u. den vater stehen lassen.

  • Du hast die schriftliche Bestätigung des Kindsvaters, dass er die Genehmigung der Schule eingeholt hat. Mehr kann keiner von Dir verlangen. Sämtliche Probleme kommen über sein Haupt ...
    Dein Kind wird nicht dran sterben, drei Tage zuspät zur Schule zu kommen. Du solltest das Problem nur mit dem Klassenlehrer ansprechen, dass nicht noch von Schulseite Druck aufs Kind ausgeübt wird. Ein nettes Briefchen vom Schulamt mit Bußgeldanordnung an den Kindsvater wäre sicherlich eine nette Variante...
    Alleiniges Sorgerecht hilft Dir auch nicht weiter. Der Kindsvater hat ein Umgangsrecht. Wenn er die Schote nächstes Jahr wieder bringt, kannst Du auch nichts machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde das Verhalten des KV´s total verantwortungslos. Die ersten Tage im neuen Schuljahr wird die Sitzordnung neu geregelt, die Bücher werden ausgegeben...etc.
    Es ist total blöde fürs Kind, wenn es da fehlt.


    Ich würde da allerdings auch kein grosses Fass aufmachen, schon gar nicht per Gericht.
    Falls es machbar ist, würde ich zusehen, dass er ein Ordnungsgeld bekommt und konsequenterweise, bekäme er von mir künftig jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien als Umgang zugesprochen. Man kann nicht immer die Gerichte mit jedem Fur* beschäftigen.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Ich finde das auch übertrieben und wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du dich ja bereits „abgesichert“, dass du nichts mit den (evt.) Fehltagen zu tun hast. Die Verantwortung trägt meiner Meinung dann nur der KV.


    Allerdings würde ich - wie mein Vorgänger – die Sache mit der Schulleitung/Lehrerin klären.


    PS: Ich stell mir schon das arme Kind vor, wenn sie startklar am Flughafen steht und dann nicht mitfahren darf, weil der BGS (der würde dieses „Ausreiseverbot“ ja wohl durchsetzen) sie daran hindert.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • natürlich ist das mgl. der vater wird sofort am flughafen daran gehindert mit dem kind ins ausland auszureisen. das muss der anwalt machen u. wäre nicht das erstemal. wird vorrangig bei ausländischen elternteilen gemacht die im verdacht stehen ihre kinder außer landes bringen zu wollen, gegen den willen des deutschen elternteils. würde in dem fall auch funktionieren. aber ich würde einfach nur das kind abholen u. den vater stehen lassen.


    Bei gemeinsamem Sorgerecht und ABR ist das wegen drei überzogenen Schultagen nicht möglich. Fluchtgefahr oder sonstige akute Kindswohlgefährdung liegt nicht vor. Was soll also die rechtliche Grundlage sein, dass jemand den Vater in seinem verbrieften Recht beschränkt mit dem Kind eine Reise zu unternehmen?


    Einen Gerichtsbeschluss wird es dazu nicht geben und die Polizei wird ebenfalls nicht tätig werden.


    Auch der Verdacht einer Entführung ins Ausland reicht nicht aus, hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte und entweder eines richterlichen Beschlusses oder zumindest einer Strafanzeige oder Vermisstenanzeige. Die Folgen einer solchen (falschen) Anzeige für die Mutter wären aber nicht gerade positiv für sie.


    (Technisch ist solch eine Flughafensperrung und -überwachung europaweit natürlich möglich, aber doch nicht wegen drei Schultagen).

  • Um himmelswillen,nein...stell Dir mal vor zerodiv,was das für das Kind bedeuten würde,wenn am Flughafen tatsächlich so ein Tumult stattfindet,womöglich noch mit Gesetzeshütern..nee lass mal.
    Ich kann anouschaka voll verstehen,da rast man vom Urlaub heim,einen Tag früher und dann fliegen sie erst ne Woche später und es soll auch noch bis in die Schulzeit reingehen.
    Da fürhl man sich mächtig verschaukelt,aber mehr als die Schule und evtl das JA zu informieren,dass sie sich davon distanziert und nicht einverstanden ist,wird sie nix machen können.
    So scharfe Geschütze muss man nicht auffahren mit Sorgerecht ABR usw...
    Das würde die ohnehin angespannte Elternbeziehung nur noch mehr belasten und das Kind allemale.
    Ich würde ihm klar sagen,ich stimme dem nicht zu,ich habe das auch der Schule und JA schriftlich gegeben und sollte ein Ordnungsgeld folgen,ich zahle nix .

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Auch wenn ich es nicht richtig von KV finde.


    ABR wirst Du nicht bekommen. Auch das Sorgerecht nicht.
    Hast eine super Anwältin.
    Wie Jens schon sagte hat das ABR nichts damit zu tun.
    Du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen aber wirst bei einem Ordnungsstrafe nicht bekommen.
    Schon garnicht wegen 3 Tage.
    Denke an Deine Tochter und mache dir aus das es das nächste mal nicht passiert. Wenn was von der Schulbehörde kommt dann leite es an ihn weiter.
    Lehrerin ist ja informiert.
    Dein Kind wird es Dir aber danken wenn sie nicht in den Urlaub kann.

  • Sie hat mir erklärt, dass ich natürlich verhindern könnte dass er mit dem Kind in den Urlaub fliegt (daher wohl ABR im Eilverfahren)


    So ein Blödsinn zu erzählen kann auch nur einer RAin einfallen die keine Ahnung hat. Das ABR ist nicht strittig. Wenn er Umgang hat, liegt das ABR eh für die Zeit bei Ihm und er kann mit dem Kind fahren...Muss dir nur sagen wo es hingeht und gut.'
    Wieso glauben eigentlich alle das der Vater dann "bitte bitte" bei der KM machen muss??


    und geichzeitig alleiniges ABR in einem Schnellverfahren entziehen lassen, sowas kann sehr sehr schnell gehen. Tritt deinem RA nochmals auf die Füße, und nutze die Chance .....


    sry..aber das ist wirklich der unnötigste Tip von allen.


    Hauptsache Krieg anzetteln...seit ihr eigentlich wirklich so verbittert wie ihr es hier darstellt...gibts nihcts besseres als zahlreiche Kriegsschauplätze zu eröffnen.


    Am Ende muss es ja doch das Kind ausbügeln... Aber egal...Hauptsache ein Sieg über den Menschen mit dem man mal gern gevö....lt hat.



    :kopf *1000

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.